lagargola
Hallo, also ich hab ja jetzt fast alle Beiträge zum Thema Visum gelesen und versucht mir die für mich wichtigen sachen herauszufiltern. Hab mich jetzt aber letztendlich doch dazu entschlossen, ein neues Thema anzufangen weil es irgendwie komplizierter ist.
Also zur Situation: Ich bin mit einem Dominikaner verheiratet, hab ein Jahr dort gelebt und gearbeitet und natürlich auch viel Zeit mit seiner Familie verbracht. Wie andere in diesem Forum auch muss ich aber wieder nach Deutschland um mein Studium abzuschließen. Außerdem gibt es zur Zeit hier in meiner Familie einige Vorfälle die mich zwingen, hier zu sein. Wir sind verheiratet, also habe ich mich über das Familienzusammenführungsvisum erkundigt. Der Nachteil dabei ist allerdings, dass mein Mann noch fast kein Deutsch spricht. Das würde alles so lange dauern bis wir uns wieder sehen könnten! Fast ein Jahr...
Also hab ich überlegt ob ich ihn meit einem Besuchervisum für 3 Monate einlade. Dann kann er sich das Leben hier ersteinmal anschauen und die Zeit nutzen um Deutsch zu lernen. Ich könnte hier mein Studium vortsetzen und wir wären nicht so lange getrennt.
Probleme:
- Ich bin Studentin (kein festes Einkommen)
- Er hat vor ca. 2 Wochen seine Arbeit aus persönlichen Gründen gekündigt. dh kein Arbeitsvertrag. er hat ein neues ernsthaftes jobangebot das er auch zu einem späteren zeitpunkt nutzen könnte aber ich weiß nicht ob das was hilft.
- Er hat zwar ein Bankkonto, da ist aber momentan nicht viel drauf. (er hat aber ein Auto und seine Mutter will ihm das Haus überschreiben, hilft das?)
- Wir sind verheiratet und müssten deswegen denk ich normalerweise ein anderes Visum als das Besuchervisum beantragen. Die werden doch sicher denken dass er auf die Art bei mir in Deutschland bleiben will..............
So das ist mein Leben:-) Klingt irgendwie aussichtslos... Wenn mir irgendjemand nen Tip geben kann wie ich das am Besten angehen soll wär ich euch echt sehr sehr dankbar. lieben gruß
soosi
denke,du selbst machst die ganze Sache etwas kompliziert.
1.
er brauch doch kein "guthaben"dort,wofür,er will doch hier mit dir Leben.
2.
wenn ihr schon länger als 1 jahr verheiratet seit braucht dein Partner auch kein Zerfifikat,weil das ist erst seit AUG,SEP.2007 nötig.
Denke das Problem besteht darin,das du es dem Amt klar machen mußt,das du deinen Partener Druchfüttern kannst,also genug Einkommen vorweisen kannst.
Beantrage einfach die Familien zusammenführung,das sollte klappen
Peter
Hola Frank,
sorry, wenn ich Dich korrigiere. Es ist völlig unerheblich, wie lange die beiden verheiratet sind. Es kommt auf den Zeitpunkt an, wann das Visum, hier auf Ehegattennachzug, gestellt wird.
Wird es jetzt gestellt, greift das neue Gesetz.....tut mir leid, abe so ist es leider.
Gruß Peter
luislui
Hola,
da hat Peter leider recht man kann 100 Jahre verheiratet sein wenn der Antrag für die FZF jetzt erst gestellt wird braucht man A1.
Ob ein Besuchervisum bei einem Ehegatten auch geht würde mich auch interessieren aber normalerweise müsste doch das Sprachvisum zu verwirklichen sein dass wäre doch integrationsfördernd

.
Adios
Luis

ab den 30.12
soosi
Hola Peter,
da hast du natürlich Recht
Ich hatte mich auf unsere Freundin bezogen,sie hat ja im Feb.dort geheiratet,und dann die ganze Sache ins Rollen gebracht.
Ihr Mann ist dann im Sep.gekommen,ohne A1
Franko
hallo lagargola
In erster Linie interessiert die Botschaft ob Dein Mann rückkehrbereit ist.
Ich glaube in Eurem Fall hilft nur bei den betroffenen Stellen die Karten offen auf den Tisch zu leben.
Gehe zu Deiner Ausländerbehörde und schildere Deinen Fall. Sage dort, dass Du noch kein Visum zur Familienzusammenführung beantragen kannst, weil er erst noch deutsch lernen muss. Und dass Du zuerst zuende studieren möchtest bevor er dann nach Deutschland kommen soll. Das er aber mit einem Besuchervisum nach Deutschland kommen möchte um Deine Familie kennen zu lernen.
