Ein Beispiel (Visum)

Lenorfrau
Also, mal angenommen, jemand hat ein Visum für 3 Monate mit dem Vermerk Multi und hat ein Hin-und Rückflugticket. Dann könnte doch die Person mehrfach in Deutschland ein- und ausreisen, bis die 90 Tage verbraucht sind.
Frage1: Wenn jetzt bei Ltur ein Billigflug angeboten wird, kann die Person dann mit diesem Ticket nach SDQ fliegen und mit dem Rückflug dieses Tickets wieder einreisen, da ja mehrfaches Ein- und Ausreisen möglich ist. Muss dann das Rückflugticket des ursprünglichen Fluges mitgenommen werden, um zu beweisen, dass man auf alle Fälle Deutschland wieder verlassen wird? Denn die Einreise erfolgte ja mit einem anderen Ticket, auf dem auch der "endgültige" Rückflug vermerkt ist?

Frage2: Mal angenommen, die eingereiste Person fliegt für einige Wochen zurück nach SDQ, heiratet dort eine deutsche Person und fliegt dann wie oben beschrieben wieder ein. Dann sind ja a) nicht die vollen 90 Tage ausgeschöpft, d.h., der Aufenthalt darf um die entsprechenden Tage verlängert werden. Nur darf die Person nun verheiratet dann noch mit dem Besuchervisum, welches weiterhin gültig ist, wieder einreisen oder soll man nicht fragen und es einfach tun, also einreisen?

Frage3: Mal angenommen, die Person reist wieder, nun verheiratet, in Deutschland ein. Muss sie dann nach Ablauf der 90 Tage das Land verlassen und dann ein Visum auf Familienzusammenführung beantragen? Und wie wäre das dann mit diesem Deuschtest? Wo macht man den und wie ist das mit der Prüfung? Denn in unserer Stadt gibt es kein Goethe-Institut, hier werden die 1A-Lehrgänge über die VHS angeboten? Führen die den Test durch oder reicht das Teilnahmezertifikat ggf. sogar für den Anschlusskurs, was auch in der erwähntenZeit noch erledigt werden kann.

Die hier beschriebenen Fälle beziehen sich immer nur auf Eheschliessungen in Dänemark oder in der Dominikanischen Republik, wobei in letzterem Fall ja oft dann kein gültiges Visum vorliegt und somit erst langwierig die Familienzusammenführung erfolgen kann.

Also, bei den günstigen Preisen kann man ja auch auf solche Ideen kommen, denn ein Flug mit Ltur für 2 Personen ist durchaus günstiger, als nach Dänemark zu reisen. Vor allem entfällt der Stress der Beschaffung der dortigen Papiere. Oder wird eine Eheschließung in Dänemark anders anerkannt, als in der Dominikanischen Republik?

Also bei dem Beispiel handelt es sich ja um eine Verkettung von verschiedenen Möglichkeiten. Multiple Einreise möglich für insgesamt 90 Tage. Im Rahmen dieser Möglichkeit/Zeit Ausreise aus Deutschland als lediger Mensch, Rückkehr nach Deutschland mit dem ursprünglichen/eigentlichen Besuchervisum, welches ja weiterhin per Stempel gültig ist, nur ist man/frau jetzt verheiratet.
soosi
@ Lenorfrau,

schau mal hier.


http://www.binationale-hochzeit.de

steht aber auch hier auf der Startseite
Palmbeach
Lass mich raten, Mutter aller Weichspüler... ;-). Dein Besuch trinkt jetzt ausser Coca Cola auch noch andere Sachen, was Dich wiederum dermaßen in Verzückung versetzt hast, dass Du gar nicht anders kannst, als solche Fragen zu stellen... ? Richtig?

Was den Multi-Vermerk betrifft, kann er innerhalb des Gültigkeitszeitraumes (90 Tage) so oft aus- und wieder einreisen wie er möchte. Aber, die Zeit wo er sich ausserhalb Deutschlands aufhält hat keine hemmende Wirkung! Das heisst, wenn 90 Tage herum sind, sind sie herum.

Wenn Dein Herzblatt hier ein Zertifikat A1 von der VHS bekommt, muss das m. E. genauso anerkannt sein, wie ein Nachweis vom Gothe-Institut. Alles andere würde mich sehr stark wundern. Zur Sicherheit kannst Du ja mal bei der Ausländerbehörde nachfragen.

Ansonsten würde ich an Stelle der Personen, die Du hier beschrieben hast, in S.D. heiraten und wieder mit dem Besuchsvisum in D. einreisen und anschließend hier in D. alles anerkennen lassen. Natürlich an alle dominikanischen Papiere etc. denken.

Ich hoffe, ich mache mich jetzt nicht mitschuldig an Deinem Unglück?!! Nein, kl. Scherz + alles Gute!! LG
mc-diver
Zitat:
Original von Palmbeach
Lass mich raten, Mutter aller Weichspüler... ;-). Dein Besuch trinkt jetzt ausser Coca Cola auch noch andere Sachen, was Dich wiederum dermaßen in Verzückung versetzt hast, dass Du gar nicht anders kannst, als solche Fragen zu stellen... ?


