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Zum Ende der Seite springen FZF- Verpflichtungserlärung??
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Unicornio Unicornio ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 22.01.2008
Beiträge: 52

FZF- Verpflichtungserlärung?? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,
habe mich soweit auf den Stand der Dinge gebracht und am 06.06. geht es ENDLICH los!!
Nur eine Frage wurde zweideutig erklärt:
Brauche ich für die FZF zum deutschen Kind eine Verpflichtungserklärung?? Auf der AB sagte man mir ja und die Botschaft machte mich auf das Merkblatt ihrer HP aufmerksam.
Wobei ich hier aber nichts davon lesen konnte, das man eine Verpflichtungserklärung benötigt.
Und kann ich das Antragsformular von meinem PC ausdrucken oder brauche ich die Originale von der Botschaft? (auch hier 2 Antworten)
Wer hat Erfahrung damit gemacht und kann mir weiterhelfen?
Ich bin für jede Antwort echt dankbar!!
29.05.2008 01:03 Unicornio ist offline E-Mail an Unicornio senden Beiträge von Unicornio suchen Nehmen Sie Unicornio in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Unicornio anzeigen
Peter Peter ist männlich
Moderator


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Dabei seit: 10.05.2006
Beiträge: 1.542
Herkunft: Deutschland .... leider!!!!

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Hola,

bezüglich der Verpflichtungserklärung kann ich folgendes sagen.

Ich musste seinerzeit diese im Beisein des Beamten beim Ausländeramt untershreiben. Anders war es nicht möglich. Also erkundige Dich vorher entsprechend, damit Du keine böse Überraschung erlebst.

Gruß Peter

__________________
La concentración en las cosas esenciales en la vida llevan más por suerte que la aspiración lo superior
29.05.2008 12:56 Peter ist offline E-Mail an Peter senden Beiträge von Peter suchen Nehmen Sie Peter in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Peter anzeigen
Doreen Doreen ist weiblich
Doppel-As


Dabei seit: 16.12.2006
Beiträge: 111

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Also bei FZF zum dt. Kind brauchst du keine VE!!!! Da es hier keine Rolle spielt, ob dein Lebensunterhalt gesichert ist. Zumindest von amtswegen bzw. visatechnisch her.

Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge zu erteilen … wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. … 3 zu erteilen (= der Lebensunterhalt muss nicht gesichert sein).

28.1.5 Der ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen hat den Nachzugsanspruch ... wenn ihm das Personensorgerecht für das deutsche Kind zusteht und er auf Grund dessen beabsichtigt, die Personensorge auszuüben. … Dem Aufenthaltsanspruch steht nicht entgegen, dass auch der andere Elternteil das Sorgerecht besitzt. Erforderlich ist jedoch, dass die Personensorge im Rahmen einer familiären Lebensgemeinschaft ausgeübt wird. Im begründeten Ausnahmefall kann es auch ausreichen, wenn die Personensorge im Rahmen einer Betreuungs- und Beistandsgemeinschaft tatsächlich ausgeübt wird.


Was meinst du mit Antragsformularen? Für das Visum? Da würde ich die bei der Botschaft nehmen, weil die meist aktueller sind, als die, die im Internet kursieren.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Doreen: 29.05.2008 15:38.

29.05.2008 15:15 Doreen ist offline E-Mail an Doreen senden Beiträge von Doreen suchen Nehmen Sie Doreen in Ihre Freundesliste auf
Franko
Tripel-As


Dabei seit: 09.01.2007
Beiträge: 227

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Was Peter sagt ist richtig. Ich kenne einige Fälle, da hatten die Antragsteller das Recht auf ihrer Seite, aber die Behörde hatte eine eigene Rechtsauffassung.
Was tun? Klagen? Zeit verlieren?

Bei der Verlängerung der AE meiner Frau, wollten sie auch wieder verdienstbescheinigung und Mietbescheinigung haben.

Ich weiß, dass das absoluter Blödsinn war. Ich habe die Papiere vorgelegt und gut war es. Die Unwissenheit in einigen Amtsstuben ist manchmal groß.
Da ich in Zukunft die Behörde für eine weitere Familienzusammenführung noch brauche, werde ich doch der Sachbearbeiterin nicht die Maske vom Gesicht reißen.

Franko
29.05.2008 15:58 Franko ist offline E-Mail an Franko senden Beiträge von Franko suchen Nehmen Sie Franko in Ihre Freundesliste auf
Coco78
Mitglied


Dabei seit: 01.05.2008
Beiträge: 47
Herkunft: Deutschland

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@ Unicornio:

Da es sich um eine Familienzusammenführung zum dt. Kind handelt, brauchst Du keine Verpflichtungserklärung. Es gibt aber Botschaften, die wollen eine haben. Ich persönlich würd eine machen, dann hast Du sie. Wenn Du sie nicht brauchst. Ok. Für den Fall das sie doch vorgelgt werden soll, hast Du eine. So verlierst Du wenigstens keine Zeit, wenn Du Dir erst eine besorgen musst.