Das Du jemanden hast, der die Verpflichtungserklärung (Einladung) unterschreiben wird und für alle Kosten aufkommen wird.
Kläre dort ab, ob er eventuell ein Sprachvisum bekommen kann.
Wenn die AHB dieses positiv sieht, dann schreibe der Botschaft in Deinem Einladungsschreiben Eure Situation und dass die AHB der Sache zustimmen wird.
Vieleicht habt Ihr Glück.
Ansonsten bleibt nur, dass er schnellstens deutsch lernt und Du ihn in den Semesterferien besuchst. Da er arbeitslos bist und Du am studieren bist, wird warscheinlich das fehlende Geld auch eine große Rolle spielen.
Etwas bessere fällt mir auch nicht ein.
Franko
Peter
Tja,
traurig genug, wie das gehandhabt wird. Selbst mein Sachbearbeiter bei der hiesigen Ausländerbehörde meinte, dass das doch alles irgendwie Quatsch sei. Schließlich würde hier auch niemanden interessieren, wenn zwei Hartz IV Empfänger heiraten und dann dutzende Kinder in die Welt setzen.
Gut, bei mir sind andere Bedingungen, die Wahrscheinlichkeit arbeitslos zu werden ist gleich Null.
Ich bin sehr enttäuscht, wie sehr das Land mittlerweile in die privatsphäre des Bürgers eingreift....
Saludos, Peter
lagargola
Danke für eure Hilfe, hatte gestern Mal Emailkontakt mit nem Menschen von der Ausländerbehörde und das war ein richtiger A.... Ich war so enttäuscht. Hab ihm in einer langen Email meine ganze Situation geschildert und ihn gefragt was er mir raten würde und seine Antwort war zwei Zeilen lang mit richtig vielen Paragraphen. Inhalt grob: Ich hab eh keine Chance für das Familienzusammenführungsvisum und das mit dem Besuchervisum kann ich ja mal versuchen aber damit hat er nichts zu tun. DANKE... Hab ihm dann etwas unhöflich zurück geschrieben, dass ich zwar auf eine Antwort dieser Art gefasst war, jedoch in meinem optimistischen Leichtsinn gehofft hatte, an eine etwas menschlichere Stelle zu geraten. Er meinte dann nur unhöflich, ob ich es denn besser fände wenn alle Entscheidungen der Behörden auf menschlicher Basis getroffen werden würden............ Ähm, entschuldigung.... JAAAA.
Wahnsinn, das gibt es doch garnicht. Es kann sein dass er sich an Regeln und Gesetze halten muss aber dann wäre es doch auch mit einem "Ich an Ihrer Stelle würde das so und so versuchen..." getan oder?
Jetzt bin ich echt am Ende... Bin schon am Überlegen ob ich wieder zurück in die DomRep gehen soll. Aber ich muss doch fertig studieren...
Svety
Warum nur machst Du so etwas per Email?
Gehe doch persönlich hin und spreche mit den Beamten, persönlich macht man immer doch ein ganz anderen Eindruck als so eine unpersönliche Email .
Fakt ist - ihr seid verheiratet.
Natürlich könnt ihr Familienzusammenführung machen. Wahrscheinlich wird er jetzt dafür diese Deutschprüfung machen müssen, aber daran soll's doch nicht scheitern, oder? Finanziell können vielleicht Deine Eltern solange bürgen. Aber das alles erfährst Du niemals per Mail, sondern nur in einem persönlichen Gespräch.
Er kann auch als ein Besucher einreisen - sowas gibt es auch, ich kenne ein Paar, die das macht, die Frau lebt in der Dom.Rep. und besucht Deutschland und Spanien alle 2 Jahre, während ihr Mann im Sommer in Deutschland jobbt, für diese Zeit hatte sie immer eine befristete Aufenthaltserlaubnis für 3 Monate bekommen.
Mach Dir keinen Kopf, gehe hin und bekomme zuverlässige Informationen aus erster Hand. Wenn Dir ein Beamter nicht hilft, gehe zu einem anderen, wenn das auch nichts bringt, gehe zu dem Abteilungsleiter, diese Leute mußt Du persönlich kennenlernen, den von ihnen hängen die Entscheidungen ab. Und sei nett und höfflich, mit dem Zorn kommst Du überhaupt nicht weiter, auch wenn das verständlich ist, aber den Beamten ist Dein persönlicher Schicksal im Grunde total wurscht und wenn Du unhöfflich bist, umso schneller fliegst Du aus ihrem Büro raus ohne Ergebnisse, nur wenn Du sympatisch und freundlich bist wird Dir jemand helfen wollen. Denke daran, dass die Beamte in der Ausländerbehörde haben die Gesetze nicht erschaffen, sie müssen diese nur ausüben und sie müssen dazu noch den Wut der Menschen jeden Tag erleben, die mit diesen Gesetzen unzufrieden sind.
