Deutsche Botschaft in Santo Domingo - Visa - Heiraten

Melody888
Komisch, ich musste die 225 EUR beim Ausländeramt hinterlegen (war 2005), den Rest hat dann alles das Ausländeramt erledigt. Auf dem Standesamt musste ich gar nichtsmachen. Da hab ich damals nur angerufen, ob sie irgendwelche Unterlagen benötigen, was verneint wurde.
Erst als mein Mann dann in D. angekommen ist, mussten wir auf´s Standesamt um das Aufgebot zu bestellen.

Ich war damals genau 2x im Ausländeramt, für die Verpflichtungserklärung und später nochmal um die Original-Unterlagen wieder abzuholen. Ging bei uns alles reibungslos, schnell und unkompliziert!

LG,
holaquetal
macht euch nichts draus.

man heiratet schliesslich nur einmal im leben
Melody888
Zitat:
Original von Franko


Unsere Ausländerbehörde wollte auch, dass die Hochzeit, mit Beitittserklärung, beim Standesamt angemeldet ist. Erst dann wollten sie das OK für das Eheschließungsvisum geben.
Ich sollte also eine Beitrittserklärung von meiner Frau besorgen. Beitrittsermächtigung heißt, dass Deine Verlobte dem Willen zur Eheschließung beitritt. Also ihre persönliche Unterschrifft ersetzt.


Das wurde bei uns auch nicht verlangt!


Zitat:
Original von FrankoDas heißt, Eure (vollzähligen) Papiere werden vom Standesamt an das Oberlandesgericht geschickt, Die Bearbeitung kann bis zu 6 Wochen dauern.


Bei uns hat die Überprüfung beim OLG 3 Wochen gedauert.
Ist schon komisch, wie unterschiedlich hier die Voraussetzungen der verschiedenen Ämter sind.
Steffan
Hallo zusammen,

ich war heute mal wieder beim Landratsamt.
Ich habe einen Brief von dem netten Amt bekommen
Sie benötigen eine Anmeldung zur Eheschließung,
die ich aber erst erhalte wenn laut Landratsamt die ORIGINAL Unterlagen von meiner Freundin hier beim Oberlandesgericht geprüft worden sind!!

Leider sind die ORIGINAL Unterlagen bei der Botschaft in Santo Domingo
und die rücken die ORIGINAL Unterlagen nicht raus sondern nur Kopien
und diese besagten Kopien reichen nicht um die Unterlagen zu prüfen um eine Anmeldung zur Eheschließung zu beantragen!!

Also Keine Anmeldung kein Visum keine Heirat.

Ich blick nicht mehr durch

ODER blicken die sch.... Ämter nicht durch

Uns feht nur noch die Anmeldung
Ich habe hier die Kohle hinterlegt zur Prüfung
und eine Bestätigung bekommen und diese zur Deutschen Botschaft geschickt.!
Steffan
Kann mir jemand sagen wie meine Freundin ein Visum zur beabsichtigten Eheschließung bekommt??

Ab diesen Jahr ist wohl ein neues Gesetz erlassen worden das die Prüfung der Unterlagen hier in Deutschland gemacht werden muss.

Aber die Botschaft rückt die Unterlagen nicht raus?

Ich habe keinen Durchblick hehr!
Planner
Entweder ist das Verfahren jetzt sehr kompliziert gemacht worden oder die Ämter kennen sich selber nicht mehr aus.

In der gegenwärtigen Situation kannst du schnell zwischen den Ämtern verhungern.

Lass sie -wenn es noch geht - per Besuchervisum kommen und dann heiratet entweder in Dänemark (da war ja auch eine Erklärung im Forum) oder in der DR. Das ist in jedem Fall einfacher.
Steffan
Ich rufe jetzt mal die Botschaft an und frag was da los ist!!

Die Botschaft sagt zu meiner Freundin sie bekommt ihre ORIGINAL Unterlagen nicht!!
Und das Standesamt sagt ohne Original Unterlagen keine Anmeldung zur Eheschließung.

