chiwa
hallo,
mein verlobter und ich wollen in der dominikanischen republik heiraten.
ich war bereits einmal verheirat. in meinem scheidungsurteil steht, dass
der scheidungsausspruch rechtskraeftig ist. weiss jemand ob das ausreicht? ich warte bereits vergebens seit 2 wochen auf eine antwort von der dominikanischen botschaft.
soosi
bei eurer Hochzeit in RD must du ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen,dieses lässt du dir bei deiner Behörde austellen.
chiwa
hallo soosi,
danke fuer deine antwort.
ist es richtig das ich fuer mein ehefaehigkeitszeugnis unter anderem eine kopie seines reisepasses, seine meldebescheinigung, seine geburtsurkunde und seine ledigkeitsbescheinigung benoetige? und diese unterlagen muessen auch noch ins deutsche uebersetzt werden?
Planner
| Zitat: |
| ist es richtig das ich fuer mein ehefaehigkeitszeugnis unter anderem eine kopie seines reisepasses, seine meldebescheinigung, seine geburtsurkunde und seine ledigkeitsbescheinigung benoetige? und diese unterlagen muessen auch noch ins deutsche uebersetzt werden? |
Für dein Ehefähigkeitszeugnis brauchst du das mit Sicherheit nicht. Es soll ja deine "Ehefähigkeit" bescheinigen. Die von dir genannten Papiere werden erst für die Hochzeit nötig. Und wenn du hier heiraten willst, müssen sie mit Sicherheit ins Deutsche übersetzt werden.
chiwa
hallo planner,
ich war heute bei meinem standesamt und die gute dame hat mir eine tabelle mitgegeben was ich fuer mein ehefaehigkeitszeugnis brauche. unter anderem auch die unterlagen meines verlobten.
dann steh ich halt morgen wieder bei denen auf der matte und frag nochmal.
danke fuer deine hilfe
luislui
Hi chiwa,
ich bekam auf dem Standesamt ebenfalls diese Liste mit aber telefoniere mal mit der Dom. Botschaft in Berlin als ich nämlich alles zusammen hatte und mit der Dame von der Botschaft telefonierte stellte sich heraus das man das Ehefähigkeitszeugniss in der RD. gar nicht braucht

, wenn du dir eine internationale Geburtsurkunde ausstellen lässt und von deiner Gemeinde oder Stadt dir eine Meldebescheinigung holst auf der steht dass du ledig bist diese beiden Sachen dann auf der Dominikanischen Botschaft legalisieren lässt kannst du in der RD. heiraten, wenn du dann zurück nach D. kommst muss diese Heirat anerkannt werden wenn sie drüben legal vollzogen wurde.
Aber erkundige dich auf der Dominikanischen Botschaft noch genauer wenn du den Weg mit dem Ehefähigkeitszeugniss gehen willst so wie ich es tat musst du die Unterlagen die du genannt hast besorgen und Übersetzen lassen und dann dieses komische Ehefähigkeitszeugniss u. deine internationale Geburtsurkunde auf der Botschaft legalisieren lassen.
@ Planner,
mit dem Ehefähigkeitszeugniss irrst du dich auf diesem Zeugniss sind die Daten von beiden Partnern vermerkt also brauchst du auch die Unterlagen von deinem Dominikanischen Partner/in, dies ist eben Deutsche Bürokratie
Adios
Luis
Telefonnr. der Botschaft 030/25757760
chiwa
das habe ich heute von dem dominikanischen konsulat in hamburg bekommen:
Sehr geehrte Frau XXX
für eine Hochzeit müssen Sie eine Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung, und im Falle einer Rechtskräftigen Scheidung, das Scheidungsurteil vorliegen.
Diese Dokumenten müssen zuvor in spanischer Sprache Übersetzt und konsularisch legalisiert sein.
Die Gebühren betragen: 150 Euro/Dokument, sollte eine Übersetzung notwendig sein, werden 40 Euro/ Din-A4 Seite berechnet.
Für weitere Information:
http://www.dominikanischeskonsulathambur...0hochzeitdt.htm