Melody888
Hey,
was genau möchtest du denn jetzt. Eine Familienzusammenführung oder ein Besuchsvisum?
Für ein Besuchsvisum ist die Ausländerbehörde nicht zuständig.
Warum versucht ihr nicht einfach mal, ein Besuchsvisum zu beantragen. Probieren könnt ihr es ja mal, wenn ihr die Situation so schildert klappt es vielleicht. Die Verpflichtungserklärung dafür können auch deine Eltern stellen.
Für eine Familienzusammenführung brauchst du kein festes Einkommen, denn auf dieses Visum hat man einen Anspruch, da braucht man keine Verpflichtungserklärung.
Aber wenn er nach 3 Monaten wieder zurück in die D.R. gehen will, kann man sich den ganzen Aufwand für die Beantragung eine FZF Visum sparen (meine Meinung)
Vielleicht fragst du mal bei Info4Alien.de nach, da sitzen Profis von der Ausländerbehörde und können dir vielleicht konkretere Aussagen liefern.
LG;
Svety
| Zitat: |
Original von Melody888
Für ein Besuchsvisum ist die Ausländerbehörde nicht zuständig.
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Bin mir nicht so ganz sicher. Hatte es so in Erinnerung, das in dem von mir beschriebenen Fall der Ehemann in Deutschland (er war immer so um die 5 Monate hier) doch zur Ausländerbehörde musste um irgendein Wish für seine Frau zu holen, irgendeine Art Einladung, das besagte, dass es sich nur um eine befristete Aufenthalt handelt und nicht dass sie jetzt für immer nach Deutschland übersiedelt.
Ach ja, ich erinnere mich auch, dass die Ausländerbehörde sagte, so einen Fall hatten sie noch nie, dass jemand nach Deutschland nur in den Urlaub fährt, aber nicht für immer bleiben will, sie sagten auch, dass für Verheiratete eigentlich gar keinen Besuchervisum vorgesehen ist und deswegen bekommt sie jedesmal einen befristeten AE.
Ich werde sie mal fragen, vll heute Abend. Sie wird dieses Jahr auch wieder kommen und muß deswegen die ganze Procedere wiederholen.
Melody888
@ Svety
achso, dachte es wäre wie bei einem normalen Besuchsvisum.
Aber könnte sein, dass die in so einem Fall noch andere Unterlagen benötigen außer der Verpflichtungserklärung.
LG;
Svety
| Zitat: |
Original von Melody888
achso, dachte es wäre wie bei einem normalen Besuchsvisum.
Aber könnte sein, dass die in so einem Fall noch andere Unterlagen benötigen außer der Verpflichtungserklärung.
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Also das ganze war viel einfacher, als bei einem normalen Besucher, alles war nur reine Formalität und es war auch sicher, dass sie dieses Visum bekommt. Ach ja, da fällt mir noch ein, dass sie bei der Botschaft in StoDgo eine Art "Einreisevisum" bekommen und dann hier vor Ort, wo sie sich registrieren musste, hatte sie dann für die Zeit ihres Besuches eine für 3 Mon. befristete AE bekommen. So war es. Aber ich werde sie auf jeden Fall genau fragen.
Melody888
| Zitat: |
Original von Svety
Aber ich werde sie auf jeden Fall genau fragen. |
Das wäre schön. Würd mich sehr interessieren.
Danke.
LG;
lagargola
Der Grund warum ich eine Email geschrieben hab lag darin, dass ich seit Wochen versucht hab, mit diesem Menschen Kontakt aufzunehmen. War öfters dort und telefonisch hab ich es auch fast täglich versucht. Ich hab zwar immer halbherzige Aussagen von irgendwelchen Mitarbeitern bekommen die mich aber jedes Mal gebeten haben, mit diesem bestimmten Menschen Kontakt aufzunehmen. Deswegen hab ich es per Email verucht. Ich habe auch um ein persönliches Gespräch gebeten aber darauf kam keine Reaktion.
