winnie
Hallo zusammen,
ich finde euer Forum klasse. Hab mich jetzt mal ein bisschen durchgelesen. Vieleicht kann mir ja jemand helfen. Hatte bei Volkers Traed zum Thema Scheidung ja schon einiges erfahren, aber ich möchte doch nochmal genauer nachfragen.
Also... bei mir hat es dann leider auch nicht funktioniert. Schade, aber das kann man vorher nicht wissen. An dieser Stelle viele Grüsse an Volker!
Ich hatte damals auch in der Rd geheiratet und die Papiere später in D legalisieren lassen. Da eine Scheidung hier meine finanziellen Mittel total übersteigen würde, habe ich mir gedacht, dass muss doch dann auch einfacher gehen. Da gibt es jetzt allerdings verschiedene Ansichten. Wie ist das denn, wenn ich mich in der Rd scheiden lasse? Muss ich wie in D auch für seine dort aufgenommen Kredite zahlen? Und wird ein Sorgerecht für unser gemeinsames Kind bestimmt? Selbst in seiner Abwesenheit? Und wie wirkt sich das auf D aus, wenn ich mich dort scheiden lasse? Was kostet das ganze denn so?
Fragen über Fragen... Ich hoffe, ich nerve keinen, aber mir scheint, in diesem Forum sind die Leute sehr nett und helfen, sofern sie können.
Ganz liebe Grüsse und an alle bei denen es auch nicht funktioniert hat: Kopf hoch! Die Welt geht nicht unter...
holaquetal
man muss in deutschland nicht für die kredite des ehegatten aufkommen. es sei denn es ist im kreditvertrag ausdrücklich so festgelegt und beide haben unterschrieben
genausowenig in der domrep afaik.
winnie
@holaquetal:
danke für die Antwort, da hatte ich mich falsch ausgedrückt, wollte eigentlich eher wissen, ob das dort so ist. Sorry. Aber die Frage wurde dann ja beantwortet. Kannst du zu den anderen Fragen noch was sagen? Kennst du dich mit sowas ein bisschen aus? Lg
holaquetal
wie das bei kindern ist, weiss ich nicht genau. aber auch hier schätze ich, dass es in deutschland komplizierter ist als in der domrep.
und die unterhaltsansprüche des kindes dürften von einer scheidung unberührt bleiben.
ich würde mich vorab mal informieren, was eine scheidung in deutschland kostet.
das problem ist eigentlich die ganze klärung der unterhaltsansprüche usw. das zieht sich, weil da müssen rentenanprüche geklärt werden, usw.
im prinzip will der staat sicherstellen, dass er keine kosten für den minderbemittelten teil oder das kind tragen muss. da sichert er sich schön ab.
aber wenn du nichts hast, wie du sagst, dann kannst du nicht viel verlieren. und auch prozesskostenzuschuss/hilfe beantragen. also könnte es eventuell in deutschland sogar billiger sein.
das hängt vom einzelfall ab. es hängt auch davon ab, was vom anderen zu holen ist und was der so vorhat .
es gibt doch sicher auch stellen wo man sich auskünfte holen kann. gemeinde, rechtsauskunftsstelle beim gericht, frauenhäuser oder internet.
ich kann dir z.b. die seite
www.recht.de mit dem dazugehörigen forum empfehlen. da geben auch anwälte/jurastudenten auskünfte.
man muss es allerdings neutral formulieren (nicht in der ich-form)
Peter
Hola,
die Scheidungskosten in der BRD richten sich nach dem Einkommen der Eheleute, dieses mal drei...dann gibt es da eine Tabelle, nach denen die Rechtsanwälte gehen. Dazu kommen noch die Gerichtskosten.
Bei einem gemeinsamen Nettoeinkommen von ca. 5000,- Euro kostet derzeit eine Scheidung ca. 2000,- Euro (Anwalts-und Gerichtskosten), sofern die Scheidung gütlich ist und nur ein Anwalt konsultiert wurde.
Dann wird noch der Versorgungsausgleich durchgeführt, sprich der anteilige Betrag, den der besser Verdienende später mal an die oder den Geschiedenen im Rentenfall zu zahlen hat.
Unterhalt errechnet sich aus der sogenannten Düsseldorfer Tabelle (NRW). Kindesunterhalt muss ich leider auch passen.
