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Zum Ende der Seite springen Was tun nach der Heirat (Familienzusammenführung) ?
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Nichy Nichy ist weiblich
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Dabei seit: 04.10.2007
Beiträge: 28

Was tun nach der Heirat (Familienzusammenführung) ? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hola!
Ich fang mal wieder ein neues Thema an, obwohl das hier ja schon wirklich alles sehr oft besprochen wurde. Ich brauch allerdings eure Hilfe. Ich hab ein Jahr in der Dominikanischen Republik gelebt und gearbeitet. Dort habe ich mit meinem Freund zusammen gelebt, den ich seit 2 Jahren kenne. Vor zwei Wochen haben wir geheiratet. Mein Studium hab ich für diese Zeit in der DR unterbrochen, würde es jetzt aber sehr gerne beenden. Außerdem würde ich mich wahnsinnig freuen wenn mein Mann nun endlich meine Familie und meine Heimat kennenlernen könnte. Die Schwierigkeiten werden sein dass er noch nicht viel Deutsch spricht. Das ist eine Voraussetzung die denk ich mal zuerst erfüllt werden muss. Das andere Problem ist dass ich natürlich als Studentin über kein "festes" Einkommen verfüge. Selbstverständlich werde ich hier neben meinem Studium arbeiten und auch mein Mann will so bald wie möglich eine Arbeit aufnehmen. Wir haben also auf keinen Fall vor von staatlicher Hilfe zu leben oä. Wie soll ich jetzt vorgehen? Hat irgendjemand Erfahrung mit so einem Fall? Würd mich riesig über schnelle Antworten freuen, ich will nicht so lang von ihm getrennt sein!
Danke schonmal!!!
Cuidanse

__________________

04.10.2007 16:46 Nichy ist offline E-Mail an Nichy senden Beiträge von Nichy suchen Nehmen Sie Nichy in Ihre Freundesliste auf
Planner Planner ist männlich
Kaiser


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Beiträge: 1.251
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RE: Was tun nach der Heirat? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

@ Bandita

Ist das nicht genau Deine Situation gewesen?
04.10.2007 16:57 Planner ist offline E-Mail an Planner senden Beiträge von Planner suchen Nehmen Sie Planner in Ihre Freundesliste auf
Alejandrina Alejandrina ist weiblich
Haudegen


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Dabei seit: 22.12.2006
Beiträge: 520
Herkunft: Deutschland

Was tun nach der Heirat? Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Ich fürchte dein Mann wird nicht drum herum kommen ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.
Ihr beabsichtigt ja längerfristig in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
Meiner Ansicht nach ist das dann der nötige Weg der zu gehen ist.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Alejandrina: 04.10.2007 17:16.

04.10.2007 17:16 Alejandrina ist offline E-Mail an Alejandrina senden Beiträge von Alejandrina suchen Nehmen Sie Alejandrina in Ihre Freundesliste auf
Nichy Nichy ist weiblich
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Dabei seit: 04.10.2007
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Themenstarter Thema begonnen von Nichy
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also meinst du er muss das dort beantragen? Und was muss ich hier machen? Wie komm ich denn zu den nötigen Unterlagen?

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04.10.2007 19:11 Nichy ist offline E-Mail an Nichy senden Beiträge von Nichy suchen Nehmen Sie Nichy in Ihre Freundesliste auf
CaribGirl CaribGirl ist weiblich
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Dabei seit: 16.12.2006
Beiträge: 316

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du machst witze oder? ich bin in EXAKT der gleichen Situation! exakt exakt! das ist mein text! großes Grinsen wie alt bist du und wo bist du im Moment?ich bin allerdings wieder hier im Lande. begrenzt!

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Freude *29.06.2008 Freude

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von CaribGirl: 04.10.2007 19:35.

04.10.2007 19:31 CaribGirl ist offline E-Mail an CaribGirl senden Beiträge von CaribGirl suchen Nehmen Sie CaribGirl in Ihre Freundesliste auf
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Franko
Tripel-As


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Auf jeden Fall musst er ein Visum zur FZF beantragen

Zitat:
Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur
Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden Ehepartner

Antragsteller müssen sich persönlich oder telefonisch (unter ++1-809-5428950 App. 130) mit der Botschaft in Verbindung setzen, um einen Termin zur Antragsabgabe zu vereinbaren.

Für die Beantragung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden Ehepartner benötigen Sie folgende Unterlagen:

• Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen (Prüfung „Start Deutsch 1“, nähere Informationen finden Sie auf der Botschaftshomepage www.santo-domingo.diplo.de) oder während der Öffnungszeiten des Konsulats unter ++1-809-5428950 App. 130.

• Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare mit zwei Paßfotos

• Original und zwei Kopien des gültigen Reisepasses des Antragstellers

• Original und zwei Kopien der Geburtsurkunde des Antragstellers mit deutscher Übersetzung. Die Urkunde muß von der Obersten dominikanischen Wahlbehörde (JCE) und dem dominikanischen Außenministerium (Cancilleria) vorbeglaubigt sein.

• Original und zwei Kopien der Heiratsurkunde des Antragstellers mit deutscher Übersetzung. Die Urkunde muß von der Obersten dominikanischen Wahlbehörde (JCE) und dem dominikanischen Außenministerium (Cancilleria) vorbeglaubigt sein.

• Zwei Kopien des Reisepasses des in Deutschland lebenden Ehegatten
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Die Botschaft leitet den Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung über das Bundesverwaltungsamt an die zuständige Ausländerbehörde weiter.

Wenn von dort die gem. § 31 AufenthV erforderliche Zustimmung nach ca. 6-8 Wochen vorliegt, kann die Botschaft das Visum, in der Regel befristet auf 3 Monate, erteilen.

Der Antragsteller wird dann von der Botschaft telefonisch unterrichtet. Die Verlängerung des Visums erfolgt durch die Ausländerbehörde in Deutschland.

Da die Botschaft die Legalisation dominikanischer Urkunden eingestellt hat, kann auf Anforderung der innerdeutschen Behörden eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein. Dies kann zu einer längeren Bearbeitungszeit des Visumantrags führen. Auf das entsprechende
Merkblatt wird verwiesen.

Die Öffnungszeiten des Konsulats sind: Montag-Freitag (ausser an Feiertagen) von 08:00 bis 11:30 Uhr


http://www.santo-domingo.diplo.de/Vertre...perty=Daten.pdf

Franko
04.10.2007 20:01 Franko ist offline E-Mail an Franko senden Beiträge von Franko suchen Nehmen Sie Franko in Ihre Freundesliste auf
Nichy Nichy ist weiblich
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danke schonmal für die Tips, ich hoff es klappt irgendwie...

@CaribGirl: Ich bin 23 und seit gestern wieder in Deutschland. Freut mich echt, jemanden mit den gleichen Voraussetzungen kennenzulernen! Wo wohnst du denn? Und wo wohnt er? Weißt du schon, wies bei dir weiter geht?

__________________

04.10.2007 20:52 Nichy ist offline E-Mail an Nichy senden Beiträge von Nichy suchen Nehmen Sie Nichy in Ihre Freundesliste auf
CaribGirl CaribGirl ist weiblich
Routinier


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smile Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Zitat:
Original von Nichy
danke schonmal für die Tips, ich hoff es klappt irgendwie...

@CaribGirl: Ich bin 23 und seit gestern wieder in Deutschland. Freut mich echt, jemanden mit den gleichen Voraussetzungen kennenzulernen! Wo wohnst du denn? Und wo wohnt er? Weißt du schon, wies bei dir weiter geht?


hey! ich hab 2 emailadresse von dir. welche benutz ich jetzt um zu schreiben? hab deine einladung in mein Postfach erhalten. Die adresse ist von yahoo und dann hab ich aus deinem profil die Hotmail adresse.
ich schreib mal beide an. also. emails checken smile

wir koennen chatten aber ich habe keinen PC hier. das wuerde sich also im MOment gar nicht lohnen unglücklich

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Freude *29.06.2008 Freude

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von CaribGirl: 05.10.2007 18:00.

05.10.2007 17:52 CaribGirl ist offline E-Mail an CaribGirl senden Beiträge von CaribGirl suchen Nehmen Sie CaribGirl in Ihre Freundesliste auf
Nichy Nichy ist weiblich
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Dabei seit: 04.10.2007
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Themenstarter Thema begonnen von Nichy
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@Franco: Danke für deine Mühe, meine letzte Frage wär nur, woher ich die Unterlagen zur Familienzusammenführung bekomm. Da bin ich nämlich total überfragt, da es heißt dass es unetrschiedliche Anforderungen geben kann.

@CaribGirl: ich nutze eigentlich beide Emailadressen. Ist also relativ egal, auf welche du mir schreibst! Bis dann!

