rakale
Hallo Leute, dies ist mein erster Beitrag hier im Forum!
Meine Verlobte wohnt in Juan Dolio und ist 33 Jahre alt Wir kennen uns jetzt seit über zwei Jahren und ich hab sie in dieser Zeit fünf mal besucht.
Wir beide waren vorher schon einmal verheiratet, jeweils mit deutschen Ehepartnern. Während meine Ehe kinderlos blieb, hat sie zwei Kinder aus erster Ehe, die Kids sind 4 und 7 Jahre alt und haben die deutsche Staatsangehörigkeit! Der Vater wohnt in Köln und die Kinder sind ihm mehr oder weniger egal...
Im Sommer dieses Jahres wollen wir eigentlich hier in Karlsruhe heiraten und die Kinder sollen dann auch hier zur Schule bzw. Kindergarten gehen.
Die Prüfung unserer Dokumente war bereits erfolgreich und befinden sich derzeit beim Oberlandesgericht, wo die Anerkennung der Scheidung noch aussteht.
Jetzt mal ne Frage: In der Botschaft in St. Domingo und auch hier auf dem Ausländeramt sagte man mir, dass meine Verlobte trotz deutscher Kinder den Sprachtest nachweisen muss! Hääää???? Die Tante sagte mir wörtlich, sogar wenn die Kinder meine leiblichen wären, käme sie um den Test nicht herum. Gehts noch?? Die Kinder können nach belieben mit ihren deutschen Pässen ein- und ausreisen (das hat man mir auch bestätigt!) und Mama bleibt draussen??
Ich habe heute mal versucht, mich im Internet schlau zu machen - dabei bin ich auf einen interessanten Paragrafen gestossen:
>>§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen,
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen,
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat....
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 ist in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 entsprechend anzuwenden.<<
§ 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 beinhaltet den bekannten Sprachnachweis - aber so wie ich den Paragrafen interpretiere, zählt der nur für Ehegatten eines Deutschen, nicht aber für minderjährige Kinder eines Deutschen und Elternteile minderjähriger Deutscher!?
Keine Ahnung, vielleicht sehe ich auch den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr bei dem ganzen Paragrafen-Wirrwarr.
Ich hab am Montag einen Termin beim Anwalt - der soll mir die Lage mal genauer erklären...aber für mich wäre es gelinde gesagt ein Skandal, meiner Verlobten die Erteilung des Visas zur Eheschliessung vom Sprachtest abhängig zu machen. Oder wie seht ihr das??
Ach übrigens; nichtsdestotrotz hat sich meine Zukünftige wegen eines Sprachkurses in der Botschaft erkundigt, da sie, unabhängig von der ganzen Sache, wirklich Interesse hat, Deutsch zu lernen.
Dort erklärte man Ihr, um den Test bestehen zu können, müsse sie an einem 40(!!!!)-wöchigem Sprachkurs teilnehmen um überhaupt eine Chance zu haben!! Ausserdem "motivierte" man sie noch mit der Auskunft, dass beim letzten Test von 38 Teilnehmern nur drei bestanden hätten!
Naja, ohne Worte...
Holzer
Tja wenn sie den Sprachkurs in der dominikanischen gemacht haben ist es ein Wunder dass überhaupt 3 bestanden haben denn ich habe hier noch keinen Sprachenlehrer angetroffen der die Sprache die er lehren will beherrscht und auch viele der Unterlagen sind falsch und lückenhaft.
Ich habe allerdings auch keine Ahnung was beim Sprachtest letztendlich geprüft wird.
Maria77
Also von der Logik her kommt das schon hin mit dem Deutschkurs. Denn warum sollte sich die Mutter eines deutschen Kindes ohne Sprachkenntnisse besser und schneller integrieren als die Frau eines Deutschen. Denke mal, dass egal wie, immer Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen.
Das mit den 40 Wochen würde ich nicht so ernst nehmen. Hier im Forum sind ja genug Beispiele, dass es auch schneller geht. Das die meisten beim ersten Versuch durchfallen ist auch bekannt. Aber dafür schaffen es die Meisten dann auch wirklich beim 2ten Versuch. Lasst euch nicht einschüchtern.
Empfehlungen für einen guten Deutschkurs gibt es, meine ich zumindest, noch nicht. Ich kann Dir nur empfehlen so viel wie möglich schon deutsch mit Deiner novia zu sprechen. So lernt sie es am schnellsten. Auch wenns hart ist, aber das ist wirklich der beste Weg sie beim Lernen zu unterstützen.
rakale
>>Denke mal, dass egal wie, immer Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. <<
Das stimmt so nicht. Das Gesetz macht schon Ausnahmen, wenn zum Besipiel
"der Ehegatte wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, einfache Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen"
oder
"bei dem Ehegatten ein erkennbar geringer Integrationsbedarf im Sinne einer nach § 43 Abs. 4 erlassenen Rechtsverordnung besteht..."
Das gilt zum Beispie, wenn der Ehepartner einen Hochschulabschluss nachweisen kann.
