Wer sitzt in welchem Boot bei FZ:ABH und Botschaft?

Lenorfrau
Komme soeben von meiner ABH und erfahre, dass die Amtsleiterin des Standesamtes einen Hinweis gefunden hat, dass bei EINEM Dominikaner die Geburtsurkunde nicht anerkannt wurde. Daraufhin hat die Sachbearbeiterin nun, wie sie mir heute sagte, die Botschaft angeschrieben, sie mögen die Echtheit der Geburtsurkunde und Heiratsurkunde bestätigen. "Wissen Sie, dann sind wir auf der sicheren Seite". Ich bin da ohne EInladung hin und habe schon einmal alle Papiere gebracht, die die brauchen, habe das also zufällig erfahren.

Frage 1: DAS kostet doch 225 Euro Euro, oder? Ich habe die das zunächst nicht gefragt, denn wer weiß...ABER wenn das nun 225,-- Euro kostet, muss die dann nicht VORHER bei mir nachfragen, ob ich das überhaupt noch will und auch zahlen kann???

Dann habe ich sie gefragt, warum die Bescheinigung der VHS nicht anerkannt wurde/wird und ob sie da als Behörde nicht intervenieren können. Antwort: DAS entscheidet ganz allein die Botschaft. Da mische ICH mich nicht ein.

Als ich dann folgenden Text von den aliens vorlegte, wurde mir gesagt, ich könne ja im Internet ausdrucken, wie ich lustig bin, ob das stimmt, mag dahingestellt sein, sie hätte solche Anweisungen noch nicht auf dem Tisch gehabt. Ich wollte ihr die dalassen, damit sie die in Ruhe ansehen kann, aber die wurde richtig kiebig und meinte erneut, da mische sie sich nicht ein.

Nun bin ich ja recht hartnäckig und so landeten wir beim Teamleiter der Abteilung. Der hat die Unterlagen genommen, will sich das Urteil kommen lassen, ABER ich solle doch erst einmal abwarten, ob er nicht den nächsten Sprachtest schafft, nachdem man uns ja für den 2. Februar "vergessen" hatte.

Frage an die Erfahrenen unter euch: Entscheidet tatsächlich ausschließlich die Botschaft, ob nun jemand reinkommt oder nicht? Die Sachbearbeiterin meinte, wenn die Urkunden OK wären, würde sie das OK zur Einreise geben. Was den Sprachtest anbetrifft, habe sie absolut nichts zu melden. Heißt das, wenn die das OK gibt, dann bestimmt nur noch die Botschaft, wann jemand reindarf und das liegt daran, ob und wann er den Test bestanden hat? DAS würde bedeuten, dass ja dann alle Unterlagen bei der Botschaft sind und bei Bestehen des Tests die den Menschen ja theoretisch an dem Tag das Visum in den Pass drücken könnten????

Die Mitarbeiter hier vor Ort waren auch entsetzt, als ich sagte, dass der Test ein höhres Niveau abverlangt, als es der Gesetzgeber vorschreibt und das nur, weil Goethes ja scheinbar nicht so schnell ihre Unterlagen umschreiben konnten. Die meinten, dann würde es ja nicht lange dauern, bis in Berlin dazu anders entschieden wird. Na ja...

Also, wer kann mir meine Fragen beantworten,. Wer sitzt nun in welchem Boot und an welchem Hebel?

Bezüglich der unteren Ausführungen meinten die, das würde z. B. gelten, wenn jemand hie rmit Touristenvisum heiratet. Ich meinte, ich denke das ist unzulässig. Da meinten die: Und das hindetr niemenden es doch zu tun. Heißt, dann hätten die den hier befragt und er wäre gar nicht erst zurück.

