Rückflüge

Palmbeach
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es hier mal einen Link (den ich leider nicht mehr finde) zu einer Seite wo ausdrücklich klar gestellt wurde, dass Rückflüge bei nicht angetretenem Hinflug NICHT verfallen. Wer kann weiterhelfen? Besten Dank!
fila2
uff palmbeach.. als flugprofi kann ich dir sagen, dass dies bei linienflügen nicht möglich ist.

wen du den hinflug nicht abgeflogen bist, wird der rückflug von der airline automatisch annulliert !!!
Palmbeach
hi fila,

das ist so nicht richtig. Die Regelung, dass man seinen Rücklug nicht nutzen darf, wenn man seinen Hinflug nicht antritt, verstößt gegen § 307 Abs. 1 BGB. Dazu gibt es auch schon entsprechende Urteile.

Was mich nur nervt ist, dass mir bei drei verschiedenen Anrufen bei der Condor immer wieder gesagt wurde, dass wir auch ausschlließlich die Rückflüge nutzen können und ich die Hinflüge auf zwei andere Personen umschreiben lassen kann (gegen Gebühr). Und jetzt darf ich mich mit Condor über deren Intelligenzambivalenz herumstreiten. Das nervt einfach, ich habe anderes zu tun.
fila2
oje palmbeach.. das versteh ich, dass ist echt nervig...

hast du dir die namen nicht notiert mit denen du das damals abgeklärt hast? .. könntest du dich nicht auf die berufen... denn diese aussage wäre dann verbindlich

viel glück!
Planner
Entnommen aus www.sellpage.de/recht_flug.htm:

Beim sogenannten "Cross-Ticketing" bleibt der Rückflug gültig
Das Amtsgericht Erding (AZ: 4 C 129/07) entschied in einem Urteil zum Thema "Cross-Ticketing" zu Gunsten des Fluggastes. Das "Cross-Ticketing" bezeichnet den Vorgang, wenn ein Hin- und Rückflug gebucht, tatsächlich aber nur eine Teilstrecke geflogen wird. In diesem Fall hat der Fluggast einen Hin- und Rückflug gebucht, wollte aber nur den Rückflug in Anspruch nehmen. Die betroffene Fluggesellschaft verwies allerdings auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erkannte die Gültigkeit des Rückflugtickets nicht an, weil dieses nur gültig sei, wenn der Hinflug angetreten wurde. Nach dem Urteil der Richter ist diese Regelung unzulässig. (Westdeutsche Zeitung, Leben, "Rückflug bleibt gültig", S.17, 12.11.2007)
fila2
ja aber moment crosstickets ist wieder was anderes..

cross tickets sind z.b. wenn jemand folgendes bucht:

das gibt ein ticket
12december zürich-wien
30december budapest-zürich

das gibt ein ticket
20december wien-zürich
25december zürich-budapest

das nennt man crossticket.. wenn man 2 tickets bestellt..

damit aber ein zürich-wien-zürich fliegen will
und ein zürich budapest zürich ...

kommt man bei meiner erklährung draus?
Planner
Zitat:
ja aber moment crosstickets ist wieder was anderes..

cross tickets sind z.b. wenn jemand folgendes bucht:

das gibt ein ticket
12december zürich-wien
30december budapest-zürich

das gibt ein ticket
20december wien-zürich
25december zürich-budapest

das nennt man crossticket.. wenn man 2 tickets bestellt..

damit aber ein zürich-wien-zürich fliegen will
und ein zürich budapest zürich ...

kommt man bei meiner erklährung draus?


Nicht nur.

Crossticket liegt auch dann vor, wenn du ein Ticket A=> B und ein Ticket B => A buchst, mit Ticket 1 hinfliegst, mit Ticket 2 zurück und später das ganze umgekehrt. Habe ich zu Vorwendezeiten häufig nach Berlin genutzt.

In der Definition des Amtsgerichtes Erding gilt als Crossticket auch, wenn man nur Hin- oder nur Rückflug nutzt.
Also zB ein Ticket Deutschland-DR-Deutschland und nur DR-Deutschland fliegt. So habe ich zB meine Frau rübergeholt.

