Familienzusammenführung (neues Recht) |
Franko
Tripel-As

Dabei seit: 09.01.2007
Beiträge: 227
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| Familienzusammenführung (neues Recht) |
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Es wird ernst.
Für alle die heiraten wollen, sollten dafür sorgen, dass der Partner/in sich Deutschkenntnisse aneignet.
Auszüge aus der Information des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:
| Zitat: |
Mit dem Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union ist das Aufenthaltsgesetz grundlegend geändert worden. Danach wird die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung oder Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft an Ehegatten von Deutschen oder Ausländern davon abhängig gemacht, dass der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.1 Für Ausländer,
die zur Herstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft zu
ihrem deutschen oder ausländischen Ehegatten ins Bundesgebiet
nachziehen möchten, bedeutet dies, dass sie vor der Einreise ins Bundesgebiet einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen... |
http://www.integration-in-deutschland.de...achzug-flyer.pd
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19.08.2007 11:27 |
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Peter
Moderator
  

Dabei seit: 10.05.2006
Beiträge: 1.537
Herkunft: Deutschland .... leider!!!!
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Hola,
nun, zu diesem Thema ga es sicher in der Vergangenheit die unterschiedlichsten Auffassungen. Ich war vor 14 Tage auf der für mich zuständigen Ausländerbehöre. Dort habe ich nachfolgenden Gesetzesauszug erhalten. Meine Frage, ob meine zukünftige Frau nun Deutsch erst lernen müßte, wurde verneint.
Saludos, Peter
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) 1Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
1.Ehegatten eines Deutschen,
2.minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3.Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. 2Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.
(2) 1Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann. 2Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
(3) Die §§ 31 und 35 finden mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle des Aufenthaltstitels des Ausländers der gewöhnliche Aufenthalt des Deutschen im Bundesgebiet tritt.
(4) Auf sonstige Familienangehörige findet § 36 entsprechende Anwendung.
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
__________________ La concentración en las cosas esenciales en la vida llevan más por suerte que la aspiración lo superior
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19.08.2007 16:23 |
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Christy

Jungspund

Dabei seit: 15.08.2007
Beiträge: 11
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...
ist es denn nicht auch so, dass man die sprache erst im land erlernt oder vielleicht sogar gerade ZUM erlernen der sprache in das land moechte ?
ich zumindest habe mein spanisch vor ort, im alltaeglichen leben gelernt und nicht aus buechern oder sprachkursen und mittlerweile wird mir sogar gesagt, ich spreche besser und vor allem deutlicher als saemtliche mitglieder meiner familie... :lol:
wenn noch kein visum erteilt ist, wie bei uns allerdings schon vor fast einem halben jahr eins beantragt wurde, gelten dann jetzt die neuen "regeln" oder noch die alten, in denen sich keiner um irgendwelche deutschkenntnisse gekuemmert hat.. mich haben sie auf der auslaenderbehoerde ja sogar gefragt, wer bei uns den uebersetzer spielt.. ( gibt es solche beziehungen wirklich, wo eine dritte person nebenher lebt und alles uebersetzt ?!?!?! )
gruessle
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19.08.2007 16:58 |
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soosi
Kaiser


Dabei seit: 14.11.2006
Beiträge: 1.825
Herkunft: Oberhausen
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Hallo Christy
gibt es solche Beziehungen wirklich, wo eine dritte Person nebenher lebt und alles uebersetzt ?!?!?!
Ja die gibt es
Ein Entfernter Bekannter,hat seine Freundin,nachdem er sie 3 wochen kannte,nach D geholt,dann direkt nach Dänemark zum heiraten.
Er spricht kein einziges Wort spanisch,sie kein Deutsch,das erledigt der Computer
__________________ saludos y suerte
Frank
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19.08.2007 17:26 |
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Peter
Moderator
  

