Namensführung

soosi
Hola,

habe eine Frage,

unsere Freundin ist mit einem Dominikaner verheiratet,er möchte ihren Nachnamen annehmen.

Sie hat mit der Dominikanischen Botschaft in Berlin telefoniert,man sagte ihr ,sie solle die Heiratsurkunde und den Dominkanischen Pass einschicken,was sie auch tat.


Die Unterlagen kamen zurück mit dem Hinweis das sie es nicht machen,es sei das Gesetz.

Ok ,der/die Mitarbeiterin war vielleicht überfordert,egal

habe ihr heute die tel.Nr von GeneralKonsulat in HH gegeben.

Weis eine/r von euch an wen sie sich definitiv wenden muss...

Danke, für eure Antworten

PS von deutscher Seite ist alles klar,geht nur darum,das es in seinem Pass geändert oder vermerkt wird
Svety
So, wie ich das verstehe, sind sie schon verheiratet und haben bei der Eheschließung beide ihre Nachnamen behalten und jetzt möchte er im nachinein ihren Nachnamen annehmen? Ist das richtig?

Die Namensführung nach ausländischem Recht
(Rechtsgrundlage Art. 10 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB)

1. Grundsatz:

Der Name einer Person unterliegt dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Heimatrecht nach Art. 10 Abs. 1 EGBGB).

2. Möglichkeiten der Rechtswahl:

Ist ein Ehegatte oder sind beide Ehegatten Ausländer oder Mehrstaatler, können sie bei oder nach der Eheschließung durch gemeinsame Erklärung gegenüber dem Standesbeamten das Recht des Staates wählen, dem einer der Ehegatten angehört (Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB).

Ist ein Ehegatte oder sind beide Ehegatten Ausländer oder Mehrstaatler und hat mindestens einer von ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so können die Ehegatten auch deutsches Recht für ihre Namensführung wählen (Art. 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EGBGB).

Theoretisch schön und gut.

Aber:

Es ist aber auch so, dass dass im Falle einer Rechtswahl zum deutschen Recht oder zu einem anderen ausländischen Recht – mit Ausnahme des sog. Heimatrechts – möglicherweise die getroffene Rechtswahl und ggfs. die Namensführung von ihren Heimatbehörden nicht anerkannt werden (sog. hinkende Namensführung). Es gibt etliche Staaten, die den Begriff des "Ehenamens" (gemeinsamer Familiennamen der Ehegatten nicht kennen, u.a. auch europäische Staaten wie Italien oder Frankreich. Ich vermute, dass auch Dom.Rep. zu solchen Staaten gehört, den Cap. III (Art. 63 - 76) des Cógido Civil spricht gar nicht von einem "Ehenamen", denn sowas gibt es in diesem Sinne nicht.



Es kann also durchaus passieren, dass Dom.Rep. den Ehenamen nach deutschen Recht nicht anerkennt und dem Ehemann keine neue Dokumente mit diesem Namen ausstellen will. Dann hat der Ehemann ein Problem - in Deutschland wird er u.U. schon "A" heißen, und einige Dokumente auf diesen Namen haben und in der Dom.Rep. wird er immer noch der "B" sein. Das wird immer wieder für Verwirrung sorgen, angefangen von evtl. Flugtickets und Visas und letztendlich bei der Einbürgerung.

Ich denke, am besten sollten die Leute sich beim Standesamt erkundigen, wo sie geheiratet haben (falls es in Deutschland ist), dort haben sie Informationen zu allen möglichen Staaten der Erde und alle Heirats- und Familienrelevante Infos auf dem neuesten Stand. Selbst wenn sie in Dänemark geheiratet haben und deswegen keinen Ehenamen bestimmt haben, ich glaube auch dann können sie beim Standesamt ihres Wohnortes in Deutschland die Erklärung über Namensführung abgeben und gleichzeitig ein Familienbuch anlegen lassen. Und wie gesagt, der Standesamt wird sie über ihren Ehenamen im Bezug auf die Dom.Rep. ausführlich und aus erster Hand informieren.
soosi
Zitat:
Original von Svety
So, wie ich das verstehe, sind sie schon verheiratet und haben bei der Eheschließung beide ihre Nachnamen behalten und jetzt möchte er im nachinein ihren Nachnamen annehmen? Ist das richtig?




Es kann also durchaus passieren, dass Dom.Rep. den Ehenamen nach deutschen Recht nicht anerkennt und dem Ehemann keine neue Dokumente mit diesem Namen ausstellen will. Dann hat der Ehemann ein Problem - in Deutschland wird er u.U. schon "A" heißen, und einige Dokumente auf diesen Namen haben und in der Dom.Rep. wird er immer noch der "B" sein. Das wird immer wieder für Verwirrung sorgen, angefangen von evtl. Flugtickets und Visas und letztendlich bei der Einbürgerung.


