Unterlagen für Ehefähigkeitsbescheinigung

Fred
Hallo!

Kann mir hier vielleicht jemand sagen,welche Unterlagen ich für die Beantragung einer Ehefähigkeitsbescheinigung benötige?
Ich denke mal die Kopie Geburtsurkunden,und eine Kopie des Reisepasses von beiden sollte doch reichen,oder muss das alles im Original vorliegen? Oder benötige ich sogar noch weitere Unterlagen?

Ich hoffe hier kann jemand etwas Licht in mein dunkel bringen!?:-(((


Liebe Grüsse

Andreas
Waterlove
Hallo Andreas,

ich glaube du brauchst noch ne bestätigung dafür, das du nicht, bzw. nicht mehr verheiratet bist, aber das braucht man ja auch in Deutschland!

Wie wäre es wenn du mal bei euch im Magistrat nachfragst, das Standesamt dort muss das wissen!

Viel Spaß beim Heiraten!

und frohes neues Jahr

LG Christine
Fred
Hallo Christine!

War gerade beim hiesigen Standesamt,und die nette Dame dort las mir aus einer Ihrer schlauen Gesetzlichkeiten vor. Und darin hieß es,das man bei einer Eheschliessung in der Dom.Rep. als Ausländer keine Ehefähigkeitsbescheinigung braucht.
Es reiche lediglich eine Abstammungsurkunde,eine intern. Geburtsurkunde,eine Aufenthaltsbescheinigung,sowie ein gültiger Reisepass!

Kann mir das hier jemand bestätigen???

Bin nun etwas verwirrt,da ich vom Auswärtigen Amt gegensetzliche Informationen erhalten habe!?:-(

Liebe Grüsse

Andreas
Kathi
Hallo Andreas!

Also, wir (beide Deutsche) haben als wir dort letztes Jahr im Juni geheiratet haben keine Ehefähigkeitsbescheinigung von der Botschaft gebraucht. Du brauchst lediglich eine internationale Geburtsurkunde (bekommst du nur bei dem Standesamt wo deine Geburt eingetragen wurde), ein internationales Ehefähigkeitszeugnis (bekommst du ganz normal beim Standesamt). Das ganze musst du dann an die Dominikanische Botschaft in Berlin schicken, damit die das dann beglaubigen (kostet 70,-€ pro Dokument). Vor Ort haben wir das dann zusammen mit unseren Pässen vorlegen müssen.

Hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.

Liebe Grüße

Kathi
Fred
Hi Kathi!

Was ist denn ein internationales Ehefähigkeitszeugnis? Und wo is der Unterschied zu ner Ehefähigkeitsbescheinigung???*dummfrag*
Also die Dame auf "meinem" Standesamt wusste davon nix!

Wie gesagt,die meinte ne Abstammungsurkunde,ne internationale Geburtsurkunde,ne Meldebescheinigung und ein Reisepass würden reichen!!!!
Es muss/sollte doch einheitliche Regelungen geben,oder? Das verwirrt mich alles ziemlich!:-(((

LG


Andreas
Waterlove
Hallo Andreas,
noch einige Infos gibt es hier unter dem Thema "DomRepperin für drei Monate nach Deutschland holen"
sechster und siebter Beitrag, vielleicht können dir die Members auch direkt helfen!

LG Christine
Kathi
Hallo Andreas!

Hab jetzt unter "DomRepperin für drei Monate nach Deutschland holen"
gelesen dass deine Zukünftige Dominikanerin ist.

Ein Ehefähigkeitszeugnis sagt im Prinzip auch nichts anderes aus als dass beide ledig sind, ist also wahrscheinlich das gleiche. Braucht man auch um in Deutschland zu heiraten. Wir haben es uns machen lassen (international besagt hier auch bloß dass es in mehreren Sprachen ist) weil es von unserem Hotel so verlangt wurde (scheinbar haben wir eine Standesbeamtin erwischt die auf so etwas Wert legt). Wenn das Teil von der dominikanischen Botschaft beglaubigt wurde zählt es dort auch als Ehefähigkeitsbescheinigung. Allerdings weiß ich nicht ob du dass Teil hier in Deutschland auch bekommst wenn deine Verlobte Dominikanerin ist. Ich hab damals auch irgendwas gehört dass man von der Deutschen Botschaft in Santo Domingo eben so eine Ehefähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen muss. Die Tante dort hat mir dann allerdings gesagt dass ich mich erstmal erkundigen soll, ob der Standesbeamte von dem wir getraut werden so ein Ding überhaupt verlangt, viele Standesbeamte achten da nämlich gar nicht drauf.

