Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovation angelaufen
Das verarbeitende Gewerbe erhält Vergünstigungen durch das neue Gesetz
für Wettbewerbsfähigkeit und industrielle Innovation.
Zweiundneunzig Unternehmen wurden anerkannt und werden aus der ihrer Verpflichtung zur Zahlung
der Vorsteuern (ITBIS) entbunden.
Die Unternehmen müssen auch keine Mehrwertsteuer auf Rohstoffe bezahlen
und haben weitere Vorteile durch das Förderungsprogramm.
Dieser Schritt ermöglicht den Firmen einen freieren Umgang bei der Arbeit mit ihrem Kapital.