Grundbesitz?

carapapa
Hallo,

ich weiss net, obs an der ameba liegt aber ich bin grad am vor mich hin sinieren.
Kurz: Habe nen kleines Häusschen in Spanien und da ich jetzt eh ne Familie hab und meine Frau gerne mal dorthin möchte, dachte ich mir folgendes. Ich überschreibe meiner Frau das Haus mit lebenslangem Niesbrauchrecht für mich.
Ändert sich da was, wenn der um Visum Anfragende Grundbesitz dort hat wenn er auf die spanische Botschaft tippelt? Wie sieht das für Deutschland aus? Habe da auch nen Häuschen.

Danke für die Antworten.
Karsten
Haus in Spanien, Haus in Deutschland, wann kommt das Haus in der Dominikanischen Republik. Also stimmt das was alle Dominikaner behaupten. Weiß gleich Reich lol. Ich glaube Grundbesitz ist nicht ausschlaggebend. Im Gegenteil, dann gibt es ja kein Rückkehrgrund, wenn man Eigentum in Spanien oder Deutschland als Dominikanerin hat.
Und ob man Eigentum in Spanien hat ist auch nicht wirklich interresant. Wenn du der Bürge bist, dann wird die Spanische Botschaft an die Deutsche Botschaft verweisen. Außnahme, sie eine Schwester/Bruder oder Freunde in Spanien leben und wird von denen eingeladen, dann ist die Spanische Botschaft zuständig. G. Karsten