Scheidung mit Kind in der RD

winnie
Zitat:
Original von holaquetal


wird eine dominikanische sorgerechtsentscheidung, die der deutschen mutter das alleinige sorgerecht zuspricht, in deutschland anerkannt?




Ja, das ist die Frage aller Fragen... ich werde mal versuchen mich da schlau machen! Wenn das so ist, würde das wahrscheinlich einen RUN in die RD auslösen. Da könnte man als Reiseveranstalter überlegen, ob es sich nicht vielleicht lohnen würde ein Reisekomplettpaket "Sorgerecht-legal und unanfechtbar" anzubieten... (also ich fänd das lustig )

In diesem Sinne,
einen schönen Tag euch allen (und danke Holaquetal für die liebe Unterstützung!)
olivermanuel
Hallo,

wie schon geschrieben kommt es darauf an was für einen Pass das Kind hat.

Für ein deutsches Kind wird kein ausländisches Urteil anerkannt, hier muss ein deutsches Gericht entscheiden, und dieses hält immer Rücksprache mit dem Jugendamt.

Wenn ich die Artikel bisher lese ist das Kind Deutsch, ich würde auf alle Fälle das alleinige Sorgerecht beantragen, sonst muss bei allen wichtigen Entscheidungen der Mann mit einbezogen werden, und das kann durchaus schwierig werden wenn er sich z.B. wieder in DR aufhält.

Grüsse

Michael
Planner
Zitat:
Wenn ich die Artikel bisher lese ist das Kind Deutsch


Das in jedem Fall. Deutsch ist das Kind allein schon von der Herkunft wenn ein Elternteil Deutsche(r) ist. Dominikaner ist es auch. Die DR hat wie wir das Abstammungsrecht bei der Nationalität und nicht - wie die USA - das Territorialprinzip, wonach jede(r), der/die dort geboren ist automatisch die Staatsangehörigkeit hat.

Es muss allerdings hier registriert sein, da es in der DR geboren wurde.
Ich unterstelle mal, das ist geschehen.
winnie
Zitat:
Original von Planner
Zitat:
Wenn ich die Artikel bisher lese ist das Kind Deutsch



Ich unterstelle mal, das ist geschehen.


Nö, da war ich cleverer. Der Kleine ist deutsch, hat aber die Möglichkeit, einen dom. Pass zu bekommen für ganz günstige 180 Euro...
Wenn man jetzt mal bisschen rumspinnt, könnte man sagen, ich gebe für ihn die deutsche Staatsbürgerschaft ab, lasse mich in der RD scheiden, habe dort (und hier auch-weil dominicano) das alleinige Sorgerecht und lasse ihm ein Visum für Deutschland in seinen dominikanischen Pass eintragen, weil er aufgrund der Tatsache, dass seine Mutter Deutsche ist, ja hier leben dürfte. Ok, ganz verwirrend, würde ich auc nie tun, aber theoretisch möglich..
holaquetal
man kann afaik nicht auf die deutsche staatsbürgerschaft verzichten. hier gilkt seit den 30er jahren immer noch das blutrecht.
sonst würden sich z.b. tausende auf die weise um die wehrpflicht drücken.
Planner
Zitat:
man kann afaik nicht auf die deutsche staatsbürgerschaft verzichten.


Doch, kann man.
Jedenfalls dann, wenn man eine andere Staatsbürgerschaft nachweisen kann. Ein Verbot, die Nationalität aufzugeben, wie zB im Iran (und auch in der Türkei, glaube ich) gibt es hierzulande nicht.

Ist in den 50ern ja auch massenhaft passiert, als viele Leute in die USA und nach Australien ausgewandert sind. Als die dort eingebürgert wurden, mussten sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben.

Verboten ist es, einem Deutschen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er dadurch staatenlos wird. Diese Regelung ist ein Ergebnis der Ausbürgerungen aus der Nazi-Zeit. Im Umkehrschluss geht das aber schon, wenn er eine andere Nationalität hat.
holaquetal
Zitat:
Original von Planner
Zitat:
man kann afaik nicht auf die deutsche staatsbürgerschaft verzichten.


Doch, kann man.
Jedenfalls dann, wenn man eine andere Staatsbürgerschaft nachweisen kann. Ein Verbot, die Nationalität aufzugeben, wie zB im Iran (und auch in der Türkei, glaube ich) gibt es hierzulande nicht.