Hast du schon mal bei der Dominikanischen Botschaft in Berlin angerufen, vielleicht können die dir da ja auch weiterhelfen.

LG
Kathrin
***Bandita***
cool Hola @todos!

Leider bin ich wieder hier im kalten Deutschland..
böse

Fred, ich empfehle Dir Dich bei Deinem für Dich zuständigen Ausländeramt zu informieren oder du schaust mal unter

http://www.santo-domingo.diplo.de/de/Startseite.html

Ich finde diese Informationen wirklich hilfreich!

LG
Lenorfrau
Damit Svety wieder etwas zum Kombinieren und Spekulieren hat, war ich heut emal bei unserem Standesamt und da taten sich wudnerliche Welten auf.
Variation 1: Man heiratet in Deutschland. Dazu sagte die Dame vom Amt folgendes:
Ich sollte ihr im Fall der Fälle bringen
1. Eine Ledigkeitsbescheinigung von IHM. Da diese ja nicht anerkannt wird, muss sie trotzdem beigebracht werden mit Übersetzung und Beglaubigungen. Kennen wir ja. Dann würde Sie aber beim Oberlandesgericht eine Befreiung der Ehefähigkeitsbescheinigung beantragen und gleichzeitg ein Amtshilferersuchen an die deutsche Botschaft schicken, weil man diese Bescheinigung ja nicht anerkennt. Wozu bitte soll die dann überhaupt beigebracht werde??
2. Möchte sie eine Verdienstbescheinigung von IHM wieder mit Übersetzung und beglaubigt, weil davon ja abhängt, wie hoch die Gebühren beim OKG sind.
3. Soll er die Einwilligungsbescheinigung zur Eheschließung unterschreiben und eine Meldebeschinigung mit spanischer Übersetzung beglaubigt vorlegen.
4. Soll auf keinen Fall ein Termine für einen Visanatrag gestellt werden, denn es könne sein, dass man IHN dann nach Deutschland lassen würde und das OLG habe noch nicht entschieden und dann müsse er ja unverheiratet wieder asureisen,w eil das Visum abgelaufen wäre. Und andereseits würden die erst das OK zur Einreise geben, wenn ICH einen Termin anmelde. Den Termin kann ich aber erst anmelden, wenn ich die Paiere von Punkt 1-3 im Original vorlege sowie seine Geburtsurkunde nebst Übersetzung und Beglaubigung.

Daraufhin sagte ich, dass es dann ja wohl besser wäre, im Fall der Fälle, dieses in SDQ durchzuführen. Daraufhin meinte sie, dazu bräuchte ICH eine Ehefähigkeitszeugnis und das bekäme ich ebenfalls nur, wenn SEINE Geburtsurkunde und SEINE Ledigkeitsbescheinigung, die sie ja eh anzweifeln, hier vorliegen würde. Aussedem hätte ich massivste Probleme, wenn ich mich dort verskalven würde, was das NAmensrecht anbetrifft. Denn das wäre anders als hier und das dann zu ändern...*hä*? Wer will was ändern.

Ausserdem braucht er ja den Nachweis von Deutschkenntnissen. Daraufhin teilte ich mir mit, dass eine Bescheinigung der hiesiegen VHS vorliegt. Die VHS gehört hier bei uns zur Stadt. Daraufhin meinte sie, dann müsse man noch die Bescheinigung der VHS beglaubigen lassen, denn die könnte ja auch unecht sein.

Dann würden sie eh wieder ein Amtshilfeersuch an die Botschaft schicken, weil ja die Eheschließung unecht sein könnte. DAS dauert, meinte sie und DAS kostet ALLES viel Geld und das könne sie sich nicht leisten.

