Hallo Steffan
Hier einmal das Merkblatt der deutschen Botschaft in Santo Domingo
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embajada de la República Federal de Alemania
Stand: Januar 2005
Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Eheschließung in Deutschland
Für die Beantragung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland benötigen Sie folgende Unterlagen:
· Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare mit zwei Paßfotos
· Original und zwei Kopien des gültigen Reisepasses des Antragstellers
· Original und zwei Kopien der Geburtsurkunde des Antragstellers mit deutscher Übersetzung
Die Urkunde muss von der Obersten dominikanischen Wahlbehörde (JCE) und dem dominikanischen Außenministerium (Cancilleria) vorbeglaubigt sein.
· Original und zwei Kopien der Ledigkeitserklärung des Antragstellers mit deutscher Übersetzung. Die Ledigkeitserklärung muss mit zwei Zeugen entweder bei einem Friedensrichter oder vor einem Notar als „Acto autentico“ abgegeben und dann von der Staatsanwaltschaft
(Procuradoría) und dem dominikanischen Außenministerium (Cancillería) vorbeglaubigt sein.
· Zwei Kopien des Reisepasses des deutschen Verlobten
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
Anträge werden montags-freitags (außer an Feiertagen) von 8.00 bis 11.30 entgegen genommen.
Bei Antragstellung ist die Visumgebühr in Höhe von 30,- Euro in Landeswährung (dom. Pesos) zu entrichten.
Die Botschaft leitet den Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland über das Bundesverwaltungsamt an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Wenn von dort die gem. § 31 AufenthV erforderliche Zustimmung nach ca. 6-8 Wochen vorliegt, kann die Botschaft das Visum, in der Regel befristet auf 3 Monate, erteilen.
Der Antragsteller wird dann von der Botschaft telefonisch unterrichtet. Die Verlängerung des Visums erfolgt durch die Ausländerbehörde in Deutschland.
Da die Botschaft die Legalisation dominikanischer Urkunden eingestellt hat, kann auf Anforderung der innerdeutschen Behörden eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein. Dies kann zu einer
längeren Bearbeitungszeit des Visumantrags führen. Auf das entsprechende Merkblatt wird verwiesen.
Adresse: Post: Telefon: Telefax: E-Mail:
Gustavo Mejía Ricart esq. Abraham Lincoln Auswärtiges Amt (001-809) 542-8949/50 (001-809) 542-8955
embal@codetel.net.do
Torre Piantini, 16./17. Stock Botschaft Santo Domingo
Piantini – Santo Domingo 11013 Berlin
| Zitat: |
| Die Botschaft leitet den Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland über das Bundesverwaltungsamt an die zuständige Ausländerbehörde weiter. |
Hier beginnt nun das Problem, ihr seit warscheinlich noch im Stadium der Urkundenüberprüfung vor Ort. Wenn die Botschaft die Überprüfung abgeschlossen hat leitet sie den Antrag zur Ausländerbehörde weiter.
Du wirst dann von der Ausländerbehörde vorgeladen um eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Die Ausländerbehörde schließt sich dann mir dem Standesamt zusammen um zu prüfen, ob dort der Antrag zur Eheschließung vorliegt.
Damit Du die Eheschließung beantragen kannst möchte das Standesamt die Geburtsurkunde und die Ledigkeitsbescheinigung usw. vorliegen haben.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Die Botschaft schickt die Unterlagen mit zur Ausländerbehörde oder 2. die erforderlichen Unterlagen für das Standesamt werden Deiner Verlobten nach der Überprüfung persönlich ausgehändigt.
Erst wenn das Standesamt die vollständigen Unterlagen vorliegen hat wird sie der Ausländerbehörde das OK geben. Wie sich Standesamt und Ausländerbehörde bezüglich der Anmeldung zur Eheschließung einigen liegt in deren Ermessen. Bestehen die Behörden auf eine Verbindliche Anmeldung, brauchst Du auch die Unterschrift Deiner Verlobten. Das kann sie vom Ausland aus machen mit einer sogenannten Beitrittserklärung oder das Standesamt besteht auf einer persönlichen Unterschrift Deiner Verlobten, dann regelt sie das mit der Ausländerbehörde und die Ausländerbehörde gibt der Botschaft das OK zur Erteilung des Visums.
Dein Problem ist nun wie und woher bekommst Du die notwendigen Papiere zur Vorlage beim Standesamt.
Das können Dir nur die beteiligten Behörden sagen, denn das machen die von Behörde zu Behörde im eigenen Ermessen. Da musst Du halt bei denen nachfragen und sie um Hilfe bitten. Hilflose Menschen erweichen manchmal so ein Beamtenherz.
Viel Glück
Franko