Lenorfrau
Bekomme gerade den Anruf, dass die bei der Cancerilla gesagt haben, dass manche Botschaften wollen, dass man die Originale (Geburtsurkunde sowie acta de matrimonia) legalisiert haben wollen SOWIE die deutsche Übersetzung, was pro Papier dann 600 Pesos = 2400 Pesos wären. Wer weiß, wie es richtig ist?
Karsten
Habe ich bereit bei Rheinkraft geschrieben. Ich glaube vor 2 - 3 Tagen. Kannst du dort nachlesen. Wenn du es nicht findest, frage nochmal, dann schreibe ich es hier erneut. G. Karsten
Lenorfrau
Genau da habe ich mir die Finger wund gesucht. Der Punkt ist der, dass mein nun Mann die Originale hat zuerst übersetzen lassen. Die Übersetzungen und Originale haben nun den Stempel der Procuraduria. Jetzt war er heute bei der Cancerilla und die wollten, dass er alle 4 Blätter, also Original und Übersetzungen legalisieren lässt, das Stück pro 620,-- Pesos und auf dem Wisch der Botschaft steht nur DAS, aber nicht genau, ob alles!
Karsten
Also es muß alles beglaubigt werden, Orginale wie Übersetzungen. Der richtige Weg wäre gewesen.Die Orginale bei der 1 Junta Central Electorial und danach bei der Canceleria (Secretaria de Estado de Relaciones Exteriores) zu beglaubigen lassen. Dann von den Orginalen die Übersetzungen von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. die müßen dann 1 von der Procuraduria General de la Republica und dann von der Canceleria beglaubigt werden. Nur als Anmerkung, bei der Übersetzung werden auch die Beglaubigungen Übersetzt. Daher dieser hier beschriebene Weg. Wenn alles erledigt ist, dann zur D. Botschaft. Muß leider so sein, habe ich auch alles hinter mir. Ist schon ein Aufwand und kostet einiges. Vor 11 Jahren war das noch billig, da hat eine Beglaubigung bei der Canceleria 120 Pesos gekostet. Allerdings war da der Kurs 1 DM - 7 Pesos. Die letzten Beglaubigungen habe ich im Juni 2006 gemacht. Weiß aber nicht mehr was es da gekostet hat. Weiß nur noch das mich die Verlängerung meiner Residencia im Juni 2007 knapp 3000 Pesos inkl. VIP gekostet hat.
G. Karsten
rheinkraft1981
@ Karsten
Bei der Cancelleria kostet eine Beglaubigung mittlerweile 1.250,00 Peso wenn man den V.I.P. Zuschlag will. Ohne den V.I.P. Zuschlag jeweils 300,00 Peso.
Beim Junta Central Electoral um die Ecke haben wir auf der Straße 900,00 Peso für beide Beglaubigungen bezahlt.
Ich habe das dort nicht mehr übersetzen lassen. Meine Frau macht das morgen mit ihrer Ausfertigung und meine Heiratsurkunde liegt hier bei einem vereidigten Dolmetscher.
Was ich aber nicht verstehe: Warum soll sie nach der Übersetzung nochmal was beglaubigen lassen? Man sagte uns das sie dann nur noch zur Botschaft muss, dort kriegt sie bestätigt das die Übersetzerin anerkannt ist.
Wie schaut das denn aus mit den beiden Kopien meines Reisepasses? Ich habe das vor Ort vergessen. Kann ich ihr das auch nächste Woche faxen oder einscannen und per E-Mail schicken? Ist ja kein Unterschied, die Kopien müssen aber nicht beglaubigt werden oder?
Ich habe meiner Frau gestern das Ausländerrecht und die Ausnahmen geschickt und ihr das alles erklärt. Habe sie dann heute zur Botschaft mit dem Ausdruck geschickt. Dort hat sie dann vorgesprochen und auf die Ausnahmeregel mit dem Hochschulabschluß oder ähnlicher Qualifikation angesprochen. Sie war nämlich auch auf der Uni und hat Biologie und Chemie studiert.
Auf den Philippinen hat ein 4-jähriges Studium mit Bachelor gereicht damit der Sprachnachweis nicht benötigt wird. Das habe ich gestern in einem Forum der Philippinen gelesen.
Jetzt hat sie einen Termin bekommen und soll die Heiratsurkunde mit Übersetzung, ihren Reisepass und 2 Kopien meines Reisepasses mitbringen, sowie das übersetzte Zertifikat der Universität.
Meine Frau meinte es wäre nicht sicher, aber man wird es beim Termin prüfen und der Termin würde offiziell als Beantragung des Visums zur Familienzusammenführung gelten.
Dann bin ich mal gespannt....