Mal schaun was ich herausfinde.
Franko
Hallo Steffan

Hier einmal das Merkblatt der deutschen Botschaft in Santo Domingo

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Embajada de la República Federal de Alemania

Stand: Januar 2005

Merkblatt zur Beantragung eines Visums zur Eheschließung in Deutschland
Für die Beantragung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland benötigen Sie folgende Unterlagen:

· Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare mit zwei Paßfotos

· Original und zwei Kopien des gültigen Reisepasses des Antragstellers

· Original und zwei Kopien der Geburtsurkunde des Antragstellers mit deutscher Übersetzung
Die Urkunde muss von der Obersten dominikanischen Wahlbehörde (JCE) und dem dominikanischen Außenministerium (Cancilleria) vorbeglaubigt sein.

· Original und zwei Kopien der Ledigkeitserklärung des Antragstellers mit deutscher Übersetzung. Die Ledigkeitserklärung muss mit zwei Zeugen entweder bei einem Friedensrichter oder vor einem Notar als „Acto autentico“ abgegeben und dann von der Staatsanwaltschaft
(Procuradoría) und dem dominikanischen Außenministerium (Cancillería) vorbeglaubigt sein.

· Zwei Kopien des Reisepasses des deutschen Verlobten
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.

Anträge werden montags-freitags (außer an Feiertagen) von 8.00 bis 11.30 entgegen genommen.
Bei Antragstellung ist die Visumgebühr in Höhe von 30,- Euro in Landeswährung (dom. Pesos) zu entrichten.

Die Botschaft leitet den Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland über das Bundesverwaltungsamt an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Wenn von dort die gem. § 31 AufenthV erforderliche Zustimmung nach ca. 6-8 Wochen vorliegt, kann die Botschaft das Visum, in der Regel befristet auf 3 Monate, erteilen.

Der Antragsteller wird dann von der Botschaft telefonisch unterrichtet. Die Verlängerung des Visums erfolgt durch die Ausländerbehörde in Deutschland.
Da die Botschaft die Legalisation dominikanischer Urkunden eingestellt hat, kann auf Anforderung der innerdeutschen Behörden eine Urkundenüberprüfung erforderlich sein. Dies kann zu einer
längeren Bearbeitungszeit des Visumantrags führen. Auf das entsprechende Merkblatt wird verwiesen.

Adresse: Post: Telefon: Telefax: E-Mail:
Gustavo Mejía Ricart esq. Abraham Lincoln Auswärtiges Amt (001-809) 542-8949/50 (001-809) 542-8955 embal@codetel.net.do
Torre Piantini, 16./17. Stock Botschaft Santo Domingo
Piantini – Santo Domingo 11013 Berlin

Zitat:
Die Botschaft leitet den Antrag auf Erteilung eines Visums zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland über das Bundesverwaltungsamt an die zuständige Ausländerbehörde weiter.

Hier beginnt nun das Problem, ihr seit warscheinlich noch im Stadium der Urkundenüberprüfung vor Ort. Wenn die Botschaft die Überprüfung abgeschlossen hat leitet sie den Antrag zur Ausländerbehörde weiter.
Du wirst dann von der Ausländerbehörde vorgeladen um eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Die Ausländerbehörde schließt sich dann mir dem Standesamt zusammen um zu prüfen, ob dort der Antrag zur Eheschließung vorliegt.
Damit Du die Eheschließung beantragen kannst möchte das Standesamt die Geburtsurkunde und die Ledigkeitsbescheinigung usw. vorliegen haben.
Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten. 1. Die Botschaft schickt die Unterlagen mit zur Ausländerbehörde oder 2. die erforderlichen Unterlagen für das Standesamt werden Deiner Verlobten nach der Überprüfung persönlich ausgehändigt.
Erst wenn das Standesamt die vollständigen Unterlagen vorliegen hat wird sie der Ausländerbehörde das OK geben. Wie sich Standesamt und Ausländerbehörde bezüglich der Anmeldung zur Eheschließung einigen liegt in deren Ermessen. Bestehen die Behörden auf eine Verbindliche Anmeldung, brauchst Du auch die Unterschrift Deiner Verlobten. Das kann sie vom Ausland aus machen mit einer sogenannten Beitrittserklärung oder das Standesamt besteht auf einer persönlichen Unterschrift Deiner Verlobten, dann regelt sie das mit der Ausländerbehörde und die Ausländerbehörde gibt der Botschaft das OK zur Erteilung des Visums.
Dein Problem ist nun wie und woher bekommst Du die notwendigen Papiere zur Vorlage beim Standesamt.
Das können Dir nur die beteiligten Behörden sagen, denn das machen die von Behörde zu Behörde im eigenen Ermessen. Da musst Du halt bei denen nachfragen und sie um Hilfe bitten. Hilflose Menschen erweichen manchmal so ein Beamtenherz.
Viel Glück