So und nun lese ich auf den Seiten des Konsulates sowie hier von der Meldebescheinigung. Akzeptiert die jeder??

Ich würde also diese Bescheinigung holen, sie übersetzen lassen, vom Regierungspräsidenten überbeglaubigen und vom Konsulat beglaubigen lassen und muss dann noch damit zum deutschen auswärtigen Amt???

Mal ehrlich, hier will man doch, wie auch immer, etwas verhindern.

In Santo Domingo will die JCE nun übrigens 7 Zeugen, um die Ledigkeitsbescheinigung auszuhändigen, während die Botschaft auf ihrem Blatt von 2 Zeugen spricht.

@Bandida, wer hatte denn die Meldebescheinigung akzeptiert? Ein juez civil???
Leni-P
hätte, könnte, würde, müsste...

Lenorfrau, mach Dir doch das Leben nicht immer so kompliziert smile !

Du überlegst immer schon weiter, was eigentlich die blödsinnige Folge einer noch blödsinnigeren Vorschrift sein müsste!

Es gibt nunmal gewisse Gesetze und Vorschriften...ob sie alle sinnvoll sind kann man sicher anzweifeln, aber das ändert nichts daran dass man sie befolgen muss - wenn ich also eine/n Dominikaner/in heiraten möchte, muss ich mich darauf einstellen, dass es eben nicht von heute auf morgen geht, sondern dass ich viel Geduld und Nerven brauche - aber trotzdem scheint es doch einige zu geben die es geschafft und überlebt haben smile !

ich persönlich habe ausserdem den Eindruck, dass es in Fällen wo irgendwelche Zweifel bestehen, ziemlich schwierig gemacht wird, aber es gibt auch Fälle bei denen alles reibungslos läuft!

Warum wird denn die Ledigkeitsbescheinigung Deines Freundes nicht anerkannt?

Und warum solltest Du für Deine Ledigkeitsbescheinigung seine brauchen??? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

wegen dem Namensrecht versklaven???
Na das hört sich ja gefährlich an smile !
Aber im Endeffekt ist es wohl eher so dass Du Dich NICHT versklavst, denn dort ist es so dass jeder seinen Nachnamen behält!

Liebe Grüße
luislui
Hola,

also vergiss das Ehefähigkeitszeugniss bzw. die Ehefähigkeitsbescheinigung alles nur Mist. Hol dir eine Internationale Geburtsurkunde und eine Ledigkeitsbescheinigung auf deinem Standesamt lass diese beiden Dokumente bei der Dominikanischen Botschaft beglaubigen und fahr dann rüber und heirate deine Dominikanerin, das Ausländeramt MUSS die Ehe anerkennen wenn sie von einem legalen Standesbeamten dort geschlossen wurde und mit deiner Partnerin alles in Ordnung ist wovon ich ausgehe. Wenn du bei uns auf den Ämtern nachfrägst bekommst du 100 verschiedene Antworten und kennst dich zum Schluss gar nicht mehr aus.

Adios
Luis
Lenorfrau
Lieber Luislui,

gibt einen Unterschied zwischen einer Ledigkeitsbescheinigung und einem Ehefähigkeitszeugnis?

Denn wenn nicht, dann geben die mir diese Bescheinigung auf dem Standesamt nicht. Die Frau hat mehrfach betont, dieses Ehefähigkeitszeugnis würde ich nur bekommen, wenn ihr seine Geburtsurkunde und seine Ledigkeitsbescheinigung im Original nebst Übersetzung beglaubigt vorliegen, da sein Name mit auf diesem Wisch erscheinen muss und das geht eben nur, wenn...

Auf den Seiten des Konsulates steht ja etwas von Ehefähigkeitszeugnis ODER Meldebescheinigung. Wird denn letzteres von jedem dort DRÜBEN anerkannt???

Und bei der Dominikanischen Botschaft beglaubigen? WO dort? Keine Überbeglaubigungen??? Wann hast du diese Erfahrungen gemacht? Vor kurzem? Warum müssen denn die Dominikaner neuerdings 7 Zeugen zwecks Ledigkeitsbescheinigung beibringen???