LOL der war gut
Lenorfrau
....um allen Mutmaßungen zuvor zu kommen. Ich gedenke nicht, so etwas jetzt zu tun, sondern bei wiederholtem Lesen hier und der jetzigen Situation kam mir das WIRKLICH rein HYPOTHETISCH in den Kopf. Ich dachte, warum sind andere (noch) nicht auf diese Idee gekommen, die ich viel unkomplizierter finde, als alle Papiere hierher zu beordern oder dorthin oder Dänemark oder oder oder...

Und dann habe ich mich halt gefragt, ob so eine Idee rechtliche Probleme mit sich bringt, denn eigentlich muss dann doch eine Zusammenführung beantrag werden, in dem Fall aber die Person sich mit dem Besuchervisum zurück ins Land "schmuggelt".....

Noch einmal 90 Tage: D.h., er reist ein, ab da zählen die 90 Tage und innerhalb dieser TAge kann er ein- und ausreisen? Ich dachte, innerhalb dieser Zeit (6 Monate) darf er sich 90 Tage IN Deutschland aufhalten und sobald er Europa verlässt, werden ihm innerhalb der 6 Monate diese Tage "gut" geschrieben, so dass er insgesamt 90 Tage hier war...?
mike-o
Ich denke mal, dass er dann mit falschem Visum einreisen würde und das gibt mächtig Probleme und er muss zurück, da beim Besuchervisa kein Sprachtest benötigt wird aber eben beim FZF-Visa. Und der Sprachtest wird immer von der dt.Vertretung im Ausland gemacht.

Und zweitens, wenn er ein Visa für 90 Tage hat, dann kann er auch innerhalb von 180 Tagen die 90 Tage ausschöpfen wie er will.

Mit dem Thema Dänemark wird es bestimmt in absehbarer Zeit auch Probleme geben, da das Problem mit dem Sprachtest besteht und ohne den Test kein Visa-Antrag entgegengenommen wird. Die zuständige ALB in D brauch dann ja nur die Aufenthaltsgen. nicht bewilligen und das wars, ab zurück ins Heimatland.
Stella
Also wenn ich meine Freundin von der Ausländerbehörde richtig verstanden habe, kann man viele Probleme bekommen, wenn man das Besuchsvisum zur Heirat umfunktionieren will. Es ist nicht nur Schwindel, sondern Betrug....

Es ist das falsche Visum und er muß zurück und das richtige Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Wie das mit dem Deutschtest funzt - keine Ahnung

Die 90 Tage sind glaub so ausgelegt, wie mike-o schon schrieb. In 180 Tagen - 90 Tage zum verbraten. Kommt aber glaub auch darauf an, wie lange die Verpflichtungserklärung und Versicherung übernommen wurde.
Lenorfrau
Das ist ja genau die Frage. Wenn er/sie in SDQ während der bewilligten Visas heiratet und aufgrund des bewilligten Visas erneut als Besuch einreist, warum soll das Betrug sein? Wenn jemand einreist, in Dänemark heiratet und dann wieder nach Deutschland einreist, ist das doch auch kein Betrug?!

Ausserdem würde das Besuchervisum ja nicht in ein Heiratsvisum umgewandelt, da ja die Eheschließung in SDQ erfolgen würde. D.h., der Besucher reist hier nicht als Besucher ein, um hier zu heiraten, sondern reist als Besucher ein, hat ein Mulitvisum, fliegt in der erlaubten Zeit erlaubterweise in seine Heimat, heriratet dort und reist erlaubterweise als Besucher wieder ein. Wo steht, dass ein generelles Heiratsverbot, egal in welchem Land besteht, nur weil ein Mensch ein Visum für Deutschland in seinem Pass kleben hat? Das ist ja genau meine Frage. Ich weiß zwar, wie verquer einige Beamte denken, aber es würde ja nicht in Deutschland oder Dänemark geheiratet und es kann ja sein, dass das Visum erst jetzt bewilligt wurde und die Hochzeit schon länger geplant war etc oder nicht damit gerechnet wurde, dass 3 Monate bewilligt werden ...Also, es gibt unendliche Umstände, die sich ändern. Da Absicht oder Betrug zu unterstellen, erschließt sich mir eben darum nicht.
Grundsätzlich würde das ja bedeuten, dass ein Besuchervisum in dem Moment ungültig würde, wo der Berechtigte, in welchem Land auch immer heiratet oder nur, weil der Partner Deutsch ist? Warum würde er/sie damit das Recht verwirken, seine Frau/bzw. ihren Mann zu besuchen und da sie nun einmal verheiratet sind, dann diesen erlaubten Aufenthalt nutzen, um die Zusammenführung hier zu beantragen? Und wo steht, dass dieser Test im Heimatland abgelegt werden muss und wo steht, dass man während eines Besuches keine Kurse besuchen darf? Da steht zu Besucherzwecken, Erwerbstätigkeit nicht gestattet. Ein Kurs ist keine Erwerbstätigkeit. Die Person könnte ja auch rein theoretisch einen Kurs in Ikebana belegen??! Zudemwurde sogar der BEsuch von Computerkursen im EInladungsschreiben formuliert nebst Schulungsinhalten...
Karsten
Natürlich kann man mit einen Besuchervisum hier in Deutschland oder Dänemark heiraten, wenn man die benötigten Papiere hat. Das stellt kein Problem dar und ist auch nicht Strafbar.
Aber !!!!! Er muß nach Ablauf seines Besuchervisums wieder zurück in die Heimat. Den eine verlängerung eines Visums in Deutschland gibt es nomalerweise nicht, auch wenn man bis dahin verheiratet ist. Außnahmen bestätigen die Regel, aber das muß mit der zuständigen Ausländerbehörde geklärt werden. Das müßen dann aber schon aussergewöhnliche Gründe sein. Also nomalerweise muß er zurück und dann dort das Visum für die Familienzusammenführung beantragen. Es hatte allerdings auch Fälle gegeben wo jemand dann hier bleiben durfte und nicht zurück mißte. Aber dann waren es schon ausergewöhnliche Gründe. Welche ich nicht kenne. Könnte mir aber denken wenn in dem Land Krieg ist oder Minderheiten verfolgt werden dann kann man hier bleiben. G. Karsten
soosi
Zitat:
Natürlich kann man mit einen Besuchervisum hier in Deutschland oder Dänemark heiraten, wenn man die benötigten Papiere hat.Aus nahmen bestätigen die Regel, aber das muß mit der zuständigen Ausländerbehörde geklärt werden.


