Was tun nach der Heirat (Familienzusammenführung) ?

Nichy
Hola!
Ich fang mal wieder ein neues Thema an, obwohl das hier ja schon wirklich alles sehr oft besprochen wurde. Ich brauch allerdings eure Hilfe. Ich hab ein Jahr in der Dominikanischen Republik gelebt und gearbeitet. Dort habe ich mit meinem Freund zusammen gelebt, den ich seit 2 Jahren kenne. Vor zwei Wochen haben wir geheiratet. Mein Studium hab ich für diese Zeit in der DR unterbrochen, würde es jetzt aber sehr gerne beenden. Außerdem würde ich mich wahnsinnig freuen wenn mein Mann nun endlich meine Familie und meine Heimat kennenlernen könnte. Die Schwierigkeiten werden sein dass er noch nicht viel Deutsch spricht. Das ist eine Voraussetzung die denk ich mal zuerst erfüllt werden muss. Das andere Problem ist dass ich natürlich als Studentin über kein "festes" Einkommen verfüge. Selbstverständlich werde ich hier neben meinem Studium arbeiten und auch mein Mann will so bald wie möglich eine Arbeit aufnehmen. Wir haben also auf keinen Fall vor von staatlicher Hilfe zu leben oä. Wie soll ich jetzt vorgehen? Hat irgendjemand Erfahrung mit so einem Fall? Würd mich riesig über schnelle Antworten freuen, ich will nicht so lang von ihm getrennt sein!
Danke schonmal!!!
Cuidanse
Planner
@ Bandita

Ist das nicht genau Deine Situation gewesen?
Alejandrina
Ich fürchte dein Mann wird nicht drum herum kommen ein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.
Ihr beabsichtigt ja längerfristig in Deutschland zu leben und zu arbeiten.
Meiner Ansicht nach ist das dann der nötige Weg der zu gehen ist.
Nichy
also meinst du er muss das dort beantragen? Und was muss ich hier machen? Wie komm ich denn zu den nötigen Unterlagen?
CaribGirl
du machst witze oder? ich bin in EXAKT der gleichen Situation! exakt exakt! das ist mein text! großes Grinsen wie alt bist du und wo bist du im Moment?ich bin allerdings wieder hier im Lande. begrenzt!
Franko
Auf jeden Fall musst er ein Visum zur FZF beantragen

Zitat:
Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur
Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden Ehepartner

Antragsteller müssen sich persönlich oder telefonisch (unter ++1-809-5428950 App. 130) mit der Botschaft in Verbindung setzen, um einen Termin zur Antragsabgabe zu vereinbaren.

Für die Beantragung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung zum in Deutschland lebenden Ehepartner benötigen Sie folgende Unterlagen:

• Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen (Prüfung „Start Deutsch 1“, nähere Informationen finden Sie auf der Botschaftshomepage www.santo-domingo.diplo.de) oder während der Öffnungszeiten des Konsulats unter ++1-809-5428950 App. 130.

• Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare mit zwei Paßfotos

• Original und zwei Kopien des gültigen Reisepasses des Antragstellers

• Original und zwei Kopien der Geburtsurkunde des Antragstellers mit deutscher Übersetzung. Die Urkunde muß von der Obersten dominikanischen Wahlbehörde (JCE) und dem dominikanischen Außenministerium (Cancilleria) vorbeglaubigt sein.

• Original und zwei Kopien der Heiratsurkunde des Antragstellers mit deutscher Übersetzung. Die Urkunde muß von der Obersten dominikanischen Wahlbehörde (JCE) und dem dominikanischen Außenministerium (Cancilleria) vorbeglaubigt sein.

• Zwei Kopien des Reisepasses des in Deutschland lebenden Ehegatten
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Die Botschaft leitet den Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Familienzusammenführung über das Bundesverwaltungsamt an die zuständige Ausländerbehörde weiter.

Wenn von dort die gem. § 31 AufenthV erforderliche Zustimmung nach ca. 6-8 Wochen vorliegt, kann die Botschaft das Visum, in der Regel befristet auf 3 Monate, erteilen.

Der Antragsteller wird dann von der Botschaft telefonisch unterrichtet. Die Verlängerung des Visums erfolgt durch die Ausländerbehörde in Deutschland.

Da die Botschaft die Legalisation dominikanischer Urkunden eingestellt hat, kann auf Anforderung der innerdeutschen Behörden eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein. Dies kann zu einer längeren Bearbeitungszeit des Visumantrags führen. Auf das entsprechende
Merkblatt wird verwiesen.

Die Öffnungszeiten des Konsulats sind: Montag-Freitag (ausser an Feiertagen) von 08:00 bis 11:30 Uhr


http://www.santo-domingo.diplo.de/Vertre...perty=Daten.pdf

Franko
Nichy
danke schonmal für die Tips, ich hoff es klappt irgendwie...