Saludos, Peter
holaquetal
das einkommen alleine ist nicht die grundlage. auch das vermögen spielt eine rolle und die höhe der rentenansprüche. für anwaltskosten und gerichtskosten ist der streitwert entscheidenend., also alles worum verhandelt wird.
und wenn nichts da ist, dann kostet es auch nichts. dann kommt die allgemeinheit dafür auf edit: sofern man sich bemüht und die entsprechenden anträge stellt..
Leni-P
Hallo Winnie,
was die Kredite angeht, so kommt es darauf an ob sie vor oder während der Ehe geschlossen wurden...wenn vor der Ehe, dann hast Du damit nichts zu tun, wenn während der Ehe, dann kommt es darauf an ob Du davon Kenntnis hattest...
P.S. ich habe Dir eine PN geschrieben
Peter
HI Holaquetal,
deswegen schrieb ich, wenn alles gütlich ist. Man kann das Vermögen ausklammern. Glaub mir, ich weiß wovon ich rede.
Noch aktuellere Informationen als ich derzeit habe gibt es wohl kaum :-)
Beste GRüße, Peter
holaquetal
| Zitat: |
Original von Leni-P
wenn während der Ehe, dann kommt es darauf an ob Du davon Kenntnis hattest...
|
seit wann das denn?
was ist das für eine logik? was ich nicht weiss,muss ich nicht bezahlen?
Peter
Hi Holaquetal,
sofern keine Gütertrennung vereinbahrt ist, kommt man für die Schulden des Partners auf, sofern dieser mittellos ist...leider.
Gruß Peter
holaquetal
| Zitat: |
Original von Peter
Hi Holaquetal,
sofern keine Gütertrennung vereinbahrt ist, kommt man für die Schulden des Partners auf, sofern dieser mittellos ist...leider.
Gruß Peter |
sicher, aber nur wenn es sich um ein geminsames konto handelt, oder beide den vertrag unterschrieben haben.
wenn der ehemann sich ein auto kauft und alleine den finazierungsvertrag unterschreibt, dann kann der gläubiger nix machen. natürlich versuchen kreditgeber immer, den ehepartner mit ins boot zu holen und mit unterschreiben zu lassen, zumal wenn der kunde kein geld/einkommen hat. aber wo das nicht der fall ist, kann der gläubiger sich nicht an den ehepartner halten.
Leni-P
genauso ist es @holaquetal...und hat sehr viel Logik wie ich finde
winnie
Hallo!
Wow das waren ja viele Antworten! Vielen Dank, dass ihr euch solche Mühe gebt. Also von dem Kredit wusste ich nichts, falls das dann doch eine Rolle spielen würde.
Mir geht es jetzt in erster Linie mal darum, was mit dem Sorgerecht bei einer Scheidung in der RD passieren würde. Das wäre klasse, wenn sich da jemand auskennt.
@Leni: Danke für deine liebe PN, ich such mir mal ein Plätzchen wo ich dann mal berichte wie es dazu kam. Vielleicht hast du ja Recht und es interessiert jemanden. Hat Volker das schon getan? Wie gesagt, wäre dann ja genau anderesrum...
Liebe Grüsse an Alle und DANKE nochmal
holaquetal
also in der domrep. bekommt idr. derjenige das sorgerecht , der die scheidung vorantreibt und bezahlt.
aber ich würde nochmal drüber nachdenken, die scheidung vielleicht doch in deutschland zu machen.
hängt wie gesagt von den rahmenbedingungen ab.
wenn du vielleicht angst hast, dass er das kind in die domrep entführt würde ich mich mal mit einer frauenbeauftragten oder mit mitarbeiterinnen aus einem frauenhaus unterhalten. mehr fällt mir da so nicht ein. das war jetzt eine spekulation. vielleicht solltest du mal sagen, warum du es unbedingt in der domrep. machen willst. kosten können nicht der grund sein. wenn du eh kein geld hast-.
alexandra
Hallo,
ich melde mich auch mal zu Deiner Sache. Leider kenne ich mich im Scheidungsrecht der dominikanischen Republik nicht aus.
