wer kann mir weiter helfen (Abmeldung bei längerem Aufenthalt in der DR?)

sexycubana
Hola an alle!

Ich habe wieder mal eine frage an euch,ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!;-)
Wenn ich für 3.monate bis ein jahr in der dom.rep. bleibe.
Muss ich mich bei der meldestelle in deutschland abmelden oder nicht,dass weiß ich leider nicht!?

LG Sexycubana



Franko
Hallo sexycubana, wenn Du Deinen Wohnsitz in Deutschland nicht aufgibst, brauchst Du Dich nicht abmelden.
Es sei denn, Du bist arbeitslos, dann musst Du das beim Arbeitsamt melden.

Bernado
mikidomrep
Wer sich laenger als 3 Monate in der Dominikanischen Republik aufhaelt benoetigt eine Residencia oder eine erweiterte Aufenthaltsgenehmigung.
Im Lande selbst passiert nichts wenn Ihr die nicht tut aber bei der Ausreise werdet Ihr bei Ueberschreiten der dreimonatsfrist zur Kasse gebeten.
Alejandrina
Zitat:
Original von sexycubana
Hola an alle!

Ich habe wieder mal eine frage an euch,ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!;-)
Wenn ich für 3.monate bis ein jahr in der dom.rep. bleibe.
Muss ich mich bei der meldestelle in deutschland abmelden oder nicht,dass weiß ich leider nicht!?

LG Sexycubana





Wenn man sich länger als drei Monate NICHT an seinem deutschen Wohnsitz aufhält, hat man sich abzumelden.
Sollte die Meldebehörde mitbekommen, dass Du verzogen bist (z.B beim jährlichen Versand der Lohnsteuerkarten), kann sie Dich von Amts wegen abmelden.

Du kannst Dich jederzeit wieder in Deutschland problemlos anmelden.
olivermanuel
Hallo,

Du musst Dich selbstverständlich nicht abmelden. Es ist völlig legal sich auch länger im Ausland aufzuhalten.
Selbst bei einer mehrmonatigen Weltreise bleibt Dein Wohnsitz schliesslich Dein Wohnsitz.
Für wichtige Post macht ein nachsendeauftrag zur Familie oder Freunden allerdings Sinn.

Grüsse

Michael
Franko
Das Meldegesetz ist Ländersache.
Dem Sinn nach sind sie in etwa gleich.


Zitat:
Allgemeine Meldepflicht

(1) Wer eine Wohnung bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde anzumelden.

(2) Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich unverzüglich bei der Meldebehörde abzumelden.


Solange man nicht aus seiner Wohnung auszieht und keine neue bezieht, braucht man sich nirgendwo abmelden.

Franko
Alejandrina
Dann wird anscheinend das Meldegesetz unterschiedlich interpretiert.
Bin vom Fach und hier wird es so praktiziert.
Ist auch sinnvoll, da wir regelmässig Anrufe von "Auslandsdeutschen" erhalten, die um eine Abmeldebestätigung bitten, damit die Deutsche Botschaft vor Ort für sie tätig wird. Ich spreche wohlgemerkt von Deutschen die nicht auf Urlaub sondern für länger im Ausland leben.
BlackViper73
Zitat:
Original von mikidomrep
Wer sich laenger als 3 Monate in der Dominikanischen Republik aufhaelt benoetigt eine Residencia oder eine erweiterte Aufenthaltsgenehmigung.
Im Lande selbst passiert nichts wenn Ihr die nicht tut aber bei der Ausreise werdet Ihr bei Ueberschreiten der dreimonatsfrist zur Kasse gebeten.

Seid wann benötigst du eine Residencia, wenn du nur als Touri das Land bereist. Du kannst mehrere Jahre legal im Land bleiben ohne das dir irgendetwas passiert und solange du nicht vorhast zu arbeiten. Man bezahlt bei der Ausreise dann die Gebühr und gut ist es. Siehe auch hier den Link

LG Viper
Franko
@Alejandrina

Die Frage hier war, wenn man ein paar Monate Urlaub macht.
Und der Lebensmittelpunkt bleibt ja in der Wohnung in Deutschland.

Anders ist es wenn man seinen Lebensmittelpunkt in ein anderes Land verlegt und dort richtig wohnt. Dann stellen sich noch ganz andere Fragen.

Franko