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Scheidung von einem dominikaner |
soosi
Kaiser


Dabei seit: 14.11.2006
Beiträge: 1.853
Herkunft: Oberhausen
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| Scheidung von einem dominikaner |
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Hola a todos,
ich möchte wissen wer schon mal eine scheidung mit einem domincaner hinter sich hat,und zwar nauch 2002.
der hintergrund:
unsere freundin hat in der RD geheiratet,kurz danach hat sie erfahren das ihr schatzi drogen verkauft und festgenommen wurde.
das war vor 2jahren ,seitdem hat sie keinen kontakt mehr,er ruft 1,2 mal im jahr an.sie weiss auch nit wo er wohnt wie er lebt,der kontakt ist tod.
sie hat einen neuen freund den sie heiraten möchte,weiss abernit wie sie sich verhalten soll.die hochzeit ist nur in RD anerkannt,hier nicht weil es probleme mit den papieren gab.
sie ist der meinung für eine scheidung dort,braucht sie keine unterschrift vom ex.
bin da anderer meinung,
sie könnte probleme bei der einreise mit ihrem NEUE MANN, bekommen
auch wenn sie ihren neuen hier heiratet,in RD ist sie ja noch mit dem anderen verheiratet.
bin für alle infos dankbar.
saludos y suerte
soosi
__________________ saludos y suerte
Frank
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01.02.2007 22:55 |
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Nightnurse

Haudegen
  

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 652
Herkunft: aus LA
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Ist der neue Mann denn auch wieder Dominikaner?
__________________ Das größte Glück unseres Lebens sind die kleinen Sonnenstrahlen, die jeden Tag auf unseren Weg fallen.
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01.02.2007 23:06 |
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Peter
Moderator
  

Dabei seit: 10.05.2006
Beiträge: 1.543
Herkunft: Deutschland .... leider!!!!
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Schreib doch einfach mal das Konsulat in Hamburg an...vielleicht bekommst Du eine vernünftige Antwort.
Gruß Peter
__________________ La concentración en las cosas esenciales en la vida llevan más por suerte que la aspiración lo superior
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01.02.2007 23:12 |
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Planner
Kaiser
Dabei seit: 01.09.2006
Beiträge: 1.212
Herkunft: Dortmund
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Sehe ich ähnlich wie holaquetal. In einigen dominikanischen Zeitungen gibt es ganze Seiten, in denen Scheidungen offiziell bekannt gemacht werden (häufig wegen "incompatibilidad de caracteres", und das spricht auch dafür, dass eine Scheidung recht leicht sein müsste). Gelegentlich findet man dabei auch den Hinweise "direccion inconocida", das heisst, dass der Mann oder die Frau einfach verschwunden sind. Eine Scheidung scheint dann auch in Abwesenheit möglich zu sein. Setzt aber eine gewisse Trennungszeit voraus.
Meine Frau war, als wir uns kennengelernt haben, ebenfalls noch verheiratet, lebte aber bereits eine ganze Zeit alleine. Ihre Scheidung hat sechs Wochen gedauert und an Gebühren für Anwalt etc. knapp 2000 Pesos (das aber in 2000) gekostet.
Ein Anwalt wäre ratsam, weil der die formalen Prozesse besser beherrscht. Man sollte ihn aber erst nach Abschluss des Verfahrens voillständig bezahlen; viele Anwälte verlangen das gesamte Honorar im voraus.
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02.02.2007 14:11 |
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la-loca-1978

Moderator
  

Dabei seit: 17.06.2006
Beiträge: 849
Herkunft: Freiburg
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Ein Beispiel, man hat in der Dominikanischen Republik einen Dominikaner geheiratet, dann in Deutschland zusammen gelebt und die Scheidung war auch in Deutschland. In Deutschland ist man nun rechtskräftig geschieden, aber in der Dominikanischen Republik ja nicht.
Wie macht man es, dass die rechtskräftige Scheidung auch in der Dominikanischen Republik bekannt bzw. es in das dominikanische Personenstandsregister eingetragen wird?
Wäre das ein Fall für die Dominikanische Botschaft hier oder muß man das vor Ort machen? Weiß da jemand drüber Bescheid?
__________________ Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele:
Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur.
Darum, Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist's! Reise, reise!
Wilhelm Busch
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05.02.2007 11:16 |
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Planner
Kaiser
Dabei seit: 01.09.2006
Beiträge: 1.212
Herkunft: Dortmund
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Man muss mit den übersetzten und von der dominikanischen Botschaft beglaubigten Papieren zur JCE und dort die Anerkennung der Scheidung (den Fachaudruck kenne ich jetzt auch nicht) beantragen. So läuft es zumindest bei Scheidungen in den USA, und für andere Länder wird es wohl gleich sein. Ein fachkundiger Anwalt ist da sehr zu empfehlen.
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05.02.2007 16:48 |
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soosi
Kaiser


Dabei seit: 14.11.2006
Beiträge: 1.853
Herkunft: Oberhausen
Themenstarter
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Hola a todos,
danke für all die hilfreichen info's.
unserer freundin ist stein vom herzen gefallen.
saludos y suerte
soosi
__________________ saludos y suerte
Frank
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06.02.2007 21:45 |
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la-loca-1978

Moderator
  

Dabei seit: 17.06.2006
Beiträge: 849
Herkunft: Freiburg
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| Scheidung auch offiziell in der Dominikanischen Republik |
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Wer in der Dominikanischen Republik seinen dominikanischen Partner geheiratet hat und nun in Deutschland geschieden wurde oder sich scheiden lassen möchte, der muß auch daran denken, dass die Scheidung im dominikanischen Personenstandsregister eingetragen wird.
Das Generalkonsulat in Frankfurt sagt, dass man dafür
- das deutsche Scheidungsurteil ins Spanische übersetzen lassen muß
- die Übersetzung und das Scheidungsurteil an das Generalkonsulat (z.B. Frankfurt) schicken muß
- Die beglaubigen das, was übrigens schlappe 100 Euro kostet.
- Mit dem beglaubigten Scheidungsurteil muß dann ein Anwalt in der Dominikanischen Republik die Homologacion machen.
Und erst dann ist man auch in der Dominikanischen Republik offiziell geschieden und es ist im dominikanischen Personenstandsregister eingetragen. Aber eigentlich auch nur für Leute interessant, die nochmal in der Dominikanischen Republik bzw. einen Dominikaner dort heiraten möchten.
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Wilhelm Busch
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26.10.2007 14:08 |
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Cichlida

Eroberer
  
Dabei seit: 30.10.2007
Beiträge: 56
Herkunft: Santo Domingo
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Ich habe meine Scheidung hier in der D.R. letztes Jahr mit einem Anwalt machen lassen, mein Ex war nicht einverstanden, trotzdem hat er das hinbekommen. Hatte mich zuvor bei der dt. Botschaft und der Handelskammer über ihn informiert. Der spricht auch sehr gut deutsch, musste allerding einen Teil des Honorars vorauszahlen, weil ich eine neue Kundin war, ist wohl hier so üblich. Ist alles glatt gelaufen und relativ schnell. Zu meinem Ex habe ich heute keinen Kontakt mehr und der lässt mich auch in Frieden.
Kann ja mal den Kontakt aufschreiben, viell. hilft das jemandem weiter:
Lic. Alejandro Nanita Español
Tel. (001) 809 540 4433
Email AlejandroNanita@yahoo.com
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30.10.2007 20:04 |
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