Verschleppung eines Visaantrages zur FZF

El nuevo
Hallo alle zusammen,

im Februar diesen Jahres, wagte ich den Versuch, nach einem Abgelehnten Visum auf FZF, dank eines sehr netten Forummitgliedes einen zweiten Antrag zu stellen.
Im Mai erhielt ich die erste Aufforderung mich bei der ABH einzufinden. Nun hatte ich erwartet, das wieder dieses Kreuzverhör stattfindet. Weit gefehlt. Man überprüfte nur meine Personalien und machte Kopien von orginalen Hochzeitsbildern. Mit dem Hinweis, das eine Befragung der Ehepartner stattfinden würde, wurde ich nach Hause geschickt. Wegen Urlaub der Sachbearbeiterin in der ABH und der Abfertigung mit Terminen in der deutschen Botschaft in S.D. wurde dieser Terin im August anberaumt. Bis heute warte ich auf einen Anruf meiner Frau, das sie einen Termin bei der Auslandvertretung bekommt. Das nahm ich zum Anlass mit der ABH zu telefonieren. Dort sagte man mir das die Akte am 21.09.2007 abgeschickt wurde. Das geschied über eine sogenannte Aussenstelle in Köln.
Ich rief mehrere Male in der Botschaft an, die mir immer wieder sagte, wenn wir einen Bescheid haben, werde wir ihre Frau benachrichtigen.
Gestern ließ ich mir die Telefonnummer von dieser sogenannten Aussenstelle/ Poststelle, was auch immer, geben und mußte feststellen das ich im Bunderzentralregister in Bonn gelandet bin. Ich habe das Gefühl der Antrag könnte positiv beschieden worden sein und versucht nun andere Gründe zu finden, damit die ABH ihr Gesicht wahren kann zumal ja der erste Antrag auf FZF abgelehnt wurde.
Kann mir jemand einen Tip geben, wie man sich nun verhalten soll. Laut der Aussagen der beiden Behörden hat ja niemand die Akte.

Mit freundlichen Grüssen Frank
Leni-P
darf ich mal Fragen was der Grund der Ablehnung des Visums zur Familienzusammenführung war?
El nuevo
Hallo

Eigentlich dreht es sich nicht darum, warum der erste Antrag abgelehnt wurde, sondern warum das jetzt alles so in die Länge gezogen wird. Trotzdem, hier ist er im Orginal Wortlaut:
Ihr Antrag ist abzulehnen, da Zweifel daran bestehen, daß Sie und ihr Ehegatte die Absicht haben, in Deutschland die eheliche Lebensgemeinschaft einzugehen.
Karsten
Ich glaube, dir wird jetzt nichts anderes übrigbleiben einen Rechtsanwalt ein zu schalten, Fachgebiet Ausländerrecht. Bisher hatte ich noch nie gehört das einem Deutschen die Familienzusammenführung verweigert wurde. Das wiederspricht dem Grundrecht/Grundgesetzt.Und das aus Beründung, nennen wir es mal beim Namen Scheinehe an zu geben, dafür müßten dann Beweise vorgelegt werden und nicht einfach Vermutungen. Wie schon gesagt, jetzt brauchst du einen Anwalt. Der weiss was in solchen Fällen zu machen ist. G. Karsten
El nuevo
Wie schon gesagt, mir geht es darum, warum das alles auf einmal so lange dauert. Fadenscheinige Termine anberaumt werden. Der erste Antrag wurde nach 2 Monaten entschieden. Jetzt sind es bereits 8 Monate. Der zweite Antrag wurde gestellt, weil:
1. Wir jetzt schon 2 1/2 Jahre verheiratet sind und die Gründe die sie, für die Ablehnung, angegeben haben, lügengestraft wurden.
2. Das Geld für eine Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht einfach nicht vorhanden ist.
3. Ich glaube, wir haben mehr oder weniger einen Präzedenzfall geschaffen. Kein Remonstrationsverfahren, weil mir die Gründe von der Botschaft über das Auswärtige Amt mitgeteilt wurden. Normalerweise heißt es ja: Keine Auskunft, warum und wieso!
Leni-P
Hm, ich denke schon dass es für uns interessant ist zu wissen warum der erste Antrag abgelehnt wurde, denn sonst kennen wir nur einen Teil der "Geschichte" und können uns nicht wirklich einen Reim drauf machen...ich denke auch dass der Grund der ersten Ablehnung ebenfalls der Grund dafür ist dass es sich so verzögert, denn was hat sich denn aus Sicht der Mitarbeiter bis heute geändert, um nun ggf. einer FZF zuzustimmen?!