@ Franco:
Es ist nicht unbedingt Blödsinn, wenn man bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis deine Verdienstbescheinigung sehen will. Da geht es einfach nur darum die Frage zu klären, wie lange wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Hast Du Einkommen hat die Aufenthaltserlaubnis eine längere Gültigkeit, als ohne Einkommen.
29.05.2008 20:47 Coco78 ist offline E-Mail an Coco78 senden Beiträge von Coco78 suchen Nehmen Sie Coco78 in Ihre Freundesliste auf
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Unicornio Unicornio ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 22.01.2008
Beiträge: 52

Themenstarter Thema begonnen von Unicornio
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Ich meinte die Antragsformulare für die FZF, die auch auf der HP der Botschaft zu finden sind.

Ich befinde mich noch im Erziehungsurlaub, bzw, bekomme Elterngeld und ab 01.09.08 und bin ich selbständig. Ausserdem wohne ich z.Z. nochmal bei meinen Eltern, da ich die letzten beiden Jahre genauso viel Zeit in der DR wie in D war.
Kann/Muß meine Mutter in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung abgeben? Denn ich habe weder ein Haus bzw. einen Mietvertrag noch Lohnabrechnungen.
Die Sache ist also gar nicht so einfach!

Danke für Eure Hilfe!!!
30.05.2008 22:34 Unicornio ist offline E-Mail an Unicornio senden Beiträge von Unicornio suchen Nehmen Sie Unicornio in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Unicornio anzeigen
Coco78
Mitglied


Dabei seit: 01.05.2008
Beiträge: 47
Herkunft: Deutschland

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Wenn es sich immer noch um die Familienzusammenführung zum deutschen Kind handelt und Du dich entschlossen hast eine Verpflichtungserklärung zu machen, solltest DU sie machen. Deine Mutter kann Dir da recht wenig helfen. Außer vielleicht die moralische Unterstützung.

Kann der Vater deines Kindes eigentlich schon deutsch oder muss er das erst noch lernen?

Liebe Grüße
31.05.2008 07:51 Coco78 ist offline E-Mail an Coco78 senden Beiträge von Coco78 suchen Nehmen Sie Coco78 in Ihre Freundesliste auf
Melody888 Melody888 ist weiblich
Routinier


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Beiträge: 433
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Zitat:
Original von Coco78
Kann der Vater deines Kindes eigentlich schon deutsch oder muss er das erst noch lernen?


Sprachkenntnisse nach A1 werden bei der FZF zum deutschen Kind nicht benötigt.

LG;
31.05.2008 11:25 Melody888 ist offline E-Mail an Melody888 senden Beiträge von Melody888 suchen Nehmen Sie Melody888 in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Melody888 anzeigen
Coco78
Mitglied


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Beiträge: 47
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@ Melody888:

Wo steht das denn das man keine Deutschkenntnisse braucht? Wäre interessant zu wissen.
31.05.2008 20:20 Coco78 ist offline E-Mail an Coco78 senden Beiträge von Coco78 suchen Nehmen Sie Coco78 in Ihre Freundesliste auf
Doreen Doreen ist weiblich
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Beiträge: 111

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Zitat:
Original von Coco78
@ Melody888:

Wo steht das denn das man keine Deutschkenntnisse braucht? Wäre interessant zu wissen.


Es ist definitiv so, dass man bei FZF zum dt. Kind KEINE deutschen Sprachkenntnisse oder -nachweise erbringen muss. Als Lektüre empfehle ich dir das Aufenthaltsgesetz, insbesondere § 28 und 30 ...

Und ergänzend noch hier ein Auszug:

Zitat:
Unabhängig von den Ausnahmevorschriften des § 30 Abs. 1 S. 2 und 3 kommt es beim Ehegattennachzug zu einem deutschen Staatsangehörigen nicht auf einfache Sprachkenntnisse an, wenn der Ehegatte beabsichtigt mit minderjährigen, ledigen, deutschen Kindern einzureisen oder ein minderjähriges, lediges, deutsches Kind bereits seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. In diesen Fällen ist die Zustimmung zur Visumserteilung unabhängig von vorhandenen Sprachkenntnissen und dem Alter der Ehegatten (§ 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1) zur Einreise zum Zwecke der Ausübung der Personensorge (§ 28 Abs. 1 Nr. 3) zu erteilen. Wollte man anders entscheiden, hätte dies ansonsten zur Folge, dass in den Fällen, in denen der einreisewillige Elternteil mit dem deutschen Elternteil in nicht- ehelicher Lebensgemeinschaft zu leben beabsichtigt, besser gestellt würde


Dies stammt aus den vorläufigen Anwendungshinweisen des Ausländeramtes, Seite 159.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Doreen: 01.06.2008 10:27.

01.06.2008 10:17 Doreen ist offline E-Mail an Doreen senden Beiträge von Doreen suchen Nehmen Sie Doreen in Ihre Freundesliste auf
Unicornio Unicornio ist weiblich
Eroberer


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Beiträge: 52

Themenstarter Thema begonnen von Unicornio
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Der Vater kann etwas Deutsch, aber nicht viel. Aber das braucht er ja auch nicht für die FZF. das hat mir die Botschaft bestätigt.
Danke nochmal für eure Hilfe.
Dann werde ich mal versuchen, eine Verpflichtungserklärung zu machen.
Bin mal gespannt, ob das so einfach geht, ohne Mietvertrag und Abrechnungen.
01.06.2008 10:55 Unicornio ist offline E-Mail an Unicornio senden Beiträge von Unicornio suchen Nehmen Sie Unicornio in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Unicornio anzeigen
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