Ja das ist Richtig

Er/Sie beruft sich auf die Aussage meiner Frau sie hat bei der Ausreise einen Stempel bekommen das sie mit mir verheiratet ist..das war 2002,soll heisen,der Name meiner frau,meine Name,Tag der Heirat,Meine Nationalität wurden handschriftlich eingetragen und beglaubigt,das war aber in der DR

sollte ich den Text auseinander gerissen haben,sorry,aber ich verstehe keine §..
Svety
Ich verstehe schon, was Du meinst. Ich denke aber dass es zwei verschiedene Sachen sind. In einem - bei der Frau denke ich, dass die Dom.Rep. durchaus die Namensführung nach dem dt.Recht anerkennt, ich kenne so viele (in Deutschland lebende, wohlbemerkt) Frauen, die einfach den dt. Nachnamen des Mannes als Ehenamen angenommen haben. Die in der Dom.Rep. lebende Freundinnen haben wiederum ihren Nachnamen nach dem dom. Recht, sie heißen dann "Fulana Tal de Mustermann".

Aber im Falle eines Mannes, der den Namen seiner Ehefrau annehmen will, da denke ich, kommt der dom. Konsulat an die Grenze seiner Vorstellungskraft. Wie gesagt, ich persönlich würde mich bei dem deutschen Standesamt informieren, die haben wirklich die neuesten Infos über alle Herren Länder, die werden Deinen Freunden eher eine zuverlässige Auskunft erteilen.
soosi
Zitat:
Original von Svety



Wie gesagt, ich persönlich würde mich bei dem deutschen Standesamt informieren, die haben wirklich die neuesten Infos über alle Herren Länder, die werden Deinen Freunden eher eine zuverlässige Auskunft erteilen.


Svety,das ist ja der scheiss,sie waren dort mit Dolmetscher,er hat alles übersetzt,das der Dom.Partner auch alles versteht (is heut Pflicht),die Unterlagen wurden übersetzt und eingereicht,von D seite alles klar..

was können die beiden tun..

wie du schon erwähnt hast"Flugticket" Briefkasten u.s.w,sie sind verheiratet und das ist anerkannt von D
Bachatera
Soosi,
mein Mann woltle damals auch meinen Namen annehmen, Auskunft der dom. Botschaft: Das dom. Recht erlaubt das nicht. Also musste er seinen behalten. DAs war vor 6Jahren, ist sicher heute noch immer so.

Jetzt könnte er meinen annehmen, er ist mittlerweile Deutscher, nun wollen wir das aber nicht mehr. Wie das Leben so spielt. :lol:
soosi
@ Svety y Bachatera




dann müssen sie es halt so hinnehmen,Leider
Svety
Ach so, sie haben in Deutschland diese Erklärung über den Ehenamen schon abgegeben? Ups... Und der Standesamt hat vorher nichts gesagt, ob die Dom.Rep. das anerkennen wird oder nicht? Sollte er eigentlich schon. Aber zu spät, jetzt heißt er also in Deutschland "A" und in der Dom.Rep. "B". Na ja, wenn sie es nicht anerkennen, dann hat er Pech gehabt. Er lebt doch in Deutschland, oder? Und hier heißt er "A". Wenn er mal in die Dom.Rep. fliegen sollte, kann er evtl. versuchen, auf diesen Namen einen neuen Pass zu bekommen. Hauptsache in seinem Aufenthaltstitel, der im Pass eingeklebt ist, der neue Name drin steht. Wenn nicht, muß er diesen Wisch wegen Namensführung immer bei sich haben, vorsichtshalber (wegen Flugtickets z.B.)


Ich hatte auch etwa 4 Jahre mit dem alten Reisepass auf den Geburtsnamen "A" in Deutschland gelebt, obwohl ich seit 4 Jahren durch die Heirat "B" hieß. Niemanden hat es gestört. Bin auch in verschiedene Länder geflogen in Urlaub, nicht nur Dom.Rep - auch Ägypten oder Thailand und das in den Zeiten, wo man für jedes einzelne Land noch ein Visum beantragen musste, sogar für Österreich und Italien (!!!). Der einzige Dokument, wo der neue Name überhaupt vorkam (ausser Heiratsurkunde) war der Aufkleber mit dem Aufenthaltserlaubnis im Pass. Mehr nicht. Trotzdem habe ich dann alle weiteren Papiere - FS, EC- Kreditkarten usw. auf den neuen Namen bekommen. No big deal. Hat mich nicht weiter gestört. Später wurde ich eingebürgert und haben dann einen deutschen Pass auf den Ehenamen "B" bekommen, und das war's.

