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Heirat in D. mit Besuchsvisum |
rheinkraft1981
Haudegen
  
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@ Sarodi
Ich weiss nicht wie sich das bei Deiner doppelten Staatsbürgerschaft verhält. Das solltest Du wie Peter sagt, bei Deiner zuständigen Ausländerbehörde klären. Die Erfahrungsberichte in Internetforen und info4alien.de sind auch keine Garantie, letztlich liegt das alles im Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters beim Ausländeramt.
Den Brief scanne ich gleich ein und schicke ihn Dir an Deine E-Mail Adresse.
Ich habe ihn damals nur mal überflogen, da meine Frau ja schon längst hier war und mir die Antwort somit egal war. Jetzt habe ich mir die Stelle nochmal durchgelesen und habe doch wiederrum Zweifel, da man die Rechtslage dort wieder ganz anders darstellt. Wie gesagt, ruf einfach beim Ausländeramt an.
Bundesministerium
des Innern
Sehr geehrter Herr XXXXX, Berlin, 06.06.2008
vielen Dank für Ihr o. a. Schreiben an Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel vom 18. Januar 2008, in dem Sie das Erfordernis einfacher deutscher Sprachkenntnisse beim Ehegattennachzug thematisieren. Das Bundeskanzleramt hat Ihr Schreiben dem Bundesministerium des Innern zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
Mit dem am 28. August 2007 in Kraft getretenen Richtlinienumsetzungsgesetz wurden westentliche Änderungen im Ehegattennachzug eingeführt. So ist der Ehegattennachzug zu Deutschen und Ausländern nunmehr in der Regel davon abhängig, dass beide Ehegatten ein Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben und der nachziehende Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.
Mit dem Sprachnachweis werden zwei Ziele verfolgt. Die Förderung der Integration von Zuwanderern sowie die Verhinderung von Zwangsehen.
Die Kenntnis der deutschen Sprache ist die wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in Deutschland. Durch den Nachweis einfacher deutscher Srachkenntnisse sollen sich nachziehende Ehegatten von Anfang an in Deutschland besser orientieren können. Einfache Sprachkenntnisse erleichtern die ersten Schritte in Deutschland und sind Fundament für die weiterführenden, staatlich finanzierten Integrationskurse. Deshalb liegt der Erwerb von Sprachkenntnissen auch im Interesse der Ehegatten selbst.
In bestimmten Fällen sieht das Gesetz Ausnahmen vor. So wird von die Voraussetzung u. a. abgesehen, wenn der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Drittstaatsangehörige Ehegatten von Unionsbürgern, die sich vor der Einreise nach Deutschland rechtsmäßig in der EU aufgehalten haben, sind ebenfalls vom Erfordernis des Sprachnachweis ausgenommen, da diese sich auf die Freizügigkeitsrichtlinie der EU berufen können. Sollte der drittstaatsangehörige Ehegatte aus dem Drittland zuziehen, wäre wiederrum ein Sprachnachweis erforderlich.
Sofern eine gesetzliche Ausnahme vom Sprachnachweis nicht vorliegt, sind für den ausländerrechtlichen Nachzug der Ehefrau Kenntnisse der deutschen Sprache auf der "Kompetenzstufe A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" erforderlich. In diesem Fall ist die Auslandsvertretung oder der zuständigen Ausländerbehörde von Seiten des Gesetzgebers kein Ermessensspielraum eingeräumt worden, auf den gesetzlich geforderten Sprachnachweis zu verzichten.
Nach Auffassung der Bundesregierung kann von Zuwanderern, die im Rahmen des Ehegattennachzugs nach Deutschland kommen, erwartet werden, dass sie sich bereits vor der Einreise angemessen auf die anstehende Integration vorbereiten. Sollten im Ausland keine erreichbaren Deutschkurse zum Erwerb von Grundkenntnissen zur Verfügung stehen, kommen andere Möglichkeiten in Betracht. Gerade bei deutschen Staatsangehörigen kann davon ausgegangen werden, dass sie die deutschen Sprache beherrschen und ihren angehenden Ehepartnern beim Erlernenen der deutschen Sprache - zum Beispiel mittels Lehrbüchern oder multimedialen Lernprogrammen unterstützen. Die Neuregelung zum Sprachnachweis gilt auch für den Ehegattennachzug zu Deutschen, da hier gleichfalls die Gefahr von Zwangsehen besteht. Ausnahmen sind nur bei den visumbefreiten Staaten vorgesehen, da ein Nachweis vor der Einreise naturgemäß nicht möglich ist. Aber auch von diesen Ausländern wird - zumindest bei angestrebtem längerfristigem Aufenthalt - die Bereitschaft zur Integration gefordert. Entsprechende Bemühungen können bei der Entscheidung über die Erteilung eines Aufenthaltstitels berücksichtigt werden.
Es ist zu berücksichtigen, dass nur einfache Deutschkenntnisse verlangt werden, also lediglich die Fähigkeit, sich auf zumindest rudimentäre Weise im Gastland zu verständigen, was kein unzumutbares Ansinnen des Gesetzgebers ist, wenn man bedenkt, dass der nachziehende Ehegatte beabsichtigt, auf Dauer in Deutschland zu leben. Mit dem Test "Start Deutsch 1" werden keine überzogenen Anforderungen der deutschen Sprache gestellt.
Die Verfassungsmäßigkeit dieser Maßnahme ist von verfassungs- und völkerrechtlichen Sachverständigern bestätigt worden.
Die konkrete Beurteilung der Sach- und Rechtslage erfolgt im Visumverfahren im Rahmen einer Einzelfallprüfung durch die zuständige Auslandsvertretung und die jeweilige örtliche Ausländerbehörde. Ich bitte um Verständnis, einer solchen Bewertung nicht vorgreifen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
XXXXX
@ Sarodi
Hier hört sich der fettgedruckte Text wieder anders an, als der Gesetzestext auf der Seite der deutschen Botschaft in Santo Domingo.
Ich weiss es nicht, erkundige Dich selbst einmal..
@ Bebra2005
Ich antworte noch...
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04.07.2008 10:45 |
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saby