Insgesamt muss ich sagen, dass es natürlich mein Ziel ist, dass mein Mann sich länger hier aufhalten kann und natürlich dann auch eine Arbeitserlaubnis bekommt. Eine Arbeitsstelle in der Firma eines Freundes hat er sogar schon fest zugesichert bekommen. Mein Studium dauert noch etwa 2 Jahre und es wäre schön, wenn wir nicht die ganze Zeit getrennt wären! Noch dazu, weil meine Semesterferien vollgepackt sind mit Praktika und ich nicht weiß wann ich wieder hinfliegen kann...
Die Ausländerbehörde braucht man auf jeden Fall, weil sie die Unterlagen für die Verpflichtungserklärung bereitstellen und die Unterschrift beglaubigen.
Leider stimmt es nicht, dass bei dem Familienzusammenführungsvisum nur zählt dass man verheiratet ist. Ich hab das jetzt schon öfter gehört und in der Email stand:
| Zitat: |
| Im übrigen wurde der Anwendungsbereich des § 27 Abs. 3 AufenthG auf die Fälle erweitert, in denen die Person, zu der der Nachzug stattfindet ( bisher nur ausländische, jetzt auch deutsche Stattsangehörige) für den Unterhalt auf Leistungen nach dem SGB XXII angewiesen ist. |
Melody888
Hey,
das man die Ausländerbehörde für die Verpflichtungserklärung braucht, ist klar, aber mit der Entscheidung für ein Besuchsvisum hat sie nichts zu tun.
Da es mich persönlich auch interessiert hab ich mir den Gesetzestext mal rausgesucht. Das hab ich gefunden:
"28.1.3. Für den Familiennachzug von Ehegatten zu deutschen Staatsangehörigen wurde durch das 2.
Änderungsgesetz ein regelmäßiges Absehen von der Regelerteilungsvoraussetzung der eigenständigen
Sicherung des Lebensunterhalts eingefügt, § 28 Abs. 1 S. 3. Danach kommt es bei Vorliegen besonderer
Umstände auf diese Voraussetzung an. Nach der Gesetzesbegründung liegen besondere Umstände bei
Personen vor, denen die Begründung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies
komme insbesondere bei Doppelstaatlern in Bezug auf das Land in Betracht, dessen Staatsangehörigkeit
sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume Zeit im Herkunftsland des Ehegatten
gelebt und gearbeitet haben und die Sprache dieses Staates sprechen.
Sind keine besonderen Umstände ersichtlich, sind hierzu keine Ermittlungen anzustellen und ist die Frage
der eigenständigen Sicherung des Lebensunterhalts nicht zu prüfen. Soweit allein auf Grund § 28 Abs. 1 S.
3die Zustimmung zur Erteilung des Visums versagt werden soll, sind diese Fälle vorab IV Abtl oder IV Z zur
Entscheidung vorzulegen."
Anscheinend fällst du durch deinen längeren Aufenthalt in der D.R. leider darunter!
LG;
lagargola
nein das denke ich nicht, unter geraumer Zeit versteht man schon etwas längeres als mein Auslandspraktikum. Ich war einmal am Stück 6 Monate dort und die andere Zeit nur immer zu Besuchszwecken. Ich hab mal gelesen dass man bei der Länge von einer Zeit so um die zwei drei Jahre spricht. Außerdem muss man sich ja eine gewisse Zeit kennenlernen bevor man heiratet. (normalerweise zumindest, es soll ja auch Ausnahmen geben:-)) Wenn er nicht in meinem Land sein kann, muss ich ja schließlich dort sein. Nein, ich kann mir wirklich nicht vorstellen dass mein Aufenthalt dort ausschlaggebend ist.
Stella
| Zitat: |
Original von lagargola
Insgesamt muss ich sagen, dass es natürlich mein Ziel ist, dass mein Mann sich länger hier aufhalten kann und natürlich dann auch eine Arbeitserlaubnis bekommt. Eine Arbeitsstelle in der Firma eines Freundes hat er sogar schon fest zugesichert bekommen. Mein Studium dauert noch etwa 2 Jahre und es wäre schön, wenn wir nicht die ganze Zeit getrennt wären! Noch dazu, weil meine Semesterferien vollgepackt sind mit Praktika und ich nicht weiß wann ich wieder hinfliegen kann...
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Also dein Ziel ist doch ganz klar, daß er nach Deutschland kommt, hier lebt und arbeitet. Also hat sich alles rund ums Besuchervisum erledigt. Den Gedanken ihn mit einem Besuchervisum kommen zu lassen und dann hierzubleiben, ich fürchte das wird nicht funktionieren. Ihr würdet dadurch nur noch mehr Schwierigkeiten bekommen und wahrscheinlich müßte er wieder zurück, Deutsch lernen, Test machen und dann mit der FZF-Visum kommen.