Dabei seit: 10.05.2006
Beiträge: 1.537
Herkunft: Deutschland .... leider!!!!
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Hola,
nun, ehe jetzt unendliche Mutmassungen ausgesprochen werdn, warten wir es doch einfach mal ab. In etwa 14 Tagen bis 3 Wochen beginne ich mit der Prozedur. Werde Euch, sofern erwünscht, dann über alles am Laufen halten.
Saludos, Peter
....nun, frage mich wirklich, wie eine Beziehung funktioniert, ohne gemeinsame Kommunikation. Für mich wäre das undenkbar. Natürlich möchte ich mit dem Menschen, den ich liebe, auch reden können!!!!!
__________________ La concentración en las cosas esenciales en la vida llevan más por suerte que la aspiración lo superior
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19.08.2007 18:12 |
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Franko
Tripel-As

Dabei seit: 09.01.2007
Beiträge: 227
Themenstarter
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Hallo Peter,
Du hast vollkommen Recht. Deine Version des § 28 ist die im Moment noch gültige. Die neue Version liegt noch beim Bundespräsidenten und erlangt Gesetzeskraft wenn sie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Bis dann die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften in den Amtsstuben gelebt werden, wird dann auch noch etwas dauern.
In der neuen Version des §28 ist Abs.1 mit folgendem Satz ergänzt worden.(Fett geschrieben)
| Zitat: |
| .....Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird. § 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 1 sind in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 anzuwenden. |
§30 Abs. 1 Nr.1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 1 sagen:
| Zitat: |
§ 30 Ehegattennachzug
(1) Dem Ehegatten eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn
1. er und der Ausländer das 21. Lebensjahr vollendet haben,
2. er nach der Einreise nicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a verpflichtet wäre und...... |
Das heisst, dass in § 30 der Ehegatte eines Deutschen dem Ehegatten eines hier lebenden Ausländers gleichgesetz wird.
Und dann greift § 30 (1) Nr. 2 das eine Aufenthaltserlaubnis nur erteilt wird, wenn mannicht zum Intergrationskurs muss.
Muss man zum Integrationskurs greift § 44a Abs. 1 Buchstabe a
| Zitat: |
§ 44a Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
(1) Ein Ausländer ist zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, wenn
1. er nach § 44 einen Anspruch auf Teilnahme hat und
sich nicht auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann oder
2. zum Zeitpunkt der Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 23 Abs. 2, [b]§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder § 30[/] nicht über ausreichende Kennntnisse der deutschen Sprache verfügt oder... |
Unter 2. sind sowohl der § 28 und § 30 erwähnt. Also ob § 28 oder § 30 in beiden Fällen werden deutsche Sprachkenntnisse verlangt.
Der geänderte § 44
| Zitat: |
§ 44 Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs
Einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrationskurs hat ein Ausländer, der sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhält, wenn ihm
1.erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird
a. zu Erwerbszwecken (§§ 18, 21),
b. zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36),
c. aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 1 oder 2,
d. als in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a oder
2. ein Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2 erteilt wird.
usw. |
Also Peter, ich habe keine Übergangsregeln zu den Gesetzesänderungen gefunden, also weden die Altregeln (deine Version) bis zur Gesetzeskraft der Neuregelungen angewendet.
Ich bin ja mal gespannt, wenn die Gesetzesänderung entgültig durch ist, wie die Botschaften damit umgehen.
Franko
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19.08.2007 19:47 |
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Peter
Moderator
  

Dabei seit: 10.05.2006
Beiträge: 1.537
Herkunft: Deutschland .... leider!!!!
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Hola Franko,
ist klar, mir ist dieser Entwurf bekannt. Aber wie gesagt, noch hat er keine Rechtsgültigkeit.
Bin auch gespannt, wie dann damit umgeganagen wird. Je mehr ich über das alles nachdenke desto mehr komme ich zu der Überzeugung, dass ich hier langsam weg muss. Frage mich langsam wofür ich mir hier 30 Jahre meines Lebens des Ar... aufgerissen habe.
Tja, BRD = Bananenrepublik Deutschland............
Sollte es so kommen und der Zuzug meiner zukünftigen Frau verwehrt werden, dann muss ich eben in die Frühpension und zu ihr. :-))
Saludos, Peter
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19.08.2007 20:00 |
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El Gato grande
Tripel-As