Genau so ist es,habe schon mal dazu geschrieben.

Die Kurzform: Besuchervisum für 3mon, ab nach Dänemark für 2Tg,Heirat,
mit den Papieren auf die ALB.
Es wurde ein Visum für 3 Jahre erteilt.

So hat es mein Bekannter aus Karlsruhe gemacht,im Feb.07
Franko
Ja, ja
das war nach altem Recht. Es ist alles richtig was Du schreibst. Wieder aus Dänemark zurück in Deutschland, braucht der Partner eine AE (Aufenthaltserlaubnis) von der Ausländerbehörde.
Bislang gab es bis auf einige Ausnahmen keine großen Schwierigkeiten bei der Erteilung einer AE bei dieser Konstelation.

Ich VERMUTE, dass die Erteilung einer AE auch von Deutschkenntnissen abhängig gemacht wird. Schafft man es in der regulären "Visumszeit" wird alles klar gehen. Wenn nicht? Wiederausreise und Familienzusammenführung?
Ich würde mir im Moment nicht zutrauen diesen Rat zu geben.

Ich würde raten, erst mal abwarten wie das in der Zukunft geregelt wird. Allerdings wäre dieses dann, das perfekte und vermutlich einzige Schlupfloch.
Aber wenn ein Schlupfloch massenhaft ausgenutzt wird und dieses ist zu befürchten bei der jetzigen Gesetzeslage, dann schiebt man dort einen Riegel vor.

Franko
Palmbeach
Ist es nicht leichter, ein Heiratsvisum zu bekommen? Das kann zwar auch länger dauern (bis es ertilt wird), aber verweigert wird es doch nur in Ausnahmefällen. Da wird doch eher ein Besuchsvisum nicht erteilt und die Ablehnung nicht begründet.

Daraus würde folgen, dass das Heiraten gar nicht so schwer ist, sondern eher die Organisation eines Besuches. Und dafür könnte man wiederum ein Heiratsvisum umfunktionieren... ;-). Denn heiraten muss man ja nicht.
Franko
Für ein Heiratsvisum muss man auch Sprachkenntnisse erwerben.
Franko
Stella
Zitat:
Original von Lenorfrau
Das ist ja genau die Frage. Wenn er/sie in SDQ während der bewilligten Visas heiratet und aufgrund des bewilligten Visas erneut als Besuch einreist, warum soll das Betrug sein?


So wie ich das verstanden haben, muß er aber dann trotzdem wieder ausreisen und das Visum zur Familienzusammenführung stellen. Ein Besuchsvisum ist def. das falsche!

Ich möchte hier keine Werbung für andere Foren machen, aber du kannst gerne mal in meinem Stammforum reinschauen, da gibt es 2 "Fachkräfte" für Ausländerrecht und die direkt fragen.

Oder du stellst deine Anfrage mal hier:
http://www.info4alien.de/
Die dürften sich da am besten auskennen.

Wo was geschrieben steht und wie ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde das auslegt, ist glaub müßig zu fragen, denn letztendlich sitzen die am längeren Hebel, außer du kannst denen def. Gesetzesvorlagen, Beweise etc. bringen oder versuchst den Weg der Klage. Allerdings... wann der Angetrautete dann kommen kann, steht wohl in den Sternen

Viel Glück!
Lenorfrau
Das heißt, wenn jemand ein Besuchervisum hat, darf er in Dänemark heiraten und hier bleiben und wenn er woanders heiratet, muss er zurück?????
...und nun ist es verboten, während eines Besuches einen 1a-Sparchkurs zu machen und die dazugehörige Prüfung????