Ist in den 50ern ja auch massenhaft passiert, als viele Leute in die USA und nach Australien ausgewandert sind. Als die dort eingebürgert wurden, mussten sie ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben.

Verboten ist es, einem Deutschen die Staatsbürgerschaft zu entziehen, wenn er dadurch staatenlos wird. Diese Regelung ist ein Ergebnis der Ausbürgerungen aus der Nazi-Zeit. Im Umkehrschluss geht das aber schon, wenn er eine andere Nationalität hat.



ja, das stimmt. man kann die deutsche staatsbürgerschaft abgeben. aber dazu muss man eine zeit im ausland gelebt haben. bei jungen kommt noch das problem mit dem wehrdienst.

deutsche mit ausländischen pass können sich nicht durch verzicht ohne weiteres vor dem wehrdienst drücken.

und für einen verzicht bräuchte man bei minderjährigen bestimmt die unterschrift des vaters,
Planner
Zitat:
man kann die deutsche staatsbürgerschaft abgeben. aber dazu muss man eine zeit im ausland gelebt haben


Das ist eine von mehreren Varianten. Hierzu Wikipedia:

Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält für den Verlust mit Willen des Betroffenen folgende Regelungen:

Entlassung, auf Antrag des Staatsbürgers, wenn er eine andere erwerben will und ihm dies von einem anderen Staat zugesichert ist
Verzicht, wenn der Staatsbürger auch weitere Staatsbürgerschaften hat
Adoption durch einen Ausländer
Erklärung nach dem Optionsmodell (siehe oben), dass der Staatsbürger die deutsche Staatsangehörigkeit nicht behalten will
Nichtoptieren: Unterlassung einer Erklärung nach dem Optionsmodell, ob der Staatsbürger die deutsche Staatsangehörigkeit nicht behalten will, nachdem ein formeller und rechtzeitiger Hinweis durch die Staatsbürgerschaftsbehörde erfolgt ist.



Zitat:
und für einen verzicht bräuchte man bei minderjährigen bestimmt die unterschrift des vaters


Des bzw. der Erziehugnsberichtigten. Und solange das Scheidungsverfahren noch nicht durch ist und das Sorgerecht noch nicht geklärt ist, braucht man tatsächlich die Zustimmung Beider.

Zitat:
Wenn man jetzt mal bisschen rumspinnt, könnte man sagen, ich gebe für ihn die deutsche Staatsbürgerschaft ab, lasse mich in der RD scheiden, habe dort (und hier auch-weil dominicano) das alleinige Sorgerecht und lasse ihm ein Visum für Deutschland in seinen dominikanischen Pass eintragen


Tut mir leid, Winnie, aber das wird wohl nicht laufen.

Aber allein schon aufgrund dieses Problemes kann es sich empfehlen, die Scheidung eher in Deutschland durchzuziehen und das Kind ausser Reichweite des Vaters zu halten. Sollte er sich tatsächlich dazu hinreissen lassen, das Kind zu sich zu nehmen, wirst du es wohl nur schwer wiedersehen.
holaquetal
ich würde mich auf jeden fall in der domrep scheiden lassen und mir auch dort das alleinige sorgerecht zusprechen lassen. alleine schon, um eine rechtliche handhabe dort zu haben.

diese scheidung dann in deutschland anerkennen zu lassen dürfte eventuell auch einfacher sein, als die scheidung hier. aber man kann auch die scheidung hier noch einmal durchziehen. allerdings muss man eventuell 3 jahre trennung abwarten, falls der mann nicht einwilligt. und das dürfte ja wohl zu befüchten sein.

das könnte ebenfalls ein wesentlicher grund sein, wenn man nicht 3 jahre warten kann/will.
winnie
Nein, dass das so nicht geht war mir schon klar, fands nur lustig da mal rumzuspinnen.
Aus der Reichweite des Vaters zu bringen wird einigermassen schwer sein, da er in D lebt und nicht weit weg.
Als ob ich nicht schon genug mitgemacht hätte, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich mir mit dieser Kröte auch noch das Sorgerecht teilen muss. Und dann tanzt er wegen jedem Pups an und will was bestimmen. Nix für sein Kind zahlen, nicht mal ein angelutschtes Bonbon hat er dem Kleinen aus seinem 3-wöchigen Urlaub mitgebracht... Naja egal, meinen Schatz krieg ich auch alleine gross, find es halt nur unfair, dass er wenig Pflichten aber dafür wohl massenweise Rechte an dem Kleinen hat...

