Steuererklärung,Kind in RD

Ninja74


moin,moin
kann mir jemand Tipps geben,was man steuerlich absetzen kann,wenn das Kind im Ausland lebt.Ich habe einen 6 Monate alten Sohn in Santo Domingo,den ich auch 2x im Jahr besuche.Die Vaterschaft habe ich anerkannt und zahle auch Unterhalt.Den Kinderfreibetrag habe ich hier beim Finanzamt schon beantragt.
Wer Tipps hat bitte melden,bin gerade bei der Steuererklärung.
Danke!
Alejandrina
Wenn du dir den Kinderfreibetrag auf der Steuerkarte hast eintragen lassen, wird das Kind ja bereits steuerlich berücksichtigt. Es wirkt sich aber nur auf den Solidaritätszuschlag aus.

Unterhaltszahlungen an Kinder werden m. E. nicht steuerlich berücksichtigt.
Ninja74
kann man denn gar keine Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen,auch wenn man der Mutter was zahlt?
Leni-P
also, es kommt drauf an smile !

Bei dem Kind kannst Du ausser dem Kinderfreibetrag nichts absetzen, denn wenn man das mal weiter spinnt könnte man ja ALLE Ausgaben für ein Kind absetzen...und das ist utopisch

Bei der Frau kommts drauf an, seid ihr verheiratet und sie lebt in der RD dann könntest Du das schon absetzen...wirst Dich aber ws. ein wenig mit dem FA streiten müssen!

Seid ihr geschieden, dann könntest Du es absetzen, aber nur dann wenn es Deine Ex-Frau als Einnahme versteuert!

Wenn ihr nie verheiratet wart, dann ist es sowieso egal!
Ninja74

nee verheiratet sind wir nicht,sie ist dominianerin und sie ist seit 3 Jahren meine novia.da Sie zur Zeit auch nicht arbeiten kann,schicke ich monatlich 300 Eur für die beiden
Leni-P
dann siehts schlecht aus...
la-loca-1978
Zitat:
Original von Ninja74
nee verheiratet sind wir nicht,sie ist dominianerin und sie ist seit 3 Jahren meine novia.da Sie zur Zeit auch nicht arbeiten kann,schicke ich monatlich 300 Eur für die beiden


Bitte frage beim Finanzamt nach. Die Mutter deines Kindes muß sich eine "Bedürftigkeitsbescheinigung" ausstellen lassen und du mußt alle Beläge der überwiesenen Beträge aufheben und dann kannst du es bei der Steuererklärung mit einreichen.

Ein guter Freund von mir - Dominikaner- wohnt schon lange in Deutschland und sein Sohn noch in Santo Domingo. Er überweist jeden Monat Geld für seinen Lebensunterhalt und kann dies auch steuerlich absetzen oder zumindest einen Teil davon geltend machen.

Frag mich bitte nicht, wie diese benötigten Papiere genau heißen. Beim Finanzamt erhälst du darüber Auskunft. Die sagen dir, was du benötigst, um die Unterhaltszahlungen steuerlich geltend machen zu können. Wieviel das dann in deinem Fall sein wird, keine Ahnung... Ich weiß nur, dass mein Freund es so macht und es bei ihm funktioniert.
Ninja74

dann werd ich mal beim Finanzamt nachfragen,die erteilen meistens ja nur dürftige auskünfte,deshalb ist es gut zu wissen das es bei anderen funktioniert
Vielen Dank für eure Tipps
Gruß André
Svety
Die Idee, bei dem Finanzamt nachzufragen, ist definitiv die beste. Du bekommst eine qualifizierte Auskunft und nicht Rätselraten und Ratschläge von Leuten, die es nicht genau wissen.

Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, kannst Du bei dem zuständigen FA eine "verbindliche Auskunft" einfordern, das muß man schriftlich machen. Das gibt Dir Sicherheit, dass wenn Dir ein Beamter heute "A" sagt, ein anderer nicht morgen "B" behauptet, was gerade beim Thema "Unterhalt für bedürftige Personen im Ausland" oft der Fall ist, besonders wenn es um die Nachweise der Bedürftigkeit und der Geldübergabe geht.
Alejandrina
Klar, kann man beim Finanzamt nachfragen.
Ich persönlich habe leider die Erfahrung gemacht, dass die dortigen Mitarbeiter mit Auskünften, die eine Steuerentlastung mit sich bringen, mehr als geizig sind. Aber Hartnäckigkeit zahlt sich dort anscheinend aus.
Svety
Zitat:
Original von Alejandrina
Klar, kann man beim Finanzamt nachfragen.
Ich persönlich habe leider die Erfahrung gemacht, dass die dortigen Mitarbeiter mit Auskünften, die eine Steuerentlastung mit sich bringen, mehr als geizig sind. Aber Hartnäckigkeit zahlt sich dort anscheinend aus.


Diese Erfahrung habe ich auch gemacht. Daher auch die schriftliche Auskunft - die ist verbindlich.