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05.10.2007 18:20 Nichy ist offline E-Mail an Nichy senden Beiträge von Nichy suchen Nehmen Sie Nichy in Ihre Freundesliste auf
CaribGirl CaribGirl ist weiblich
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Zitat:
Original von Nichy
@Franco: Danke für deine Mühe, meine letzte Frage wär nur, woher ich die Unterlagen zur Familienzusammenführung bekomm. Da bin ich nämlich total überfragt, da es heißt dass es unetrschiedliche Anforderungen geben kann.

@CaribGirl: ich nutze eigentlich beide Emailadressen. Ist also relativ egal, auf welche du mir schreibst! Bis dann!



http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/es/...ufenthaltDt.pdf

das?

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Freude *29.06.2008 Freude
05.10.2007 19:34 CaribGirl ist offline E-Mail an CaribGirl senden Beiträge von CaribGirl suchen Nehmen Sie CaribGirl in Ihre Freundesliste auf
winnie winnie ist weiblich
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Hallo,
also es gibt da 2 Möglichkeiten:
Nr1:
du gehst nach Deutschland, meldest deinen Wohnsitz hier an und dann ab auf die Ausländerbehörde. Dort bekommst du dann Papiere und damit auf die Botschaft.
Nr2:
viel einfacher. Wenn du jemanden hier kennst (könntest evtl auch du selbst machen, wenn du hier bist und einen Job und eine Wohnung hast): Einfach ein 3-Monatsvisum für deinen Mann beantragen und wenn er hier ist direkt auf das Standesamt mit Heiratsurkunde und beglaubigter Übersetzung. Die schicke die ganzen Papiere dann in die RD, kostet dich 255 € und in der Zeit kann er auch nicht abgeschoben werden. Wenn die Papiere zurückkommen ist eure Ehe in D legalisiert und er kann sowieso bleiben.
(so hab ich das gemacht!) Da ihr jetzt schon verheiratet seid, würde ich empfehlen, dass ihn ein Freund, Bekannter, Familienangehöriger einlädt. Sonst machen sie dir vielleicht Probleme, weil sie wollen, dass du eine Familienzusammenführung beantragst. Der 2. Weg ist zwar bisschen link, aber manchmal geht es mit Behörden nicht anders

Liebe Grüsse
05.10.2007 21:30 winnie ist offline E-Mail an winnie senden Beiträge von winnie suchen Nehmen Sie winnie in Ihre Freundesliste auf
Franko
Tripel-As


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Also Winni, haftest Du auch dafür wenn Dein Tipp in die Hose geht.

Ihr habt vieleicht Glück gehabt mit Eurer Ausländerbehörde, es gibt aber auch ganz andere!
Ich denke mal bei dem neuen Aufenthaltsgesetz und den geforderten deutschen Sprachkenntnissen wird das so nicht mehr gehen.

Franko
05.10.2007 22:04 Franko ist offline E-Mail an Franko senden Beiträge von Franko suchen Nehmen Sie Franko in Ihre Freundesliste auf
Nichy Nichy ist weiblich
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@winnie: ok, das klingt ja ganz einfach. aber dieses 3-monatsvisum zu beantragen ist doch angeblich auch nicht so ganz leicht oder? ich hab gehört dass das ein ziemliches hin und her ist bis alles geregelt ist. und wie schaut es da aus mit dem deutsch lernen? braucht er das in dem fall nicht?? wann hast du geheiratet?

__________________

05.10.2007 22:14 Nichy ist offline E-Mail an Nichy senden Beiträge von Nichy suchen Nehmen Sie Nichy in Ihre Freundesliste auf
winnie winnie ist weiblich
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Dabei seit: 09.05.2007
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Hi Franko,
also bei uns war das 2003 problemlos. Stell dir mal die Situation vor, du kommst hier in D mit deinem Mann, den du im Ausland geheiratet hast, aufs Standesamt und willst deine Ehe in D legalisieren lassen. So, was sollen die tun? Nein, IHRE Ehe legalisieren wir nicht, oder was? Geht doch garnet. Die neuen Gesetze beziehen sich meist auf die Niederlassungserlaubnis, bezüglich der Jahresvisa, die immer noch bestehen, hast du Zeit einen Integrationskurs zu machen, der die von der Ausländerbehörde gesponsert wird. Es geht ja vordergründig darum, dass er hier bleiben dürfte und nicht gleich um einen deutschen Pass oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Haften tut hier keiner für irgendwas, wir tauschen Tipps aus, mehr nicht. Ich kann nur sagen, wie es bei uns war.
Welche Erfahrungen hast du denn so gemacht? Zumal vordergründig die Ausländerbehörde erst mal nix damit zu tun hat, sondern das Standesamt in D!!!!

