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Visumsantrag |
Püppi123
Jungspund

Dabei seit: 31.07.2008
Beiträge: 11
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Hallöchen Zusammen,
ich hoffe mir kann jemand weiter helfen...Die letzten Tage habe ich das ganze Forum durch geschaut und einiges hat mir schon sehr weiter geholfen....Dafür an Alle vielen Dank.
Ich würde gerne eine Freundin zu mir einladen, wir kennen uns schon etwas länger und jetzt möchte ich sie auch mal nach Deutschland einladen, damit sie meine Familie etc. kennenlernt.
Zuerst soll es erstmal ein Besuchervisum von 3 Monaten sein. Ich habe gestern die Verpflichtungserklärung bekommen, die Krankenversicherung werde ich jetzt auch demnächst abschließen und um eine Ticket reservierung muss ich mich auch noch kümmern. Muss ich ansonsten noch was hier aus Deutschland beachten. Eine Einladung für meine Freundin habe ich auch schon geschrieben.
Meine Freundin hat ein Bankkonto, einen Job (Bescheinigung bekommt sie an Dienstag), einen Reisepass, dass Visum haben wir ausgefüllt....Muss noch was gemacht werden außer ein Termin bei dem Konsulat??
Kann man ein Visum auch verlängern hier in Deutschland, wenn sie z. B. in der Zeit ein Job hier findet oder zu einer Sprachschule geht??
Und ist es schlimm, wenn die Verpflichtungserklärung vom 30.07. datiert ist, aber sie z. B. erst ein Termin im November bei der Botschaft macht??
Ich hoffe jemand kann mit mir Kontakt aufnehmen und mir ein bisschen weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal
Liebe Grüße
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31.07.2008 23:32 |
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soosi
Kaiser


Dabei seit: 14.11.2006
Beiträge: 1.853
Herkunft: Oberhausen
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...in D wirst du noch deinen mietvertrag und deine verdienstabrechnung vorlegen müssen(die letzen 3 monate)
deine freundin kann hier net arbeiten,weil sie ein tourivisum bekommt(ohne a-gehnehmigung)
..mit dem ticket würde ich noch warten,was ist wenn sie kein visum erhält..
__________________ saludos y suerte
Frank
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31.07.2008 23:40 |
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Nightnurse

Haudegen
  

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 652
Herkunft: aus LA
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... mit der Krankenversicherung auch.
Schließ die besser erst hat, wenn sie eine Zusage hat. Sie muß sie erst zur Abholung des Visums mitnehmen.
Wenn sie nämlich eine Ablehnung hat, kann es sein, dass Du die Kosten der nicht zurückbekommst, weil das meist nur mündlich passiert und die von der Versicherung was schriftliches wollen. Ist nur zusätzliches Gerenne.
__________________ Das größte Glück unseres Lebens sind die kleinen Sonnenstrahlen, die jeden Tag auf unseren Weg fallen.
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31.07.2008 23:42 |
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Püppi123
Jungspund

Dabei seit: 31.07.2008
Beiträge: 11
Themenstarter
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Vielen Dank schonmal für die Antworten, freut mich wirklich sehr...
Wo muss ich denn die Lohnabrechnungen etc. einreichen. Ich wohne zwar nicht mehr bei meinen Eltern, aber meine Freundin soll bei meinen Eltern wohnen, weil die ein eigenes großes Familienhaus haben und sie dort mein altes Zimmer für die Zeit bekommt, weil ich nämlich in einer WG wohne. Aber meine Eltern wohnen nur ca. 20 min. von mir entfernt.
Wenn man über 1.200 Euro verdient ist es doch okay, oder??
Muss ich dann von meinen Eltern irgendetwas vorlegen??
Achso wenn man das Visum abgibt muss man noch gar nicht die Krankenversicherung, Tickets etc. vorlegen?? Sondern bei Abholung falls es genehmigt wird?? Habe gedacht man muss sofort alles haben und dann wird entschieden...
Ich weiß das sie hier nicht arbeiten darf, wollte mich nur mal erkundigen ob eine Möglichkeit bestände ein Arbeitsvisum zu machen, da sie die Möglichkeit hätte hier auch zu arbeiten und viell. was länger bleiben kann. Was dann für Voraussetzungen sind...
Grüße
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01.08.2008 00:14 |
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soosi
Kaiser