Ich bezweifele allerdings ob sich ein Einzelticket auf einen anderen Namen umschreiben lässt, wie Palmbeach das will.
Palmbeach
Vielen Dank für die Mühe, die Ihr Euch macht. Planner, danke auch für das Urteil, hatte es vor 20 min. auch gefunden. Es gibt noch ein gleichlautendes anderes Urteil vom AG Frankfurt (Az. 31 C 2972/05). Die Überlegung ist jetzt nur: will man nach einem schönen Urlaub am Flughafen Punta Cana gesagt bekommen, dass sie einen nicht mitnehmen, will man danach zwei teure oneway Tickets kaufen und muss ggf. dort noch übernachten, und will man sich dann anschließend zu Hause noch einen Prozess gegen Condor geben? Wieviel bleibt am Ende von dem Urlaub übrig?

Eventuell buche ich jetzt komplett neu, gebe die Tickets gegen Erstattung zurück und werde in Zukunft definitiv nicht mehr mit Condor fliegen. Das ist denen zwar mit Sicherheit für den Moment egal, aber wenn viele Kunden so handeln, wird es ggf. langfristig zu einer Veränderung führen.
Planner
Zitat:
Eventuell buche ich jetzt komplett neu, gebe die Tickets gegen Erstattung zurück und werde in Zukunft definitiv nicht mehr mit Condor fliegen. Das ist denen zwar mit Sicherheit für den Moment egal, aber wenn viele Kunden so handeln, wird es ggf. langfristig zu einer Veränderung führen.


Es wird ihnen egal sein und es wird ihnen zukünftig noch viel egaler, wenn Condor wie geplant auch von Air Berlin übernommen wird. Dann haben wir nämlich ein Monopol auf den Fernstrecken.

Da würde ich eher die betreffenden Urteile im Ausdruck mitnehmen und dem unwilligen Mitarbeiter bzw. dem Stationsleiter im Konfliktfall unter die Nase zu halten.
Palmbeach
Für alle, die mal in eine ähnliche Situation kommen sollten:

Es lohnt sich auf jeden Fall, gegen diese ungesetzlichen Praktiken der Fluggesellschaften vorzugehen, auch wenn es nicht ganz einfach ist. Es gilt der Grundsatz: egal ob es in den AGB der jeweiligen Fluggesellschaft steht oder nicht, es ist rechtlich unzulässig, Flüge zu stornieren, wenn man Teilstrecken nicht abgeflogen hat.

In meinem Fall teilte mir die Condor Hotline 3x zu unterschiedlichen Zeitpunkten mit, dass die Rückflüge bei Nichtantritt der Hinflüge nicht verfallen und wir sogar die Hinflüge separat verkaufen können. Als ich jetzt Interessenten hatte und die Hinflüge auf 2 andere Personen umschreiben lassen wollte, wurde mir per mail mitgeteilt, dass beides NICHT möglich ist: Kein Verkauf von Hinflügen und keine Nutzung nur der Rückflüge. Diese würden bei Nichtantritt der Hinflüge von uns durch Condor storniert werden. Gegensätzlichere Aussagen kann man von einer Hotline nicht bekommen und es spricht nicht sehr für Condor, wenn ihre Leute nicht vernünftig geschult sind.

Ich habe mich dann unter Fristsetzung an die Geschäftsführung von Condor gewandt und um Bestätigung gebeten, dass die Rückflüge nicht storniert werden. Ich verwies auf die bestehenden AG-Urteile. Gleichzeitig konnte ich eine große Berliner Zeitung für diese Sache gewinnen, die sich ebenfalls mit Condor in Verbindung setzte. Gestern, also 2 Tage später, erhielt ich die schriftliche Bestätigung von Condor, dass wir auch nur die Rückflüge wahrnehmen können und diese nicht verfallen!

ZUr rechtlichen Grundlage (Achtung: bitte nicht als Rechtsberatung verstehen, denn das darf ich nicht. Ich bin schließlich kein Rechtsanwalt):

Urteil des Amtsgerichts Frankfurt (Az.: 31 C 2972/05):
Hier hatte eine Fluggesellschaft den Rückflug eines Passagiers einfach storniert und sich dabei auf eine Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen. Diese sind jedoch lt. Urteil nichtig, da es sich aus Sicht des Fluggastes um eine überraschende Klausel handelt.Nach allgemeinem Vertragsrecht steht es jedem Vertragspartner frei, ob und inwieweit er erworbene Leistungen in Anspruch nimmt.

