Chat
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Deutschtest |
Linda.S

Jungspund

Dabei seit: 29.12.2007
Beiträge: 24
Herkunft: Limburg
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Hallo ihr Lieben,
da mein Göttergatte 2 Wochen Urlaub in Deutschland machen möchte, muss er nun diesen dämlichen Deutschtest machen. Die Dame in der Deutschen Botschaft musste kräftig lachen, wie wir auf die Idee kommen würden, ein Besuchervisum ohne Deutschtest beantragen zu wollen. Es hilft alles nichts! An dem Test kommen wir nicht vorbei! Hat denn jemand eine Ahnung, was die erwarten???? Der Zuständige von der Ausländerbehörde meinte, dass jeder Idiot den Test bestehen könne. Die Dame bei der Botschaft hatte allerdings ganz andere Aussagen gemacht.
Unser Problem ist, dass er zwar einigermaßen sprechen, jedoch kein Wort schreiben kann!
Wer von euch weiß, ob geringe Deutschkenntnisse wirklich ausreichen???
Liebe Grüße, Linda
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05.06.2008 11:19 |
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Leni-P

Haudegen
  
Dabei seit: 23.10.2006
Beiträge: 652
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Hallo Linda,
also für ein Besuchervisum braucht man DEFINITIV keinen Deutschtest!
Könnte evtl. dran liegen, dass ihr verheiratet seid und sobald er mal hier ist, könntet ihr zur Ausländerbehörde gehen und dort sagen, dass ihre Euch anders entscheiden habt und er nun doch erstmal hier bleiben möchte (kenne ein paar solcher Fälle)!
Der Test ist schon nicht so einfach und wenn er nicht schreiben kann, ist das wohl ein Problem!
__________________ *gib jedem Tag die Möglichkeit, der schönste Deines Lebens zu werden*
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05.06.2008 11:38 |
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Kouzlo

Mitglied
 

Dabei seit: 17.01.2007
Beiträge: 43
Herkunft: Prag
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Das ist echt ein Missverständnis, Besuchervisum mit einem Sprachtest, wo gibt es so was? Stell dir doch vor, du fliegst z. B. nach China, beantragst ein Visum und die chinesische Botschaft verlangt einen Chinesisch-Test. Hahaha!
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05.06.2008 11:43 |
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Linda.S

Jungspund

Dabei seit: 29.12.2007
Beiträge: 24
Herkunft: Limburg
Themenstarter
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Wenn wir nicht verheiratet wären, müsste er auch keinen Sprachtest machen. Bei der Ausländerbehörde sagten die mir, dass sie befürchten würden, dass er in Deutschland bleiben wird. Deswegen können wir kein Besuchervisum beantragen! Die sichern sich halt ab.
Wir waren damals wirklich blöd, dass wir das Visum nicht gleich nach der Heirat beantragt hatten. Der Deutschtest wäre uns so erspart geblieben. Aber da müssen wir jetzt durch! Ich weiß jedoch nicht, wie oft er die Prüfung wiederholen kann. Ich war ganz erstaunt, dass der Test gar nicht so teuer ist. Es wäre zumindest kein Drama, wenn er 1x durchfallen würde.
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05.06.2008 12:07 |
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Nightnurse

Haudegen
  

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 652
Herkunft: aus LA
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Hallo!
Hab Dir grad ne E/Mail geschickt.
Ich denke, dass sein Deutsch fuer den Test reicht!
LG Petra
__________________ Das größte Glück unseres Lebens sind die kleinen Sonnenstrahlen, die jeden Tag auf unseren Weg fallen.
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05.06.2008 16:14 |
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luislui
Kaiser

Dabei seit: 26.09.2006
Beiträge: 1.012
Herkunft: Bayern
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| Zitat: |
Original von Linda.S
Der Zuständige von der Ausländerbehörde meinte, dass jeder Idiot den Test bestehen könne. Die Dame bei der Botschaft hatte allerdings ganz andere Aussagen gemacht.
Liebe Grüße, Linda |
Da frag ich mich nur ob nicht der Sachbearbeiter der AB. der Idiot ist ? Denn einfach ist dieser Test nicht und du hattest da scheinbar einen Sachbearbeiter der vom tuten und blasen keine Ahnung hat.
Adios
Luis
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05.06.2008 16:28 |
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Melody888