Mitglied
 
Dabei seit: 28.08.2007
Beiträge: 40
Herkunft: italien
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hallo ich wollte dir auch ein tipp geben, ich wuerde an deiner stelle wenn du wirklich mit ihm sein willst und du bist sicher von ihm dann wuerde ich in die domenikanische repuplik heiraten und dann dur die familienzusammenfuehrung den Antrag machen.
Mit der Ausnahme stimmt wirklich dein freund braucht kein Deutsch wenn du die ehegattin eine eu buergerin bist ausser deutschland,es ist eine Ausnahmen die mir auch gerettet hat, ich habe mein mann auch so hier her gebracht als italienerin und wohne in deutschland seit 7 jahren, das war unkompliziert, und die schnellste wege habe 3 monate gewartet nach den Antrag.
ich wuerde nicht mit turisten visum probieren es ist nur zeit und geld Verschwendung glaube mir ich kenne viele die eine Ablehnung bekommen haben es gibt zuviele domenikaner jetzt in deutschland und die botschaft ist sehr streng geworden. viel glück und halte durch.mfg sabrina
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04.07.2008 11:54 |
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rheinkraft1981
Haudegen
  
Dabei seit: 28.06.2007
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| Zitat: |
Original von saby
hallo ich wollte dir auch ein tipp geben, ich wuerde an deiner stelle wenn du wirklich mit ihm sein willst und du bist sicher von ihm dann wuerde ich in die domenikanische repuplik heiraten und dann dur die familienzusammenfuehrung den Antrag machen.
Mit der Ausnahme stimmt wirklich dein freund braucht kein Deutsch wenn du die ehegattin eine eu buergerin bist ausser deutschland,es ist eine Ausnahmen die mir auch gerettet hat, ich habe mein mann auch so hier her gebracht als italienerin und wohne in deutschland seit 7 jahren, das war unkompliziert, und die schnellste wege habe 3 monate gewartet nach den Antrag.
ich wuerde nicht mit turisten visum probieren es ist nur zeit und geld Verschwendung glaube mir ich kenne viele die eine Ablehnung bekommen haben es gibt zuviele domenikaner jetzt in deutschland und die botschaft ist sehr streng geworden. viel glück und halte durch.mfg sabrina |
..wie süss....
@sarodi
Also, da hast Du Deinen lebenden Beweis...
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04.07.2008 13:21 |
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Erja

Mitglied
 
Dabei seit: 20.03.2008
Beiträge: 29
Herkunft: Deutschland
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Hallo,
meine Freundin war vor drei Wochen mit ihrem Freund in Sto. Domingo bei der Botschaft und hat problemlos ein Besuchervisum für drei Monate bekommen. Er hat keinen Job und hatte auch keinen Vertrag dabei, sie sprechen beide nur ein bisschen Englisch und er hat kein Bankkonto. Eigentlich genug Ablehnungsgründe... Trotzdem hat er das Visum beim ersten Versuch bekommen. Scheinbar gibt es doch immer wieder Ausnahmen.
Lieben Gruß.
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04.07.2008 19:00 |
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saby

Mitglied
 
Dabei seit: 28.08.2007
Beiträge: 40
Herkunft: italien
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also wir haben in santo domingo geheiratet, dort heiraten ist easy du musst alle deine papiere natürlich fertig haben ich hbe die besorgt innerhalb 2 wochen: deine geburtsurkunde,pass,und hatte eine bestätigung von italien dass ich nie geheiratet habe( so ein art von ledigkeitbescheinigung) und natürlich dann die unterlagen von dein freund auch Geburturkunde, pass, cedula,und den ledigkeitbescheinigung, von notar unterschrieben und beglaubigt alle papiere mussen beglaubigt.
Meine papiere habe dann von der domenikanische botschat in italien ubersetzen und beglaubigen lassen damit das in die domenikanische annerkannt werden, du solltest das gleiche machen über die domenikanische botschat in Ungarn und dann wenn du geheiratet hast nimmst du natürlich im voraus einen Termin bei der Deutsche Botschaft in Santo Domingo und in die Ungarische Botschaft auch in Santo Domingo, die Heiratsurkunde,geburtsurkunde, muss dann aufungarisch und deutsch übersetzt und beglaubigt werden, das kostet viele nerven, und dann kannst du dein Hochzeit bei der Ungarische botschaft übertragen und inde gleiche zeit bei der Deutsche bot. die familienzusammenfuerung weil du in deutschland lebst damit er einreisen kann, die deutsche verlangen extra leider eine urkundenüberprüfung das kostet 250 euro und dann nach 3 monate kannst du dein schatz ohne deutsch kenntnisse hier mit dir in Deutschland haben, wenn du aber Deutsche Staatangeörigkeit hast dann natürlich gilt das nicht nur wenn du Eu bürgerin bist und lebst in Deutschland, und Ungarn ist wohl Europa geworden.viel gruesse
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05.07.2008 11:26 |
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