Zitat:
Original von Bachatera
Jetzt könnte er meinen annehmen, er ist mittlerweile Deutscher, nun wollen wir das aber nicht mehr. Wie das Leben so spielt.


Stimmt, die Erfahrung habe ich auch oft machen müssen. Anfangs will man etwas unbedingt, kann aber nicht. Und später kann man es, will aber nicht mehr... Ja, wie das Leben so spielt...

Vielleicht wird ihr das wieder wollen, wenn z.B. ein Kind unterwegs ist... Viele Eheleute mit unterschiedlichen Nachnamen wollen dann doch mit dem Kind sich als eine Familie zu erkennen geben und sich einen einzigen gemeinsamen Familiennamen aussuchen...
soosi
Zitat:
Original von Svety
Ach so, sie haben in Deutschland diese Erklärung über den Ehenamen schon abgegeben? Ups... Und der Standesamt hat vorher nichts gesagt, ob die Dom.Rep. das anerkennen wird oder nicht? Sollte er eigentlich schon. Aber zu spät, jetzt heißt er also in Deutschland "A" und in der Dom.Rep. "B". Na ja, wenn sie es nicht anerkennen, dann hat er Pech gehabt. Er lebt doch in Deutschland, oder? Und hier heißt er "A". Wenn er mal in die Dom.Rep. fliegen sollte, kann er evtl. versuchen, auf diesen Namen einen neuen Pass zu bekommen. Hauptsache in seinem Aufenthaltstitel, der im Pass eingeklebt ist, der neue Name drin steht. Wenn nicht, muß er diesen Wisch wegen Namensführung immer bei sich haben, vorsichtshalber (wegen Flugtickets z.B.)



genauso ist es,wieviele Zettel soll er sich denn in seinen Pass tackern...
Svety
Mein Gott, es gibt schlimmeres... Es ist doch nur vorübergehend, bis er sich einbürgert... Wie gesagt, no big deal, ich hatte da 4 Jahre lang keine Probleme damit.

Wenn man die Sache genau betrachtet, dann hat er sich das Problem doch selber zu verdanken. Eigentlich sollte er sich vorher informieren, ob die Dom.Rep. es anerkennt oder nicht, bevor er die Erklärung beim Standesamt macht. So steht es zumindest auf den Webseiten vieler Standesämter. Bachatera und ihr Mann haben es doch auch richtig gemacht - erst haben sie sich erkundigt und dann keine Namensänderung vorgenommen.

Aber egal, es ist doch nicht schlimm, glaube mir.

Grüsse nach Oberhausen!
soosi
@ Svety


für uns ist das net schlimm,er spricht 4 sprachen ,D sehr gut,aber du weist wie die Männers von dort sind,todos Rapido

er macht den stress,er wird lernen müssen,unsere freundin konnte es nur net verstehn ,das meine Frau kein Sterss hatte

Die Zeit Ändert alles..


für die Grüsse in den Pott, aus Bayern
Bachatera
Zitat:
Original von Svety



Zitat:
Original von Bachatera
Jetzt könnte er meinen annehmen, er ist mittlerweile Deutscher, nun wollen wir das aber nicht mehr. Wie das Leben so spielt.


Stimmt, die Erfahrung habe ich auch oft machen müssen. Anfangs will man etwas unbedingt, kann aber nicht. Und später kann man es, will aber nicht mehr... Ja, wie das Leben so spielt...

Vielleicht wird ihr das wieder wollen, wenn z.B. ein Kind unterwegs ist... Viele Eheleute mit unterschiedlichen Nachnamen wollen dann doch mit dem Kind sich als eine Familie zu erkennen geben und sich einen einzigen gemeinsamen Familiennamen aussuchen...


DAs haben wir damals auch gedacht, dass wir das entscheiden, wenn wir ein Kind bekommen.
Nur ist es so, dass sein Nachname (Jesus) hier in D. auch so ausgesprochen wird und ich als Lehrerin in der Schule nicht Frau Jesus heißen will.

ER würde meinen Namen noch annehmen, aber wir haben überlegt, dass es sich dumm anhört, wenn er einen span. Vornamen und einen dt. Nachnamen hat. Evtl. werde ich seinen Namen dann hinten dranhängen und unsere Kinder /unser Kind heißt dann wie er.
Allerdings kann ich mir denken, dass die Kinder dann in der Schule gehänselt werden könnten, wenn sie diesen Nachnamen haben.

Bei uns hat mal früher die Post angerufen, da die Briefe für meinen Mann irgendwie nicht richtig zugestellt wurden. Als er den Namen meines Mannes sagte, sagte der Postbeamte dazu: "Jesus, das ist ein schlimmer Name, ich heiße Fleischer und dachte schon immer, dass sei schlimm."