Karsten
Rheinkraft
Wenn die Botschaft sagt ihr braucht die Übersetzung nicht mehr beglaubugen lassen, dann wird das schon OK sein, solange die Botsachaft Ihren Stempel Die sinngemässe Richtigkeit der vorstehenden/umseitigen Übersetzung wird hiermit bestätigt. Santo Domingo, den ....+ Botschaftsstempel. Bei meinen letzten Übersetzungen vor ca 2 Jahren wollten Sie noch vorher die beiden zusätzlichen Beglaubigungen. Die erste Beglaubigung (Procuraduria) sagt aus das es sich um einen vereidigten Übersetzer handelt und dieses auch durfte. Und die zweite Beglaubigung (Canceleria) betätigt die Beglaubigung der Procuraduria und das der Unterzeichnete dieses durfte.
Kopien des Reisepaßes per Fax müßten reichen ( müßen nicht beglaubigt werden), ev. noch Kopie des Personalausweises beifügen. Die Botschaft kann ja per Pc prüfen, das der Reißepaß bzw Personalausweiß richtig sind. Wenn du es richtig amtlich machen willst, dann gehst du zum Ausländeramt, damit die, die Faxe schicken mit amtlichen Stempel das alles in Ordnung ist. Wird von der Botschaft anerkannt. Was das kostet kann ich nicht genau sagen. vor 2 Jahren waren es 5 Euro pro Fax. G. Karsten
Lenorfrau
Die erste Beglaubigung (Procuraduria) sagt aus das es sich um einen vereidigten Übersetzer handelt und dieses auch durfte.
Unsere Übersetzungen sind von einem anerkannten Übersetzer, der den Stempel auch hat. Diese Übersetzungen wurden von der Procuraduria ebenfalls beglaubigt (bestätigt). Danach von der Cancerilla und was passierte heute bei der Botschaft? Die haben meinem Mann mitgeteilt, dass genau dieser Übersetzer schon lange nicht mehr übersetzen darf, viele dem auf den Leim gehen und leider das Geld für Übersetzungen und sämtliche Stempel sowie der dafür verandten Zeit für die Katz sind. Sie haben an ein Institut verwiesen, was bei denen angegliedert ist und nun kostet das noch einmal 1800,-- Pesos und dann wieder knapp 2000 für Tempel und all den Kram = ca. 6000 Pesos wobei die Hälfte für die Katz war. Warum aber bitte stempeln das dann 2 Institutionen und die Botschaft ist die einzige, die angeblich weiß, dass genau dieser Anwalt und Übersetzer nicht mehr autorsisiert ist??
Adresse liefer ich spätetens morgen.
Karsten
Wahrscheinlich geht es wieder um das liebe Geld (Koruption ?). Wenn dieses Institut der Botschaft angeschlossen ist. Hier hast du mal wieder etwas für dein Staatssekretär. Denn wenn die Procuraduria die Übersetztung legalisiert, dann ist der Übersetzer ein vereidigter Übersetzer der bei der Procuduria eingetragen ist. Und somit legal. Und wenn der Wortlaut und Inhalt stimmt und beide Beglaubigungen vorhanden sind, müßte die Botschaft diese anerkennen, wobei man davon ausgehen kann das in der Botschaft Spanisch und Deutsch gesprochen wird, also sehen/lesen kann ob es sich hier um eine korekte
Übersetzung handelt. Ich glaube da werden Gelder unter dem Tisch überreicht. Aber das zu beweisen ist schwierig. Ich vermute auch das das angegliederte Institut auch in den Übersetzungen viel teuerer ist. Also soll es den Leuten wieder schwerer und teuerer gemacht werden. Dabei gilt in der BRD eingentlich (z. B. bei Ausschreibungen). Das der günstige Anbieter genommen werden muß. Also früher es gab das nicht. Er mußte nur einvereidigter Übersetzer sein, es wurde nicht vorgeschrieben wer der Übersetzer sein sollte. G. Karsten
Lenorfrau
Der Übersetzer hat an einer Stelle eine "komische" Übersetzunge geschrieben. Er schrieb statt des "der" und statt anos de edad schrieb er auf deutsch von xy jahre an alter.
Und die Übersetzungen von ihm tragen den Namen Tirso al Perez de Leon, Traductor judical und wurde halt von der Procuraduria und cancerilla gestempelt und nun hat mein Mann einen Zettel erhalten, auf dem 5 Personen/Institute stehen und nur von denen würden die die Übersetzungen anerkennen.
Das steht aber nicht auf dem Infoblatt zwecks Beantragung der FZ.
Kannst du mich anmailen unter
lenorfrau@gmx.net?
