Heirat in der Schweiz

amo75
Ich habe schon vieles übers Heiraten gelesen hier im Forum. Leider (so scheint es mir jedenfalls) schreiben hier nur Leute aus Deutschland über ihre Erfahrungen. Tschuldigung was heisst hier leider, ich meine natürlich nur, dass mich das nicht direkt weiterbringt wegen Gesetzgebung, etc., obwohl ich vermute, dass die von Deutschland und der Schweiz doch ziemlich ähnlich sein wird.

Nichts desto trotz suche ich jemanden aus der Schweiz, der seine dominikanische Freundin oder auch Freund hier in der Schweiz geheiratet hat und möchte wissen, welche Dokumente man dafür benötigt und wo man die herbekommt.

Vielen Dank für eine Antwort...
Werner
Da gehst Du ganz einfach auf das Zivilstandsamt und dann bekommst Du die aktuellen Auskünfte aus erster Hand.
amo75
Tja, das ist mir auch schon in den Sinn gekommen. Wollte nur schon mal vorsondieren auf welchen Papierkrieg ich mich da einlasse...
amo75
Niemand???

Also meine Freundin wohnt und arbeitet hier in der Schweiz mit der Aufenthaltsbewilligung "L". Neulich waren wir auf dem Zivilstandsamt und die haben uns an das Schweizer Konsulat in Santo Domingo verwiesen (welche Papier wir benötigen wissen wir in der Zwischenzeit) und das Konsulat verweist uns wieder an das Zivilstandsamt...

Also was ich bis jetzt weiss, meine Freundin braucht ne Geburtsurkunde und eine eidesstattliche Zivilstandserklärung. Die Geburtsurkunde gibts nur in Santo das ist schon klar, nur die Botschaft meint, die Zivilstandserklärung können wir auch hier in der Schweiz bei einem Notar machen und das Zivilstandsamt sagt, dass geht nicht.

Hat jemand Erfahrung oder kann mir jemand mitteilen wie er/sie das gemacht hat???
Don Juan
Du findest diese Infos im Internet. ;-)

Hier:
http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gaz/de/...ownloadFile.pdf
steht folgendes:

Dominikanische Republik

06/05© Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen

Notwendige Heiratspapiere für eine ledige Braut / einen ledigen Bräutigam

· vollständige Geburtsurkunde (acta de nacimiento in-extensa), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch
das Zivilstandsamt des Geburtsortes. Sollte die Geburt nicht innerhalb von fünf Jahren nach der Geburt registriert
worden sein, sind zusätzlich Schulzeugnisse einzureichen. Die Geburtsurkunde muss durch den
Zentralen Wahlrat „Junta Central Electoral“ und durch das Aussenministerium “Cancillería“ beglaubigt sein.

· Ledigkeits- und Wohnsitznachweis

a) Bei Wohnsitz in der Dominikanischen Republik: Es ist eine persönliche eidesstattliche Erklärung (declaratión
jurada de soltería y domicilio) betreffend den aktuellen Zivilstand und Wohnsitz abzugeben, beglaubigt
von einem öffentlichen Notar in der Dominikanischen Republik. In der Erklärung muss der Zivilstand mit
„nunca antes ha contraído matrimonio y que por tanto su estado civil es soltero(a)“ bezeichnet werden. Diese
darf nicht älter als 6 Monate sein. Die Unterschrift des Notars muss durch die „Procuraduría General de la
República“ im „Centro de los Héroes“ und das Aussenministerium „Cancillería“ beglaubigt sein.

Wichtig: Die spanische Bezeichnung „soltero/soltera“ (ledig) wird in der Dominikanischen Republik auch für
geschiedene Personen gebraucht. Die Formulierung des Zivilstandes in der eidesstattlichen Erklärung muss
deshalb als „war noch nie verheiratet“ (nunca antes ha contraído matrimonio y que por tanto su estado civil
es soltero/soltera) umschrieben sein.

b) Bei Aufenthalt/Wohnsitz in der Schweiz: Es ist beim zuständigen Zivilstandsamt eine Erklärung betreffend
den aktuellen Zivilstand und Wohnsitz abzugeben. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein.

Zusätzlich bei Wohnsitz in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises und Wohnsitzbescheinigung,
nicht älter als 2 Monate.

· Vom Zivilstandsamt beglaubigte Passkopie

Wenn geschieden, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig

· Heiratsurkunde der letzten Ehe mit Randanmerkung der Scheidung
Wenn verwitwet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig

· Todesurkunde (acta de defuncion) der früheren Ehefrau / des früheren Ehemannes

Besonderes
Dominikanische Zivilstandspapiere müssen durch die zuständige schweizerische Vertretung beglaubigt sein
(kostenpflichtig, Dauer des Verfahrens ca. 3 bis 4 Monate). Kostenvorschuss Fr. 900.--.
Gemäss Bestätigung der Schweizer Vertretung beginnen die dominikanischen Familiennamen immer mit Grossbuchstaben
(De Xx, De la Xx, Del Xx).
Das Verbindungswort „y“ (und) zwischen den beiden Familiennamen wird nicht übernommen.
Je nach den konkreten Umständen bleibt die Einforderung weiterer Dokumente vorbehalten.