Ausserdem bin ich der Meinung, dass es sich in meinem Fall nicht um einen Ehegattennachzug nach §30 handelt - sondern um einen "Familiennachzug zu Deutschen" ( §28 ), das ist ein kleiner aber feiner Unterschied!
Naja, am Montag rede ich mit dem Anwalt - danach bin ich schlauer....
Maria77
Hallo nochmal,
ich habe gerade eine "Fachfrau" neben mir sitzen (Beamtin bei einer Ausländerbehörde).
Du hast vollkommen Recht und die Paragraphen richtig gedeutet.
Frage: Hat Deine Verlobte noch nie mit den Kindern in D gelebt? Sonst spricht sie doch sicher schon ein bisschen deutsch. Ist aber eigentlich nur interessehalber.
Denn, wenn Ihr ein Visum zur Eheschliessung beantragt habt, dann war das mal salopp gesagt dumm. Denn dann kommt genau die Sache mit den Deutschkenntnissen zum Tragen.
Wenn Ihr aber ein Visum zur FZF mit den Kindern (Nachzug zu den deutschen Kindern bzw. gemeinsame Einreise), dann benötigt sie in der Tat keinen Nachweis über die Deutschkenntnisse. Was sie jedoch nicht davon befreit hier in Deutschland zu einem Integrationskurs evtl. verpflichtet zu werden.
Die "Fachfrau" sagt, dass die Aussage der Tante von der ABH falsch war, wenn sie trotzdem Deutschkenntnisse fordert, obwohl Deine Zukünftige nur zu ihren deutschen Kindern einreisen möchte. Und das auch, wenn die Kinder mit ihr zusammen einreisen. Es ist also uninteressant, ob die Kinder schon in Deutschland leben oder erst mit ihr zusammen kommen.
Hast ja nen Termin mit Deinem Anwalt. Der sollte Dir ja dann im Zweifelsfall rechtlich Hilfestellung leisten können, wenn die sich weiter krumm stellen.
Wünsche Euch auf jeden Fall viel Glück.
Edit: Uns fällt gerade noch auf, dass die ABH ja auch nicht mit fehlendem Unterhalt argumentieren kann, da ja, sobald sie mit den Kindern nach D kommt, der leibliche Vater seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommen muss. Das sie Dich dann später vielleicht mal heiraten wird, steht ja bis dahin auf einem anderen Blatt.
rakale
Nein, wir haben noch keinen Antrag auf Visum gestellt. Und wenn es so ist, wie es deine Bekannte darstellt, wäre uns natürlich sehr geholfen! Aber abwarten, ich bin auf jede Überraschung gefasst!
In Deutschland waren mein Verlobte und die Kinder noch nie! Aber das soll sich ja bald ändern.
Was den Vater betrifft, naja, der ist natürlich nicht so begeistert, da er dann Unterhalt für die Kinder zahlen muss...und das wird mehr sein, als die paar Peso, die er monatlich schickt...
soosi
.......nur mal so
wenn der Vater nicht unterschreibt,das die Kinder Ausreisen dürfen ,wird es nicht gerade leichter..
rakale
>>.......nur mal so
wenn der Vater nicht unterschreibt,das die Kinder Ausreisen dürfen ,wird es nicht gerade leichter..<<
Das glaubst du doch nicht ernsthaft, oder???
Die Mutter hat das alleinige Sorgerecht und die Kinder sind Deutsche - die dürfen in jedes Land der Welt einreisen - und erst recht in ihr eigenes!
soosi
vll wird dich ein anderer User aufklären,(der deutsch ist,und mit einer dominikanerin ein kind hat)denn der hat es so erlebt..
wenn es denn deutsche kinder sein sollten ,sie hier geboren sind,dann kommen andere Fragen auf..aber das weist du ja sicher selbst
Maria77
soosi, das verstehe ich nun aber auch nicht. der vater ist ja in deutschland und nicht in der R.D. sprich die kinder reisen in sein land ein und damit ist ja kindesenzug ausgeschlossen. warum sollte die mutter das einverständnis des vaters benötigen, damit die kinder rein theoretisch zu ihm einreisen dürfen?
soosi
Sorry,da habe ich mich verlesen
bodensee
Ich habe eine andere Lösung gefunden meine Freundin hat den Sprachtest auch nicht bestanden. So habe ich mich im EU Ausland angemeldet.ich habe keine lust mehr mich solchen Stasi metoden zu befassen. Du gest 3.4 mal auf Amt und bekommst immer nur die halbe Antwort.Ein Freund hat eine Kenianerin da geht es ohne OLG war auch ein anderes Standesamt. Habe den Glauben an unseren Staat schon lange verloren.
Maria77
| Zitat: |
| Ich habe eine andere Lösung gefunden meine Freundin hat den Sprachtest auch nicht bestanden. So habe ich mich im EU Ausland angemeldet. |
Und wie lautet die Lösung? Wenn Du mit ihr dann weiterreist nach Deutschland und sie hier bei der ABH anmeldest, machen Sie dann mit ihr den Test zum Nachweis der Deutschkenntnisse. Wenn sie den dann nicht besteht und ihr Glück habt, dann bekommt sie für 3 Monate ne Fiktionsbescheinigung um Deutsch zu lernen. Bekommt sie es in den 3 Monaten nicht gebacken, dann muss sie wieder raus.