Routinier
 

Dabei seit: 05.09.2006
Beiträge: 433
Herkunft: Bayern
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| Zitat: |
Original von Nightnurse
Ich denke, dass sein Deutsch fuer den Test reicht!
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Aber wenn er kein deutsch Schreiben kann, wie soll er dann den Test machen? Der besteht doch hauptsächlich aus schriftlichen Fragen!
@ Linda
Es hätte euch auch nichts geholfen damals nach der Heirat das Visum zu beantragen, denn wenn er sich 6 Monate außerhalb Deutschlands aufhält, wäre seine Aufenthaltsgenehmigung erloschen und man muss ein neues FZF-Visum beantragen.
LG;
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05.06.2008 19:18 |
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Marci24
Jungspund

Dabei seit: 26.07.2008
Beiträge: 13
Herkunft: Deutschland
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Hallo!!!Also ich war vor ungefähr 1 monat bei der dominikanischen botschaft in berlin.und die dame meinte man muss auch ein deutsch test machen wenn man nur für drei monate her will.momentan bin auch am überlegen wie ich das regeln will.meine freundin lebt in na dommi und ist im 8 monat schwanger.und ich wollte sie eigentlich hier her hollen.aber mit den test da würd es schwierigkeiten geben sie kann kein wort deutsch und da wo sie lebt gibt es kein möglichkeit zu lernen(sie wohnt in Jimani an der haiti grenze)
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26.07.2008 11:26 |
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Melody888

Routinier
 

Dabei seit: 05.09.2006
Beiträge: 433
Herkunft: Bayern
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@ Marci24
warum fragst du den in der dom. Botschaft nach? Die haben doch mit dem Visum überhaupt nichts zu tun. Kein Wunder das du da falsche Aussagen bekommst. Wenn, dann müsstest du in der deutschen Botschaft in St. Domingo nachfragen.
Für ein Besuchsvisum braucht man definitiv KEINEN Deutschtest.
Jetzt könntest du deine Freundin sowieso nicht mehr holen, da sie im 8. Monat nicht mehr fliegen darf.
Und nach der Geburt eures Kindes und deiner Vaterschaftsanerkennung könnt ihr ein Familienzusammenführungsvisum zum deutschen Kind beantragen. Dafür benötigt deine Freundin auch keine Deutschkentnisse!
LG;
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26.07.2008 13:52 |
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Marci24
Jungspund

Dabei seit: 26.07.2008
Beiträge: 13
Herkunft: Deutschland
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besteht eigentlich auch eine möglichkeit den Deutschtest in Deutschland zu machen??
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26.07.2008 14:16 |
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Alexi
Doppel-As
Dabei seit: 13.06.2007
Beiträge: 106
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Die Möglichkeit den Deutschtest hier in Deutschland zu machen besteht.
Allerdings wird der Test von der Botschaft nur angerkannt, wenn er auch an einem Goetheinstitut abgelegtwird.( Die Ausländerbehörden bieten auch einen vereinfachten Test an, aber der wird von den Botschaften im Ausland nicht anerkannt.)
Kostenpunkt 70,-- Euro + Anfahrtskosten . ( Denn nicht jedes Goetheinstitut bietet den Test auch für Externe an.)
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28.07.2008 10:52 |
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Rudi-Barahona
Foren As
   
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 90
Herkunft: Köln (vorher Barahona/RD)
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@ Melody888
hast du vollkommen Recht, für ein Besuchervisum braucht man keinen Deutschtest, das ist Fakt.
Bei der Geburt des kindes, egal ob drüben oder hier in Deutschland sieht es schon anders aus, dann müsstet ihr ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen (§ 28 Familiennachzug zu Deutschen, AufenthG), und da verlangt die Botschaft, respektive der Ausländerbehörde einen Sprachtest/Integrationskurs.
Ich bin mit meiner schwangeren Frau im April nach Deutschland mit einem Tourivisa eingereist, bis zur Geburt des Kindes hat sie eine Verlängerum des Visas bekommen (Fiktionsbescheinigung), da der behandelnde Arzt in Deutschland ihr eine Flugunfähigkeit aufgrund der Schwangerschaft bestätigt hatte.
Nach der Geburt des Kindes hat meine Frau sofort einen Aufenthaltstitel bekommen...und wurde zu einem Integrationstest verpflichtet, allerdings hat sie zwei Jahre Zeit dafür.
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28.07.2008 11:27 |
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luislui
Kaiser