Dabei seit: 10.05.2007
Beiträge: 213
Herkunft: Deutschland
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. Frage mich langsam wofür ich mir hier 30 Jahre meines Lebens des Ar... aufgerissen habe.
Hallo Peter,
genau das hab ich mich auch gefragt,deshalb bin ich auf dem Sprung.Anfang nächsten Jahres wirds wohl soweit sein wenn nichts dazwischen kommt.
muchos saludos
Hajo
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19.08.2007 20:52 |
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Franko
Tripel-As

Dabei seit: 09.01.2007
Beiträge: 227
Themenstarter
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Hallo Peter,
Du hast vollkommen Recht. Es soll der level A1 nachgewiesen werden und den hat man beim Goetheinstitut zu erwerben. Das wird ein gutes Geschäft für die und einer Ablehnung der Familienzusammenführung sind Tür und Tor geöffnet.
Vermutlich wird es für breite Bevölkerungsschichten nicht möglich sein, so ohne weiters ein Goetheinstitut zu besuchen.
Also ist unser Grundrecht auf Ehe eingeschränkt. Ich vermute, dass das Bundesverfassungsgericht ziemlich beschäftigt wird.
Aus der Broschüre:
| Zitat: |
Ehegattennachzug
in der deutschen Botschaft bzw. im Generalkonsulat sind die Sprachkenntnisse grundsätzlich dadurch nachzuweisen, dass den Antragsunterlagen ein Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch 1“ beigefügt.
Die Goethe- Institute sind die deutschen Kulturinstitute im Ausland, die auch Sprachunterricht und Sprachprüfungen anbieten.
Die Sprachprüfung „Start Deutsch 1“
kann entweder im Goethe-Institut selbst oder bei einem seiner Kooperationspartner (z. B. Prüfungslizenznehmer) in dessen Räumen abgenommen werden. Informationen finden sich im Internet auf der Website des Goethe-Instituts.
In Ländern, in denen noch keine Sprachprüfungen „Start Deutsch 1“ angeboten werden, stellen die Botschaften bzw. Generalkonsulate im Visumverfahren fest, ob der Ehegatte einfache Deutschkenntnisse besitzt.
In Ausnahmefällen können auch andere vergleichbare und zuverlässige Sprachzeugnisse als Nachweis genügen. Wenn bei der persönlichen
Vorsprache zur Visumbeantragung ersichtlich ist, dass
der Ehegatte die geforderten Deutschkenntnisse zweifelsfrei
besitzt, ist kein besonderer Nachweis notwendig.
Die Visastellen der deutschen Botschaften und Generalkonsulate
informieren hierzu auch auf ihren Websites und beraten im Einzelfall bei der Visumbeantragung. |
A1 heißt:
Kann vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und verwenden, die auf die Befriedigung konkreter Bedürfnisse zielen. Kann sich und andere vorstellen und anderen Leuten Fragen zu ihrer Person stellen - z. B. wo sie wohnen, was für Leute sie kennen oder was für Dinge sie haben - und kann auf Fragen dieser Art Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, wenn die Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartner langsam und deutlich sprechen und bereit sind zu helfen.wird.
Ich kann eine kurze einfache Postkarte schreiben, z. B. Feriengrüße. Ich kann auf Formularen, z. B. in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.
Spektrum
Hat ein sehr begrenztes Repertoire an Wörtern und Wendungen, die sich auf Informationen zur Person und einzelne konkrete Situationen beziehen.
Korrektheit
Zeigt nur eine begrenzte Beherrschung von einigen wenigen einfachen grammatischen Strukturen und Satzmustern in einem auswendig gelernten Repertoire.
Flüssigkeit
Kann ganz kurze, isolierte, weitgehend vorgefertigte Äußerungen benutzen; braucht viele Pausen, um nach Ausdrücken zu suchen, weniger vertraute Wörter zu artikulieren oder um Verständigungsprobleme zu beheben.
Interaktion
Kann Fragen zur Person stellen und auf entsprechende Fragen Antwort geben. Kann sich auf einfache Art verständigen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird.
Kohärenz
Kann Wörter oder Wortgruppen durch einfache Konnektoren wie 'und' oder 'dann' verknüpfen.
Franko
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19.08.2007 21:06 |
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Peter
Moderator
  