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• Die Ausländerbehörden dürfen gleichwertige und aktuelle (siehe oben
„Nachweis der Sprachkenntnisse im Visumverfahren“) Sprachstandsnachweise
anerkennen, die von einer anderen Stelle im Bundesgebiet ausgestellt sind,
deren Aussteller nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen zertifiziert sind.
Zitat:
Nachweis der Sprachkenntnisse im Bundesgebiet
Das im Bundesgebiet nachzuweisende Sprachniveau entspricht dem des Visumverfahrens, d. h. es ist das Sprachstandsniveau mindestens der Stufe „A1“ des GER nachzuweisen (siehe oben H. IV. 2., Rn 210 ff.) „Begriff der einfachen Deutschkenntnisse“). ... Die Ausländerbehörde hat sich hierbei an dem Test des Goethe-Instituts „Start Deutsch 1“ zu orientieren.
Begriff der einfachen Deutschkenntnisse
210 Die gesetzliche Voraussetzung, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen zu können, entspricht der Definition des Sprachniveaus der Stufe „A1“ der kompetenten Sprachanwendung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens des Europarats (GER, Common European Framework of Reference for Languages). Die Stufe „A1“ GER beinhaltet als unterstes Sprachstandsniveau die folgenden sprachlichen Fähigkeiten:
211 „Kann sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und Orte äußern. Kann sich auf einfache Art verständigen, doch ist die Kommunikation völlig davon abhängig, dass etwas langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert wird. Kann einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr vertraute Themen handelt z. B. wo sie/ er wohnt, welche Leute sie/ er kennt oder welche Dinge sie/ er hat.“


Die Ausländerbehörde hat kein Recht, explizit einen A1-Test zu verlangen (so schon OVG B-B, B. v. 16.01.08 - 2 M 1.08 und wohl auch VG Berlin, U.v. 19.12.07 - VG 5 V 22.07). Vielmehr sind (lediglich) die gesetzlich vorgesehenen Anforderungen zu erfüllen, womit jedenfalls nicht das Testniveau A1 gemeint ist (vgl. o.g. Entscheidungen, insbes. das VG Berlin stellt schonmal eine eigene Definition auf), sondern allenfalls die Anforderungen der Globalskala - die Globalskala sieht aber keine expliziten Schriftkenntnisse unterhalb von B2 vor.
Planner
Zitat:
Frage an die Erfahrenen unter euch: Entscheidet tatsächlich ausschließlich die Botschaft, ob nun jemand reinkommt oder nicht? Die Sachbearbeiterin meinte, wenn die Urkunden OK wären, würde sie das OK zur Einreise geben. Was den Sprachtest anbetrifft, habe sie absolut nichts zu melden. Heißt das, wenn die das OK gibt, dann bestimmt nur noch die Botschaft, wann jemand reindarf und das liegt daran, ob und wann er den Test bestanden hat? DAS würde bedeuten, dass ja dann alle Unterlagen bei der Botschaft sind und bei Bestehen des Tests die den Menschen ja theoretisch an dem Tag das Visum in den Pass drücken könnten????


Die Letztentscheidung liegt immer bei der Botschaft. Die Anfrage hier bei der Ausländerbehörde zielt darauf ab, soweit möglich zu erkunden, ob es keine Scheinheirat ist (d.h. verdient er/sie genug, hat er/sie eine ausreichend große Wohnung - oder lebt selbst nur in Untermiete) und ob der/die Ausländer/in hier schon einmal negativ aufgefallen ist (schonmal ausgewiesen, schonmal Probleme mit der Justiz gehabt o.dgl.). Wenn hier "kein Befund" ist, meldet die Ausländerbehörde (oft auch vorab per Fax) "Von hier aus keine Bedenken", und dann kann man sich im allgemeinen tatsächlich kurzfristig den Stempel abholen.

Und mit dem Sprachtest haben die wirklich nichts zu tun. Das ist ausschließlich von der Botschaft zu klären.
Alejandrina
@Lenorfrau

Zu dieser Sache mit dem Sprachzertifikat kann ich nichts sagen.

Nach der Anhörung bei der hiesigen Ausländerbehörde wurde mir ein Brief ausgehändigt, dass sie heute eine Stellungnahme an die deutsche Botschaft schicken würden und die Botschaft ALLEINE über die Visumsvergabe entscheidet.