Dabei seit: 26.09.2006
Beiträge: 1.012
Herkunft: Bayern
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| Zitat: |
Original von Alexi
Die Möglichkeit den Deutschtest hier in Deutschland zu machen besteht.
Allerdings wird der Test von der Botschaft nur angerkannt, wenn er auch an einem Goetheinstitut abgelegtwird.( Die Ausländerbehörden bieten auch einen vereinfachten Test an, aber der wird von den Botschaften im Ausland nicht anerkannt.)
Kostenpunkt 70,-- Euro + Anfahrtskosten . ( Denn nicht jedes Goetheinstitut bietet den Test auch für Externe an.) |
Ob dieser Test von der Botschaft anerkannt wird ist egal den die zustimmende Behörde ist das Ausländeramt und nicht die Botschaft.
Adios
Luis
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28.07.2008 15:55 |
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Melody888

Routinier
 

Dabei seit: 05.09.2006
Beiträge: 433
Herkunft: Bayern
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| Zitat: |
Original von Rudi-Barahona
@ Melody888
Bei der Geburt des kindes, egal ob drüben oder hier in Deutschland sieht es schon anders aus, dann müsstet ihr ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen (§ 28 Familiennachzug zu Deutschen, AufenthG), und da verlangt die Botschaft, respektive der Ausländerbehörde einen Sprachtest/Integrationskurs.
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Ja, für das Familienzusammenführungsvisum benötigt man ein Sprachtest. Aber ich habe ja geschrieben, dass man zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind keinen Sprachtest benötigt, dafür muss man auch nicht verheiratet sein. Das sind zwei unterschiedliche Visa.
LG;
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28.07.2008 16:44 |
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Alexi
Doppel-As
Dabei seit: 13.06.2007
Beiträge: 106
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@luislui
kann nur wiedergeben was mir die Botschaft ( zwei verschiedene Mitarbeiter , eine davon hat extra nochmal bei einem Kollegen oder Chef nachgefragt) am Telefon mitgeteilt hat.
Sie sagten mir das sie den Test nur anerkennen, wenn er vom Goetheinstitut bescheinigt wird. Das Gotheinstiute bescheinigt aber keine anderen Test - außer den offiziellen A1 Test s die bei Ihnen im Haus durchgeführt werden.
Mein Freund war mit Besuchervisum da - und hat den Test im Gotheinstitut in Schwäbisch Hall abgelegt. ( in München nehmen sie keine Externen). Er hat bestanden und spricht nun mit Gothezertifikat bei der Botschaft vor.
Das Risiko das die Botschaft seinen Antrag nicht annimmt, weil Ihnen der vereinfachte Test vom Kreisverwaltungreferat nicht genügt war mir persönlich zu riskant...
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28.07.2008 16:47 |
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Rudi-Barahona
Foren As
   