Urteil des Amtsgerichts Erding (Aktenzeichen: 4 C 129/07) vom 27.03.2007):
Eine Fluggesellschaft darf einem Reisenden nicht den Rückflug verweigern, wenn er den Hinflug nicht angetreten hat. So ging es aber einem Fluggast, der ein Hin- und Rückflugticket von München nach Florenz gebucht hatte. Da er den Hinflug nicht wahrgenommen hatte, durfte er auch zurück nicht mitfliegen. Er musste zu wesentlich teureren Konditionen neu buchen und verlangte diesen Betrag nun zurück. Zu recht. Zwar enthielten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airline eine Klausel, die dieses Verhalten rechtfertigen sollte. Diese sei jedoch unwirksam, da sie den Fluggast wider Treu und Glauben unangemessen benachteilige, so die Richter. Denn die Fluggesellschaft erhielte mit dieser Klausel einen wirtschaftlichen Vorteil, da sie den Flug durch die Stornierung ein weiteres Mal verkaufen könne. Der Fluggast habe hingegen den unzumutbaren Nachteil hinzunehmen, erneut ein Ticket bezahlen zu müssen, obwohl er bereits ein Ticket erworben habe. (Quelle: Der Mobilitätsmanager).


Solltet Ihr in solch eine Situation kommen, habt Ihr eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

Entweder Ihr lasst es darauf ankommen und riskiert unter Umständen, dass Ihr nicht befördert werdet und dass Ihr Euch um einen neuen meist teureren Rückflug selbstbemühen müsst. Anschließend müsstet Ihr die Fluggesellschaft verklagen.

Alternativ versucht Ihr vor Reiseantritt die Angelegenheit in Eurem Interesse mit der Fluggesellschaft zu klären. Sofern dies nicht möglich ist, würde ich den Hin- und Rückflug unter dem Vorbehalt der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen stornieren und einen neuen Flug bei einer anderen Airline buchen. Allerdings müsstet Ihr auch hier Euer Recht bzw. den entstandenen Schaden in Form von Mehrkosten einklagen.

Auf Grund der existierenden AG-Urteile sieht die rechtliche Situation eigentlich sehr positiv aus. Jedoch sollte jedem bewusst sein, dass ein gewisses Restrisiko existiert, da ein AG-Urteil nicht verbindlich ist und sogar jede einzelne Kammer eines Amtsgerichtes in ein und der selben Sache unterschiedliche Urteile fällen kann. Deshalb sollte man sich vor einer solchen Klage ausführlich von einem Fachanwalt (Reiserecht) beraten lassen. Leider gibt es zur Zeit noch kein OLG-Urteil (Oberlandesgericht), was dann verbindllich wäre. Jetzt kann sich jeder selbst dabei denken, dass solch ein Urteil auch gar nicht im Interesse einer Airline wäre...
Mercury
Zitat:
Original von Palmbeach

Solltet Ihr in solch eine Situation kommen, habt Ihr eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

Entweder Ihr lasst es darauf ankommen und riskiert unter Umständen, dass Ihr nicht befördert werdet und dass Ihr Euch um einen neuen meist teureren Rückflug selbstbemühen müsst. Anschließend müsstet Ihr die Fluggesellschaft verklagen.

Alternativ versucht Ihr vor Reiseantritt die Angelegenheit in Eurem Interesse mit der Fluggesellschaft zu klären. Sofern dies nicht möglich ist, würde ich den Hin- und Rückflug unter dem Vorbehalt der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen stornieren und einen neuen Flug bei einer anderen Airline buchen. Allerdings müsstet Ihr auch hier Euer Recht bzw. den entstandenen Schaden in Form von Mehrkosten einklagen.

Auf Grund der existierenden AG-Urteile sieht die rechtliche Situation eigentlich sehr positiv aus. Jedoch sollte jedem bewusst sein, dass ein gewisses Restrisiko existiert, da ein AG-Urteil nicht verbindlich ist und sogar jede einzelne Kammer eines Amtsgerichtes in ein und der selben Sache unterschiedliche Urteile fällen kann. Deshalb sollte man sich vor einer solchen Klage ausführlich von einem Fachanwalt (Reiserecht) beraten lassen. Leider gibt es zur Zeit noch kein OLG-Urteil (Oberlandesgericht), was dann verbindllich wäre. Jetzt kann sich jeder selbst dabei denken, dass solch ein Urteil auch gar nicht im Interesse einer Airline wäre...




verzeih bitte das ich mich einmische, aber ab den oben angeführten zeilen, ist es bereits Rechtsberatung....Diese Anleitung "kann" als Weg aufgefasst werden, einen Anspruch auf die Leistungen zu haben und das ist def. falsch!

Eine subjektive positive Prognose eines eventuellen Gerichtsprozesses ist ebenso einer rechtlichen Beratung, Kenntniss über Vorgehensweisen bei Gericht und Entscheidungsgrundlagen, obligt einzig und allein, dem Jurist!