holaquetal
Zitat:
Original von winnie
Nein, dass das so nicht geht war mir schon klar, fands nur lustig da mal rumzuspinnen.
Aus der Reichweite des Vaters zu bringen wird einigermassen schwer sein, da er in D lebt und nicht weit weg.
Als ob ich nicht schon genug mitgemacht hätte, wird es wohl darauf hinauslaufen, dass ich mir mit dieser Kröte auch noch das Sorgerecht teilen muss. Und dann tanzt er wegen jedem Pups an und will was bestimmen. Nix für sein Kind zahlen, nicht mal ein angelutschtes Bonbon hat er dem Kleinen aus seinem 3-wöchigen Urlaub mitgebracht... Naja egal, meinen Schatz krieg ich auch alleine gross, find es halt nur unfair, dass er wenig Pflichten aber dafür wohl massenweise Rechte an dem Kleinen hat...



der gesetzgeber will wohl nicht, dass der kontalt des kindes zum vater/mutter durch die unterhaltsstreitigkeiten zwischen den eltern behindert wird.
aber recht haben und recht bekommen sind nicht das selbe.
und das aufenthaltsbestimmungsrecht hast ja du. also kannst du z.b. jederzeit woanders hinziehen.
was würdest du denn machen, wenn du das alleinige sorgerecht hättest? den kontakt ganz unterbinden? das wäre doch auch nicht im interesse des kindes.
der vater mag noch so ein arschloch sein, aber das kind hat meiner meinung nach ein recht, kontakt zum vater zu haben.
winnie
@holaquetal:
Nein ganz unterbinden würde ich ihn nicht. Der Kleine ist mit seinen 3 Jahren schon alleine drauf gekommen, dass sein Papa nicht so der Hit ist. Da mische ich mich nicht ein, ich erzähle auch nix schlechtes über ihn und momentan, wir sind ja erst sein ca 3 Monaten richtig getrennt, sage ich auch noch ganz tapfer, der Papa sei Arbeiten. Eigentlich die pure Ironie, aber was soll ich denn sagen?
Mir geht es einfach nur darum, dass er sich nicht so stark einmischen kann. Ich habe auch gesagt, er kann den Kleinen anrufen und sehen, wann er mag, aber das funktioniert auch nicht richtig. Er kümmert sich nur, wenn er will und dann läuft es meistens darauf raus, dass er mir die grosse Liebe schwört und den Kleinen mit Dummheiten total aus der Ruhe bringt. Solche sachen wie, der Papa kommt morgen und hat tolle Geschenke und dann hört man wieder 2 tage nichts von ihm, kann ja für einen 3-jährigen auch nicht gut sein.
Ich hab es wirklich auf die absolut nette Art probiert, anfangs durfte er auch noch bei uns übernachten, dass der Kleine die Trennung nicht ganz so aprupt mitbekommt, aber das hat nichts gebracht, weil er dann jedem erzählt hat, das wird wieder, ich baue jetzt ein haus für meine familie und so. Und die queridas sassen zu hause und haben wie wild angerufen, wo er denn bleibe... War (im Nachhinein) wirklich lustig. Wollte auch nur mal klarstellen, dass ich den Kleinen nicht für irgendwelche Rachegelüste nutze. Die habe ich nicht. Mir tut er schon fast leid. Das ist doch kein Leben, wenn man immer nur lügen muss, um zu erreichen was man will....
holaquetal
aber wie stark er sich einmischt, das kannst du nicht mit einem urteil über das sorgerecht beeinflussen. meiner meinung nach. ausser du drohst damit den kontakt zu unterbinden, und das willst du ja sowieso nicht.

wen liebt er denn mehr? sich selber oder seinen sohn? wenn er sich selber mehr liebt (tippe ich mal), dann wird er irgendwann sowieso nicht mehr so oft aufkreuzen und sich eher um die queridas kümmern.
es sei denn, er will dich zurückhaben.
wenn du irgendwann einen neuen freund haben wirst, dann wird er sicher kapieren, dass die sache vorbei ist. ich schätze, dass spätestens dann der kontakt zum sohn langsam einschlafen wird,.

also ist das sorgerecht eigentlich auch nicht SOOOO wichtig.
olivermanuel
Hallo,

also nochmal, und das fällt mir als Vater und zum 2. mal verheirateter Mann nicht leicht.
So wie Dein Mann sich verhält, ihr lebt alle in Deutschland, somit solltet ihr euch auch hier scheiden lassen, abgesehen davon wenn man den Aufwand für die Scheidung in DR mit den dann nötigen Beglaubigungen berücksichtigt, sparst Du Dir wahrscheinlich auch nicht viel Geld.

