Fragen bezüglich Scheidung mit Dom Rep Frau

simplymind
Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum.

Wer kann mir Tips geben zum Scheidungsprozess in der Dom Rep?
Wir haben 2002 in Santo Domingo geheiratet.
Anfang 2003 kam Sie dann nach Deutschland.
Mitte 2004 flog Sie in die Dom Rep , um Ihre Familie zu besuchen.
In den nächsten Monaten beschlossen wir uns für eine Trennung.

Sie hatte sich in der Zwischenzeit um die Scheidung / Annulierung der
Eheschließung in Santo Domingo gekümmert.
Es besteht dort anscheinend die Möglichkeit dies ohne Gegenwart des Ehemannes zu veranlassen.
Der Kontakt mit ihr brach dann ab und ihr Aufenthaltsort ist mir unbekannt.
Ich weiß aber aus sicherer Quelle,daß sie wieder verheiratet ist mit einem Schweden und 2 Kinder mit ihm hat, demnach sollten wir auch geschieden sein.Sie hat anscheinend abwechselnd in Schweden und der Dom Rep mit
ihm gelebt.
Er hat in der Dom Rep ein Restaurant.

Bis jetzt war die Scheidung auch relativ unwichtig für mich,
da es nie um Unterhalt ging.
Jetzt benötige ich aber die Scheidungspapiere.

Frage1: Besteht die Möglichkeit in der Dom Rep, sich auf diese Art
scheiden zu lassen?
Frage2: Wie komme ich am schnellsten an die Scheidungspapiere
(mein spanisch ist nicht sehr gut).

Soll ich es über die Deutsche Botschaft laufen lassen , oder über ein Rechtsanwalt?
Für Tips / Infos bedanke ich mich im voraus.

Grüße vom Bodensee
Michael
Planner
Zitat:
Frage1: Besteht die Möglichkeit in der Dom Rep, sich auf diese Art
scheiden zu lassen?


Grundsätzlich geht das. In den Tageszeitungen finden sich häufig entsprechend Veröffentlichungen, dass xy, wohnhaft da und dort, von yz, Wohnort unbekannt geschieden ist. die Scheidugn wird dann, soviel ich weiss, rechtskräftig, wenn innerhalb einer bestimmten frist nicht widersprochen wird.

Zitat:
Frage2: Wie komme ich am schnellsten an die Scheidungspapiere
(mein spanisch ist nicht sehr gut).


Hast du noch Kontakt zu deiner Ex? Dann kann Sie dir ggf. eine Kopie überlassen. Ansonsten wirst Du Dir das wohl von der JCE bestätigen lassen müssen. Für den hiesigen Gebrauch wird es dann wohl noch einer deutschen Übersetzung und vielleicht sogar einer Beglaubigung von der deutschen Botschaft brauchen. Erkundige dich mal beim hiesigen Standesamt, welche Anforderungen die stellen, um dich wieder auf Null zu stellen.
simplymind
Hi, mercy für deine Antwort.

Nein ich habe keinen Kontakt mehr zu ihr.
Kannst du mir den link geben von dem Amt ( JCE).
Muß ich den Antrag in spanisch stellen,oder geht auch englisch?
Planner
Zitat:
Kannst du mir den link geben von dem Amt ( JCE).
Muß ich den Antrag in spanisch stellen,oder geht auch englisch?


Das wird viel schlimmer, da muss du möglicherweise persönlich vorbei

Link ist www.jce.do. Aber nach verschiedenen Berichten hier im Forum reagieren die nicht auf mails.

Zitat:
Ich weiß aber aus sicherer Quelle,daß sie wieder verheiratet ist mit einem Schweden und 2 Kinder mit ihm hat, demnach sollten wir auch geschieden sein.Sie hat anscheinend abwechselnd in Schweden und der Dom Rep mit
ihm gelebt.
Er hat in der Dom Rep ein Restaurant.


Kann Deine sichere Quelle da nicht einen Kontakt herstellen? Ich weiss ja nicht, wie ihr auseinandergegangen seid, aber evtl. kann sie ja auch den ganzen Behördenkram übernehmen.