@CaribGirl: Ich bin 23 und seit gestern wieder in Deutschland. Freut mich echt, jemanden mit den gleichen Voraussetzungen kennenzulernen! Wo wohnst du denn? Und wo wohnt er? Weißt du schon, wies bei dir weiter geht?
CaribGirl
Zitat:
Original von Nichy
danke schonmal für die Tips, ich hoff es klappt irgendwie...

@CaribGirl: Ich bin 23 und seit gestern wieder in Deutschland. Freut mich echt, jemanden mit den gleichen Voraussetzungen kennenzulernen! Wo wohnst du denn? Und wo wohnt er? Weißt du schon, wies bei dir weiter geht?


hey! ich hab 2 emailadresse von dir. welche benutz ich jetzt um zu schreiben? hab deine einladung in mein Postfach erhalten. Die adresse ist von yahoo und dann hab ich aus deinem profil die Hotmail adresse.
ich schreib mal beide an. also. emails checken smile

wir koennen chatten aber ich habe keinen PC hier. das wuerde sich also im MOment gar nicht lohnen unglücklich
Nichy
@Franco: Danke für deine Mühe, meine letzte Frage wär nur, woher ich die Unterlagen zur Familienzusammenführung bekomm. Da bin ich nämlich total überfragt, da es heißt dass es unetrschiedliche Anforderungen geben kann.

@CaribGirl: ich nutze eigentlich beide Emailadressen. Ist also relativ egal, auf welche du mir schreibst! Bis dann!
CaribGirl
Zitat:
Original von Nichy
@Franco: Danke für deine Mühe, meine letzte Frage wär nur, woher ich die Unterlagen zur Familienzusammenführung bekomm. Da bin ich nämlich total überfragt, da es heißt dass es unetrschiedliche Anforderungen geben kann.

@CaribGirl: ich nutze eigentlich beide Emailadressen. Ist also relativ egal, auf welche du mir schreibst! Bis dann!



http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/es/...ufenthaltDt.pdf

das?
winnie
Hallo,
also es gibt da 2 Möglichkeiten:
Nr1:
du gehst nach Deutschland, meldest deinen Wohnsitz hier an und dann ab auf die Ausländerbehörde. Dort bekommst du dann Papiere und damit auf die Botschaft.
Nr2:
viel einfacher. Wenn du jemanden hier kennst (könntest evtl auch du selbst machen, wenn du hier bist und einen Job und eine Wohnung hast): Einfach ein 3-Monatsvisum für deinen Mann beantragen und wenn er hier ist direkt auf das Standesamt mit Heiratsurkunde und beglaubigter Übersetzung. Die schicke die ganzen Papiere dann in die RD, kostet dich 255 € und in der Zeit kann er auch nicht abgeschoben werden. Wenn die Papiere zurückkommen ist eure Ehe in D legalisiert und er kann sowieso bleiben.
(so hab ich das gemacht!) Da ihr jetzt schon verheiratet seid, würde ich empfehlen, dass ihn ein Freund, Bekannter, Familienangehöriger einlädt. Sonst machen sie dir vielleicht Probleme, weil sie wollen, dass du eine Familienzusammenführung beantragst. Der 2. Weg ist zwar bisschen link, aber manchmal geht es mit Behörden nicht anders

Liebe Grüsse
Franko
Also Winni, haftest Du auch dafür wenn Dein Tipp in die Hose geht.

Ihr habt vieleicht Glück gehabt mit Eurer Ausländerbehörde, es gibt aber auch ganz andere!
Ich denke mal bei dem neuen Aufenthaltsgesetz und den geforderten deutschen Sprachkenntnissen wird das so nicht mehr gehen.

Franko
Nichy
@winnie: ok, das klingt ja ganz einfach. aber dieses 3-monatsvisum zu beantragen ist doch angeblich auch nicht so ganz leicht oder? ich hab gehört dass das ein ziemliches hin und her ist bis alles geregelt ist. und wie schaut es da aus mit dem deutsch lernen? braucht er das in dem fall nicht?? wann hast du geheiratet?
winnie
Hi Franko,
also bei uns war das 2003 problemlos. Stell dir mal die Situation vor, du kommst hier in D mit deinem Mann, den du im Ausland geheiratet hast, aufs Standesamt und willst deine Ehe in D legalisieren lassen. So, was sollen die tun? Nein, IHRE Ehe legalisieren wir nicht, oder was? Geht doch garnet. Die neuen Gesetze beziehen sich meist auf die Niederlassungserlaubnis, bezüglich der Jahresvisa, die immer noch bestehen, hast du Zeit einen Integrationskurs zu machen, der die von der Ausländerbehörde gesponsert wird. Es geht ja vordergründig darum, dass er hier bleiben dürfte und nicht gleich um einen deutschen Pass oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis.
Haften tut hier keiner für irgendwas, wir tauschen Tipps aus, mehr nicht. Ich kann nur sagen, wie es bei uns war.
Welche Erfahrungen hast du denn so gemacht? Zumal vordergründig die Ausländerbehörde erst mal nix damit zu tun hat, sondern das Standesamt in D!!!!