Dann maile ich dir das mal zu, denn komischerweise habe ich auch so gedacht, dass die das nicht anerkenne, weil die Kohle machen wollen und evtl. habe ich da jetzt auch schon eine Phobie.
Jetzt gibt es gerade kein luz, aber sobald er ins Netz kann, mailt er mir zu, was die dem heute in die Hand gedrückt haben. Vor allem haben die kein einziges Papier angenommen und ihm gesagt, er könne dann erst wieder am 25. Januar einen Termin haben und dann erst würden sie die Papiere annehmen. Entweder bin ich langsam zu empfindlich oder die verarschen einen zunehmend. Auch von dem Test hat keiner geredet. Das werden sie dann wohl am 25. Januar tun und ihm sagen, dass der Test evtl. im Mai ist.
rheinkraft1981
@ Lenorfrau
Also wenn wir ja sonst einer Meinung mit unseren Problemfällen sind, muss ich der Botschaft aber hier recht geben.
Das Merkblatt mit den anerkannten Übersetzern findest Du unter den Merkblättern der Anträge zum Visum auf der Internetseite der deutschen Botschaft in Santo Domingo. Das habe ich aber auch X-Mal geschrieben.
Bei der Übersetzerin die auch Lehrerin in der Schule ist, kostet die Übersetzung der Heiratsurkunde 1000,00 Peso. Ich habe meine Frau gestern dort hingeschickt, heute kann sie die Heiratsurkunde wieder abholen.
Ansonsten immer Fragen Fragen Fragen. Meiner Frau hat man auch nicht gesagt das sie ihre legalisierte Geburtsurkunde sowie die Kopien meines Reisepasses mit zum Termin bringen soll. Ich habe ihr vorgestern Abend nochmal das Merkblatt vorgelesen und sie hat gestern in der Botschaft nochmal angerufen. Da sagte man ihr auch noch das sie 2 aktuelle Passbilder braucht.
Lenorfrau
@rheinkraft
Eine Nachfrage im November bei unserer Behörde, wer mir denn hier die Unterlagen übersetzen könne wurde beantwortet mit: Wir dürfen Ihnen keinen Namen nennen.
Nun willst du mir sagen, dass die Liste der Botschaft verpflichtend ist???
Und ein Name auf der Liste ist dort in der Schule wieder als Lehrerin?
Ah ja, interessant.
Ich habe eine Möglichkeit gefunden, um unserer Pobleme zu lösen ;-)
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland stellt zum 01.02.2008 eine (n) Bürosachbearbeiter/in ein.
Aussagefähige schriftliche Bewerbungen mit Lebenslauf, Zeugnissen und Lichtbild sind spätestens bis 15.01.08 an die Botschaft zu senden.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Stellenausschreibung [pdf; 3.29 k]
rheinkraft1981
@ Lenorfrau
Ich wollte Dir damit bestimmt keinen "reinwürgen", aber die Liste steht ungefähr seit 2 Monaten unter den Visamerkblättern. Warum man Dir im November sowas gesagt hat weiss ich nicht, meiner Frau wurde auch nicht alles gesagt was sie im Termin mitbringen soll, habe ihr das nochmal gesagt, sie hat wiederrum nochmal in der Botschaft angerufen und dann haben auch diese gesagt das diese Dokumente ja auch zwingend erforderlich sind...
Und unsere gute Claudia P. ist auf der Liste der anerkannten Übersetzer als Nummer 1 aufgeführt und wurde mir von der Botschaft bzw. von Susanne XXX auch empfohlen, der Weg war ja letztlich nicht weit, da die Übersetzerin sich ja Stunden später als Lehrerin in der Schule "entpuppte".
Ich sehe auch Du hast Deine Augen überall, den angebotenen Job habe ich auch letzte Woche gesichtet, leider müsste ich wohl vorher erstmal auf ein Goethe-Institut mein Spanisch verbessern um mich dort zu bewerben. Ansonsten würde ich da gerne anfangen, denn es ist wohl anscheinend leichter dort hin zu ziehen als meine Frau hier hin zu bekommen.
Also nicht wundern wenn ich 2009 auch durch Sosua laufe und Touristen erzähle das ich ausgeraubt wurde und sie nach 100 peso frage...
Immer noch besser als Beamter auf Lebenszeit, verheiratet aber trotzdem Lohnsteuerklasse 1 und meine Frau hat schon 2800 Stunden auf dem Goethe Institut aber wusste im letzten Test wieder nicht was Servus und Gruetzi heisst...
