Freundin einladen,aber wie??

soulya66
Hallo,
zusammen!Möchte mich erst einmal vorstellen,ich heisse Jason bin 25 Jahre und komme aus Hannover.Ich war vor 2 Jahren das erste mal in Cabarete.Ich habe mich dann in einem Vorort von Cabarete in ein Mädchen verliebt.Sie ist 20 geht noch zur Schule und spricht leider so gut wie kein englisch.Am Anfang war es ein wenig kompliziert sich zu verständigen da ich so gut wie kein Spanisch kann,(Vater Amerikaner,Mutter Deutsch).Letztes Jahr war ich zum zweiten mal dort und habe Sie getroffen.Jetzt zu meiner Frage;wie kann Sie mich besuchen kommen?Ich habe schon viele Beiträge gelesen,ich konnte meistens nur 2 Sachen rauslesen,erstens Sie braucht Arbeit und zweitens Sie braucht ein Konto mit Guthaben.Sie kann keine der 2 Kriterien erfüllen da Sie noch zur Schule geht und später studieren möchte.Zu meiner wirtschaftlichen Lage kann ich nur sagen das ich micht beklagen kann,ich bin seit ca.3 Jahren Selbständig,wäre also kein Problem.Wäre super wenn mir jemand ein Tip geben könnte......
JensundSarah
Hallo

Grundsätzlich ist ein KONTO oder ARBEIT nicht zwingend notwendig.
Die RÜCKKEHRBEREITSCHAFT Deiner Freundin muss erkennbar sein.
Meine Freundin studiert und hatte kein Konto und ich habe Sie schon 2x in Deutschland.



Grundsätzliches Vorgehen:

1. Du brauchst eine Verpflichtungserklärung. Die bekommst Du (in BW) beim Landratsamt. Es gibt ein Merkblatt auf dem alles steht was Du brauchst.
Das sind hier Mietvertrag, Kontoguthaben, Einkünfte....und eine Auslandskrankenversicherung. Die auslandskrankenversicherung kannst Du z.B. hier abschliessen.........

2. Einladung mit der erteilten VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG verschicken an deinen schatz. das mache ich per dhl (!!!!!!) und kostet um die 80,- Euro.

3. dein schatz geht mit den papieren zur dt. Botschaft in st.domingo.
sie wird dort viel gefragt werden, wie ihr euch kennengelernt habt......

4. beim ZWEITEN besuch erhält sie das visum (oder auch nicht.).

soweit bis hierhin!
hoffe, das hat dir geholfen.
saludos
soulya66
Vielen Dank,
hat mir auf jeden Fall weiter geholfen....
Karsten
In NRW bekommst du die Verpflichtungserklärung auf dem Ausländeramt. Dazu brauchst du den Verdienstnachweis der letzten 3 Monaten und den Nachweis der Unterkunft, also Mietvertrag. Bei Eigentum eine Kopie des Grundbuchauszuges. Und nicht zu vergessen deinen Personalausweis. Desweitern braucht du den kompl. Namen des Einzuladenen, Geburtsdatum/ort, Wohnort und die Nr. seines Reißepasses. Und dann ein Einladungsschreiben mit einer kurzen Begründung (hierüber gehen die Meinungen auseinander, ob noch ein Einladungsschreiben gebraucht wird, ich habe meinen Schwager wieder eingeladen, vor einer Woche und habe ein Einladungsschreiben geschrieben). Ich schicke die Unterlagen immer mit UPS Dokumentenversand rüber, kostet 48 Euro. Ach übrigens, mein Schwager hat das Visum bekommen. Er war allerdings auch schon dreimal in Deutschland. Ach fast vergessen, Verpflichtungserklärung kostet 25 Euro. G. Karsten
JensundSarah
das ist dann praktisch gleich.
25,- Euro will das Landratsamt auch haben....

zu UPS kann ich nur sagen, dass ich da einmal schlechte erfahrungen gemacht habe....(soll nichts heissen)
DHL ist in der Domrep stark vertreten.
Wichtig hier: Telefonnummer der ABSENDERS UND EMPFÄNGERS auf den Brief schreiben. Der Empfänger wird dann angerufen.
Mein Schatz hat gestern Ihre Einladung bekommen, hat 4 Tage gedauert.

saludos
diabla
hallo zusammen...
was steht denn in dieser verpflichtungserklärung? bzw was kommt auf den unterschreibenden zu, wenn das nicht eingehalten wird?
Alejandrina
In der Verpflichtungserklärung stehen die eigenen persönlichen Daten sowie die persönlichen Daten des Gastes. Also Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Paßnummer und die genaue Anschrift des Gastes im Heimatland. Der Zeitraum des Besuchs sollte möglichst auch angegeben werden können.

Die Verpflichtungserklärung ist im Grunde nichts anderes als eine Kostenübernahmeerklärung des Einladenden und sollte vor Unterschrift gut überlegt sein. Der Gastgeber muß für sämtliche Kosten, die mit dem Besuch zusammenhängen, auch für evtl. Abschiebekosten aufkommen! Das kann unter Umständen teuer werden!
Werner
Briefe schicken....