@Nichy:
Für ein 3 Monatsvisum braucht er nicht viel. Ein Konto in der Rd, einen Pass, eine Verpflichtungserklärung, die derjendige in D ausfüllt bei der Ausländerbehörde, paar Passbilder und wenn möglich ne Bescheinigung vom Arbeitgeber (was aber kein Problem ist in der RD)
Deutschkenntnisse braucht er nicht. ich denke, da herrscht im Moment verwirrung, Deutschkenntnisse benötigt man nur und auch nur in gewissem Maße für die Aufenthaltserlaubnis, der Integrationskurs wird wie gesagt gezahlt, ausser du verdienst Unsummen, dann bleibts an dir hängen.
Nichy
@franco: meinst du (mal ganz realistisch) ob ich überhaupt ne chance hab in meiner situation? bin grad echt am verzweifeln
Melody888
Zitat:
Original von winnie
So, was sollen die tun? Nein, IHRE Ehe legalisieren wir nicht, oder was? Geht doch garnet.


Natürlich geht das! Ein Besuchervisum in dieser genannten Situation zu beantragen wäre Visumsmissbraucht und somit eine Straftat! Wenn man an einen korrekten Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde gerät, kann er den dom. Ehepartner wieder ausweisen, damit dann ein Familienzusammenführungsvisum beantragt wird.

Also ich würde meinen neuen Lebensabschnitt nicht mit einer illegalen Aktion starten wollen.

@ Nichy
Es ist kein Problem ein Familienzusammenführungsvisum zu bekommen, auch wenn du Studentin bist und kein Einkommen hast! Hatten wir schon mehrmals hier im Forum, und ging ohne Probleme!
Kann dein Mann schon deutsch? Das wird der schwierigste Punkt dabei, denn wie du hier schon gelesen hast, gibt es seit Mai dieses neue Gesetz. Wenn nicht, sollte er sich umgehend zu einem Kurs anmelden!


LG;
Jejo
Hi Melody,

melde Dich doch mal bitte!

Large1979@lycos.de

Liebe Grüße,

Jejo
CaribGirl
Zitat:
Original von Melody888
Zitat:
Original von winnie
So, was sollen die tun? Nein, IHRE Ehe legalisieren wir nicht, oder was? Geht doch garnet.


Natürlich geht das! Ein Besuchervisum in dieser genannten Situation zu beantragen wäre Visumsmissbraucht und somit eine Straftat! Wenn man an einen korrekten Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde gerät, kann er den dom. Ehepartner wieder ausweisen, damit dann ein Familienzusammenführungsvisum beantragt wird.

Also ich würde meinen neuen Lebensabschnitt nicht mit einer illegalen Aktion starten wollen.

@ Nichy
Es ist kein Problem ein Familienzusammenführungsvisum zu bekommen, auch wenn du Studentin bist und kein Einkommen hast! Hatten wir schon mehrmals hier im Forum, und ging ohne Probleme!
Kann dein Mann schon deutsch? Das wird der schwierigste Punkt dabei, denn wie du hier schon gelesen hast, gibt es seit Mai dieses neue Gesetz. Wenn nicht, sollte er sich umgehend zu einem Kurs anmelden!


LG;



definier mal genau Familienzusammenführungsvisum.
ich dachte die familienzusammenfuerung laeuft auf eine aufenthaltsgen. hin, wo das Visum eh nicht mehr wichtig ist. da kommen fuer mich nun 2 worte zusammen , wo ich dachte ENTWEDER oder.
Melody888
@ caribGirl

na, wenn du deinen dom. Partner in der D.R. geheiratet hast, und er dann zu dir nach Deutschland kommen will, muss er das Familienzusammenführungsvisum bei der deutschen Botschaft beantragen. Mit diesem Visum reist er dann nach D. ein und beantragt dann hier bei der Ausländerbehörde seine Aufenthaltsgenehmigung.

LG;
CaribGirl
Zitat:
Original von Melody888
@ caribGirl

na, wenn du deinen dom. Partner in der D.R. geheiratet hast, und er dann zu dir nach Deutschland kommen will, muss er das Familienzusammenführungsvisum bei der deutschen Botschaft beantragen. Mit diesem Visum reist er dann nach D. ein und beantragt dann hier bei der Ausländerbehörde seine Aufenthaltsgenehmigung.

LG;

hoert sich einfach an :o
bin in derselben Sit. wie die threadstellerin.
bin 21, verheiratet hier in der Dom rep mit ihm aber hab kein geregeltes einkommen. aber nach 7 monaten hier leben will ich ihn endlich mal mit ruebernehmen.
im moment versuchen wir Visum.
fuer die fam.zusammenfuerung braucht er auch die deutchkenntnisse. das dauert 3 monate, den kurs zu besuchen. fliege aber am 1.11. planmaessig wieder rueber.
und das Fam.zus.f.visum geht ohne einkommen?
das hoert sich komisch an