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 90
Herkunft: Köln (vorher Barahona/RD)
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| Zitat: |
Original von Melody888
| Zitat: |
Original von Rudi-Barahona
@ Melody888
Bei der Geburt des kindes, egal ob drüben oder hier in Deutschland sieht es schon anders aus, dann müsstet ihr ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen (§ 28 Familiennachzug zu Deutschen, AufenthG), und da verlangt die Botschaft, respektive der Ausländerbehörde einen Sprachtest/Integrationskurs.
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Ja, für das Familienzusammenführungsvisum benötigt man ein Sprachtest. Aber ich habe ja geschrieben, dass man zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind keinen Sprachtest benötigt, dafür muss man auch nicht verheiratet sein. Das sind zwei unterschiedliche Visa.
LG; |
Hallo Melody888,das ist nicht ganz richtig, dann hätten wir ja den selben Fall gehabt, meine Frau ist Dominicanerin und unser Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit, trotzdem muss meine Frau einen Integrations- und Sprachtest machen.
Ich weiss, das es Ausnahmen gibt, aber das wird sehr wahrscheinlich von der Ausländerbehörde von Fall zu Fall endschieden.
Gebe zu, das das deutsche Gesetz ein wenig kompliziert ist, habe mir das Einwanderungs- und Aufenthaltsgesetz zigmal durchgelesen, vielleicht findest du ja was anderes, habe mal alles hier angehangen, auch für andere evt. interessant.
Viele Grüsse
Rüdiger
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28.07.2008 17:07 |
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Melody888

Routinier
 

Dabei seit: 05.09.2006
Beiträge: 433
Herkunft: Bayern
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| Zitat: |
Original von Rudi-Barahona
Hallo Melody888,das ist nicht ganz richtig, dann hätten wir ja den selben Fall gehabt, meine Frau ist Dominicanerin und unser Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit, trotzdem muss meine Frau einen Integrations- und Sprachtest machen.
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Hey Rudi,
Habt ihr denn eine FZF zum deutschen Kind beantrag?? Ihr habt doch bestimmt eine FZF zum deutschen Ehemann beantrag. Den Sprachtest hättet ihr locker mit dem anderen Visum umgehen können.
Auf Info4Alien.de wird das deutlich geschrieben.
Kann nur jedem empfehlen sich dort schlau zu machen, den dort sitzen die Profis!
LG;
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28.07.2008 19:56 |
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luislui
Kaiser

Dabei seit: 26.09.2006
Beiträge: 1.012
Herkunft: Bayern
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@ alexi,
wenn die Ausländerbehörde die Einreisegenehmigung erteilt kann sich die Botschaft auf den Kopf stellen, meine Frau kam ohne irgend einen Test rein da die Ausländerbehörde die Einreiseerlaubniss erteilte. Also wenn das Ausländeramt einen Kurs vorschlägt dann werden sie wohl kaum nach dem Test die Einreise verweigern sofern dieser natürlich bestanden wird.
Adios
Luis
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28.07.2008 21:47 |
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Rudi-Barahona
Foren As
   
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 90
Herkunft: Köln (vorher Barahona/RD)
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@ Melody888
@ Luislui
bei uns war die Sache auch ein wenig anders, nichts gewöhnliches.
Ich bin mit meiner Frau aus der DomRep ausgereist, als sie im 6. Monat schwanger war, mit einem gewöhnlichen Tourivisa.
Hier in Deutschland angekommen sind wir zu einem Gynäkologen gegangen, zwecks Untersuchung, und haben uns gleichzeitig eine Bestätigung geben lassen, das meine Frau ab diesem Tag nicht mehr fliegen dürfe.
Mit dieser Bescheinigung sind wir dann zum Ausländeramt und haben eine Verlängerung des Tourivisas beantragt, meine Frau hat dann eine Fiktionsbescheinigung für fünf Monate bekommen.
Nach der Geburt unseres Kindes hier in Deutschland hat meine Frau sofort einen Aufenthaltstitel nach § 28 Abs. 1, S.1, Nr.3, S2 bekommen, gleichzeitig wurde sie verpflichtet den Integrationskurs zu machen.
Info4Alien.de kenne ich auch, werde noch mal dort reinschauen, danke.
Viele Grüsse
Rüdiger
Nachtrag
Habe mir den § 28 und die Schreiben der Ausländerbehörde nochmals genau angeschaut, meine Frau hat ja einen Aufenthaltstitel, auch ohne Sprachtest, die Verpflichtung zum Integrationskurs bezieht sich nur auf die Niederlassungserlaubniss:
2) Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht.
(Auszug aus dem § 2
Das heisst also, für eine Daueraufenthaltsgenehmigung braucht meine Frau den Kurs und Sprachtest.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rudi-Barahona: 28.07.2008 23:23.
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28.07.2008 23:10 |
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