Tochter nachholen - Familienzusammenführung in Deutschland

la-loca-1978
Wer von euch hat Erfahrung mit dem Thema der Familienzusammenführung von Kindern (deren Eltern/ ein Elternteil schon in Deutschland lebt)?

Es dreht sich um Folgendes:

Ein zwölfjähriges dominikanisches Mädchen soll per Familienzusammenführung nach Deutschland geholt werden. Die leibliche Mutter ist vor einem Jahr gestorben, der leibliche Vater lebt seit 2000 in Deutschland (befristete Aufenthaltsgenehmigung). Das Mädchen soll nächstes Jahr nach Deutschland kommen.

Meine Frage an euch ist, wer hat so etwas schon einmal gemacht und ein Kind nachgeholt? Was muß man beachten?
BlackViper73
Nun ich habe meine Stieftochter nachgeholt. Ansich viel beachten musste ich erstmal garnichts. Wichtig ist nur, dass in deinem Fall der Vater in der Geburtsurkunde eingetragen ist und die verstorbene Mutter auch in der RD als verstorben gemeldet ist. Dann muß der Vater als allein Sorgeberechtigter eingetragen werden.
Dann muß der Vater hier auf die ABH und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Reicht sein Gehalt, der Wohnraum usw. aus, sollte der Zustimmung nichts im Wege stehen.

LG Viper
la-loca-1978
Vielen Dank für deine Antwort!

Ja, der leibliche Vater ist in der Geburtsurkunde eingetragen. Ob die verstorbene Mutter der Kleinen als verstorben gemeldet ist, müssen wir noch rausfinden und auch den Vater als alleinigen Sorgeberechtigten eintragen lassen.

Wielange hat das ganze Verfahren bei dir gedauert?
BlackViper73
Naja bei mir war der Fall, dass meine Frau das alleinige Sorgerecht beantragt hat. Mit Gerichtsbesuchen usw. bis zur Ausstellung des Visa vergingen bei uns 5 1/2 Monate.
Kann durchaus aber auch daran liegen, das dem Vater das Sorgerecht entzogen wurde. Vielleicht klappt es in deinem Fall schneller.

LG Viper