Der Informationswert deiner Hilfestellung "Endet" bei der Quellangabe der Urteile, welche aber bei einem eventuellen Prozess sowieso von dem jeweiligen Anwalt herangezogen wird.

hasta luego
Palmbeach
hallo mercury,

ich denke, ich habe ausreichend auf die gesamtsituation und damit auch auf das verbleibende restrisiko hingewiesen. letztlich ging es mir lediglich darum, möglichkeiten aufzuzeigen, wie man sich auch gegen unlautere praktiken der fluggesellschaften wehren kann.

variante nr. 3 steht optional natürlich auch jedem frei: man zahlt einfach viel geld für zusätzlich zu buchende flüge, nachdem man die stornopraktiken der airlines für bereits vollständig bezahlte flüge widerspruchslos akzeptiert hat.

frage an dich: wie wirst du dich verhalten, wenn du mal in einer vergleichbaren situation bist?

gruß, palmbeach
Mercury
Zitat:
Original von Palmbeach
hallo mercury,

ich denke, ich habe ausreichend auf die gesamtsituation und damit auch auf das verbleibende restrisiko hingewiesen. letztlich ging es mir lediglich darum, möglichkeiten aufzuzeigen, wie man sich auch gegen unlautere praktiken der fluggesellschaften wehren kann.

variante nr. 3 steht optional natürlich auch jedem frei: man zahlt einfach viel geld für zusätzlich zu buchende flüge, nachdem man die stornopraktiken der airlines für bereits vollständig bezahlte flüge widerspruchslos akzeptiert hat.

frage an dich: wie wirst du dich verhalten, wenn du mal in einer vergleichbaren situation bist?

gruß, palmbeach


da ich jeden tag mit juristischen Kram zu tun habe, weiß ich das erstmal alles möglich ist und jeder, auch eine airline nun mal sachen macht die vielleicht nicht korrekt sind, aber um hier eine rechtswidrigkeit festzustellen, dazu fühle ich mich nicht berufen und würde hierzu immern erst den forderungen der Airline nachgeben um meine "Verpflichtung" erstmal nachgekommen zu sein, sprich ich würde erstmal in ruhe das ticket vor ort bezahlen und dann anwaltliche hilfe in Anspruch nehmen.

ob und inwieweit nun mein gerichtsurteil hier anderen hilft oder nicht, werde ich ich nicht bewerten, denn wer die juristerei ein bisschen kennt, weiß das ein einziger kleiner aber feiner unterschied in der darlegung des sachverhalts und der beweislast, ergibt gerichtlich und letzlich im Urteil ein ganz anderes bild...

insfern würde ich, wenn überhaupt nur meine persönliche erfahrung hier kunt tun, aber keinerlei empfehlungen abgeben, wie "man" es machen könnte!
Auch auf irgendwelche Risiken hinzuweisen, steht uns nicht zu, da wir diese Risiken nicht kennen, wenn es denn überhaupt welche gibt!

dies ist irreführend und verleitet nur allzu oft zu voreiligen handeln...

hasta luego
Palmbeach
Hallo Mercury,
gehe mal davon aus, dass ich schon genau weiss, wovon ich schreibe. Auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit habe ich seit vielen Jahren beinahe täglich unter anderem mit vielen Vertragstexten und juristischen Formulierungen etc. zu tun. Abgesehen davon vergleiche ich mich natürlich nicht mit einem Juristen bzw. gilt nach wie vor der Spruch "5 Juristen = 10 Meinungen". Insofern hast Du Recht, dass feine Nuancen einen unterschiedlichen Ausgang eines Urteils ausmachen können, aber auf das diesbezügliche Risiko hatte ich oben ja bereits hingewiesen.

In den letzten Wochen hatte ich mich intensiv mit Verbraucherschutzvereinen und einigen Rechtsanwälten zu diesem Thema ausgetauscht und diese stufen derzeit die überwiegend gängige Praxis der Fluggesellschaften, unabhängig von meinem subjektiven Empfinden, als nicht gesetzeskonform ein.

Noch einmal: mein Posting war keine Verfahrensanweisung, die jeder in einer vergleichbaren Situation anzuwenden hat und auch keine Empfehlung für entsprechende Verhaltensweisen. Deshalb auch der in einigen Passagen ganz bewusst verwendete Konjunktiv.