@Nichy:
Für ein 3 Monatsvisum braucht er nicht viel. Ein Konto in der Rd, einen Pass, eine Verpflichtungserklärung, die derjendige in D ausfüllt bei der Ausländerbehörde, paar Passbilder und wenn möglich ne Bescheinigung vom Arbeitgeber (was aber kein Problem ist in der RD)
Deutschkenntnisse braucht er nicht. ich denke, da herrscht im Moment verwirrung, Deutschkenntnisse benötigt man nur und auch nur in gewissem Maße für die Aufenthaltserlaubnis, der Integrationskurs wird wie gesagt gezahlt, ausser du verdienst Unsummen, dann bleibts an dir hängen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von winnie: 05.10.2007 22:18.

05.10.2007 22:14 winnie ist offline E-Mail an winnie senden Beiträge von winnie suchen Nehmen Sie winnie in Ihre Freundesliste auf
Nichy Nichy ist weiblich
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@franco: meinst du (mal ganz realistisch) ob ich überhaupt ne chance hab in meiner situation? bin grad echt am verzweifeln

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05.10.2007 22:19 Nichy ist offline E-Mail an Nichy senden Beiträge von Nichy suchen Nehmen Sie Nichy in Ihre Freundesliste auf
Melody888 Melody888 ist weiblich
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Zitat:
Original von winnie
So, was sollen die tun? Nein, IHRE Ehe legalisieren wir nicht, oder was? Geht doch garnet.


Natürlich geht das! Ein Besuchervisum in dieser genannten Situation zu beantragen wäre Visumsmissbraucht und somit eine Straftat! Wenn man an einen korrekten Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde gerät, kann er den dom. Ehepartner wieder ausweisen, damit dann ein Familienzusammenführungsvisum beantragt wird.

Also ich würde meinen neuen Lebensabschnitt nicht mit einer illegalen Aktion starten wollen.

@ Nichy
Es ist kein Problem ein Familienzusammenführungsvisum zu bekommen, auch wenn du Studentin bist und kein Einkommen hast! Hatten wir schon mehrmals hier im Forum, und ging ohne Probleme!
Kann dein Mann schon deutsch? Das wird der schwierigste Punkt dabei, denn wie du hier schon gelesen hast, gibt es seit Mai dieses neue Gesetz. Wenn nicht, sollte er sich umgehend zu einem Kurs anmelden!


LG;
06.10.2007 12:33 Melody888 ist offline E-Mail an Melody888 senden Beiträge von Melody888 suchen Nehmen Sie Melody888 in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Melody888 anzeigen
Jejo Jejo ist männlich
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muss gerade mal stören S O R R Y !!! Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hi Melody,

melde Dich doch mal bitte!

Large1979@lycos.de

Liebe Grüße,

Jejo
06.10.2007 19:44 Jejo ist offline E-Mail an Jejo senden Beiträge von Jejo suchen Nehmen Sie Jejo in Ihre Freundesliste auf
CaribGirl CaribGirl ist weiblich
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Zitat:
Original von Melody888
Zitat:
Original von winnie
So, was sollen die tun? Nein, IHRE Ehe legalisieren wir nicht, oder was? Geht doch garnet.


Natürlich geht das! Ein Besuchervisum in dieser genannten Situation zu beantragen wäre Visumsmissbraucht und somit eine Straftat! Wenn man an einen korrekten Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde gerät, kann er den dom. Ehepartner wieder ausweisen, damit dann ein Familienzusammenführungsvisum beantragt wird.

Also ich würde meinen neuen Lebensabschnitt nicht mit einer illegalen Aktion starten wollen.

@ Nichy
Es ist kein Problem ein Familienzusammenführungsvisum zu bekommen, auch wenn du Studentin bist und kein Einkommen hast! Hatten wir schon mehrmals hier im Forum, und ging ohne Probleme!
Kann dein Mann schon deutsch? Das wird der schwierigste Punkt dabei, denn wie du hier schon gelesen hast, gibt es seit Mai dieses neue Gesetz. Wenn nicht, sollte er sich umgehend zu einem Kurs anmelden!


LG;



definier mal genau Familienzusammenführungsvisum.
ich dachte die familienzusammenfuerung laeuft auf eine aufenthaltsgen. hin, wo das Visum eh nicht mehr wichtig ist. da kommen fuer mich nun 2 worte zusammen , wo ich dachte ENTWEDER oder.