Dominikanische Urkunden werden leider schon längst nicht mehr von der deutschen Botschaft legalisiert, da das dortige Urkundenwesen zu unsicher ist.

Deine ABH stellt nun ein Amtshilfeersuchen auf vertrauensanwaltliche Überprüfung, da sie Zweifel an der Echtheit der Urkunden hat. Diese Überprüfung wird durch die Botschaft in Santo Domingo veranlaßt.

Normalerweise muß dafür jedoch ein Antrag von dir gestellt werden (der hat mehrere Seiten) und es müssen sogar Fotos von der Hochzeit beigefügt werden. Die Namen und Anschriften der Trauzeugen müssen genannt werden, u.s.w.. Die 225,- € müssen vorab von dir gezahlt werden. So war es bei UNS!

Allerdings lief damals bei der Familienzusammenführung alles ganz reibungslos. Wir haben uns zwei Jahre später dazu entschlossen einen gemeinsamen Familiennamen zu führen und haben gleichzeitig ein deutsches Familienbuch anlegen lassen. Daher mußte die vertrauensanwaltliche Überprüfung durchgeführt werden.
Stella
Zitat:
Original von Lenorfrau
Komme soeben von meiner ABH und erfahre, dass die Amtsleiterin des Standesamtes einen Hinweis gefunden hat, dass bei EINEM Dominikaner die Geburtsurkunde nicht anerkannt wurde.


Die Dominikanische Republik zählt schon ewig zu den Ländern mit unsicherem Urkundenwesen! Steht auch schon zig mal im Forum.

Zitat:
Original von Lenorfrau
Entscheidet tatsächlich ausschließlich die Botschaft, ob nun jemand reinkommt oder nicht?


JA!

Zitat:
Original von Lenorfrau
Bezüglich der unteren Ausführungen meinten die, das würde z. B. gelten, wenn jemand hie rmit Touristenvisum heiratet. Ich meinte, ich denke das ist unzulässig. Da meinten die: Und das hindetr niemenden es doch zu tun. Heißt, dann hätten die den hier befragt und er wäre gar nicht erst zurück.


Oder in Dänemarkt heiraten und ebenso wie in dem Fall auf die Kulanz der ABH hoffen. ABH Frankfurt, 3 kurze Fragen in Deutsch und für 3 Jahre AE.

Ich würde jetzt erstmal warten, ob er den Test besteht oder nicht. Hilft doch niemanden, die Pferde scheu zu machen. Klar kann man mit den Behörden streiten, den Leiter verlangen, den Gerichtsweg bestreiten, Parteibücher zücken und und und, wenn man die Zeit dazu hat..... Ob sich die Situation dadurch ändert oder beschleunigt wage ich zu bezweifeln!

Caribgirl hat sich auch so verrückt gemacht und siehe da, ihr Mann hat das Visum!

Nehmt euch ein kleines Beispiel an der dominikanischen Mentalität, die ihr so liebt ;-)
luislui
Zitat:
Original von Lenorfrau

Frage an die Erfahrenen unter euch: Entscheidet tatsächlich ausschließlich die Botschaft, ob nun jemand reinkommt oder nicht? Die Sachbearbeiterin meinte, wenn die Urkunden OK wären, würde sie das OK zur Einreise geben. Was den Sprachtest anbetrifft, habe sie absolut nichts zu melden. Heißt das, wenn die das OK gibt, dann bestimmt nur noch die Botschaft, wann jemand reindarf und das liegt daran, ob und wann er den Test bestanden hat? DAS würde bedeuten, dass ja dann alle Unterlagen bei der Botschaft sind und bei Bestehen des Tests die den Menschen ja theoretisch an dem Tag das Visum in den Pass drücken könnten????