Franko
Steffan
Hallo Franko,

Danke für deine Hilfe!!

Ich habe vergangene Woche mit der Botschaft telefoniert!
Mir wurde gesagt das die Überprüfung der Unterlagen am Laufen sei.
Die Botschaft hat sich schon mit meinem Standesamt in Verbindung gesetzt das es ca. noch 2-3 Wochen dauern wird.
Dann hoffe ich das die Botschaft direkt die Papiere an mein Standesamt schickt,so das ich die Anmeldung zur Eheschließung beantragen kann und mit dieser dann zum Ausländeramt gehen kann das das Visum erteilt werden kann.

Mir wurde gesagt das jetzt alles soweit in Ordnung sei.

Ich hoffe das alles funktioniert!
franziska
Hola Steffan
Also diese Geschichte kommt mir sehr bekannt vor. Mein Freund und ich kämpfen schon seit Anfang Februar mit den Behörden.
Mein Freund war, wie deine Freundin, Anfang Februar das Visum zur Hochzeit beantragen. Die von der Botschaft waren auch ganz nett und meinten alle Unterlagen wären vollständig und sie schicken sie dann weiter zum Ausländeramt meiner Stadt. Von denen bekam ich dann Ende Februar auch tatsächlich Post und ich solle mit einigen Unterlagen bei Ihnen vorbeischauen. Dies hab ich dann auch gemacht, nur fehlte wie bei dir die Bescheinigung von Standesamt das die Heirat stattfinden darf. Größtes Ärgernis für uns war das wir vorher alle 3 Ämter angerufen hatten was wir bräuchten, und keiner erwähnte dieses Papier. Na gut, ich zum Standesamt und fragen was sie dafür bräuchten. Sie meinte alle seine Papiere die er eh schon eingereicht hatte mit deutscher Übersetzung, einen ausgefüllten Fragebogen vom Standesamt, 2 Passbilder und Kopie vom Pass. Da die Botschaft aber wie bei dir mit den Orginalen nicht rausrückt und das Standesamt die aber wollten, mußte mein Freund also nocheinmal ne Geburtsurkunde und Ledigkeitserklärung holen. Diese hat er mir dann zugeschickt und ich hab sie dann übersetzen lassen und hier dann so Ende März eingereicht und auch die 225€ gezahlt. Das witziges finde ich im nachhinein, dass man hier beim Standesamt alle Unterlagen nochmal einreichen muß und diese dann eh an die Botschaft zur Überprüfung geschickt werden, obwohl die Botschaft ja schon die Orginale hat. Das nennt man wohl Beamtenlogik.
Nun nach über 4 Wochen sind die Unterlagen wohl auch auf dem Rückweg von der D.R. Nur wart ich auf deren Ankunft hier nun auch schon über 2 Wochen. Da die Unterlagen über das auswärtige Amt in Berlin gehen, hab ich da auch schon angerufen und die sagten mir, dass ein Kurier nur ein mal die Woche rausgeht. Ämter!!!! Er meinte aber sie "müßten" die Woche bei meinem Standesamt sein. Nun schauen wir mal wann die sich melden.
Aber ich kann dir sagen, es ist ein echter Kampf und wenn du nicht die richtigen Leute am Telefon erwischt....
Aber ich wünsch euch viel Glück.
Adios Franziska
Franko
Also die Unterlagen gehen nicht wieder zur Botschaft, sondern zum zuständigen Oberlandesgericht und von dort kommt dann das OK. Die beglaubigten Urkunden bleiben beim Oberlandesgericht. Dieses geschieht bei allen Staaten welche kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellen, sondern nur Ledigkeitsbescheinigungen. Das Oberlandesgericht prüft dann die Unterlagen und ersetzt dadurch das fehlende Ehefähigkeitszeugnis. Sind die Unterlagen OK steht einer Heirat nichts mehr im Wege. Hat das Oberlandesgericht zweifel kann es sein, dass zum Beispiel noch einmal Dokumente im Heimatland überprüft werden müssen oder noch eidesstattliche Erklärungen nachgereicht werden müssen.
Wenn sich die hochzeitswillige Person bereits mit einem Hochzeitsvisum in Deutschland aufhällt und die erneuten Prüfungen mehr als drei Monate dauern wird das Visum anstandslos verlängert. (Natürlich nur wenn die Verzögerung bei den Behörden lag)