__________________
Freude *29.06.2008 Freude
07.10.2007 20:22 CaribGirl ist offline E-Mail an CaribGirl senden Beiträge von CaribGirl suchen Nehmen Sie CaribGirl in Ihre Freundesliste auf
Melody888 Melody888 ist weiblich
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@ caribGirl

na, wenn du deinen dom. Partner in der D.R. geheiratet hast, und er dann zu dir nach Deutschland kommen will, muss er das Familienzusammenführungsvisum bei der deutschen Botschaft beantragen. Mit diesem Visum reist er dann nach D. ein und beantragt dann hier bei der Ausländerbehörde seine Aufenthaltsgenehmigung.

LG;
07.10.2007 20:28 Melody888 ist offline E-Mail an Melody888 senden Beiträge von Melody888 suchen Nehmen Sie Melody888 in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Melody888 anzeigen
CaribGirl CaribGirl ist weiblich
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Zitat:
Original von Melody888
@ caribGirl

na, wenn du deinen dom. Partner in der D.R. geheiratet hast, und er dann zu dir nach Deutschland kommen will, muss er das Familienzusammenführungsvisum bei der deutschen Botschaft beantragen. Mit diesem Visum reist er dann nach D. ein und beantragt dann hier bei der Ausländerbehörde seine Aufenthaltsgenehmigung.

LG;

hoert sich einfach an :o
bin in derselben Sit. wie die threadstellerin.
bin 21, verheiratet hier in der Dom rep mit ihm aber hab kein geregeltes einkommen. aber nach 7 monaten hier leben will ich ihn endlich mal mit ruebernehmen.
im moment versuchen wir Visum.
fuer die fam.zusammenfuerung braucht er auch die deutchkenntnisse. das dauert 3 monate, den kurs zu besuchen. fliege aber am 1.11. planmaessig wieder rueber.
und das Fam.zus.f.visum geht ohne einkommen?
das hoert sich komisch an

__________________
Freude *29.06.2008 Freude

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von CaribGirl: 07.10.2007 20:54.

07.10.2007 20:53 CaribGirl ist offline E-Mail an CaribGirl senden Beiträge von CaribGirl suchen Nehmen Sie CaribGirl in Ihre Freundesliste auf
Franko
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Also eine FZF kann, bei deutschen Ehepartner, nicht wegen fehlendem Einkommen abgelehnt werden.
Die Ausländerbehörden fragen in den meisten Fällen aber danach. Das hat folgenden Hintergrung:
Ihr würdet ja hier in Deutschland erstmal von Harz 4 leben. Und da gibt es doch eine Ausnahme. Wenn Ihr schon jahrelang im Ausland gelebt hat und beide Ehepartner die Landessprache beherrschen ecc. dann wäre es möglich, dass Euch das Führen der Ehe im Ausland zugemutet werden kann. Da ihr ja dort ein Einkommen habt und dort schon verwurzelt seit.

Sollte die AHB die Familienzusammenführung wegen fehlendem Einkommen ablehnen,dann verstösst dieses gegen den gesetzlich verankerten Grundsatz des Schutzes von Ehe und Familie.

Ich würde in diesem Falle bei der AHB mit offenen Karten spielen und mit denen die momentane Situation besprechen. Ihr beabsichtig ja wohl in Zukunft einer Arbeit nachzugehen.

Zitat:
definier mal genau Familienzusammenführungsvisum.


Zur Einreise nach Deutschland braucht man ein Visum und nur das kann eine Botschaft ausstellen.(äußere Angelegenheit) Nach der Einreise wird dann von der AHB eine AE Aufenthaltserlaubnis erteilt. (innere Angelegenheit)

Franko

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Franko: 07.10.2007 22:26.

07.10.2007 22:20 Franko ist offline E-Mail an Franko senden Beiträge von Franko suchen Nehmen Sie Franko in Ihre Freundesliste auf
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ich lebe als Studentin im MOment von meinen eltern. bekomme aber nur 700 im monat und jobbe nebenher fuer 400.


hat das ganze auch bessere chancen weil ich schon mit ihm in seinem land 7 Monate gelebt habe? ich meine, meine liebe zu ihm ist kein scherz. ich verzichtete in der Dom rep auf einiges, weil ich bei ihm sein wollte


danke fuer die antwort

__________________
Freude *29.06.2008 Freude

Dieser Beitrag wurde 3 mal editiert, zum letzten Mal von CaribGirl: 07.10.2007 22:30.

07.10.2007 22:28 CaribGirl ist offline E-Mail an CaribGirl senden Beiträge von CaribGirl suchen Nehmen Sie CaribGirl in Ihre Freundesliste auf
Nichy Nichy ist weiblich
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