Es ist natürlich schon ärgerlich, wenn ihr schon länger verheiratet seid, daß ihr jetzt in das neue Gesetz reingefallen seid. Vorher wäre es noch ohne Deutschkenntnisse gegangen. Leider, leider ist man hinterher erst immer schlauer...
Ich denke, es wird euch nichts anderes übrig bleiben, daß er ganz schnell Deutsch lernt, den Test macht und du ihn mit dem FZF-Visum zu dir holst.
Die Beamten machen die Gesetze nicht, wie schon Svety schrieb, sie müssen nur danach handeln. Wenn dann wieder Ausnahmen, von den Ausnahmen etc. gemacht werden würden, ist es ja auch nicht in Ordnung. Bei dir scheint es sich nicht um einen Härtefall oder sonstiges zu handeln, also wird auch kein Grund da sein, eine Ausnahme zu machen. Klar ist es ärgerlich, aber wahrscheinlich nicht zu ändern. Selbst bei einer Schwangerschaft werden bei FZF die Deutschkenntnisse verlangt und es wird nichts beschleunigt.
Ich würde mich jetzt ganz schnell nach den Kursen etc. erkundigen. Alles andere hilft sowieso nichts.
Viel Glück!
Melody888
| Zitat: |
Original von lagargola
Ich war einmal am Stück 6 Monate dort und die andere Zeit nur immer zu Besuchszwecken. |
Achso, oben hattest du was von einem Jahr dort gelebt und gearbeitet geschrieben.
Wenn du nicht unter dieses Gesetz fällst, wird dein Lebensunterhalt ja vielleicht nicht geprüft!
LG;
Svety
| Zitat: |
Original von Stella
Also dein Ziel ist doch ganz klar, daß er nach Deutschland kommt, hier lebt und arbeitet. Also hat sich alles rund ums Besuchervisum erledigt. Den Gedanken ihn mit einem Besuchervisum kommen zu lassen und dann hierzubleiben, ich fürchte das wird nicht funktionieren. Ihr würdet dadurch nur noch mehr Schwierigkeiten bekommen und wahrscheinlich müßte er wieder zurück, Deutsch lernen, Test machen und dann mit der FZF-Visum kommen. |
Das sehe ich nicht so. Es ist doch theoretisch durchaus möglich, dass erst nur ein Besuch gemeint war und dann, während des Besuches die Umstände sich so geändert haben, dass ein längerer Aufenthalt (sprich - Niederlassung) nötig ist. Ich glaube nicht, dass in so einem Fall die Behörden sich stur auf jedem Buchstaben des Gesetzes festbeißen und von einer Familie, die ehe nicht so viele finanzielle Mittel zur Verfügung hat, unbedingt eine Ausreise und Wiedereinreise verlangen.
| Zitat: |
Original von Stella
Bei dir scheint es sich nicht um einen Härtefall oder sonstiges zu handeln, also wird auch kein Grund da sein, eine Ausnahme zu machen. Klar ist es ärgerlich, aber wahrscheinlich nicht zu ändern. Selbst bei einer Schwangerschaft werden bei FZF die Deutschkenntnisse verlangt und es wird nichts beschleunigt.
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Wo kein Härtefall ist, kann immer noch einer werden. Z.B. wenn einer der Partner durch die Trennung psychisch so belastet wird, dass er/sie schwere Depressionen bekommt. Wer das Gesetz gelesen hat, weiß, wieviele Ausnahmen es da eigentlich vorgesehen sind. Natürlich schafft man das nie alleine. Aber ein kompetenter und erfahrener Rechtanwalt schafft es mit links, es gibt auch Anwälte, die auf Ausländerrecht spezielisieren und das Problem genau kennen. Und wenn man sozusagen mittellos ist, bekommt man das ganze auch noch auf Prozesskostenhilfe.
Bei solchen wichtigen und entscheidenden Sachen ist es immer besser einen erfahrenen Anwalt zu haben. Viele schrecken sich vor Kosten zurück und versuchen alles lieber selbst zu machen und verbauen sich oft die Wege einfach aus Unwissenheit. Prozesskostenhilfe ist leichter zu bekommen als man denkt. Selbst wenn einem nicht alles komplett bezahlt wird (wenn man doch zuviel verdient), kann man immer noch die Kosten als zinsloses Darlehen in monatlichen Raten abzahlen.