Bernado
Steffan
Hallo,

also mir wurde gesagt das die Unterlagen von der Botschaft zu meinem Standesamt gehn.
Jetzt kann ich die Anmeldung zur Eheschließung machen, richtig!?
Und mit dieser zum Ausländeramt und die sagen der Botschaft bescheid -die Botschaft gibt grünes Licht für das Visum, richtig!?

Die Unterlagen gehen vom Standesamt an das Oberlandesgericht zur Prüfung.
Oder müssen die Unterlagen erst zum OLG dann kann ich die Anmeldung machen.?

Mir wurde es so gesagt Botschaft - Standesamt - Anmeldung - Auländeramt - Botschaft - Visum und dazwischen schickt das Standesamt die Unterlagen zum OLG.

Ich warte einfach ab was passiert.
magnus
Hallo es kommt immer auf die lokalen Behörden an in der Stadt oder Landkreis.

bei mir war es so, dass ich mich vorab erkundigt habe beim Standesamt, die sagten dann vorab gibts nix und ich brauche auch nichts, sie werden erst aktiv wenn die Ehepartner hier sind.

Bei der Ausländerbehörde war das alles Problemlos, ich konnte eine vorabzustimmung erhalten und ich wurde informiert dass das Visum zur Eheschließung verlängerbar ist, dies haben wir 2 mal gemacht und dann 7 Monate nach der Einreise meiner Frau ( zwischenzeitlich sogar noch eine Urlaubsreise in die Dom Republik ) geheiratet. Eine Überprüfung der Dokumente durch den Vertrauensanwalt war allerdings vor der Eheschließung auch noch nötig. und die Anerkennung durch das OLG.

Hier war ein Vorteil einer kleineren Stadt mit übersichtlicher ALB.

dies zeigt sich zur Zeit bei der Mithilfe bei der Familienzusammenführung mit den Kindern meiner Frau.

auch hier scheint alles klar zu laufen.

Allerdings hab ich auch immer mit offenen Karten auf der ALB agiert und bin da immer gut beraten worden.

Hier war vieles leichter als es im Internet beschrieben wurden ( z.B. inforalien de. )


viele Grüße

Magnus
Franko
Es ist sehr schwierig zu beschreiben wie das läuf. Meine Erfahrung ist, dass jeder neue Fall irgendwie anders ist. Aber egal.
Wichtig ist das man die beteiligten Behörden nicht in einen Topf wirft.

Die Botschaft ist der verlängerte Arm unseres Außenministeriums. Zuständig für alle Fragen der bilateralen Beziehungen. Unter anderem für Visas und Beglaubigungen von Urkunden.
Botschaft und Ausländerbehörde arbeiten zusammen.

Das Standesamt ist nur für die Eheschließung zuständig. Wer wann wo und wie heiratet ist für das Standesamt unwichtig. Es sei denn es besteht der Verdacht einer Scheinehe.

