Neue Rechtslage steht an...

Jean Luc
Spiegel Online schreibt: "Brigitte Zypries ergab sich dem Lobbydruck der Entertainment-Industrie."

NEUES URHEBERRECHT
Kabinett kriminalisiert Kopierer
Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Urheberrechtes durchgewinkt, die aus CD-kopierenden Schulkindern endgültig Kriminelle macht. Die "Bagatellfall-Regelung" und geduldete Privatkopien sind Geschichte - dafür darf die Industrie von Internetprovidern Verbindungsdaten erfragen.


Das bedeutet dann in etwa, Audio CDs darf man für Heimgebrauch kopieren. Haben Sie einen Kopierschutz ist es komplett verboten. Illegale Kopien aus dem Internet sind keine Bagatelle mehr, das regelt dann der Staatsanwalt, wie schlimm er das findet. Kann bis zwei Jahren Haft für Kopien im Privatgebrauch bedeuten... Private Plattenfirmen können in Verdachtsfällen von privaten Internet-Providern die persönlichen Kundendaten anfordern.
aleko
Zitat:
Gesetzentwurf: Privates Kopieren bleibt erlaubt


Gesetzentwurf: Privates Kopieren bleibt erlaubt

Das private Kopieren nicht kopiergeschützter CDs und DVDs soll weiterhin erlaubt bleiben. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Regierung heute beschloss. Strafbar ist aber das Umgehen des Kopierschutzes und das Verbreiten von Raubkopien im Internet. Auch der gewerbsmäßige Vertrieb von kopierten CDs oder Filmen bleibt eine Straftat und wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Auf CD-und DVD-Rohlinge soll eine Abgabe erhoben werden. Dadurch könnten sie teurer werden. Justizministerin Zypries lobte den Gesetzentwurf als verbraucherfreundlich. Das Gesetz soll im kommenden Jahr in Kraft treten.

zuletzt aktualisiert: 22. März 2006 | 15:25
Quelle: MDR INFO
Jean Luc
22. März 2006 (wetterfrosch)

CCC: Kabinett verspielt beim Entwurf zum Urheberrecht die Weichenstellung für die Zukunft und kriminalisiert die Schulhöfe

Zum heutigen Kabinettsentwurf des sogenannten "zweiten Korbs" der Urheberrechtsnovelle drückt der Chaos Computer Club e.V. (CCC) seine tiefe Enttäuschung über das kurzsichtige Handeln der Bundesregierung und ihre weitgehende Ignoranz gegenüber Verbraucherinteressen aus. Nach Ansicht des CCC führt insbesondere die Streichung der Bagatellklausel aus dem Entwurf zu einer Kriminalisierung breiter Bevölkerungsschichten. Den Buchstaben des Entwurfes folgend müsste es nach Inkrafttreten des Gesetzes zu einer Verhaftungswelle auf den Schulhöfen kommen.

Mit dem Kabinettsentwurf wird deutlich, dass die Lobbymacht der Rechteverwerter am Ende stark genug war, um Jusitizministerin Brigitte Zypries (SPD) einknicken zu lassen. Die von ihr selbst als Kompromiss in die Debatte eingebrachte Bagatellklausel für das geringfügige Anbieten und Herunterladen von Medien in Dateitauschdiensten fehlt nun vollständig. Weitere Verbraucherrechte werden in dem Entwurf ebenfalls nicht beachtet, das Papier liest sich streckenweise wie eine Wunschliste der Unterhaltungsindustrie. Weiterhin bleibt das Lippenbekenntnis zur Privatkopie bestehen, die Verbraucherrechte laufen allerdings sofort ins Leere, wenn die Industrie ihre Produkte mit Digitalem Rechtemanagement (DRM) ausstattet und das Anfertigen von Kopien somit zur strafbaren "Umgehung von Kopierschutzmechanismen" macht.

Auf weitere Probleme mit DRM für die Verbraucher geht der Entwurf ebenfalls nicht ein. Nach Ansicht des CCC fehlt das klare Bekenntnis zu Interoperabilität und Datenschutz. So schreibt der Entwurf -- anders als im Nachbarland Frankreich kürzlich beschlossen -- nicht vor, dass beim Einsatz von DRM Hersteller auch Schnittstellen bereitstellen müssen, um DRM-behaftete Medien zu sichern. Der Verbraucher muss in Kauf nehmen, dass er seine digitale Musiksammlung mit DRM verliert, wenn sein Abspielgerät kaputt geht. Auch dem Streben der Industrie, DRM zum Ausspähen von Kunden einzusetzen, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Informationen aus DRM dürfen nicht benutzt werden, die Art und Weise sowie die Intensität des privaten Werkgenusses aufzuzeichnen oder an eine zentrale Stelle zu übermitteln. Dabei handelt es sich nicht um Gedankenspiele. Ende 2005 brachte die Firma Sony mehrere DRM-behaftete CDs auf den Markt, die auf den Computern von nichtsahnenden Verbrauchern virenähnliche Schadprogramme einnisteten. Eine generelle Kennzeichnungspflicht für mit DRM versehene Medien ist dringend geboten. In Form und Gestaltung sollte sich diese an den Warnhinweisen auf Zigarettenpackungen orientieren.

Der Chaos Computer Club fordert die verantwortlichen Politiker in den Ausschüssen und in Bundestag und Bundesrat auf, dem vorliegenden Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen. Die Folgen für die Zukunft der digitalen Gesellschaft wären fatal. Verbraucherrechte wie Datenschutz und das Recht auf Privatkopie dürfen nicht hinter Industrieinteressen zurückstehen. Ein in sich widersprüchlicher Gesetzentwurf, der einerseits ein bisschen Privatkopie erlaubt, andererseits jede "Umgehung" kriminalisiert und den Rechteverwertern einen Blankoscheck in Sachen DRM ausstellt, ist nicht hinnehmbar. Anstatt den Startschuss zu geben zu einer zu erwartenden Überlastung der Gerichte durch die massenhafte Verfolgung meist jugendlicher Filesharer, muss die Politik in erster Linie den Verbraucher vor einer immer hemmungsloser werdenden Rechteverwerterlobby schützen.
lapatria
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da findest Du schon recht viel Info....

MFg

Martin
Jean Luc
Naja. Das ist ja normal, wenn ich eine Web-Seite betreibe.

Aber wenn ich als kleiner Mann auf der Straße eine Email vesende und mich bei dem Provider meiner Wahl ins Internet einlogge, geht das keine Plattenfirma was an, wer ich bin und was für Post ich versende oder was für Dateien ich woher aus dem Netz lade.

Muß man wohl abwarten, wie sich das in der Realität entwickelt,
denn etwas relativierend (natürlich) wirkt dazu das Inteview mit Justizministerin Brigitte Zypries bei SpOn:

->> URHEBERRECHT - "Wir machen aus Kindern keine Kriminellen"