Na doll.
bodensee
Melde dich unter
graciela@oleco.net oder rufe mich an 01625650760 . Ich möchte das hier nicht so breit treten ,ist aber alles legal.
Peter
Hola,
nun, was den ganzen Büokratismus in solchen Fällen betrifft, da möchte ich mich hier nicht äußern....aber es ist schon mehr als nervig.
Ich habe meine Verlobte jetzt hier, aber die Behördengänge nehmen kein Ende. Glaube mittlerweile, dass es einfacher wäre an die Goldreserven der USA zu kommen.
Mir wurde seinerzeit beim Auswärtigen Amt in Berlin gesagt, dass wenn ein gemeinsames Kind da ist, der Deutschtest zur Einreise nicht erforderlich ist. Auch wenn unsere Gesetzgebung hier manchmal zum Haare ausreißen ist, aber die Vorstellung, dass ein Mann sein Baby mitnimmt und die Mutter mangels der Sprachkenntnisse nicht mit darf, die wäre sicherlich schon sehr abwegig. Da würde sich sicher jeder Zeitung "drum reißen".
Wünsche Euch viel Glück und Erfolg,
Gruß Peter
Rudi-Barahona
Was ist den wenn die Mutter mit dem deutschen Eheman mit einem Toueristenvisa in die BRD einreist und das gemeinsame Kind hier geboren wird??....Wird die Mutter dann von ihrem Kind getrennt und wieder nach Hause geschickt, nur weil sie keine deutschen Sprachkentnisse nachweisen kann???
Nirgends auf der Weld gibt es wohl kompliziertere Gesetze als wie in der BRD
luislui
@ Peter,
du hast schon recht mit der Bürokratie hier bei uns

aber wenn ich es richtig verstanden habe sind die Kinder nicht von ihrem zukünftigen Ehemann, also haben sie keine gemeinsamen Kinder und scheinbar haben sie das falsche Visa beantragt also ein Heiratsvisa anstatt das zur FZF wobei ich auch der Meinung bin das es doch eigentlich egal ist ob Heiratsvisa oder FZF aber unsere Beamten brauchen auch eine Daseinsberechtigung.
@ Rudi,
wenn das Kind hier geboren wird ist es Deutscher und die Mutter darf vom Kind nicht getrennt werden das obige Problem besteht nur wegen des falsch beantragten Visums.
Adios
Luis
rakale
Der Anwalt hat es mir heute auch bestätigt: Elternteile von minderjährigen deutschen Kindern brauchen keinen Sprachtest nachzuweisen!
Nur, Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Schuhe in diesem Land...und ich vermute fast, dass die Botschaft sich auf die eine odere andere Art querstellen wird...mal sehen. Zur Not müssen wir halt klagen.
huetti
Hallo,
ich habe den Sachverhalt gestern einer Freundin erzählt, die beim Auswärtigen Amt arbeitet. Sie ist zur Zeit in einer deutschen Botschaft in einem afrikanischen Land. Sie hat den Sachverhalt so beurteilt: Wenn Deine Freundin ein Besuchsvisum haben möchte, dann hat sie nur Chancen, wenn die Kinder nicht mitkommen, da sie sonst keinen Grund zur Rückkehr hätte und es somit abgelehnt würde.
Einen Grund zur FZF gibt es nicht, da Du nicht der Vater der Kinder bist. Falls Ihr ein Heiratsvisum beantragen wollt, dann muss sie vorher Deutsch lernen und den Test bestehen. Sie hat keine besonderen Rechte aufgrund der deutschen Kinder. Es ist verrückt, die Kinder dürften ohne Probleme einreisen, aber leider nur ohne die Mutter.... Ich habe sie gerade noch einmal gefragt, die Aussage des Anwaltes stimmt nur dann, wenn die Eltern der Kinder zusammen leben wollen.
Was spricht denn eigentlich dagegen, dass sie Deutsch lernt?
Andrea
rakale
Keine Ahnung, was ich noch glauben soll - jeder sagt was anderes...
Die Kinder haben den Status, von im Ausland lebenden Deutschen. Sie haben das Recht, in Deutschland zu leben. Sie haben das Recht, die Sprache zu lernen und auf eine Schule zu gehen...aber nur ohne Mutter??? Kann ich mir nicht vorstellen!
Okay, dann lass uns mal annehmen, die Mutter zieht zum Vater der Kinder. Die Kinder besuchen eine Schule und nach einem Jahr trennt man sich. Schmeisst man jetzt die Mutter wieder raus, ohne Kinder? Oder sagt man den Kindern, sorry, ihr seid zwar Deutsche, eure Mama aber leider nicht - Tschüss!
Ist ja wohl alles ein bisschen utopisch...
Wenn sich die Deutsche Gesetzgebung sogar gegen die Grundrechte deutscher Kinder stellen sollte, kann man wirklich nur noch sagen iyi geceler Almanya....