Ich gehe aber davon aus, dass diese kürzlich gemachten Erfahrungen in Verbindung mit den zusätzlichen Informationen dem Interessierten einen guten Überblick über die derzeitige Gesamtsituation zu diesem Thema und die sich daraus eventuell ableitenden eigenen Möglichkeiten geben.
Mercury
Zitat:
Original von Palmbeach
Hallo Mercury,
gehe mal davon aus, dass ich schon genau weiss, wovon ich schreibe. Auf Grund meiner beruflichen Tätigkeit habe ich seit vielen Jahren beinahe täglich unter anderem mit vielen Vertragstexten und juristischen Formulierungen etc. zu tun. Abgesehen davon vergleiche ich mich natürlich nicht mit einem Juristen bzw. gilt nach wie vor der Spruch "5 Juristen = 10 Meinungen". Insofern hast Du Recht, dass feine Nuancen einen unterschiedlichen Ausgang eines Urteils ausmachen können, aber auf das diesbezügliche Risiko hatte ich oben ja bereits hingewiesen.

In den letzten Wochen hatte ich mich intensiv mit Verbraucherschutzvereinen und einigen Rechtsanwälten zu diesem Thema ausgetauscht und diese stufen derzeit die überwiegend gängige Praxis der Fluggesellschaften, unabhängig von meinem subjektiven Empfinden, als nicht gesetzeskonform ein.

Noch einmal: mein Posting war keine Verfahrensanweisung, die jeder in einer vergleichbaren Situation anzuwenden hat und auch keine Empfehlung für entsprechende Verhaltensweisen. Deshalb auch der in einigen Passagen ganz bewusst verwendete Konjunktiv.

Ich gehe aber davon aus, dass diese kürzlich gemachten Erfahrungen in Verbindung mit den zusätzlichen Informationen dem Interessierten einen guten Überblick über die derzeitige Gesamtsituation zu diesem Thema und die sich daraus eventuell ableitenden eigenen Möglichkeiten geben.



Nun, dann sind wir uns ja wieder "EINIG" Augenzwinkern
Planner
Zitat:
Vielen Dank für die Mühe, die Ihr Euch macht. Planner, danke auch für das Urteil, hatte es vor 20 min. auch gefunden. Es gibt noch ein gleichlautendes anderes Urteil vom AG Frankfurt (Az. 31 C 2972/05).
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In unserer Lokalzeitung vom gestern war noch ein Hinweis zu einem Urteil vom Landgericht Fankfurt (Az 2-2 0 243/07; www.vzbv.de) mit gleichem Inhalt.
"Ein Rückflugticket behält seine Gültigkeit, auch wenn der Hinflug nicht in Anspruch genommen wird"
Das Urteil betrifft einen Fall von British airways.
Beim LG Köln ist ein gleiches Verfahren gegen die Lufthansa anhängig.
Abmahnungen gibt es mittlerweile gegen 15 andere Fluggesellschaften.

Zitat:
Original von Palmbeach

Solltet Ihr in solch eine Situation kommen, habt Ihr eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

Entweder Ihr lasst es darauf ankommen und riskiert unter Umständen, dass Ihr nicht befördert werdet und dass Ihr Euch um einen neuen meist teureren Rückflug selbstbemühen müsst. Anschließend müsstet Ihr die Fluggesellschaft verklagen.

Alternativ versucht Ihr vor Reiseantritt die Angelegenheit in Eurem Interesse mit der Fluggesellschaft zu klären. Sofern dies nicht möglich ist, würde ich den Hin- und Rückflug unter dem Vorbehalt der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen stornieren und einen neuen Flug bei einer anderen Airline buchen. Allerdings müsstet Ihr auch hier Euer Recht bzw. den entstandenen Schaden in Form von Mehrkosten einklagen.

Auf Grund der existierenden AG-Urteile sieht die rechtliche Situation eigentlich sehr positiv aus. Jedoch sollte jedem bewusst sein, dass ein gewisses Restrisiko existiert, da ein AG-Urteil nicht verbindlich ist und sogar jede einzelne Kammer eines Amtsgerichtes in ein und der selben Sache unterschiedliche Urteile fällen kann. Deshalb sollte man sich vor einer solchen Klage ausführlich von einem Fachanwalt (Reiserecht) beraten lassen. Leider gibt es zur Zeit noch kein OLG-Urteil (Oberlandesgericht), was dann verbindllich wäre. Jetzt kann sich jeder selbst dabei denken, dass solch ein Urteil auch gar nicht im Interesse einer Airline wäre...


Das ist natürlich nach wie vor richtig, aber je mehr Urteile gegen diese Praxis, desto eher die Wahrscheinlichkeit, dass man sich mit seiner Auffassung durchsetzt.