Dabei seit: 14.11.2006
Beiträge: 1.853
Herkunft: Oberhausen
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...du wirst angeschrieben,von deiner stadt,wo du erscheinen musst (habe mit den ämtern net viel am hut)und die werden dir schreiben was du erbringen musst.
Peronalausweiss
verdienstbescheingung.. der letzen 3 mon.
mietvertrag..ist die wohnung gross genug,für 2 personen..
__________________ saludos y suerte
Frank
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01.08.2008 00:22 |
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Püppi123
Jungspund

Dabei seit: 31.07.2008
Beiträge: 11
Themenstarter
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Hmm wurde mir aber beim Amt nichts von gesagt, dass ich noch was schriftliches erhalte und was vorweisen muss.
Sie haben mich gefragt wo ich Arbeite danach hat die Dame gesagt, okay alles klar dann Frage ich nicht weiter....
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01.08.2008 00:27 |
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soosi
Kaiser


Dabei seit: 14.11.2006
Beiträge: 1.853
Herkunft: Oberhausen
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..warte mal ab..
oder les dich hier mal durch,weil es ist schon zigmal beschrieben worden..
iss net bös gemeint
__________________ saludos y suerte
Frank
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01.08.2008 00:30 |
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Alejandrina

Haudegen
  

Dabei seit: 22.12.2006
Beiträge: 513
Herkunft: Deutschland
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Hallo Püppi123,
warst du wegen der Verpflichtungserklärung denn schon bei deiner Ausländerbehörde b.z.w. Einwohnermeldeamt? Dort wird nämlich deine Unterschrift beglaubigt und die Bonität geprüft.
Dazu benötigt man seinen Personalausweis, die letzten drei Verdienstbescheinigungen sowie einen Nachweis über Wohnraum und Mietezahlung. Auf der Rückseite der Verpflichtungserklärung kannst du dann als Wohnanschrift deines Gastes, die Adresse deiner Eltern eintragen. Dafür mußt du aber keine Unterlagen vorlegen.
Am Ende zahlst du dann 25,- € Gebühr und übersendest die Original-Verpflichtungserklärung an deine Freundin.
Was sie vor Ort darüber hinaus noch für Unterlagen benötigt, erfahrt Ihr am Besten über die Deutsche Botschaft in Santo Domingo.
Dort wird man Euch/ihr sagen können, welche Unterlagen aktuell beigebracht werden müssen.
Viel Erfolg!
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01.08.2008 08:41 |
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Tanja239

Foren As
   
Dabei seit: 11.04.2008
Beiträge: 86
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Warte auf jeden Fall noch mit dem buchen der Flüge und dem Abschließen der Krankenversicherung. Mein Freund war auch diese Woche auf der Botschaft, hatte alle Papiere und trotzdem wurde es abgelehnt.
Und arbeiten darf deine Freundin auf keinen Fall wenn sie hier ist.
Die Papiere die deine Freundin braucht sind:
Pass, Papiere des Arbeitgebers, Papiere der Bank, ein Foto, deine Verpflichtungserklärung und dein Einladungsschreiben.
Wünsche euch viel Glück!
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01.08.2008 09:31 |
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Clubberer
Eroberer
  

