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Zum Ende der Seite springen Brauche dringend eure Hilfe!!!
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Unicornio Unicornio ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 22.01.2008
Beiträge: 56

Brauche dringend eure Hilfe!!! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo erstmal,

die ALB hat mir heute mitgeteilt, daß wir eine Sorgerechtserklärung machen müssen. Ich habe das bereits hier in Deutschland beim JA gemacht- jetzt fehlt nur noch mein Freund.
Die botschaft sagte mir, daß er auf ein dom. Jugengericht gehen müsse, da die MA der Botschaft die nicht machen würden.
Ich habe aber in einem anderen Rechtsforum gelesen, daß dies auf der Botschaft gemacht werden müsse.

Wo kann mein Freund nun diese Sorgerechtserklärung machen??
Es ist deutsches Recht anzuwenden!
Wer kennt sich damit aus bzw. hat Erfahrung damit gemacht?

Bitte helft mir!! Bin fast am verzweifeln!!

16.10.2008 19:32 Unicornio ist offline E-Mail an Unicornio senden Beiträge von Unicornio suchen Nehmen Sie Unicornio in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Unicornio anzeigen
Mercury Mercury ist männlich
Haudegen


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Dabei seit: 30.07.2007
Beiträge: 695

RE: Brauche dringend eure Hilfe!!! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Auszug aus dem Merkblatt der deutschen Botschaft in SD:


Original und zwei Kopien mit deutscher Übersetzung des Sorgerechtsurteils des zuständigen Jugendgerichts
(Tribunal de niños, niñas y adolescentes) zugunsten des in Deutschland lebenden Elternteils, falls dieser nicht bereits
im vollen Besitz der elterlichen Sorge ist. Aus dem Urteil muss sich die vollständige Übertragung des Sorgerechts
ergeben. Die Genehmigung zur Ausreise oder die vorläufige Übertragung des Sorgerechts (custodia provisional) ist
nicht ausreichend. Das Urteil muss von der Generalstaatsanwaltschaft (Procuraduría General) und dem
dominikanischen Außenministerium (Cancileria) vorbeglaubigt sein.

Dies gilt also wenn das Kind zu dem deutschen Elternteil nachziehen moechte, aber die Eltern nicht verheiratet sind, also das Kind kein eheliches Kind ist!!

Die Botschaft macht das nicht, weil es das nicht kann!!!!

Hier der ganze Text nachzulesen:

http://www.santo-domingo.diplo.de/Vertre...stimmungen.html



__________________
Wer aufhört zu denken, hört auf zu Leben!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Mercury: 05.11.2008 23:52.

05.11.2008 23:51 Mercury ist offline E-Mail an Mercury senden Beiträge von Mercury suchen Nehmen Sie Mercury in Ihre Freundesliste auf YIM-Name von Mercury: Gast71
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