endlich das visum

saby
Endlich kann ich kaum glauben mein Mann hat das Visum, wir haben so lange gewartet und habe angst gehabt dass uns vergessen hätten aber gott sei dank ist alles in ordnung aber was mich sorgen macht ist dass er ein 3 Monate Visum hat? und wie sieht dann für die verlängerung ? ihn wurde gesagt dass er zum Ausländeramt in deutschland sich melden soll, ich hoffe dass uns die verlängerung geben werden...
ich kaum warten mein Mann zu treffen.., ich werde runter fliegen und edlich dieses mal er kommt mit mir zurück und muss ich nicht allein fliegen... ich wünsche alle leute von diese forum viel glück und immer dran bleiben weil nur die liebe zählt.....gruesse sabrina
Xaviana
Ciao Saby, che bello!

Ich freue mich für euch und wünsche euch alles Liebe!!!
Franko
Dein Mann bekommt den selben Status hier in Deutschland den Du als Italienerin auch hast. (EU-Recht)
Also anmelden beim Einwohnermeldeamt. Dann zur AHB und die Sache klären.
Wird schon klappen.

Franko
soosi
@Saby,

das mit den 3 Mon.ist normal,das Visum wird hier verlängert.
Wie lang ist unterschiedlich,meine Frau bekommt immer 2 Jahre,eine Bekannte,in einem anderen Bundesland sofort 3 Jahre,ein Freund 1 Jahr.

Aber darüber würde ich mir keine Sorgen machen,wichtig ist nur das dein Mann einreisen kann.

Wünsche euch viel Glück
Karsten
Wenn dein Mann in Deutschland angekommen ist, mußt du ihn beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dazu brauchst du den Reisepaß deines Mannes, deinen Peronalausweis und die Heiratsurkunde in deutscher Übersetzung (wegen der Steuerklasse). Ich weiß es nicht mehr genau, aber ich glaube auch noch die Geburtsurkunde in Deutscher Übersetzung. Keine Angst, die Unterlagen müßen nur vorgezeigt werden. Kurz vor Ablauf der 3 Monatsvisum meldet ihr euch beim Ausländeramt um das Visum zu Verlängern. Voher braucht mann sich dort nicht melden. Das Visum wird erst verlängert, wenn das Einreisevisum fast abgelaufen ist. Die verlängerung des Visums kann für ein Zeitraum von 3 Jahren verlängert werden, ist aber dann schon die Aufenthaltsgenehmigung, hei0t aber heute anders, mir fällt der Name nicht ein.. Die Regel ist aber das es nur 1 Jahr gibt. ( Bei meiner frau damals die Begründung für nur 1 Jahr, mal sehen ob sie in einem Jaht noch verheiratet sind). Danach gibt es eine Verlängerung von 2 Jahren. Und wenn schließlich 3 Jahre um sind, gibt es die dauernde Aufenthaltsgenehmigung. Bei allen Aufenthaltsgenehmigungen gilt, wird Deutschland länger als 6 Monate verlassen, erlischt auch die Aufenthaltsgenehmigung. Nach 5 Jahren kann dann die Einbürgerung beantragt werden (Deutsche Staatsbürgerschaft). Dieses geht weil er mit einer Deutschen verheiratet ist. Und noch viel Glück in Deutschland. G. Karsten
dive
ohhh wie schön!!!
HAPPY END!!!!
wünsch euch alles gute!!
***Bandita***
Hola!

Dein Mann bekommt wie gesagt sein Visum bei der Ausländerbehörde verlängert. In Bayern ist es 1 Jahr.
Du musst mitgehen und unterschreiben, dass ihr zusammenlebt.

LG

und kauf schon mal WINTERKLAMOTTEN :lol:

Susanne
la-loca-1978
Zitat:
Original von Karsten
Bei allen Aufenthaltsgenehmigungen gilt, wird Deutschland länger als 6 Monate verlassen, erlischt auch die Aufenthaltsgenehmigung.


Dazu eine Frage:

Ein Dominikaner war mit einer Deutschen verheiratet, ist inzwischen geschieden und hat seit mehrern Jahren schon die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.