Dabei seit: 10.05.2006
Beiträge: 1.537
Herkunft: Deutschland .... leider!!!!
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Tja.....so ist das in unserem "tollen Land".
sollte mir sowas passieren, dann bleibt nur der andere Weg....dann muss ich eben rüber.
Wohl dem, der rechtzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat.
Saludos, Peter
__________________ La concentración en las cosas esenciales en la vida llevan más por suerte que la aspiración lo superior
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20.08.2007 06:28 |
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Planner
Kaiser
Dabei seit: 01.09.2006
Beiträge: 1.202
Herkunft: Dortmund
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| Zitat: |
| Je mehr ich über das alles nachdenke desto mehr komme ich zu der Überzeugung, dass ich hier langsam weg muss. Frage mich langsam wofür ich mir hier 30 Jahre meines Lebens des Ar... aufgerissen habe. |
Also hängt das mal etwas niedriger.
Gerade wurde im Thread über die Polizei noch darüber gelästert, dass drüben praktisch keine Rechtssicherheit besteht, nach Willkür entschieden wird und man sich von praktisch jedem Delikt freikaufen kann.
Wenn das Leben hier möglicherweise auch immer umständlicher und verregelter wird, so ziehe ich klare Richtlinien und Gesetze, auf die man sich verlassen kann, den nebulösen und beliebig manipulierbaren Verhältnissen andernorts doch entschieden vor.
Ist schon seltsam: Drüben wollen alle ausser Landes und möglichst bald nach Europa, hier wollen immer mehr nach drüben. Vielleicht sollten wir einfach eine Bevölkerungsaustausch organisieren und für jeden auswanderungswilligen Deutsche einen Dominikaner reinlassen. Da wären alle glücklich. Und die klaren Verhältnisse hier mit im wesentlichen korrekter Polizei und gesicherten und einklagbaren Rechten wird gerade von Dominikanern besonders geschätzt.
Was das neue Gesetz angeht: Die von Franko zitierten Änderungen betreffen zunächst mal Ehen zwischen Ausländern: Anlass war ja, soweit ich das mitbekommen habe, die Verheiratung Minderjähriger und das Nachholen von Ehefrauen, die dann hier "unter Verschluss" gehalten werden und keine Chance bekommen, sich in das hiesige Leben zu integrieren.
Wenn jetzt auch deutsch-ausländische Ehen betroffen sind (ich muss da selbst nochmal nachschauen) und die Einreise von Sprachkenntnissen abhängig gemacht wird, so muss selbst das nicht böse Absicht sein. Zunehmend sind die Gesetze hier handwerklich schlecht gemacht, und es ist kein Zufall, dass immer mehr Regelungen immer schneller nachgebessert werden müssen oder vor Gericht keinen Bestand haben. Ich bin mir auch sicher, dass in diesem Fall eine Verfassungsklage Erfolg hätte.
Warten wir erstmal ab, wie die Regeln in der Realität aussehen.
Und nebenbei: Der Gedanke, schon im Heimatland erste Deutschkenntnsise zu vermitteln, ist so schlecht auch nicht. Für Basiskenntnisse braucht man auch keinen Kurs; ich habe meiner Frau seinerzeit einen Kompaktkurs auf Kassette mitgebracht und auch damit kann man schon Strukturen und Aussprache üben. Und was man dort ausgibt, spart man später hier.
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20.08.2007 11:05 |
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luislui
König
   

