FzF fuer tochter

saby
Hallo alle ihr lieben ich wollte mich gerade imformieren bzw Familienzusammenführung für die Tochter meines Mann.
wisst ihr ob der gleiche verfahren ist von Egahttennachzug oder man braucht mehere Papiere, bestimmt auch die Zustimmigkeit der Mutter übersetzt und legalisier usw.
mein Mann ist erst seit 3 Monat hier in Deutschland, ist Voraussetzung dass er länger hier ist ? hat jemand schon diese Erfahrung gehabt? wir planen im Zukunft seine Tochter hierher zu holen , sie ist 5 jahre, lieben dank sabrina..
Franko
Ich habe jetzt nicht nachgelesen, aber ich denke, dass für die Tochter Deines Mannes, das gleiche Recht besteht, wie für ihn.

Zitat:
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU)

§ 2 Recht auf Einreise und Aufenthalt

...(4) Unionsbürger bedürfen für die Einreise keines Visums und für den Aufenthalt keines Aufenthaltstitels.

Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, bedürfen für die Einreise eines Visums nach den Bestimmungen für Ausländer, für die das Aufenthaltsgesetz gilt.
Der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. EU Nr. 229 S. 35) entbindet von der Visumpflicht....


Ich würde mich vom Ausländeramt beraten lassen.


Dein Mann braucht das alleinige Sorgerecht. Der Verzicht der Mutter muss von einem dominikanischen Gericht anerkannt werden. Mit allen Beglaubigungen ...

Dein Mann braucht keine besondere Zeit hier in Deutschland zu sein um den Antrag zu stellen.

Franko