Übersetzung Software

wutti
Zitat:
Original von mc-diver
.....für mich ist da alles im grünen bereich


...in diesem punkt....
wutti
Hallo Rheinkraft;

Vielleicht hilft dir in der Zwischenzeit, bis du einen Kurs bei der Volkshochschule machen kannst, folgender Link weiter: http://www.spanisch-lehrbuch.de/index.htm

Noch mehr Links zu dem Thema Spanisch lernen findest du unter diesem Thread: Spanisch für Dominikanische Republik

lg
Stella
Hallo Rheinkraft,

online kannst du es mal hier versuchen:

http://www.worldlingo.com/wl/translate/de/translation.html

Kommt aber echt nur Schmarrn bei raus, da es Wort für Wort übersetzt wird. Du wirst ums Spanischlernen nicht drum rum kommen...
rheinkraft1981
@ Stella

Die Online Übersetzter kenne ich alle, das haben wir schon im Urlaub manchmal probiert und gesehen was da für ein Mist bei rum kommt.

Ich will mich nicht vorm spanisch lernen drücken, aber das kann man nicht innerhalb von ein paar Wochen.

Würde so ne Software gut funktionieren, wäre das für die Anfangszeit ne gute Unterstützung.

Ich melde mich für nen Spanisch Kurz in der Volkshochschule an, habe im Internet gesehen das da am 10. Oktober wieder einer beginnt, aber das sind 10 Stunden bis Dezember, 10 Montage, da wird wohl nicht sehr viel bei rum kommen.

Aber ich muss auch arbeiten, geht nicht mal eben zwischen Tür und Angel.
Peter
Hallo Rheinkraft,

nun, wie schwer es ist neben dem Beruf noch eine Schule zu finden die den Unterricht so anbietet, dass er nicht mit der Arbeitszeit kollidiert, das ist mir bekannt. Mir ging es nicht anders.

Ausser der VHS gibt es noch die Möglichkeit des katholischen Familienhilfswerkes, auch die bieten Fremdsprachenkurse an, meist abends. Dort habe ich vor Jahren begonnen die Sprache zu lernen. Der Kurs lief von 19:00h bis 21:00h.
Weitere Möglichkeit: privater Sprachunterricht. Muss mal in die Tagesblätter Deines Wohnortes schauen, da bieten zum Teil Studenten und ehemalige Pädagogen diese Dienste an.

Gruß Peter
rheinkraft1981
@ Peter

Danke, ich werde mich drum kümmern.

Sämtliche Anfänger-Kurse bei der VHS in Bonn oder Siegburg die jetzt von Oktober bis Dezember gehen sind belegt. Es ist zum kotzen. Ich trage mich trotzdem mal in die Warteliste ein.

Mal ne andere Sache Peter!

Meinst Du denn wenn Du verheiratet bist und sie (will den Teufel nicht an die Wand malen) sollte den Deutsch-Kurs nicht erfolgreich absolvieren, wäre es nicht möglich sie dann mit nem Besuchervisum rüberzuholen, ihr hier dann innerhalb von 3 Monaten mit der Sprache auf die Sprünge zu helfen und dann mal schauen ob sie nicht auch hier dieses Zertifikat erlangen kann? Vielleicht auch gar nicht mehr zurück muss...Oder hälst Du das für ausgeschlossen?
Planner
Zitat:
Meinst Du denn wenn Du verheiratet bist und sie (will den Teufel nicht an die Wand malen) sollte den Deutsch-Kurs nicht erfolgreich absolvieren, wäre es nicht möglich sie dann mit nem Besuchervisum rüberzuholen, ihr hier dann innerhalb von 3 Monaten mit der Sprache auf die Sprünge zu helfen und dann mal schauen ob sie nicht auch hier dieses Zertifikat erlangen kann? Vielleicht auch gar nicht mehr zurück muss...Oder hälst Du das für ausgeschlossen?


Wenn du erstmal verheiratet bist, kannst du das Besucherviusm vergessen. Wie willst du argumentieren? "Sie will erstmal schauen und reist auch ganz bestimmt wieder aus, obwohl wir verheiratet sind?"

Ich warte nur darauf, dass einem Ehepartner die Einreise wg. mangelnder Deutschkenntnisse verweigert wird. Das wäre dann ein Klagefall, und der würde die ganze Regelung wohl zu Fall bringen.