Dabei seit: 26.09.2006
Beiträge: 992
Herkunft: Bayern
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Hola,
ich kann mir es nur sehr schwer vorstellen dass dieses Gesetz so in Kraft tretten kann
, aber wundern würde mich bei unserem doch so " freiheitlichen Sozialstaat " nichts mehr. Es ist schon eine ziemliche Frechheit was sich unsere Regierungen so alles meinen erlauben zu können für Otto Normalverbraucher immer mehr Regeln und Schikanen erstellen und für sich selbst die Steuerkasse zum Selbstbedienungsladen machen
.
Klar gefällt es keinem wenn man sich aus dem Gefängniss freikaufen muss vorallem da dies ja auch solche machen die dorthin gehören, aber deshalb muss man auch nicht damit einverstanden sein das einem immer mehr Rechte abhanden kommen und sich die Regierungen gegenüber den einzelnen Bürger immer mehr erlauben kann denn dies hat nach meiner Auffassung nichts mehr mit Freiheit zu tun.
Adios
Luis
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20.08.2007 15:46 |
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Peter
Moderator
  

Dabei seit: 10.05.2006
Beiträge: 1.537
Herkunft: Deutschland .... leider!!!!
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Hola Planner,
nun, meine "Deutschlandmüdigkeit" beruht sicher nicht alleine auf der jetzt vielleicht in der nahen Zukunft anstehenden Gesetzesänderung.
Der geplante Rückzug in die RD ist fester Bestandteil der Lebensplanung meiner zukünftigen Frau und mir. Sie gehört nicht zu dem Teil der Dominikaner, der unbedingt dort fort will. Das ergab sich lediglich aus der Tatsache heraus, dass ich unter normalen Umständen derzeit ja noch an Beruf und Land gebunden bin. Einen Vorteil bei dem Leben hier sieht sie lediglich bezüglich unseres Sohnes, da er dann hier die Schule besuchen würde.
Glaub mir, mir ist schon sehr bewusst, dass Gesetze lediglich die Rahmenbedingungen festlegen, aber nicht auf jeden Einzelnen abgestimmt sein können. Allerdings bin ich der Meinung, dass eine solche Regelung dann für alle gelten sollte. Warum also Ausnahmen für z.B. Franzosen, Belgier, sogar Amerikaner? Sind das keine Ausländer????
Gut, bei den benachbarten Ländern könnte man noch den Bogen zur U schlagen, aber Amerika? Nun, wir wollen hier keine politische Diskussion beginnen.
Sorry, ich bin noch immer der Auffassung, dass ein Land in erster Linie etwas für seine Bürger tun sollte, und damit meine ich diese, die wirklich - in diesem Fall - deutschstämmig sind (bitte nicht falsch verstehen). Sicher ist mir der Begriff der sogenannten Scheinehe geläufig, ebenso die Schwierigkeiten die sich daraus ergeben. Alledings sehe ich durch eine solche eventuell anstehende Verfahrensweise den Schutz der Ehe, der in diesem unserem Land verbrieft ist, gefährdet.
In den vergangenen 2 Jahren habe ich mich intensiv mit dem Leben in der RD beschäftigt, Freundschaften geknüpft, mich über die Dinge des Lebens dort informiert. Nach Abwägung aller Vor-und Nachteile habe ich mich für eine Auswanderung in der Zukunft entschlossen. Das mag in den Augen vieler falsch sein, aber es ist meine Entscheidung. Voraussetzung war alledings immer, dort für meinen Lebensunterhalt nicht mehr arbeiten zu müssen....
Nun warten wir mal ab, was passiert. Bei mir steht dieser Zuzug der Ehefrau in absehbarer Zeit an. Also mal überraschen lassen. Vertrauen in unsere Gesetzgebung habe ich schon lange nicht mehr. Habe mal gelernt, dass ein "neues Gesetz" keine rückwirkende Wirkung haben darf. Hat was mit dem Vertrauen der Bürger in die Gesetzgebung des Landes zu tun...nun, dieses wird schon seit Jahren hier mit Füßen getreten. Also was soll`s?
Beste Grüße, Peter
__________________ La concentración en las cosas esenciales en la vida llevan más por suerte que la aspiración lo superior
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20.08.2007 15:57 |
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Svety