Dann solltest Du berücksichtigen, dass im Falle einer erneuten Heirat Du unter Umständen nochmals Behördenkrieg hast wenn Du nicht hier geschieden bist.

Meine jetzige Frau (Dominikanerin) war in Deutschland verheiratet und wurde in Frankreich geschieden, da sie zu der Zeit dort lebte.
War alles kein Problem bis wir heiraten wollten.
Da wollte das Oberlandesgericht hier eine zusätzliche Beglaubigung der Franzosen, dass die Ehe nach Paragraph blablabla der EU geschieden wurde.
Die Franzosen wollten dies in Unkenntnis des EU Paragraphen nicht anerkennen. Totaler Irrsinn und wir reden hier von 2 EU-Staaten.

Natürlich funktioniert dies wie holaquetal schon schrieb, aber sparen werdet ihr nicht viel.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind muss ein deutsches Gericht entscheiden, und in der Regel bekommst Du es, dies kann auch nur ein Elternteil haben.

Ich würde auf alle Fälle das alleinige Sorgerecht beantragen, um bei wichtigen Entscheidungen Deinen Ex nicht jedesmal konsultieren zu müssen, zumal Du ja nicht weisst wo und bei wem er sich in den nächsten Jahren aufhält.

Das Umgangsrecht (Besuchszeiten etc.) kann nur in schwerwiegenden Fällen entzogen oder eingeschränkt werden. Ist hier ja wahrscheinlich nicht nötig und hat nichts mit dem Sorgerecht zu tun. Abgesehen ist er ja scheinbar kein schlechter Vater sondern nur oberflächlicher Typ.

Unterhalt muss er bezahlen, dafür wird idR die Düsseldorfer Tabelle herangezogen, bezahlt er nicht geht das Jugendamt für ihn eine Zeitlang in Vorleistung, muss er aber zurückzahlen, da es wie ein Darlehen für ihn behandelt wird.

Grüsse


Michael
holaquetal
geld ist das eine, zeit das andere.
in deutschland kann der mann die scheidung um drei jahre verzögern, wenn er nicht einwilligt.

ausserdem sollte man sicherstellen, dass man in der domrep. eine handhabe hat, falls er mit dem kind dorthin verschwindet.
möglicherweise wird sich das kind ja noch als minderjähriger in der domrep. aufhalten.
ich hätte da kein gutes gefühl, wenn der vater dort noch ein sorgerecht hätte.

ausserdem gibt es besitz in der domrep. auch deswegen sollte man sich in beiden ländern scheiden lassen.

die frage ist nur, ob man ein neues verfahren in deutschland anfängt, oder die scheidung, die man sowieso in der domrep. machen sollte einfach anerkennen lässt.

bei niedrigem einkommen könnte die scheidung in deutschland billiger sein, als die beglaubigungen und übersetzungen. das hängt vom einzelfall ab.
die anerkennung wäre aber auf jeden fall schneller als eine scheidung in deutschland ohne einverständnis des mannes.
dann verlangt das deutsche gesetz seltsamerweise eine 3-jährige trennung vor der scheidung. warum weiss der geier.


das sorgerechtsverfahren sehe ich unabhängig von der scheidung. das sorgerechtsverfahren hat auch nicht die scheidung zur voraussetzung. das geht auch bei getrenntleben.
man kann auch darüber nachdenken, überhaupt auf ein solches verfahren zu verzichten.
afaik gibt es keine pflicht zu einem sorgerechtsverfahren bei einer scheidung. ich bin mir da aber nicht sicher.
solange keiner klagt, haben sowieso beide das sorgerecht.
das alleinige sorgerecht sollte man also nur einklagen, wenn man dies auch stichhaltig begründen kann. ansonsten ist es sinnlos.