(Das setzt natürlich voraus, dass der/die Betroffene dann auch tatsächlich vor Gericht geht und sich nicht darauf beschränkt, auf die Bearbeiter zu schimpfen)
Peter
Hola Planner,

mein Wort drauf. Wenn es zu einem ablehnenden Bescheid nach der Hochzeit und Absolvierung des Sprachkurses kommt, dann klage ich.. bis in die letzte Instanz.

Saludos, Peter
rheinkraft1981
@ Planner

Logisch klingt das was Du sagst und so wird es auch sein, aber eigentlich doch eine Frechheit.

Zum Beispiel: (jetzt mal nicht meine Story sondern eine erfundene)

Ich lebe schon jahrelang in einer Fernbeziehung mit ihr und heirate sie in der Dom Rep. Wir haben aber niemals vor in Deutschland zu leben sondern ich will bald dort hin ziehen, sie will mich aber mal besuchen. Wäre doch ne ganz normale Sachlage und somit ja irgendwo ne Unverschämtheit wenn man dann nicht ein Besuchervisum bekommt.

@ Peter

Also wenn es bei mir soweit kommt bin ich dann dabei, dann kann man direkt mal ne Sammelklage starten.

Volkshochschule ist wie gesagt voll, habe mich aber für ein Wochenendkurs übernächste Woche angemeldet, Freitag 3 Stunden und Samstag 7 Stunden, wenigstens etwas. Danach mal weiter schauen wo es was regelmäßiges gibt, scheisse hätte ich das mal früher in Angriff genommen...
Peter
Hola Rheinkraft,

jetzt verliere mal nicht die Nerven und versuche einen klaren Kopf zu behalten. Den brauchst Du nämlich auch, wenn Du eine Fremndsprache lernen möchtest.
Drück Dir die Daumen...

Saludos, Peter
soosi
@rheinkraft,

versuch es mal bei Simply Learn,die bieten auch Kurse an
rheinkraft1981
@ soosi

google ich mal nach, hab mich jetzt erstmal für einen Wochenendkurs übernächste Woche angemeldet, war der Einzige der nicht voll belegt war.
Planner
Zitat:
[QUOTE]Ich lebe schon jahrelang in einer Fernbeziehung mit ihr und heirate sie in der Dom Rep. Wir haben aber niemals vor in Deutschland zu leben sondern ich will bald dort hin ziehen, sie will mich aber mal besuchen.


Das klingt auch sehr konstruiert. Sie will ihren Ehemann "mal" besuchen, aber um Gottes Willen nicht bei ihm in Deutschland bleiben. Mag ja sein, dass sie ihn lieber auf Distanz hält, aber normal klingt das nicht. Und das in einem Land, wo sich auf der Botschaft die Ausreisewilligen drängeln. Und warum soll sie leichtfertig auf eine Residencia verzichten, die ihr auch noch andere Länder erschließt, in die sie sonst nicht reinkäme?
Bei einer solchen Story würden sich wahrscheinlich die Balken der Botschaft biegen und der Bearbeiter kriegt einen Ausschlag. Das erweckt doch auf 10 Kilometer Entfernung den Eindruck einer Scheinehe.

Und nicht vergessen: Die Lebensgemeinschaft ist Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung. Bei jeder Beantragung bzw. Verlängerung muss bestätigt werden, dass man noch eine Lebensgemeinschaft bildet.

Auf der Basis der Story würde ich auch kein Visum erteilen

Zitat:
Wäre doch ne ganz normale Sachlage und somit ja irgendwo ne Unverschämtheit wenn man dann nicht ein Besuchervisum bekommt


Nicht vergessen: Auf ein Besuchervisum besteht kein Rechtsanspruch.
rheinkraft1981
@ Planner

Nagut war ja auch nur ein Gedanke....... :lol:
Planner
Zitat:
Wenn es zu einem ablehnenden Bescheid nach der Hochzeit und Absolvierung des Sprachkurses kommt, dann klage ich.. bis in die letzte Instanz.


Richtig so.