Bei einer Scheidung in Deutschland ist es so, dass man Prozesskostenhilfe beantragen kann, wenn die finanziellen Mittel (zu wenig Einkommen, kein Grundvermögen, Sparvermögen) nicht gegeben sind. Falls dies der Fall sein sollte, hast Du gute Chancen die Scheidung auf der Basis der Prozesskostenhilfe abzuwickeln, da dein Noch-Ehemann auch nicht über ausreichend bzw. kein Einkommen verfügt. Das Sorgerecht für das gemeinsame Kind wird meistens so geurteilt, dass es beiden Ehegatten zugesprochen wird, also die gemeisame elterliche Sorge. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht wiederum wird meistens der Mutter übertragen. Ich kann Dir einen guten Tipp geben, gehe zum Amtsgericht und beantrage einen Beratungshilfeschein über eine Trennungsberatung (wenn finanzielle Verhältnisse beengt sind). Wenn Du diesen Schein vom Amtsgericht erhalten hast, mache einen Termin bei einem Rechtsanwalt. Mit diesem Schein musst Du für die rechtliche Beratung nur einen Eigenanteil von 10,00 € zahlen. Den Rest der Beratung erhält der Anwalt vom Staat.
Falls Du noch irgendwelche Fragen hast, kannst Du mir gerne eine PN schicken.
Lg Alexandra
alexandra
Noch ne Frage...
Habt Ihr einen Ehevertrag geschlossen ???
Da Ihr euren letzten gemeinsamen Lebensmittelpunkt in Deutschland hatte, sieht es so aus, dass die Scheidung hier über die Bühne gebracht wird.
LG Alexandra
winnie
Guten Morgen,
@Alexandra: Danke für deine Nachricht, nein, einen Ehevertrag haben wir nicht. Und da wir dort zuerst geheiratet haben und die Ehe hier in D anerkannt wurde, ist es nicht zwangsläufig notwendig, dass die Ehe hier geschieden wird.
@Peter: Das mit dem Ausklammern des Vermögens würde mich ja mal brennend interessieren, kannst du da mal bisschen ins Detail gehen, das wäre lieb!
Wünsch Euch allen einen schönen Tag
holaquetal
das vermögen kann man ausklammern, wenn man sich gütlich einigt.
natürlich, man kann alles ausklammern. wir haben vertragsfreiheit.
also hast du doch vermögen? keinen vertrag? dann gilt zugewinngemeinschaft, d.h. man muss feststellen, wieviel vermögen während der ehe angehäuft wurde.
das wird dann aufgeteilt.
aber du schreibst ja, dass schulden bestehen. also wird es eventuell während der ehe keinen zugewinn gegeben haben, sondern eher einen verlust. dann muss auch nichts aufgeteilt werden.
rentenansprüche müssen auch aufgeteilt werden, d.h. bei nichtgütlicher einigung werden die erworbenen rentenansprüche während der ehe auch aufgeteilt.
eltern können keine vereinbarung bzgl. der rechte des kindes treffen, also z.b. unterhalt für das kind ausschliessen.
olivermanuel
Hallo Winnie,
ich würde mich eher hier scheiden lassen, da auch bei einer Scheidung in DR Du diese hier anerkennen lassen musst.
Wenn Du Dich drüben nicht genau auskennst sparst Du Dir wahrscheinlich kein Geld.
Gerichtskosten werden immer wie schon geschrieben nach dem Streitwert berechnet.
Wenn ihr Euch über die Vermögensaufteilung egal in welcher Höhe schon vorher einigt, wird über dieses je nicht gestritten, und zählt somit auch nicht zum Streitwert.
Wenn einer von euch wenig oder kein Einkommen hat kann Gerichtskostenzuschuss beantragt werden.
Ist genauso wie holaqutal schreibt, also auch nicht teuer.
Mit dem gemeinsamen Kind ist es wichtig welche Staatsangehörigkeit dieses hat.
Mit deutschem Pass hat auch das Jugendamt immer ein Wort mitzureden.
Auf den Unterhalt kann man nicht verzichten, als Frau hast Du in der Regel immer gute Karten das Aufenthaltsrecht zu erhalten.
Das Sorgerecht kann gemeinsam ausgeübt werden wenn nichts dagegen spricht.
Wäre ich aber nur einverstanden wenn er in Deutschland bleibt.
Der Unterhalt wird in der Regel nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, kann man im Internet nachschauen.
Grüsse
Michael
holaquetal
also die entscheidende frage in diesem fall, die ich auch nicht beantworten kann:
wird eine dominikanische sorgerechtsentscheidung, die der deutschen mutter das alleinige sorgerecht zuspricht, in deutschland anerkannt?
nach meinem rechtsverständnis nein, weil es diesbezüglich afaik kein abkommen zwischen domrep und deutschland gibt, und weil es die rechte des (deutschen) kindes betrifft.
deswegen muss nach meinem rechtsverständnis über das sorgerecht immer ein deutsches familiengericht entscheiden.
die anerkennung der scheidung bleibt davon unberührt. die wird hier normalerweise anerkannt werden.