nachträgliche Ausstellung einer Geburtsurkunde

Alejandrina
Wir hatten neulich folgende Diskussion zu Hause:

Es handelt sich um ein mittlerweile 7-jähriges Kind. Das Kind wurde unehelich geboren, der Erzeuger hat sich schon während der Schwangerschaft aus dem Staub gemacht und es besteht kein weiterer Kontakt.

Die Mutter hat sich nie um eine Registrierung b.z.w. Ausstellung einer Geburtsurkunde bemüht.

Dies soll nun nachgeholt werden.
Stimmt es, dass sie das nicht alleine erledigen kann und ein Familienmitglied ( z.B. der Großvater des Kindes ) mit zum Standesamt kommen muß? Wenn ja, geht es da um eine "Zeugenaussage"?

Vielleicht kennt ja jemand einen ähnlichen Fall und kann seine Erfahrungen mal aufschreiben.

Planner
Ich habe ähnliches mit meinem Schwiegervater erlebt, der aber natürlich schon einiges älter ist.

Er wurde unehelich geboren und von einer anderen Familie adoptiert. Da das in den 40er Jahren passiert, war eine unehemliche Geburt natürklich eine schwere Schande und wurde verschwiegen, entsprechend auch nicht dokumentiert.

Als wir jetzt für ihn einen Pass wollten, hat sich herausgestellt, dass er offiziell gar nicht existierte. Es hat - mit anwaltlicher Hilfe - drei Jahre gedauert und zeugenaussagen der Adoptionsfamilie gebraucht, um ihm eine dokumentengerechte Existenz zu verschaffen. Und es hätte vielleicht noch länger gedauert, hätten wir nicht in einem Kirchenbuch die Registration seiner Taufe gefunden.
(Das wäre übrigens ein Hinweis).
Und ohne einige Extrazuwendungen ging es natürlich auch nicht.

Immerhin haben sie nicht versucht, ihn an die behördliche Realität anzupassen.
Alejandrina
@Planner

Nach deiner Erfahrung ist es also mit einem Behördenbesuch vorraussichtlich nicht getan und es muß ein Anwalt eingeschaltet werden.

Na, da bin ich ja mal gespannt, wie es bei unseren Angehörigen ausgehen wird b.z.w. wie lange das Prozedere dauern wird.
Planner
Mit einem Behördenbesuch ist es in der DR nie getan.

Hierzulande würde es aber auch mindestens ebenso schwierig werden.

Ein derartiges Anliegen kann ja auch dahin verstanden werden, dass man sich die jeweilige Staatsbürgerschaft erschleichen will. Und in der DR kommt dann gleich eine panische Angst vor einer haitianischen Unterwanderung hinzu.

In jedem Fall ist man gut beraten, möglichst viele Dokumente zusammenzutragen und Zeugen in Reserve zu halten.

Was ist zB mit der Geburt selbst? Zuhause? In einem Krankenhaus? Dort müsste dann doch auch etwas dokumentiert sein.

Wichtig kann die Taufe sein. Das wird ja im allgemeinen in einem kirchlichen Register eigetragen. Und das ist dann ein wichtiges Dokument.

Mit entsprechenden Auszügen kann man ja mal zur JCE gehen, die werden einem dann schon erklären, warum das alles nicht ausreicht und welche Papiere man sonst noch braucht.

Und einige bunte Dokumente mit Zahlen werden mit Sicherheit ebenfalls nötig werden.
Alejandrina
@Planner

Glücklicherweise ist DAS nicht UNSER Problem und kann es auch nicht werden.

Da ist z.Zt. der Großvater vor Ort gefragt, der aber auch schon entnervt die Augen verdreht, da er es nicht nachvollziehen kann, dass seine Tochter ihr Kind nicht hat registrieren lassen.