So oder so ähnlich lautet der Merkzettel der Botschaften
Österreichische Botschaft xxxx
VISAINFORMATION FÜR BESUCHSREISEN (Tourismus, Privateinladungen)
prinzipielle Erfordernisse des Antragstellers:
• Antragsformular, vollständig und in BLOCKBUCHSTABEN oder Maschine ausgefüllt
• gültiger Reisepass (muss noch mindestens 6 Monate gültig sein)
• zwei aktuelle Fotos 3½ x 4½ cm in Farbe, hellgrauer Hintergrund
• Identitätsausweis („Cédula“) im Original und einer Kopie
• Reservierungsbestätigung für Hin- und Rückflug nach Österreich
• Bestätigte Hotelreservierung (ausser bei Privateinladungen)
• Einkommensnachweis, z.B. Kontoauszüge der letzten 3 Monate (Original und Kopie)
• Reisekrankenversicherung für den Schengener Raum (Mindestdeckungssumme
• € 30.000,-)...kann bei Abholung vorgelegt werden!
Weitere Erfordernisse je nach Beruf des Antragstellers:
• bei Angestellten: zusätzlich Arbeitsbestätigung im Original mit Angabe des
Urlaubsanspruchs sowie Lohnzettel der letzten 3 Monate
• bei Schülern und Studenten: zusätzlich Schul- bzw. Studienbestätigung im Original
• bei Selbständigen: zusätzlich Bestätigung der Handelskammer im Original
• bei Pensionisten: Pensionsbestätigung im Original
Prinzipielle Erfordernisse des Einladers (Unterlagen an den Antragsteller):
• Verpflichtungserklärung im Original (diese muss notariell bzw. vom Bezirksgericht
in Österreich beglaubigt sein)*
• Arbeitsbestätigung
• Einkommensnachweis im Original und in Kopie, z.B. die letzten 3 Lohnzettel des
Einladers (bei Selbständigen: aktuelle Bestätigung des Steuerberaters über liquides
Einkommen)
• Mietvertrag in Kopie (bei Eigentum: Auszug aus dem Grundbuch)
• Meldezettel in Kopie
• Reisepass in Kopie (nur erste 4 Seiten)
Visagebühren einheitlich: € 60,- in Lokalwährung (bei Antragstellung zu zahlen)
Hinweise:
• Die Antragstellung hat mindestens 3 Wochen vor Reisebeginn zu erfolgen
• Es besteht kein Rechtsanspruch auf Visumerteilung
• Die Botschaft behält sich das Recht vor, in spezifischen Fällen weitere Unterlagen zu verlangen.
• Persönliche Vorsprache generell erforderlich
• Alle Unterlagen (z.B. Einladungsschreiben) sind generell an den Antragsteller zu übermitteln, dieser
hat den gesamten Antrag vollständig vorzulegen (keine Faxe an die Botschaft!)
• Bei Minderjährigen muss Einverständniserklärung beider Elternteile vorliegen
• Flugticket und Reiseversicherung müssen bei Abholung des Visa im Original vorgelegt werden
VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG des Einladenden
Unter:
http://www.bmeia.gv.at/up-media/61_verpf...serklaerung.pdf
Franko