Spezialfall Visum

Karsten
Bei der Beantragung kannman ja sagen gültig ab März. Das stellt kein Problem da. Der zeitraum bis zur Gültigkeit dar nur nicht mehr als 6 Monate sein. Und nicht vergessen. Die Bürgschaftserklärung muß auch so lange gültig sein wie das Visum. Bzw Ende Gültigkeit Visum. G. Karsten
***Bandita***
Vorsicht mit den Papieren..
Ich glaube nämlich, dass manche Übersetzungen/Formulare nicht älter, als 3 Monate sein dürfen!!!!!
soosi
Stimmt.

Geburtsurkunde
Arbeitsbescheinigung,dürfen nicht älter als 3 mon.sein
Karsten
Das mit den 3 Monaten ist richtig. Gilt aber bei der Beantragung des Visums. Nicht aber ab wann das Visum gelten soll. Wichtig ist nur das die Bürgschaftserklärung lange genug gültig ist. Bei mir war die Bürgschaftserklärung ein Jahr gültig. G. Karsten
nicki87
Danke. also falls ich wirklich fliegen sollte, hab ich eh nochmal millionen fragen an euch :-P