Haudegen
  

Dabei seit: 12.07.2005
Beiträge: 640
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| Zitat: |
Original von http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/...rungsrecht.html
Ehegattennachzug
Beim Ehegattennachzug (zu Deutschen sowie zu in Deutschland lebenden Ausländern) gilt für beide Ehegatten grundsätzlich ein Mindestalter von 18 Jahren. Damit soll der Nachzug sehr junger Frauen und Mädchen, die zwangsverheiratet wurden, verhindert werden.
Zudem müssen künftig einfache deutsche Sprachkenntnisse vor der Einreise nachgewiesen werden, um insbesondere den nachziehenden Frauen die Integration in Deutschland zu erleichtern. Gefordert sind Sprachkenntnisse auf niedrigstem Niveau wie Antworten zu Fragen "Haben Sie einen Schulabschluss?" oder "Arbeiten Sie zur Zeit?"
Ausländerinnen und Ausländer, bei denen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht, sind vom Nachweis von Sprachkenntnissen befreit. Dies ist beispielsweise bei Personen der Fall, die einen Hoch- und Fachhochschulabschluss besitzen. Ausnahmen gelten auch für anerkannte Flüchtlinge, Bürgerinnen und Bürger der EU sowie Ehegatten von Angehörigen von Staaten, die bisher schon visumsfrei einreisen konnten.
Auch der Ehegattennachzug zu Deutschen kann künftig im Ausnahmefall von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig gemacht werden.
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@Peter, wie man sieht, macht man für die EU-Bürger und auch Amerikaner und Japaner deswegen eine Ausnahme, weil sie auch bisher visumfrei nach Deutschland einreisen dürften.
Ich persönlich halte diese Nachweise für Deutschkentnisse auch für Schmarrn. In vielen Ländern kann man solche Kentnisse gar nicht erwerben, weil dort überhaupt keine Kurse angeboten werden und wenn überhaupt, dann vielleicht nur in den Hauptstädten. Und nicht jeder ist so neunmalklug, dass er die Sprache einfach von einem mitgebrachten Buch und ein paar Kasetten ganz selbständig erlernen konnte... Aber Familie steht doch unter besonderen Schutz (??!) Daraus ergibt sich schon ein Wiederspruch. Ich würde mal sagen - abwarten und Tee trinken. In dieser Form, so wie es jetzt ist, wird dieser Zuwanderungsgesetz bestimmt nicht bleiben. Früher oder später klagt jemand dagegen.
Der zukünftigen Integration helfen diese Nachweise sowieso nicht. Wer sich integrieren will, der lernt die Sprache ja ganz freiwillig und ohne Zwang. Und wer nicht, dem helfen die paar gelernte Brocken auch nicht.
Aus eigener Erfahrung - mein (ex)Mann und ich haben uns damals "auf Englisch" kennengelernt. Deutsch habe ich dann logischerweise in Deutschland gelernt und zwar nachdem ich hier geblieben war und nicht vorher.
Das man die materielle Riegel vorschieben will und zwar den Familiennachzug von der Sicherung des Lebensunterhaltes abhängig zu machen, auch beim Nachzug zu Deutschen, das finde ich wiederum gar nicht so verkehrt. Bei einer binationalen Ehe stehen halt immer zwei Länder zur Auswahl und es muß nicht zwangsläufig das D-Land sein.
__________________ Ich bin verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das was Du verstehst.
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20.08.2007 19:06 |
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Franko
Tripel-As

