Leni-P
das wurde dann ws. irgendwann (auf jeden Fall länger als ein Jahr) zu unübersichtlich, da die Botschaft ja immer sehr voll ist - macht in meinen Augen Sinn, dann läuft man zumindest nicht Gefahr unverrichteter Dinge wieder gehen zu müssen, da ja irgendwann Mittagspause ist

!
Bachatera
@Leni P
Mein Mann (war damals dom. Staatsbürger) hat 99 und 2000 je ein Visum ohne TErmin beantragt, wir sind einfach hingefahren. Von daher die Frage, da ich das so nicht kannte.
alexandra
Man braucht seit Juli 2006 einen Termin auf der Botschaft, wenn man ein Visum beantragen möchte.
LG Alexandra
Mercury
./.
also ich habe heute, gerade ebend die Verpflichtungserklärung abgeholt und folgende Änderung erfahren:
Auf meiner Erklärung steht nur noch das voraussichtliche Einreisedatum als "Beginn der Verpflichtung" und erst wenn das Visum genehmigt wird wird das endgültige Einreise und damit verbundene Ausreisedatum als "Zeitraum der Verpflichtung" eingetragen und gültig!
Heißt auf gut deutsch, es gibt also keine Verpflichtungserklärung mehr hier in Deutschland die nun gleich am Anfang für 3-6 oder 12 Monate gültig ist!
wenn ich wieder was neues weiß, sage ich kurz bescheid...
bis später
Alejandrina
Das stimmt, neuerdings kann man hier in Deutschland in dem Verpflichtungsformular lediglich den Zeitraum des beabsichtigten Besuchs eintragen.
Das heißt, wenn man die konkreten Reisedaten noch nicht weiß genügt beispielsweise die Angabe: 1 Monat ab Visumserteilung. Den Rest erledigt dann die deutsche Botschaft mit dem Antragsteller vor Ort.
Melody888
| Zitat: |
Original von Alejandrina
Das stimmt, neuerdings kann man hier in Deutschland in dem Verpflichtungsformular lediglich den Zeitraum des beabsichtigten Besuchs eintragen.
Das heißt, wenn man die konkreten Reisedaten noch nicht weiß genügt beispielsweise die Angabe: 1 Monat ab Visumserteilung. Den Rest erledigt dann die deutsche Botschaft mit dem Antragsteller vor Ort. |
Das ging aber auch schon 2003 so. Hab das so bei meinen Verpflichtungserklärungen immer eingetragen: "3 Monate ab Einreise"
Jedenfalls wurde das hier bei uns in Bayern akzeptiert!
LG;
Franko
Die Angaben dienen nur dazu den voraussichtlichen Reisezeitraum zu dokumentieren.
Normalerweise hat eine Verpflichtungserklärung eine Gültigkeit bis zum tatsächlichen Reisebeginn von 6 Monaten. Manche Botschaften lassen aber nur 3 Monate gelten.
Es kann ja sein, dass sich eine geplante Reise verschiebt, dann braucht man nicht immer sofort eine neue Verpflichtungserklärung beantragen und die Gebühren dafür zu bezahlen.
Ist die Reise einmal angetreten, gilt die Verpflichtungserklärung so lange bis die Wiederausreise vollzogen ist, oder bis zur Erteilung eines Aufenthaltstitels zu einem anderen Aufenthaltszweck.
Das heißt, wenn der Besuch untertaucht und nicht ausreist, haftet man über den Besuchzeitraum hinaus zeitlich unbegrenzt weiter, egal was man als Ausreisezeit auf der Verpflichtungserkärung eingetragen hat.
Franko