@ karsten

natürlich darf ein Land aufgrund der Vermutung dass es sich um eine Scheinehe handelt, den Antrag auf FZF erstmal ablehnen...

ich denke aber auch dass es das Beste ist wenn Du Dir einen Anwalt nimmst
Karsten
Leni, natürlich darf eine FzF auf Verdacht einer Scheinehe abgelehnt werden. Aber es reicht nicht eine scheinheilige Begründung. Es müßen Beweise vor gelegt werden. Aber das interresiert den Sacharbeiter nicht. Er ist ja in einer Machtposition. Wenn keine Beweise vorliegen, würde ich auf jedenfall schon mal eine Diziplinarbeschwerde gegen den Sacharbeit am AL einreichen.Denn ich weis einige, nicht alle Sachbearbeiter handeln nicht immer nach dem Recht. Aber er wird nicht herumkommen sich einen Anwalt zu nehmen.Interresanterweise ist, das sie schon 2,6 Jahre verheiratet sind, da sind die beweise schon schwerer vor zu legen. G. Karsten
Leni-P
wenn bei der Ablehnung des Visums die "Ordnungsmäßigkeit der Eheschliessung" (das kann viel heißen) angezweifelt wird, dann kannst Du dagegen erstmal nichts tun!

@ el nuevo

es gab also keine Remonstration Deinerseits und entsprechenden Remonstrationsbescheid?
stormymoon
versuchs doch mal hier:
www.info4alien.de
oder bei
www.binational-in.de

VG
Stormymoon
El nuevo
@ Leni

Wie du bestimmt weißt, wird man zeitgleich befragt und da gab es aus sicht der ABH, Differenzen in unseren Aussagen. Das ganze würde dann schön verpackt in einer, ich nenne sie mal, psychologischen Formulierung. Wir würden so gut, wie nichts von einander wissen. Die Umstände des Kennenlernens sind gravierende Unterschiede erkennbar. Und und und. wenn du den ganzen Wortlaut wissen möchtest, dann nur als pn.

Wie Karsten schon schreibt. Sie sind in einer Machtposition. Im Grunde genommen können sie tun was sie wollen. Manchmal auch aus einer Laune heraus. Ein Remonstrationsverfahren und die ggf. folgende Klage kosten viel Geld. Der Antragsteller oder wie in meinem Fall die Antragstellerin hat dieses Geld nunmal nicht (Wir reden nicht davon, das sowieso der deutsche Ehepartner alles bezahlt). Also wird sich das in ihrem Sinne (ABH) schnell erledigt haben.
Ich glaube nicht das es viele Paare gibt die einen zweiten Antrag stellen oder besser gesagt den Mut dazu haben. In ihrem Ablehnungsschreiben wurde ihr mitgeteilt, das man ihr die Gründe nicht einmal nennen braucht. Und das wäre auch mit dem deutschen Gesetz vereinbar.
Franko
Hallo El Nuevo,

Der Postverkehr nach den Botschaften geht immer über die Sammelstelle in Köln. Dort wird dann einmal wöchendlich die Post an die Botschaften weitergeleitet. Umgekehrt ebenso.

Also müsste die Sache seit Anfang Oktober bei der Botschaft angekommen sein.
Für ein normales Visum kann es schon mal sein, dass man bis zu 4 Wochen warten muss bis man einen Termin bekommt.

Wenn alles gut läuft müsste Deine Frau in der nächsten Zeit einen Termin bekommen.

Franko
Alejandrina
Zitat:
Original von El nuevo
@ Leni

Wie du bestimmt weißt, wird man zeitgleich befragt und da gab es aus sicht der ABH, Differenzen in unseren Aussagen.


Das ist mir völlig neu. Soweit ich weiß ist dies eher der Ausnahmefall mit der zeitgleichen Befragung.

Nachdem mein Mann im Jahre 2003 das Visum zur FZF beantragt hatte, wurde lediglich ICH bei der hiesigen Ausländerbehörde zur Befragung vorgeladen.

Mein Mann wurde bei Abgabe seiner Unterlagen nur gefragt seit wann wir uns kennen und ob er Kinder hat.

Teile uns doch bitte mit wie es bei dir weitergeht. Kann ja evtl. nur lehrreich sein für andere Mitglieder dieses Forums.

Viel Glück!
El nuevo
@ Alejandrina

Das mag schon sein, das es eher die Ausnahme ist. Vergesse nicht bei dir war es im Jahr 2003. In 2 bzw. 4 Jahren kann sich eine Menge ändern. Es steht ja jedem frei an dieser Befragung teilzunehmen. Man wird bei Zustimmung, darüber belehrt, was Falschaussagen für Folgen haben können.
Vielleicht machen sie das auch nur, wenn sie einen Verdachtsmoment haben. Vielleicht lag es ja an meiner sehr jungen Ehefrau. Nicht zu vergessen, das diese Behörden auch die Aufgabe haben, den Zuzug von Ausländern einzuschränken. Apropos Ausnahme, wenn es eher die Ausnahme ist, warum existieren dann im Internet diese Fragebögen? Also ich denke das ist eher die Regel, denn ich habe es nun schon das zweitemal hinter mir.
Alejandrina
Zitat:
Original von El nuevo
@ Alejandrina

Es steht ja jedem frei an dieser Befragung teilzunehmen. Man wird bei Zustimmung, darüber belehrt, was Falschaussagen für Folgen haben können.


Da muß sich in den vergangenen Jahren tatsächlich etwas geändert haben.

Ich wurde vorgeladen und fertig. Ich hatte garkeine Möglichkeit der Befragung zuzustimmen oder sie abzulehnen.
Melody888
Hey,

wie ist dir denn weiter ergangen? Hat deine Frau das Visum zwischenzeitlich bekommen?

LG;