Und liebe Leni-P ich denke nicht, was wäre wenn, sondern DAS sind die Ausführungen der Standesbeamtin!
sommer1
Einfach nur zum Kopfschüttel. Wie kann man nur auf eine Behörde gehen und fragen. Soll ich jetzt hier oder dort heiraten, jetzt oder später diese oder eine andere Person.Natürlich bekomme ich dann keine brauchbare auskunft wenn ich nicht einmal weiss warum ich hier bin und was ich will. Heiraten auf die behörde was brauche ich für die familienzusammenführung wenn die heirat legal über die Bühne gegangen ist das gibt es sicher keine probleme. ich mache 2 mal jährlich ein Touristenvisum hatte noch nie probleme ein paar Wochen muss man halt warten können. Einmal ist die Person sogar 2 Wochen nach ablauf des Visums noch hier gewessen weil sie inerhalb des zeitraums keinen rückflug bekommen hat. Bin mit ihr in der Zeit wo sie Ilegal hier war zur fremdenpolizei gegangen ich habe es denen erklärt wann sie geht. Sie hat sich dan bei der Ausreise am Zoll einen Stempel geben lassen und das hat sie mir gefaxt und ich habe es den behörden gebracht und es war erledigt. Beim nächsten Visum kein Problem. Nicht viele fragen stellen das tun eh sie und wenn man weiss was man will und die sache ernst nimmt ist es kein Problem.
luislui
Liebe Lenorfrau,

natürlich gibt es einen Unterschied zwischen einer Ledigkeitsbescheinigung und einem Ehefähigkeitszeugniss damit du ein Ehefähigkeitszeugniss bekommst brauchst du die Ledigkeitsbescheinigung deines Partners das ist einfach so. Aber wenn du in der RD. heiraten willst brauchst du dieses Ehefähigkeitszeugniss (werde mich nie an dieses Wort gewöhnen können)nicht unsere Beamten sagen dir das jedoch nicht, du kannst in der RD. mit deiner internationalen Geburtsurkunde und der Meldebescheinigung ( hab zuvor irrtümlich Ledigkeitsbescheinigung geschrieben ) auf der vermerkt ist dass du ledig bist in der RD heiraten wenn dann wie ich schon schrieb alles legal in der RD. abläuft MUSS das Ausländeramt die Eheschliesung anerkennen. Bei der Dominikanischen Botschaft musst du diese Unterlagen vor der Abreise beglaubigen lassen kostet pro Dokument 100 Euro und geht innerhalb einer Woche am besten du rufst in der Dominikanischen Botschaft mal an.

Adios
Luis
Lenorfrau
@Luislui,

ja, da rief ich mittlerweile an und die sagte nun wiederum, ein Scheidungsurteil müsse nicht begefügt und übersetzt sein, da ja auf der Bescheinigung steht, dass man ledig bzw. geschieden sei. ABER sie sagte auch, ich solle eine internationale Ledigkeitsbescheinigung vorlegen. Eine Meldebescheinigung kann man sich doch nicht international ausstellen lassen oder doch?
Die rau auf der Botschaft sagte, auf der Ledigkeitsbescheinigung würde nicht der Name des Partners stehen und die wäre was anderes als ein Ehefähigkeitszeugnis.

s. Der Konsul wird sich ärgern.

So und JCE hat mir nun telefonisch bestätigt, dass in Puerto Plata wiederum 7 Zeugen unterschreiben müssen, um die Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen...

Bei den aliens habe ich noch diesen Linktipp gesehen.

http://www.verband-binationaler.de/werwirsind/
Leni-P
Hallo Lenorfrau,

ich habe ja auch nicht gemeint dass Du Dir was ausdenkst und schon gar nicht habe ich etwas böse gemeint...ich denke nur, wie die anderen auch, dass Du Dir viel zu viele Gedanken machst und zuviel nachfragst und dann in einem Berg von Vorschriften versinkst, der nicht mehr zu bewältigen ist!
Lenorfrau
@Leni-P
Da hst du Recht! Ich versinke in Vorschriften und jeder sagt etwas anderes und jetzt habe ich einen Wisch von einem Anwalt und Notar von da drüben, der schreibt, Ausländer müssen eine vom Notar abgegebene Ledigkeitsbescheinigung beibringen, die vom Konsulat beglaubigt ist. Nichts mit Überbeglaubigung und Geburtsurkunde und Scheidungsurteil ebenfalls nicht beglaubigt.