Warum macht Ihr das immer für teures Geld mit UPS??? Das geht hier doch viel billiger: http://www.domrep-transport.de und meistens noch schneller!
JensundSarah
@Werner,
guter Tipp! vielen dank, schau ich mir mal an!
Saludos
diabla
also wenn mir dann der eingeladene "abhanden" kommt, hab ich dann ein riesiges problem sozusagen...

ist denn hier jemand, dem dass schon mal passiert ist?
la-loca-1978
Dominikaner zu Besuch - Nun will er nicht gehen....

Es ging zum Glück gut aus, aber....
Alejandrina
Zitat:
Original von la-loca-1978
Dominikaner zu Besuch - Nun will er nicht gehen....

Es ging zum Glück gut aus, aber....


Genau an diesen Fall habe ich bei meinem Beitrag gedacht.
Man sollte seinen Gast schon einigermassen gut kennen und ihm vertrauen, bevor man solch eine Verpflichtung eingeht.

Eine 100% Sicherheit, dass alles gut geht gibt es allerding nie!
Onkel Rolli
Aloha,

gibt es eine Mindestzeit, die man sich kennen muss? Oder gibt es eine Empfehlung ab wann man eine Einladung stellen sollte?

Ich hörte mal, das man sich 1 - 1,5 Jahre kennen sollte.

Was ist, wenn ein Einladungsgesuch abgelehnt wird? Muss ich dann (nach einer gewissen Zeit) alle Unterlagen neu einreichen?

Herzlichst
Frank
soosi
@ Onkel

...will mal so sagen, man sollte sich schon kennen,weil der partner dort befragt wird,wie lange kennt ihr euch,was macht derjenige in D,bla bla

wer will nachprüfen wie lange man sich schon kennt?

wichtig ist nur, das die ausagen übereinstimmen

auch muss der dortige partner nachweisen ,das er rückkehrwillig ist,er sollte arbeit und ein konto vorweisen können,aber diese sachen lassen sich dort "besorgen"
Werner
Und selbst wenn Du alle Unterlagen hast, ist nicht gesagt, dass Du bzw. sie das Visum bekommt. Es gibt irgendeine Durchfallquote bzw. irgendeine Nummer, wieviel Visa am Tag ausgestellt werden. Die Gründe einer Ablehnung sind meistens nicht nachvollziehbar.
soosi
.....und die gründe einer ablehnung müssen ,oder werden nicht benannt
Clubberer
leider, denn eine Erklärung würde den nächsten Versuch leiter machen
Coco78
Die Botschaft ist nicht verpflichtet, im Falle der Ablehnung eines Touristenvisas, die Gründe hierfür bekanntzugeben. Wenn man Glück hat, sagen Sie einem vielleicht den Grund. Einfach mal nachfragen, sollte dann aber derjenige tun, der Antragsteller ist.
Exe
Hallo soosi,
ich habe hier auch ein "kleines" (eigentlich für mich sehr großes) Problem. Ich möchte meinen Freund aus der DR für 3 Monate zu meiner Familie nach Deutschland holen.
Wir haben uns sehr gut informiert, bevor wir das Visum beantragt haben und auch alle nötigen Unterlagen beschafft (das war eine sehr stressige Zeit für alle) trotzdem wurde gestern das Visum für ihn abgelehnt.
Wir alle sind sehr traurig und ich dachte ich frage einfach mal nach, was ich sonst so tun kann um ihn nach Deutschland zu bekommen. (Es kam mir so vor als hättest du da Ahnung)
Du hattest zum Beispiel geschrieben, dass man sich einen Arbeitsnachweis "besorgen" kann. Kannst du das etwas genauer darstellen? Er hat nämlich gekündigt, weil er keinen Arbeitsplatz haben kann, wenn er für 3 Monate nach Deutschland kommen will.

Gibt es sonst noch irgendwelche Tricks? Ich möchte ihn nämlich ungerne sofort heiraten um ihn überhaupt richtig kennen lernen zu können. Wir chatten und telefonieren zwar täglich, aber ich möchte schon vorher mal ausprobieren ob wir es auch länger als 2 Wochen zusammen aushalten können.

Gruß Lena
soosi
Zitat:
Original von Exe
Du hattest zum Beispiel geschrieben, dass man sich einen Arbeitsnachweis "besorgen" kann. Kannst du das etwas genauer darstellen? Er hat nämlich gekündigt, weil er keinen Arbeitsplatz haben kann, wenn er für 3 Monate nach Deutschland kommen will.

Gibt es sonst noch irgendwelche Tricks? Ich möchte ihn nämlich ungerne sofort heiraten um ihn überhaupt richtig kennen lernen zu können.



....denke das er gekündigt hat,war ein fehler.denn er kann doch einen arbeitsvertrag haben,ohne dort zuarbeiten,der chef braucht ihn dann net zu bezahlen.

mit besorgen meine ich,er kauft sich einen arbeitsvertrag,ein arbeitgeber stellt ihm einem vertrag aus,und bestätigt auch das er nach dem "urlaub" dort wieder beschäftigt wird,wegen der rückkehr willigkeit

es gibt noch die möglichkeit eines sprachvisums....wie das genau läuft weiß ich net.....