Dabei seit: 09.01.2007
Beiträge: 227
Themenstarter
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Die dominikanische Frau meines Bekannten lebt mit ihren Kindern nun schon über drei Jahre in Deutschland. Sie tut sich bis heute sehr schwer deutsch zu lernen. Ihre Töchter haben sehr schnell deutsch gelernt.
Sie kommt hier sehr gut klar, hat Freundinnen die spanisch sprechen und das deutsche Umfeld spricht soweit auch spanisch, dass man kommunizieren kann.
Nicht jeder Mensch ist Sprachbegabt. Als meine Frau ihren Integrationskurs gemacht hat, haben über 50% der Sprachschüler/innen aus allen möglichen Nationen bereits den Grundkurs abgebrochen.
Das würde heissen, dass nur noch 50% den Familiennachzug bewältigen würden.
Franko
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20.08.2007 20:34 |
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Peter
Moderator
  

Dabei seit: 10.05.2006
Beiträge: 1.537
Herkunft: Deutschland .... leider!!!!
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Hola Swety,
ich mache mir auch keine allzu großen Sorgen, aber so manche Dinge ärgern mich eben doch. da wurde mal wieder ein Gesetzesentwurf durchgepeitscht, ohne dass er letztlich richtig durchdacht wäre.... leider, so wie vieles mittlerweiloe auch hier im "meinem" Land.
An einem gesicherten Einkommen wird es bei mir persönlich sicher nicht scheitern. Die Sache ist aber auch schon mit der Ausländerbehörde besprochen und geklärt. Ausreichend Wohnraum ist ebenfalls vorhanden, sofern 149qm für 2 Erwachsene und 1 Kind ausreichen :-))
Tja, also abwarten..und, ne, Tee mag ich nicht, also bleiben wir bei Kaffee!!...trinken
Saludos, Peter
__________________ La concentración en las cosas esenciales en la vida llevan más por suerte que la aspiración lo superior
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21.08.2007 06:18 |
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Planner
Kaiser
Dabei seit: 01.09.2006
Beiträge: 1.202
Herkunft: Dortmund
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| Zitat: |
| ich mache mir auch keine allzu großen Sorgen, aber so manche Dinge ärgern mich eben doch. da wurde mal wieder ein Gesetzesentwurf durchgepeitscht, ohne dass er letztlich richtig durchdacht wäre |
Das ist wohl war, und das passiert immer öfter. Das ist aber auch das Ergebnis davon, dass wegen irgendwelcher tatsächlicher oder vermeintlicher Skandale in der Öffentlichkeit nach neuen oder schärferen Gesetzen gerufen wird, die Politik glaubt, reagieren zu müssen und die Fachleute in den Ministerien unter Druck gesetzt werden, manchmal auch klare Vorgaben bekommen und dann unter Druck schlechte Arbeit leisten und manchmal sogar wissen, dass das, was sie machen, Unsinn ist, es aber aufgrund der politischen Vorgaben machen müssen. Damit werden wir aber auch zukünftig leben müssen, wenn in der Öffentlichkeit immer wieder ein neues Thema hochgekocht wird und alle Welt nach Gesetzen schreit.
| Zitat: |
| Der geplante Rückzug in die RD ist fester Bestandteil der Lebensplanung meiner zukünftigen Frau und mir. Sie gehört nicht zu dem Teil der Dominikaner, der unbedingt dort fort will. |
Ähnliches planen wir auch,wenn auch anscheinend nicht so konkret wie Du. Aber das hat überhaupt nichts damit zu tun, dasss hier das Leben angeblich immer ungeniessbarer wird. Und meine Frau sieht das interessanterweise skeptischer als ich. Sie kennt ihr Land gut genug - war dort im übrigen auch politisch aktiv -, um einschätzen zu können, welche Vorteile Deutschland bietet und setzt die im Verhältnis zu ihrem Land sehr hoch an.
| Zitat: |
| Sicher ist mir der Begriff der sogenannten Scheinehe geläufig, ebenso die Schwierigkeiten die sich daraus ergeben. Alledings sehe ich durch eine solche eventuell anstehende Verfahrensweise den Schutz der Ehe, der in diesem unserem Land verbrieft ist, gefährdet. |
Es geht ja nicht nur um Scheinehen, sondern um vereinbarte Ehen ohne Einwilligung der Frau oder die Fälle, in denn die Frau zuhause unter Verschluss gehalten wird. Es ist ja kein Geheimnis, dass da in erster Linie Auslädner aus muslimischen Ländern gemeint sind, aber für die kann man ja kein spezielles Gesetz machen. Ich sehe es allerdings auch so, dass zwischen Deutschen und Ausländern in diesem Punkt ein Unterschied gemacht werden müsste. Und aus diesem Grund würde das Gesetz vor Gericht wohl keinen Bestand haben.
| Zitat: |
| Und nicht jeder ist so neunmalklug, dass er die Sprache einfach von einem mitgebrachten Buch und ein paar Kasetten ganz selbständig erlernen konnte... |
Verlangt ja auch keiner. Es geht um gewisse Minimalkenntnisse. Und die kann man sehr wohl mit Hilfe einer Kassette erlangen. Wir haben das erfolgreich praktiziert; einen Deutschkurs hat das aber auch nicht überflüssig gemacht.
Im übrigen denke ich zu diesem Punkt, dass eigentlich jeder, der eine Frau oder einen Mann hier rüber holen möchte, mit den Möglichkeiten, die Sprache zu lernen gar nicht früh genung anfangen kann. Wir haben damit 10 Monate vor der Hochzeit begonnen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Planner: 21.08.2007 11:21.
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21.08.2007 10:55 |
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Peter
Moderator
  