Schließlich hat man in dieser Bananenrepublik ja die Möglichkeit eines umfassendes rechtsweges, um sich gegen solche Entscheidungen zu wehren
rheinkraft1981
@ Peter @ Planner

Hätte ich das mit dem Sprachtest vorher gewusst hätte ich niemals mit dem Gedanken gespielt dort zu heiraten, dann hätte ich die Variante Dänemark eher vorgezogen.

Mit dem Klagen dauert dann sowieso soviele Jahre, in der Zeit hat Deine Freundin auch schon Bayrisch gelernt....
Peter
Hola Planner,

ja, dieses Recht hat man in der BRD....allerdings weißt Du sicher selber, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei völlig verschiedene Paar Schuhe sind.
Somit kommt es vor Gericht schon mal zu Entscheidungen, dass sich einem nur die Haare so sträuben.

Saludos, Peter
rheinkraft1981
@ Planner

Nochmal auf meine Gedankenspielerein mit dem Besuchervisum trotz Heirat zurückzukommen.

Schau Dir mal auf der Seite der Botschaft in Santo Domingo das Infoblatt zu dem Sprachkurs an.

Das ist jetzt dort ganz neu unter den Visa-Merkblättern.

Dort ist auch die Rede von Ausnahmefällen, wo dieses Sprachzertifikat nicht benötigt wird.

Und ein Punkt besagt: ..falls der Ehegatte nicht vor hat sich dauerhaft in der BRD aufzuhalten...(Wortlaut ist ein bischen anders).

Das ist aber doch mein Beispiel gewesen. Wenn ich dort zum Beispiel wie Peter längere Zeiten ne Freundin habe die ich dann irgendwann heirate. Ich habe aber nie vor hier mit ihr in Deutschland zu leben sondern will beispielsweise 2009 in die Dom Rep ziehen. Sie will mich aber vorher 2008 mal besuchen. Das ist doch eine ganz realistische Geschichte. Und auf dem Infoblatt steht es doch, dass das eine Ausnahme ist. Insofern könnte man sie doch rüber holen und ihr dann hier Deutsch beibringen.

Die andere Frage ist natürlich wie das in der Praxis aussieht.
Alexi
@ rheinkraft

was mir gerade eingefallen ist, es gibt von z.B von Langenscheidt kl. Hefte in denen immer ein Wort Spanisch/Deutsch zum Aufkleben draufsteht.

Du kannst also in Deiner Wohnung die verschiedenen Dinge damit bekleben (Schrank, Abfalleimer, Ofen, etc. ) so prägst Du dir viele Vokabeln im vorrübergehen ein. Das hat mir am Anfang auch sehr geholfen, da ich auch nicht so viel Zeit habe zum Lernen.

Viel Erfolg
Planner
Zitat:
Dort ist auch die Rede von Ausnahmefällen, wo dieses Sprachzertifikat nicht benötigt wird.

Und ein Punkt besagt: ..falls der Ehegatte nicht vor hat sich dauerhaft in der BRD aufzuhalten...(Wortlaut ist ein bischen anders).

Das ist aber doch mein Beispiel gewesen. Wenn ich dort zum Beispiel wie Peter längere Zeiten ne Freundin habe die ich dann irgendwann heirate. Ich habe aber nie vor hier mit ihr in Deutschland zu leben sondern will beispielsweise 2009 in die Dom Rep ziehen. Sie will mich aber vorher 2008 mal besuchen. Das ist doch eine ganz realistische Geschichte. Und auf dem Infoblatt steht es doch, dass das eine Ausnahme ist. Insofern könnte man sie doch rüber holen und ihr dann hier Deutsch beibringen.

Die andere Frage ist natürlich wie das in der Praxis aussieht.


Genau das ist der Punkt.

Es ist eine interessante Variante und vielleicht einen Versuch wert; ich verstehe das aber eher so, dass es für Ausländer gilt, die nur begrenzte zeit - zB zum Studium, für eien Ausbildung oder zB für eine Schulung nach Deutschland kommen, dementsprechend nur ein zeitlich begrenztes Aufenthaltsrecht haben und das Land definitiv verlassen (müssen). Ob das auch für Fälle gilt, in denen ein Deutscher Auswanderungsabsichten angibt....???

Das kann aber nur ein Experte genauer einschätzen, zB ein Fachanwalt für Ausländerrecht oder jemand bei der Botschaft