Nun lebt er seit über einem Jahr in Spanien. Was ist mit seiner deutschen Aufenthaltsgenehmigung? Erloschen?
Alejandrina
Zitat:
Original von la-loca-1978
Zitat:
Original von Karsten
Bei allen Aufenthaltsgenehmigungen gilt, wird Deutschland länger als 6 Monate verlassen, erlischt auch die Aufenthaltsgenehmigung.


Dazu eine Frage:

Ein Dominikaner war mit einer Deutschen verheiratet, ist inzwischen geschieden und hat seit mehrern Jahren schon die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland.

Nun lebt er seit über einem Jahr in Spanien. Was ist mit seiner deutschen Aufenthaltsgenehmigung? Erloschen?


Ja, so ist es tatsächlich. Selbst die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erlischt wenn man sich länger als 6 Monate ausserhalb des Bundesgebietes aufhält.
bigeddy
Hallo,

gute Informationen bekommt man auch auf der Seite

http://www.info4alien.de/
saby
Danke an alle, ja werde ich es tun, viele winterklamotten kaufen,,,,
Danke fuer eure Einsatzt
sabrina
Karsten
La Loca. Stimmt nomalerweise wäre sie erloschen. Aber es muß Ihm nachgewiesen werden, das er Deutschland länger als 6 Monate verlassen hat. Da es in der EG/Schengener Abkommen keine Personalkontrollen gibt, geht das schwerlich. Würde er in seine Heimat reisen und das länger als 6 Monate, würde das bei Kontrolle am Zoll durch die Ein- und Ausreisestempel det D.R. ersichtlich und die Daueraufenthaltsgenehmigung als ungültig gestempelt werden, was die Ausweisung zur Folge hätte. Innerhalb der EG gibt es da keine Probleme, wie geschildert. Solange er in D gemeldet ist kein Problen. Und er sich im Ausland nicht angemeldet hat. G. Karsten
la-loca-1978
Zitat:
Original von Karsten
La Loca. Stimmt nomalerweise wäre sie erloschen. Aber es muß Ihm nachgewiesen werden, das er Deutschland länger als 6 Monate verlassen hat. Da es in der EG/Schengener Abkommen keine Personalkontrollen gibt, geht das schwerlich. Würde er in seine Heimat reisen und das länger als 6 Monate, würde das bei Kontrolle am Zoll durch die Ein- und Ausreisestempel det D.R. ersichtlich und die Daueraufenthaltsgenehmigung als ungültig gestempelt werden, was die Ausweisung zur Folge hätte. Innerhalb der EG gibt es da keine Probleme, wie geschildert. Solange er in D gemeldet ist kein Problen. Und er sich im Ausland nicht angemeldet hat. G. Karsten


Hm, er hat sich aber in Deutschland abgemeldet und lebt offiziell gemeldet in Madrid seit letztem Jahr September. Sprich, er hat keinen offiziellen Wohnsitz mehr in Deutschland.

Sechs Jahre lang war er in Deutschland, seit 2003 hatte er die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung und nur, weil er jetzt seit einem Jahr in Spanien lebt, hat er seine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland verloren?

Sprich, wenn er nach Deutschland zurückkommen wollen würde, dann darf er das nicht mehr? Müßte also nochmals eine Deutsche heiraten oder ein Arbeitsvisum beantragen? Dürfte also auf einmal nur noch für einen höchstens dreimonatigen Besuch nach Deutschland einreisen?
Franko
Hallo,
ihr dürft nicht vergessen, dass saby hier in Deutschland die Freizügigkeit für Unionbürger genießt. Somit fällt sie und ihr Mann nicht unter die Bestimmungen unseres Aufenthaltgesetzes.
Sondern unter die
Zitat:
RICHTLINIE 2004/38/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004

über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG


Saby muss eine Aufenthaltskarte für ihren Mann beantragen

Zitat:
Artikel 10

Ausstellung der Aufenthaltskarte

(1) Zum Nachweis des Aufenthaltsrechts der Familienangehörigen eines Unionsbürgers, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, wird spätestens sechs Monate nach Einreichung des betreffenden Antrags eine "Aufenthaltskarte für Familienangehörige eines Unionsbürgers" ausgestellt. Eine Bescheinigung über die Einreichung des Antrags auf Ausstellung einer Aufenthaltskarte wird unverzüglich ausgestellt.