Dabei seit: 08.06.2006
Beiträge: 74
Herkunft: Konstanz
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| Zitat: |
Original von Püppi123
Hallöchen Zusammen,
Zuerst soll es erstmal ein Besuchervisum von 3 Monaten sein. Ich habe gestern die Verpflichtungserklärung bekommen,
Meine Freundin hat ein Bankkonto, einen Job (Bescheinigung bekommt sie an Dienstag), einen Reisepass, dass Visum haben wir ausgefüllt....Muss noch was gemacht werden außer ein Termin bei dem Konsulat??
Und ist es schlimm, wenn die Verpflichtungserklärung vom 30.07. datiert ist, aber sie z. B. erst ein Termin im November bei der Botschaft macht??
Ich hoffe jemand kann mit mir Kontakt aufnehmen und mir ein bisschen weiterhelfen.
Vielen Dank schonmal
Liebe Grüße |
da du die Verpflichtungserklärung ja schon hast seit dem 30.07. , muss sie jetzt nur noch einen Termin auf der Botschaft machen.
Dort muss sie dann die oben schon aufgezählten Papiere hinbringen und kann meiner Meinung nach dann auch den Termin und Zeitraum angeben für wann das Visum ausgestellt werden soll. Diese Termindaten müssten allerdings ja auch schon in der Verpflichtungserklärung stehen. Und wenn sie dann die Zusage hat kannst du das Ticket und die Versicherung abschließen und ihr zuschicken damit sie dann das Visum abholen kann.
Eine Verplichtungserklärung darf beim Visumsantrag nicht älter als 6 Monate sein.
viel Glück
Gunnar
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01.08.2008 12:24 |
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Püppi123
Jungspund

Dabei seit: 31.07.2008
Beiträge: 11
Themenstarter
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Hallöchen,
@ Alejandria:
Ja ich war schon bei der Ausländerbehörde und habe auch schon die Verpflichtungserklärung bekommen....
@ Tanja 239:
Habe aber Angst, wenn sie das Visum bekommt, dass ich dann keinen Flug mehr bekomme...Habe nämlich schon für September/Oktober nach Flügen geschaut und es waren nicht mehr viele vorhanden...Bekommt man denn so spontan einen Flug??
Tut mir total für euch das es nicht genehmigt wurde, haben die einen Grund gesagt??
Mit der Krankenversicherung etc. habe ich gedacht das man alles sofort beim beantragen dabei haben musst...
Wie lange dauert es denn bis sie über ein Visum entscheiden, weil WENN sie es genehmigen würden, dann muss ich ja auch noch die Krankenversicherung etc. rüberschicken und das dauert ja auch min. eine Woche...
Pass hat sie, Schreiben vom Job bekommt sie am Dienstag, Fotos hat sie und Bankschreiben auch schon...
Mein Einladungsschreiben habe ich sie an sie persönlich gerichtet ist es schlimm?? Hatte nämlich gelesen, dass es an die Botschaft gerichtet werden soll...
Nein ich weiß das sie hier nicht arbeiten darf, wollte aber wissen ob es eine Möglichkeit gibt, dass sie hier arbeiten könnte??
@ Gunnar: Ne ein Zeitraum wurde bei der Verpflichtungserklärung nicht angegeben....
Vielen vielen Dank für eure Antworten und danke das ihr mir alle Glück wünscht...
Liebe Grüße
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01.08.2008 19:57 |
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Tanja239

Foren As
   
Dabei seit: 11.04.2008
Beiträge: 86
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Gründe muss die Botschaft keine angeben....
Kein Zeitraum in der VE? Komisch....
Flüge wirst du auf jeden Fall denke ich immer bekommen, kommt immer nur auf den Preis an.
Die Krankenversicherung kann du online abschließen und dann per Email schicken. Das wäre kein Problem
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01.08.2008 20:04 |
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Püppi123
Jungspund

Dabei seit: 31.07.2008
Beiträge: 11
Themenstarter
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Hmm man könnte doch einen Flug reservieren, oder??
Ein genauer Zeitraum steht nicht drin...Steht nur drin ab Reisetermin für 3 Monate zu Besuch...
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01.08.2008 20:49 |
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Tanja239

Foren As
   
Dabei seit: 11.04.2008
Beiträge: 86
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Reservieren geht auch, ich weiss allerdings nicht wie lange das möglich ist.
Ich wünsche euch auf jeden Fall gaaaanz viel Glück
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01.08.2008 20:53 |
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roningus
Jungspund

Dabei seit: 17.07.2008
Beiträge: 23
Herkunft: Österreich
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Bei Air Berlin/LTU kann man einen Flug nur für 48 Stunden reservieren lassen.
Man kann die Reservierung dann noch einmal für 48 Stunden verlängern.
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01.08.2008 21:10 |
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