Als ich auf der Botschaft war sagte man mir über das Visum entscheidet alleine die ABH, als ich dann letzte Woche auf der ABH war meinte man " so sei das nicht die Botschaft habe das letzte Wort " meiner Meinung nach haben da unsere bearbeitenden Beamten wieder einmal zu wenig " Arsch in der Hose " und schieben die Verantwortung einfach hin und her damit im Falle einer Klage man zuerst gar nicht mal weiss wen man den überhaupt verklagen muss.

Adios
Luis
Melody888
Zitat:
Original von Alejandrina
Die 225,- € müssen vorab von dir gezahlt werden. So war es bei UNS!


Mir wurde gesagt, dass die Legalisierung der Unterlagen ca. 225 EUR kostet, die entweder ich bei der ABH einzahlen könnte oder mein Mann bei der Botschaft zahlen kann. Die endgültigen Kosten werden mir dann nach Beendigung der Leagalisierung mitgeteilt und falls es weniger als 225 EUR kostet, würde ich den Rest zurück bekommen :lol:
Komischerweise hats natürlich ganau 225 EUR gekostet
Lenorfrau
Normalerweise muß dafür jedoch ein Antrag von dir gestellt werden (der hat mehrere Seiten) und es müssen sogar Fotos von der Hochzeit beigefügt werden. Die Namen und Anschriften der Trauzeugen müssen genannt werden, u.s.w.. Die 225,- € müssen vorab von dir gezahlt werden. So war es bei UNS!


Ob vorab oder hinterher: Müssen die mich da nicht immerhin darauf hinweisen, damit ich sagen kann, will ich nicht, dann bleibt er halt da? Denn es kann ja sein, dass ichs eit Abgabe vor 3 WOchen mich umentschieden habe?? Und ob unsichere Urkunden oder nicht. Ich war ja nun selbst bei der Hochzeit dabei und die Begründung war EIN Dominikaner IRGENDWANN mal...Ach ja und sie sagte, ich solle mich bei AA beschweren, wenn die uns nicht über die Durchführung des Test informieren. Ah ja...
Peter
Hola,

habe heute mal wieder meinem Hobby gefröhnt und war bei dem für mich zuständigen Ausländeramt.
So, da fragt mich der Sachbearbeiter doch glatt mal zuerst, ob ich die 6 Wochen in der RD denn genossen hätte.
Nett wie ich bin sagte ich ihm, dass ich die Stunden mit meiner Freundin und dem Kleinen sehr genossen hätte, was allerdings durch die dauernden Behördengänge und Telefonate mit einer bestimmten Behörde in D doch sehr beeinträchtigt worden sei. Dazu käme ja noch, dass mich das unproffesssionelle Arbeiten eines Sachbearbeiters mal locker 2 Monate gekostet hat.
"Stolz" legte er mir daraufhin die Verpflichtungserklärung vor, die er schon vorbereitet hatte. Ausgefüllt mit den Daten, die er angeblich bei meinem Besuch am 07.12.2007 noch nicht hatte. Reiner Blödsinn, da ich die Kopien der Geburtsurkunden damals ja schon in D hatte, aber gut. Ich kontrollierte de Daten, und tja, was soll ich sagen? Der so gewisenhaft arbeitende Beamte hatte den kleinen Santo mal eben umgetauft, und weil das so schön war, hat er ihn auch in einer anderen Stadt zur Welt kommen lassen. Also alles noch einmal schreiben, mir wars egal. Dann endlich hatte er es geschafft, und ich durfte 50,00 Euro für sein Schaffen bezahlen. Macht man ja gerne....
Anschließend entstand eine Diskussion. Tatsächlich hatte das Ausländeramt auf elektronischem Weg!!!! von der deutschen Botschaft in Sto. Domingo, namentlich Herr Ambacher, die Bescheinigung der Schule erhalten und damit verbunden die Anfrage, ob Julisa unter den gegebenen Umständen ohne diesen Deutschtest nach Deutschland einreisen dürfte und dann in D einen Schule besuchen könnte. Damit dürfte also klar sein, wer das letzte Wort in Sachen Visum hat.
So nebenbei bemerkt möchte ich noch erwähnen, dass das Ausländeramt hier in Duisburg auf diesen Deutschtest besteht, also die Anfrage negativ beschieden hat. Vielleicht ist noch interessant, dass dieses Amt hier weiß, dass der Deutschtest nach einem höheren Standard, wie der Sachbearbeiter anmerkte B2, abgehalten wird.
Fast freundschaftlich meinte er dann:" Das schaffen wir schon, sie wird mit Ihnen hier leben, da bin ich sicher".....und wieder bekam ich dieses Kribbeln im Bauch und bekam Lust über den Schreibtisch zu springen und dem Mann so lange auf den Kopf zu schlagen, bis entweder die Vernunft einsetzt, oder aber er das bischen Verstand auch noch verliert.
Er fragte dann noch, ob der nächste Termin für den Test denn schon anberaumt sei. Und es würden ja sicher in regelmäßigen Abständen Tests abgehalten werden. Man könne ja auch zu Hause im Internet lernen, oder aber mit Freunden. Ich lasse das hier jetzt unkommentiert. Ihm habe ich dazu etwas gesagt, das muss reichen.