Das Problem ist: Bist du da hinten und dir fehlt genau das, was wer auch immer angeblich nicht brauchte, bist du eine Menge Geld los...

Laut dieses Zettels braucht ein Dominikaner keine Ledigkeitsbescheinigung, in Boca Chica wiederum ergab eine Nachfrage, dass sehr wohl auch für Dominikaner dieses Papier vorzulegen ist und zur Ausstellung 2 Zeugen erforderlich sind. Mein persönlicher Anruf bei der JCE in PoP ergab, die wollen 7 Zeugen dafür, aber der Anwalt in PoP wiederum schreibt, ein Dominikaner braucht diese Bescheinigung nicht.
bigeddy
Hallo,

irgendwie habe ich das Gefühl, das ihr alles immer komplizierten macht als erforderlich. Auszug vom Konsulat der Dominikanische Republik Hamburg:


http://www.dominikanischeskonsulathamburg.de/index.htm

Hochzeit in der Dominikanischen Republik

Standesamtliche und kirchliche Trauung in der Dominikanischen Republik

Zur Vollziehung einer standesamtlichen Trauung in der Dom. Rep. benötigen Sie grundsätzlich folgende Dokumente:

1. - Gültigen Reisepass (min. 6 Monate gültig, bei Reiseantritt)

2. - Geburtsurkunde

3. - Ledigkeitsnachweis: Meldebestätigung oder Ehefähigkeitsbescheinigung
(mit Angabe des Familienstandes)

4. - Im Falle einer abgeschlossenen Ehescheidung, fügen Sie bitte das Original der Scheidungsurkunde bzw. des Scheidungsurteils bei.

5.- Bei verwitweten Personen bitte Sterbeurkunde beifügen

6. - Bei einer geplanten kirchlichen Trauung zusätzlich einen Taufeschein

Sämtliche Dokumente, außer dem Taufenschein müssen zuvor, vom Landgericht bzw. Regierungspräsidium überbeglaubigt sein.

Generalkonsulat der Dominikanischen Republik Hamburg
Heilwigstrasse 125
20249 Hamburg

Tel: 040 - 47 40 84
Fax:040 - 460 51 97
info@consuldom.de

Das sämtliche Dokumente beglaubigt werden müssen stimmt auch nicht. Denn dann müßte ja auch der Reisepass beglaubigt werden.

Ich habe 1999 geheiratet. Einzige Begalubigung war die Geburtsurkunde.
Ich habe die Ledigkeitsbescheinigung und die beglaubigte Geburtsurkunde an die Boschaft geschickt. Wurde von denen übersetzt und beglaubigt.

Kurzer Anruf bei der dom. Botschaft genügte. Dauerte insgesamt zwei Wochen.

In der Dom. Rep. geheiratet. Erster Standesbeamte war zu doof. Haben dann in Santo Domingo geheiratet. Reisepass, Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung. Dauerte 5 Min. und die Sache war erledigt. Haben nächsten Tag die Heiratsurkunde geholt und diese bei allen notwendigen Behörden in der Dom. Rep.beglaubigen lassen und gleichzeitig in der Dom. Republik übersetzten lassen. Es gibt eine Liste bei der Botschaft von Übersetzern die von der Botschaft anerkannt sind.

Auszug von der dt. Botschaft in Santo Domingo:

Der dominikanische Standesbeamte muss einen "Extracto de Acta Matrimonial" als Heiratsurkunde, ausstellen (nicht eine einfache Heiratsbescheinigung, wie das "Certificado de Matrimonio"). Diese Heiratsurkunde muss von der "Junta Central Electoral" und der Konsularabteilung des dominikanischen Außenministeriums "Cancilleria" beglaubigt werden.

Eine Legalisation seitens der deutschen Botschaft in Santo Domingo wird nicht vorgenommen.

Die Eheschließung wird, sofern sie den Bestimmungen der Dominikanischen Republik entspricht, auch in Deutschland anerkannt.