aber meiner meinung nach ist das sorgerecht in deutschland eigentlich nicht so wichtig, da die mutter sowieso den kontakt zum vater ermöglichen will. eigentlich ist das sorgerecht in der domrep. fast wichtiger.

das sorgerecht heisst zwar "recht" ist aber eigentlich eher mit pflichten verbunden.
bei einem solchen kerl sollte man vielleicht vermeiden, für das kind ein bankkonto einzurichten, solange es noch nicht volljährig ist.
winnie
Also ich muss sagen, das war der absolute Glückstreffer mich hier anzumelden! Vielen Dank für eure Antworten. Ihr helft mir wirklich, das Ganze klarer zu sehen!
Wie holaquetal schon geschrieben hat, es wird wohl wirklich fast schon sinnvoller sein, ein alleiniges Sorgerecht in der RD zu haben. Da wir auch zeitweise Urlaub dort machen. Da kann ich mal eine lustige geschichte erzählen, die wieder einmal zeigt, dass sich Dominikaner, sobald sie irgendeine Form von "Rang" haben, herzlich wenig um das Gesetz kümmern:
Wir waren 2005 für 3 Wochen in der RD, um die Familie zu besuchen. Beim Abflug, wir waren schon etwas knapp dran, da ja jeder noch weinen musste und die Verabschiedung sich länger als erwartet gezogen hatte. Wir haben also alle Papiere abgegeben am check-in, alles war erledigt und ich sagte meinem Mann, dass ich mit dem Kleinen schon mal durch die "Abfertigung" gehe, damit er sich noch ganz gemütlich verabschieden kann. Ich also losmarschiert mit meinem deutschen Pass und dem deutschen (!!!!!) Pass meines Sohnes. Der Zoll-Master-of-desaster schaut mich an, meinen Sohn und meint:
Eso es un dominicano!
Ich: no, un aleman. Mi hijo tiene el passaporte aleman, nada mas
Er: Pero el papa es un dominicano
Ich habe noch gelacht, weil ich dachte, er wolle flirten... Si, es un dominicano
Er: el pequenito no puede viajar!
ich: porque?
Er: porque el papa es dominicano, despues, el pequenito es dominicano tambien. No puede viajar, que usted no entiende?
Ich: pero el ziene passaporte aleman y nada mas.
Er: No me importa, quiero hablar con el papa y despues vamos a ver si su hijo puede salir del pais.

So, fertig. Noch Fragen? Für die, die mich jetzt nicht verstanden haben, der Zollclown meinte also, dass ihn der deutsche Pass meines Sohnen nen Sch... interessiert, man würde ihm ansehen, dass der papa dominicano ist und ohne den läuft hier nix. Glücklicherweise war ja mein Mann gleich da und war dann so grosszügig uns natürlich mit einem fetten Grinsen im Gesicht, die Ausreise zu gestatten. Ist das nicht der Wahn? Hab mich mal schlau gemacht, was gewesen wäre, wenn ich alleine gewesen wäre. ich hätte mitgehen müssen zur Polizeistation und dort wären die Papiere erst mal überprüft worden, ich hätte wahrscheinlich was zahlen müssen für den "Aufwand" und paar Std später hätten sie mich ja gehen lassen müssen. Der Flug wäre weg gewesen und ich hätte da gestanden.

Also ist eine Sorgerechtsbestimmung in der RD wirklic wictig, die sollte man dann wohl auch immer dabei haben, am besten von jedem beglaubigt, der meint er hätte was zu sagen!

Bin für alle Ideen sehr dankbar!
Ganz liebe Grüsse und Danke nochmal, dass ihr euch so viel zeit nehmt für mein Problem...
Peter
Hola Winnie,

nun, hat zwar jetzt nichts mit Scheidung zu tun, bezieht sich allerdings auf das Sorgerecht.
Meine dominikanische Freundin hat einen kleinen Sohn. Als sie damals schwanger war, hat sich der "liebe" Erzeuger aus dem Staub gemacht und sie sitzen lassen. Als das Kind geboren wurde, hat sie keinen Vater angegeben. So steht es in der Geburtsurkunde. Damit hat sie nach dominikanischem Recht das alleinige Sorgerecht an dem Kleinen. Nicht auszudenken wie es wäre, wenn sie den Vater, der ihr sehr wohl bekannt ist, hätte eintragen lassen.
Auf diese Art Hindernisse kann ich, da sie in absehbarer Zeit zu mir kommt, gerne verzichten!
Denke, diese A....loch hätte sich seine "Zustimmung" gut bezahlen lassen...und zwar von mir.

