Du findest diese Infos im Internet. ;-)
Hier:
http://www.gaz.zh.ch/internet/ji/gaz/de/...ownloadFile.pdf
steht folgendes:
Dominikanische Republik
06/05© Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen
Notwendige Heiratspapiere für eine ledige Braut / einen ledigen Bräutigam
· vollständige Geburtsurkunde (acta de nacimiento in-extensa), nicht älter als 6 Monate, ausgestellt durch
das Zivilstandsamt des Geburtsortes. Sollte die Geburt nicht innerhalb von fünf Jahren nach der Geburt registriert
worden sein, sind zusätzlich Schulzeugnisse einzureichen. Die Geburtsurkunde muss durch den
Zentralen Wahlrat „Junta Central Electoral“ und durch das Aussenministerium “Cancillería“ beglaubigt sein.
· Ledigkeits- und Wohnsitznachweis
a) Bei Wohnsitz in der Dominikanischen Republik: Es ist eine persönliche eidesstattliche Erklärung (declaratión
jurada de soltería y domicilio) betreffend den aktuellen Zivilstand und Wohnsitz abzugeben, beglaubigt
von einem öffentlichen Notar in der Dominikanischen Republik. In der Erklärung muss der Zivilstand mit
„nunca antes ha contraído matrimonio y que por tanto su estado civil es soltero(a)“ bezeichnet werden. Diese
darf nicht älter als 6 Monate sein. Die Unterschrift des Notars muss durch die „Procuraduría General de la
República“ im „Centro de los Héroes“ und das Aussenministerium „Cancillería“ beglaubigt sein.
Wichtig: Die spanische Bezeichnung „soltero/soltera“ (ledig) wird in der Dominikanischen Republik auch für
geschiedene Personen gebraucht. Die Formulierung des Zivilstandes in der eidesstattlichen Erklärung muss
deshalb als „war noch nie verheiratet“ (nunca antes ha contraído matrimonio y que por tanto su estado civil
es soltero/soltera) umschrieben sein.
b) Bei Aufenthalt/Wohnsitz in der Schweiz: Es ist beim zuständigen Zivilstandsamt eine Erklärung betreffend
den aktuellen Zivilstand und Wohnsitz abzugeben. Diese darf nicht älter als 6 Monate sein.
Zusätzlich bei Wohnsitz in der Schweiz: Kopie des Ausländerausweises und Wohnsitzbescheinigung,
nicht älter als 2 Monate.
· Vom Zivilstandsamt beglaubigte Passkopie
Wenn geschieden, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig
· Heiratsurkunde der letzten Ehe mit Randanmerkung der Scheidung
Wenn verwitwet, sind zusätzlich folgende Papiere notwendig
· Todesurkunde (acta de defuncion) der früheren Ehefrau / des früheren Ehemannes
Besonderes
Dominikanische Zivilstandspapiere müssen durch die zuständige schweizerische Vertretung beglaubigt sein
(kostenpflichtig, Dauer des Verfahrens ca. 3 bis 4 Monate). Kostenvorschuss Fr. 900.--.
Gemäss Bestätigung der Schweizer Vertretung beginnen die dominikanischen Familiennamen immer mit Grossbuchstaben
(De Xx, De la Xx, Del Xx).
Das Verbindungswort „y“ (und) zwischen den beiden Familiennamen wird nicht übernommen.
Je nach den konkreten Umständen bleibt die Einforderung weiterer Dokumente vorbehalten.