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Kindeszuzug im besonderen Fall |
ergomiro
Grünschnabel
Dabei seit: 02.07.2008
Beiträge: 1
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Kindeszuzug im besonderen Fall |
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Hola, ...
wer weiss ob das geht:
Meine Freundin hat die befristete Aufenthaltsgenehmigung, nachdem sie 2 Jahre mir einem Deutschen verheiratet war. Geschieden ist sie seit 5 Monaten. Sie lebt ohne eigenem Hausstand mit einem Eigenverdienst von Netto 500€ in meiner Wohnung Die Wohnung bietet ausreichend Platz, um ihre zwei Kinder aus RD nachholen zu können. Sie wird also die notwendigen Anträge in Santo Domingo einreichen noch diesen Monat. Habe ich mit meinem Wohnraum und meinem Verdienst eine Chance die Kinder ins Land zu holen, da ja ihr Geld nicht ausreicht? Wir sind ja nicht verheiratet. Was muss ich tun, dass diese Art FZF funktioniert?
Grüße
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02.07.2008 21:22 |
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Alejandrina

Routinier
 

Dabei seit: 22.12.2006
Beiträge: 463
Herkunft: Deutschland
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| RE: Kindeszuzug im besonderen Fall |
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@ergomiro
Das ist eine Frage für Juristen...
Nach zwei Jahren Ehe mit einem Deutschen hat deine Freundin zumindest ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben. Um ihre Aufenthaltserlaubnis jedes Mal um ein Jahr zu verlängern, muß sie nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten kann und keine Sozialleistungen in Anspruch nimmt.
Da sie ja ohne deine Unterstützung kaum für sich alleine aufkommen könnte, wage ich zu bezweifeln, dass auf Grund deiner Hilfe, die beiden Kinder hier zur FZF einreisen dürfen....
Aber wie gesagt, eine verbindliche Auskunft dürften dir da Leute geben können, die sich da rechtlich auskennen ( z.B. Fachanwalt für Ausländerrecht).
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03.07.2008 11:58 |
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