Muss mich noch immer beruhigen. Schön, wenn man sich in den sicheren Händen kompetenter Leute weiß. Was soll da noch schief gehen? Und klar, sicher werden wir zusammen leben, Johannes Heesters ist ja auch schon über 100 Jahre alt. Bestehen also noch Hoffnungen.........

Saludos, Peter
Lenorfrau
das erklärt auch, warum die so kiebig wurde. was ja auch interessant war: ach frau xy. ich sage, woher wissen sie denn, wer ich bin? ja ich habe sie vom passfoto erkannt und zufällig waren sie ja schon einmal mit einem ausländischen mann verhieratet, der ja nun eingebürgert ist (was will sie damit sagen) und der fiel ja auch unter meine buchstaben...tja so klein ist die welt. habe ich gesagt, nicht die welt frau xy, unser ort. ach ja hahahahaha...mal sehen, was das gibt, wenn ich der dann irgendwann sage, dass ich meinen mann gar nicht mehr hierhaben will und zwar dann,w enn ich geld für die urkundenprüfung zahlenmuss. denn wenn das so ist, dass ich da was unterschreiben muss, müsste die mich ja voher in kenntnis setzen, denn nach §xy haben ja alle ämter eine aufklärungs- und beratungspflicht - das hab eich jedenfalls damals im bereich sozialrecht im studium gelernt. hoffe, das gilt imme rnoch. und dann werde ich sie mal fragen, wie sie auf die idee kommt, 225,-- euromeines geldes auszugeben, ohne mich zu fragen ob ich es habe und überhaupt noch ausgeben will. denn wenn die sagt, das kostet 225,-- euro kann ich ja auch sagen, dann lassen wir ihn da und ich schicke ihm das geld, um sich für ein paar tage zu amüsieren...

DAS DARF Doch langsam alles nicht mehr wahr sein und das ist menschenverachtend, psychoterror und bitterböse....
Peter
Kopf hoch,

alles wird gut......hat doch der nette Stadtobersekretär gesagt. Hoffe nur, dass das noch was wird, ehe ich senil bin und an Alsheimer leide. Stell Dir mal vor, dann ist sie hier und ich weiß dann nicht mehr, was ich überhaupt von ihr wollte.....



Saludos, Peter
luislui
Zitat:
Original von Peter
Stell Dir mal vor, dann ist sie hier und ich weiß dann nicht mehr, was ich überhaupt von ihr wollte.....



Saludos, Peter


Na so senil wirst du schon nicht werden und wenn doch wird sie doch schon daran erinnern :lol:

Adios
Luis
Lenorfrau
Eine Antowrt habe ich aber immer noch nicht. Muss ich das zahlen, auch wenn die mich nicht fragen und ich nichts unterschrieben habe???