Dabei seit: 10.05.2006
Beiträge: 1.537
Herkunft: Deutschland .... leider!!!!
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Hola a todos,
auch ich bin der Meinung, dass der Zuzug in irgendwiner Form geregelt und von bestimmten Dingen abhängig gemacht werden muss oder sollte.
Dazu gehört auch, alleine schon, damit eine Integration stattfinden kann, das Erlernen der Sprache. Allerdings gehört, zumindest wie ich es empfinde, eine gewisse Flexibilität. Derjenige, der praktisch hier einreist, leben und arbeiten will, von diesem muss man sicher Deutschkenntnisse verlangen, gegebenenfalls auch den Nachweis einer erlernten Tätigkeit, die hier im Land benötigt wird. Klar, weil ohne Sprache ist ein Arbeiten hier kaum möglich. Auch bei dem Zuzug der Ehefrau sollten bestimmte Kriterien herrschen, allerdings bin ich der Meinung, dass man ihnen das Erlernen der Sprache hier ermöglichen sollte. Da kann man sicher eine Frist setzen, nach deren Verstreichung ein Test durchgeführt wird... aber gut, ich mache die Gesetze nicht.
Um den Wahnwitz unserer Gesetze mal zu verdeutlichen eine Geschichte, die einen sehr guten Freund betrifft. Eine gute Freundin von ihm ausländischer Herkunft lebt seit einiger Zeit hier in der BRD und arbeitet in einem Eiscafe. Nun musste ihre Aufenthaltsgestattung verlängert werden. Solange dies nicht geschehen ist, hat sie keine Arbeitserlaubnis. Somit musste sie ihren Job, wo sie verdient, Steuern und Sozialabgaben bezahlt, kündigen. Jetzt liegt sie bis zur Erteilung der Erlaubnis dem Staat auf der Tasche......da kann man nur noch den Kopf schütteln.
Liebe Grüße, Peter
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21.08.2007 16:20 |
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luislui
König
   

Dabei seit: 26.09.2006
Beiträge: 992
Herkunft: Bayern
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