Lenorfrau
So, Frau ist ja nicht untätig.
Ein Anruf beim Konsulat ergab:
-Geburtsurkunde international
-Meldebescheinigung auf spanisch übersetzt oder internationales Ehefähigkeitszeugnis
für alle die geschieden sein sollten zudem
-Scheidungsurteil übersetzt auf spanisch
Diese Dokumente müssen alle überbeglaubigt sein und werden dann erneut vom Konsulat in Hamburg beglaubigt.
Das Stück zu 150,-- Euro. Sollte man deren Übersetzungsleistung in Anspruch nehmen, kostet das pro Din A4 Seite 40,-- Euro. Angefangene Seiten, auf denen nicht viel steht, werden günstiger abgerechnet.
Dauer: ca. 2 Wochen
Danach ein Anruf bei der Dominikanischen Botschaft in Berlin:
Geburtsurkunde international
Ledigkeitsbescheinigung international, die was anderes sein soll, als das Ehefähigkeitszeugnis.
Die Beglaubigung dieser beiden Schriftstücke dort kostet 100,-- Euro pro Unterlage.
Für alle die geschieden sind: Es reicht, wenn das Scheidungsurteil auf Deutsch beigefügt wird, weil auf der internationalen Ledigkeitsbescheinigung stehen würde, wenn man geschieden ist.
Eine Überbeglaubigung der Papiere für eine Eheschließung in der Dominikanischen Republik ist nicht erforderlich.
Dauer ca. 1 Woche
Auf meine Frage, wer denn nun die richtige Auskunft gibt, sagte die Dame der Botschaft, das Konsulat wolle nur Geld verdienen und es wäre so, wie sie es gesagt hätte und die Botschaft würde über dem Konsulat stehen.
Zur Sicherheit solle man sich aber wiederum das Infoblatt zur Eheschließung vom "Standesbeamten" der dominikanischen Republik aushändigen lassen. Die hätten so etwas. Daraus würde auch klar hervorgehen, was man wirklich benötigt.
Und ich frage mich jetzt, was passiert, wenn man dann vor Ort ist und plötzlich ist wieder alles anders??
Was allerdings sowohl die Frau von der Botschaft sowie den Mann vom Konsulat gewundert hat ist, dass für die Ausstellung der Ledigkeitsbescheinigung in der Dominikanischen Republik 7 Zeugen unterschreiben sollen.
Ein Anruf beim Konsulat ergab:
-Geburtsurkunde international
-Meldebescheinigung auf spanisch übersetzt oder internationales Ehefähigkeitszeugnis
für alle die geschieden sein sollten zudem
-Scheidungsurteil übersetzt auf spanisch
Diese Dokumente müssen alle überbeglaubigt sein und werden dann erneut vom Konsulat in Hamburg beglaubigt.
Das Stück zu 150,-- Euro. Sollte man deren Übersetzungsleistung in Anspruch nehmen, kostet das pro Din A4 Seite 40,-- Euro. Angefangene Seiten, auf denen nicht viel steht, werden günstiger abgerechnet.
Dauer: ca. 2 Wochen
Danach ein Anruf bei der Dominikanischen Botschaft in Berlin:
Geburtsurkunde international
Ledigkeitsbescheinigung international, die was anderes sein soll, als das Ehefähigkeitszeugnis.
Die Beglaubigung dieser beiden Schriftstücke dort kostet 100,-- Euro pro Unterlage.
Für alle die geschieden sind: Es reicht, wenn das Scheidungsurteil auf Deutsch beigefügt wird, weil auf der internationalen Ledigkeitsbescheinigung stehen würde, wenn man geschieden ist.
Eine Überbeglaubigung der Papiere für eine Eheschließung in der Dominikanischen Republik ist nicht erforderlich.
Dauer ca. 1 Woche
Auf meine Frage, wer denn nun die richtige Auskunft gibt, sagte die Dame der Botschaft, das Konsulat wolle nur Geld verdienen und es wäre so, wie sie es gesagt hätte und die Botschaft würde über dem Konsulat stehen.
Zur Sicherheit solle man sich aber wiederum das Infoblatt zur Eheschließung vom "Standesbeamten" der dominikanischen Republik aushändigen lassen. Die hätten so etwas. Daraus würde auch klar hervorgehen, was man wirklich benötigt.
Und ich frage mich jetzt, was passiert, wenn man dann vor Ort ist und plötzlich ist wieder alles anders??
Was allerdings sowohl die Frau von der Botschaft sowie den Mann vom Konsulat gewundert hat ist, dass für die Ausstellung der Ledigkeitsbescheinigung in der Dominikanischen Republik 7 Zeugen unterschreiben sollen.