Lenorfrau
@rheinkraft du liest nicht genau! November=Standesamt hier! Liste=Botschaft und auch wenn darunter steht "unverbindlich" ist das unzulässig und du hast ja auch schön erkannt, wer auf der Liste an erster Stelle steht und das, obwohl die alphabetische Reihenfolge eine andere wäre. Und jeder Werbeerfahrene weiß, wen man als erstes aufsucht.
Ich sage ja, die gehen immer noch davon aus, der Durchschnitt der dort vorstellig werdenden ist blöd und kann nicht bis 3 zählen. Ich habe das jedoch bereits zu Protokoll gegeben.
rheinkraft1981
@ Lenorfrau
Ja nagut, dann eben das Standesamt, die haben aber doch eh von Tuten und Blasen keine Ahnung, schon mal gar nicht von DIngen die da drüben ablaufen.
Mich wollte das Standesamt zur Stadt schicken damit ich meine Lohnsteuerkarte ändere, als ich sie drauf aufmerksam machte das meine Frau ja noch gar nicht hier ist und keinen festen Wohnsitz hat wurde man auch pampig und wollte das Gespräch beenden.
Aber zum Thema:
Was willst Du dagegegen machen? Mir ist das auch klar wer die Liste erstellt hat, aber scheinbar ist der Durchschnitt der dort vorstellig wird auch nicht gut informiert, als ich im Dezember mit meiner Frau am warten war, war ein älterer Mann mit seiner Dominikanischen Frau am Schalter der noch nichts von dem Sprachkurs etc. wusste und völlig entsetzt war. Der dachte er kann seine Frau und ihr Kind jetzt direkt mitnehmen.
Karsten
Lenorfrau, du hast Post bekommen. G. Karsten
Lenorfrau
Kann bitte jemand hier Rheinkraft erklären, wovon ich spreche???????
rheinkraft1981
[quote]Original von Lenorfrau
@rheinkraft
Eine Nachfrage im November bei unserer Behörde, wer mir denn hier die Unterlagen übersetzen könne wurde beantwortet mit: Wir dürfen Ihnen keinen Namen nennen.
Nun willst du mir sagen, dass die Liste der Botschaft verpflichtend ist???
Und ein Name auf der Liste ist dort in der Schule wieder als Lehrerin?
Davon sprichst Du.
Also man hat Dir damals hier nicht gesagt wer Dir das übersetzen kann. Aber Du warst doch hier im Forum an der Quelle. Also Karsten hat mir damals den Tip mit dem vereidigten Dolmetscher gegeben und der wurde da akzeptiert.
Und vor Ort werden eben nur diejenigen die auf der Liste der Botschaft stehen anerkannt.
ichbinderhorst
Das ganze Theater hat den gleichen zweck wie der Sprachtest.
Zu meinen zeiten haben die Angehöärigen der deutschen Botschaft noch Spanisch verstanden und die spanischsprachigen Dokumente beglaubigt.
Jetzt können die plötzlich alle kein Spanisch mehr? Und dann verstehen sie auch nur die Übersetzungen bestimmter Freunde des Hauses?
Ich glaube da ist nicht nur korruption im Spiel. Das Ganze ist so gewollt und von oben abgesegnet.
rheinkraft1981
@ Karsten
S.O.S.
Jetzt verstehe ich gar nichts mehr.
Meine Frau hat mir gerade in der Kamara das Formular gezeigt was sie ausfüllen soll und zum Termin mitbringen soll, dort steht in der Überschrift:
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Was soll das? Ich habe ihr gesagt sie soll mir das morgen faxen.
Ist das immer so beim Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung???
@ischbinderhorst
Klar stecken die alle unter einer Decke, irgendwie muss sich die Botschaft ja auch finazieren..
Karsten
Rheinkraft, das ist schon richtig, das Übergangsvisum ist eine Aufenthaltsgenehmigung mit den Aufenthaltstitel für 3 Monate. Mehr darf die Botschaft nicht ausstellen. Also wird mit der FZF auch eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt.Wenn du willst kannst du mir das Formular mal rübermailen. Dann schaue ich mal drauf, und sage dir um was es sich handelt.
Karsten.Moehring@T-Online.de G. Karsten
Also ich hatte damals nicht das Theater mit dem vereidigten Übersetzer. Er mußte nur von der Procuduria zugelassen sein. Welchen Übersetzer ich genommen habe, war alleine meine Entscheidung. Und wurde auch von der Botschaft akzeptiert. Natürlich mußte es 2 mal beglaubigt sein. Merkwürdig finde ich nur wieder das als erster Übersetzer wieder das Institut angegeben wird was mit der Botschaft zusammenarbeitet. Wahrscheinlich ist es auch das teuerste. Außerdem können die Mitarbeiter der Botschaft Spanisch, und können sofort erkennen ob die Übersetzung sinngemäß richtig ist.