Saludos, Peter
winnie
Zitat:
Original von Peter

Denke, diese A....loch hätte sich seine "Zustimmung" gut bezahlen lassen...und zwar von mir.

Saludos, Peter


Das kann ich mir gut vorstellen! Einerseits ärgerlich, wobei ich immer noch froh bin, dass dort mit Geld ausnahmslos alles geht. Das kann auch gut sein!

Liebe Grüsse und alles Gute für euch!
olivermanuel
Hallo Winnie,

das mit dem Sorgerecht ist tatsächlich ein Problem sobald Du dominikanischen Boden betrittst.
Selbst wenn Du das alleinige Sorgerecht in DR erwirkst, kannst Du davon ausgehen dass der Vater dies in Deiner Abwesenheit jederzeit zurück erhält.
Wie Du schon schreibst mit Geld erreichst Du dort alles. Und er ist nunmal der Dominikaner.
Trotzdem wenn Du für ein Kind mit deutschem Pass das alleinige Sorgerecht hast sind die Karten für Dich schon besser.
Hier eine kleine Geschichte dazu:
Meine Frau hatte während der Scheidung von ihrem ersten Mann (Deutscher) die glorreiche Idee mit der gemeinsamen Tochter zurück in die Heimat zu gehen.
Da ihr Ex dies (verständlicherweise) nicht akzeptieren wollte, und sich mit allen Mitteln zu Wehr setzte erhielt sie in der dominikanischen ein Schreiben auf Betreiben des Anwalts (sie war schon 3 Monate drüben), dies forderte sie auf innerhalb von 4 Wochen mit dem Kind in die Bundesrepublik zurückzukehren.
Bei solchen Fällen erhält man auch Hilfe vom auswärtigen Amt und damit der Botschaft.
Anderenfalls drohte man ihr mit dem Entzug des Sorgerechts in Deutschland, einem Strafverfahren wegen Kindesentzug und Visakonsequenzen.
Hätte sie vielleicht ignoriert wenn sie nie wieder nach Europa wollte.
So hat sie sich relativ schnell ein Ticket gekauft, da sie ja keine bösen Absichten hatte.
Anderenfalls war ihr klar, und ich würde genauso handeln, dass der Ex einen Weg gefunden hätte das Kind dort abzuholen durch die Passkontrolle zu kommen.
Dies ist in islamischen Länder sicher schwerer, da dort der Mann in der Regel das Sorgerecht automatisch bekommt.

Meine Frau erhielt hier nur das Aufenthaltsbstimmungsrecht nur mit der Auflage das Umgangsrecht des Vaters zu gewährleisten.

Übrigens da wir öfter auch getrennt fliegen, ich oft mit den schulpflichtigen Kindern, und diese natürlich auch Mischlinge sind, habe ich die Frageschon öfter gehört.
Ich vereinfache dann, stelle mich doof und behaupte die Mutter sei Amerikanerin. Gibt einfach keinen Dominikaner.
Beim letzten Mal wollten sie mich tatsächlich mit meinem Sohn nicht durchlassen, da sie mir nicht glaubten, dass es meiner ist.
Könnte ich ja im Dutyfree für Kinder gekauft haben.
Ich habe ihnen dann mit meinem 4-jährigen viel Spass gewünscht, und daruf hingewiesen dass ich ja alleine fliegen könne, und sie können den Kleinen behalten da ich ja noch 3 andere habe. Die Botschaft würde sich dann um mein deutsches Kind kümmern.
Ich bin dann einfach weiter, habe ihr seinen Pass liegen lassen. So schnell konnte ich gar nicht schauen wie die mir mit meinem Sohn hinterher ist.

saludos


Michael
Leni-P
Hola Michael,

jetzt muss ich ja mal lachen...klasse Aktion...und man sieht dass es einfach nur Einschüchterung ist, um vielleicht ein bisschen "Trinkgeld" rauszuschlagen...und bei den meisten Eltern werden sie da wohl auch Erfolg haben!

es ist schon erschreckend, wie hilflos man auf einmal da stehen kann...