(2) Für die Ausstellung der Aufenthaltskarte verlangen die Mitgliedstaaten die Vorlage folgender Dokumente:
gültiger Reisepass;
Bescheinigung über das Bestehen einer familiären Beziehung oder einer eingetragenen Partnerschaft;
Anmeldebescheinigung des Unionsbürgers, den sie begleiten oder dem sie nachziehen, oder, wenn kein Anmeldesystem besteht, ein anderer Nachweis über den Aufenthalt des betreffenden Unionsbürgers im Aufnahmemitgliedstaat;
in den Fällen des Artikels 2 Nummer 2 Buchstaben c und d der urkundliche Nachweis, dass die dort genannten Voraussetzungen vorliegen;
in den Fällen des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe a ein durch die zuständige Behörde des Ursprungs- oder Herkunftslands ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Betroffenen vom Unionsbürger Unterhalt beziehen oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben, oder der Nachweis schwerwiegender gesundheitlicher Gründe, die die persönliche Pflege des Familienangehörigen durch den Unionsbürger zwingend erforderlich machen;
in den Fällen des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe b der Nachweis über das Bestehen einer dauerhaften Beziehung mit dem Unionsbürger.

Artikel 11

Gültigkeit der Aufenthaltskarte

(1) Die Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 Absatz 1 gilt für fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Ausstellung oder für die geplante Aufenthaltsdauer des Unionsbürgers, wenn diese weniger als fünf Jahre beträgt.

(2) Die Gültigkeit der Aufenthaltskarte wird weder durch vorübergehende Abwesenheiten von bis zu sechs Monaten im Jahr, noch durch längere Abwesenheiten wegen der Erfüllung militärischer Pflichten, noch durch eine einzige Abwesenheit von höchstens zwölf aufeinander folgenden Monaten aus wichtigen Gründen wie Schwangerschaft und Niederkunft, schwere Krankheit, Studium oder Berufsausbildung oder berufliche Entsendung in einen anderen Mitgliedstaat oder einen Drittstaat berührt.


Am besten man ließt sich als Betroffener einmal die Richtlinie gründlich durch. Da nicht alle Sachbearbeiter/innen auf den AHBs den Kenntnisstand haben, sollte man ein bischen vorbereitet sein.

http://www.aufenthaltstitel.de/rl_2004_38_eg.html#5

Franko
Alejandrina
Zitat:
Original von la-loca-1978
Sprich, wenn er nach Deutschland zurückkommen wollen würde, dann darf er das nicht mehr? Müßte also nochmals eine Deutsche heiraten oder ein Arbeitsvisum beantragen? Dürfte also auf einmal nur noch für einen höchstens dreimonatigen Besuch nach Deutschland einreisen?


Ja, genauso ist es! Er müßte praktisch "von Vorne anfangen".
la-loca-1978
Zitat:
Original von Alejandrina
Zitat:
Original von la-loca-1978
Sprich, wenn er nach Deutschland zurückkommen wollen würde, dann darf er das nicht mehr? Müßte also nochmals eine Deutsche heiraten oder ein Arbeitsvisum beantragen? Dürfte also auf einmal nur noch für einen höchstens dreimonatigen Besuch nach Deutschland einreisen?


Ja, genauso ist es! Er müßte praktisch "von Vorne anfangen".


Vielen Dank Alejandrina für die Auskunft. Weiß nicht genau, wie ich das finden soll. Irgendwie ganz schön... Aber wenn die Gesetze so sind, dann ist es wohl so.
Franko
Hallo, ihr überseht immer, dass wir in der Europäischen Gemeinschaft leben. Da sind nicht nur nationale Gesetze zu beachten.

Ein Drittstatenangehöriger der einen Daueraufenthalt von 5 Jahren in Deutschland hat, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Europäischen Gemeinschaft zu erteilen.

siehe: § 9a des Aufenthaltsgesetzes
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm

und
http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort...richtlinie.html

Die Frage ist also nicht so einfach zu beantworten.
Er müsste sich schon über 9 Monate außerhalb der EU aufgehalten haben.

Franko