Zur verwaltungsmäßigen Registrierung ist dem zuständigen deutschen Standesbeamten der „Extracto de Acta Matrimonial“ mit deutscher Übersetzung vorzulegen.

Sollte es vorkommen, dass der deutsche Standesbeamte Zweifel an der Echtheit der Urkunde hat und diese nicht anerkennt, weil eine Legalisation der hiesigen Botschaft fehlt, besteht für ihn die Möglichkeit, eine Überprüfung mit Gutachten der Botschaft zu beantragen. Dies hat im Rahmen der Amtshilfe zu erfolgen. Dem Gesuch müssen die Originalurkunde, eine Kostendeckungszusage über 250,- Euro und Namen, Anschriften und Telefonnummern von Personen, die Auskünfte über die Eheschließung geben können, beigefügt sein. Die Überprüfung wird vom Vertrauensanwalt der Botschaft vorgenommen. Abschließend erstellt die Botschaft ein Gutachten. Die Bearbeitung nimmt in der Regel (abhängig von der Entfernung zum jeweiligen dominikanischen Standesamt oder anderen Umständen) mehr oder weniger 4 Wochen in Anspruch (zuzüglich Postlaufzeiten). Die Anschrift der Botschaft für deutsche Behörden lautet: Auswärtiges Amt, Botschaft Santo Domingo, Werderscher Markt 1, 11013 Berlin.


Also lt. dt. Botschaft keine Legalisation mehr. Warum???? Ganz einfach - weil man in der dom. Rep alles kaufen kann.

Wenn das alles geklappt hat, alle Papiere mit nach Deutschland - Ausländerbehörde - Antrag auf Famielienzusammenführung stellen.

Der einzige Unterschied heute, ist der Sprachtest. Ich warte nur darauf, daß die ersten Klage einreichen werden, denn als Ehemann und Ehefrau hat man einen Rechtsanspruch, das der Ehepartner nach Deutschland kommt.

Noch ein Tip zu den Beamten bei der Ausländerbehörde.

Ruhig bleiben, zuvor richtige Erkundigungen einholen, erst etwas dumm stellen, sollte der Beamte dann nicht die dementsprechende Antworten geben, nachfragen mit "ich habe aber von Bekannten gehört,...". Die Beamten sind immer am längeren Hebel.

Grüße

Eddy
Peter
Hola Eddy,

ja, diese Aussagen stimmen mit denen, die man mir seitens der Behörden gegeben hat überein. Ist letztlich nur ein Geduldsspiel, aber daran scheitert es dann manchmal :-)
Jaja, die dt. Behörden. Habe so einen Marathon hinter mir. Schon erstaunlich, was für falsche oder manchmal auch dumme Auskunft man bekommt.
Die absolute Krönung war ein Telefonat mit dem Auswärtugen Amt. Nachdem ich die Ungleichbehandlung ansprach, bzw. die Bevorteilung einiger Nationen, mir der Herr am Telefon dann die "scheinheiligen" Gründe nannte, ich diese aber so nicht akzeptieren wollte, warf er mir Ausländerfeindlichkeit vor.
Darauf fragte ich ihn dann, ob sein Gehirn noch mechanisch funktionieren würde. Wir hätten nun 40 Minuten den Zuzug meiner zukünftigen dominikanischen Ehefrau und deren Sohn besprochen, und er würde doch sicher wissen, dass der überwiegende Teil der Dominikaner nicht weiß wäre. Soviel also zum Thema Ausländerfeindlichkeit.....

Nun gut, wir werden sehen. Der Startschuss ist bei mir gefallen. Jetzt heißt es Augen zu und durch :-))

Beste Grüße, Peter
Lenorfrau
Irgendwie liest du nicht richtig @bigeddey, denn die Infos habe ich. Es geht aber a) um unterschiedliche Aussagen des Konsulates, der Dominikanischen Botschaft und der JCE. Und b) je nachdem, auf wen man hört, fehlt etwas oder hat man unnötig zuviel Geld ausgegeben!


...und in meinem Kaff hier haben die schon angekündigt, dass sie grundsätzlich ein Amtshilfeersuch stellen werden...