Hallo,
irgendwie habe ich das Gefühl, das ihr alles immer komplizierten macht als erforderlich. Auszug vom Konsulat der Dominikanische Republik Hamburg:
http://www.dominikanischeskonsulathamburg.de/index.htm
Hochzeit in der Dominikanischen Republik
Standesamtliche und kirchliche Trauung in der Dominikanischen Republik
Zur Vollziehung einer standesamtlichen Trauung in der Dom. Rep. benötigen Sie grundsätzlich folgende Dokumente:
1. - Gültigen Reisepass (min. 6 Monate gültig, bei Reiseantritt)
2. - Geburtsurkunde
3. - Ledigkeitsnachweis: Meldebestätigung oder Ehefähigkeitsbescheinigung
(mit Angabe des Familienstandes)
4. - Im Falle einer abgeschlossenen Ehescheidung, fügen Sie bitte das Original der Scheidungsurkunde bzw. des Scheidungsurteils bei.
5.- Bei verwitweten Personen bitte Sterbeurkunde beifügen
6. - Bei einer geplanten kirchlichen Trauung zusätzlich einen Taufeschein
Sämtliche Dokumente, außer dem Taufenschein müssen zuvor, vom Landgericht bzw. Regierungspräsidium überbeglaubigt sein.
Generalkonsulat der Dominikanischen Republik Hamburg
Heilwigstrasse 125
20249 Hamburg
Tel: 040 - 47 40 84
Fax:040 - 460 51 97
info@consuldom.de
Das sämtliche Dokumente beglaubigt werden müssen stimmt auch nicht. Denn dann müßte ja auch der Reisepass beglaubigt werden.
Ich habe 1999 geheiratet. Einzige Begalubigung war die Geburtsurkunde.
Ich habe die Ledigkeitsbescheinigung und die beglaubigte Geburtsurkunde an die Boschaft geschickt. Wurde von denen übersetzt und beglaubigt.
Kurzer Anruf bei der dom. Botschaft genügte. Dauerte insgesamt zwei Wochen.
In der Dom. Rep. geheiratet. Erster Standesbeamte war zu doof. Haben dann in Santo Domingo geheiratet. Reisepass, Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung. Dauerte 5 Min. und die Sache war erledigt. Haben nächsten Tag die Heiratsurkunde geholt und diese bei allen notwendigen Behörden in der Dom. Rep.beglaubigen lassen und gleichzeitig in der Dom. Republik übersetzten lassen. Es gibt eine Liste bei der Botschaft von Übersetzern die von der Botschaft anerkannt sind.
Auszug von der dt. Botschaft in Santo Domingo:
Der dominikanische Standesbeamte muss einen "Extracto de Acta Matrimonial" als Heiratsurkunde, ausstellen (nicht eine einfache Heiratsbescheinigung, wie das "Certificado de Matrimonio"). Diese Heiratsurkunde muss von der "Junta Central Electoral" und der Konsularabteilung des dominikanischen Außenministeriums "Cancilleria" beglaubigt werden.
Eine Legalisation seitens der deutschen Botschaft in Santo Domingo wird nicht vorgenommen.
Die Eheschließung wird, sofern sie den Bestimmungen der Dominikanischen Republik entspricht, auch in Deutschland anerkannt.
Zur verwaltungsmäßigen Registrierung ist dem zuständigen deutschen Standesbeamten der „Extracto de Acta Matrimonial“ mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Sollte es vorkommen, dass der deutsche Standesbeamte Zweifel an der Echtheit der Urkunde hat und diese nicht anerkennt, weil eine Legalisation der hiesigen Botschaft fehlt, besteht für ihn die Möglichkeit, eine Überprüfung mit Gutachten der Botschaft zu beantragen. Dies hat im Rahmen der Amtshilfe zu erfolgen. Dem Gesuch müssen die Originalurkunde, eine Kostendeckungszusage über 250,- Euro und Namen, Anschriften und Telefonnummern von Personen, die Auskünfte über die Eheschließung geben können, beigefügt sein. Die Überprüfung wird vom Vertrauensanwalt der Botschaft vorgenommen. Abschließend erstellt die Botschaft ein Gutachten. Die Bearbeitung nimmt in der Regel (abhängig von der Entfernung zum jeweiligen dominikanischen Standesamt oder anderen Umständen) mehr oder weniger 4 Wochen in Anspruch (zuzüglich Postlaufzeiten). Die Anschrift der Botschaft für deutsche Behörden lautet: Auswärtiges Amt, Botschaft Santo Domingo, Werderscher Markt 1, 11013 Berlin.
Also lt. dt. Botschaft keine Legalisation mehr. Warum???? Ganz einfach - weil man in der dom. Rep alles kaufen kann.
Wenn das alles geklappt hat, alle Papiere mit nach Deutschland - Ausländerbehörde - Antrag auf Famielienzusammenführung stellen.
Der einzige Unterschied heute, ist der Sprachtest. Ich warte nur darauf, daß die ersten Klage einreichen werden, denn als Ehemann und Ehefrau hat man einen Rechtsanspruch, das der Ehepartner nach Deutschland kommt.
Noch ein Tip zu den Beamten bei der Ausländerbehörde.
Ruhig bleiben, zuvor richtige Erkundigungen einholen, erst etwas dumm stellen, sollte der Beamte dann nicht die dementsprechende Antworten geben, nachfragen mit "ich habe aber von Bekannten gehört,...". Die Beamten sind immer am längeren Hebel.
Grüße
Eddy