Das Standesamt braucht alle beglaubigten Unterlagen, ob die persönlich eingereicht werden oder von einer anderen Behörde kommen ist ja egal.

Das Standesamt nimmt die Anmeldung zur Eheschließung entgegen und da die Standesämter nicht in der Lage sind Ledigkeitsbescheinigungen zu Ehefähigkeitszeugnissen zu machen, geben sie alle Papiere weiter an ein Oberlandesgericht. Nur die können eine Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses erteilen.

Also alle Papiere vorlegen, Eheschließung anmelden, Oberlandesgericht prüft, alles Ok dann die Gebüren bezahlen und mit dem Standesamt einen Eheschließungstermin absprechen.

Heiraten.

Wenn alles in Ordnung ist kann weder die Ausländerbehörde noch die Botschaft ein Veto einlegen.

Franko
Steffan
HI,

nun ist es soweit-ich hoffe!

Die Papiere meiner Freundin sind beim Standesamt eingetroffen.
Dann habe ich die Anmeldung zur Eheschließung machen können.
Ich mit der Anmeldung zum Ausländeramt, jetzt gibt das Ausländeramt der Botschaft in Santo Domingo Bescheid Wie lange dauert es ab hier das meine Freundin ihr Visum erhält??
Kann mir jemand ca. sagen wie lange das dauert?

Ich hoffe nur Tage oder auch wieder Monate?
Planner
Wenn das Ausländeramt sein OK an die Botschaft gegeben hat, dürfte es schnell gehen, d.h. binnen 2 3-Wochen.
Meine Frau hat 10 Tage nach der Mitteilung des Ausländeramtes Nachricht erhalten, dass sie ihr Visum abholen könne.
Wenn binnen 4 Wochen keine Reaktion erfolgt ist, sollte man nochmal nachfragen.
Steffan
Danke hört sich gut an!

Hat jemand ne Erfahrung mit Einbürgerungstest o.ä. ?

Muss meine Freundin bzw. dann Frau Deutschkurse belegen.
Oder bleibt das uns überlassen ?

Welche Regelungen gibt es da?
holaquetal
eingebürgert werden kann sie erst nach mind. 3 jahren. da sollte sie die sprache normalerweise auch so können.
die tests gibt es afiak nur in bestimmten bundesländern.
ich würde da durchfallen, wenn ich die fragen wahrheitsgetreu beantworten würde.. hab mir mal so einen test durchgelesen. ich glaube der war aus hessen.
hessen ist bzgl. ausländer bzw. gegen sie ja immer schon ziemlich aktiv gewesen. roland koch lässt grüssen.

edit.

schau mal hier:

http://www.stern.de/politik/deutschland/...rer/557774.html

auf frage 9 hätte ich auf jeden fall geantwortet, nämlich regionalfürsten:

9. Wie lautet die Amtsbezeichnung der Regierungschefs der meisten Bundesländer

es gab aber afaik auch noch andere komische fragen, nämlich nach dem staat israel. das hier ist nur ein auszug. irgendwo im www gibt es sicher einen kompletten test.
Steffan
ich hab mal schnell den Test gemacht 57% nach 28 Jahre Deutschland !!

Ist das ein Scherz oder Realität ?

Das weis ja keiner, da sollen die mal in der bekannten Schule in NeuKölln ein Test durchführen.
holaquetal
nach hessischer version kennt ein echter deutscher halt die historie. das ist wichtiger als ein uniabschluss.
du kannst ruhig ein neues mittel gegen malaria erfunden haben. wenn du aber nicht weisst, dass harz kein gratisgeld sondern ein mittelgebirge ist, dann ist sense.

naja, man kann die fragen ja vorher auswendig lernen.

manche fragen sind keine wissensfragen, sondern ideologisch. man muss sich z.b. vorbehaltslos zum staat israel bekennen, was ich nie tun würde.

zitat:

"17. Erläutern Sie den Begriff "Existenzrecht"Israels!

Das Existenzrecht Israels meint, daß die Menschen im Staat Israel in international anerkannten Grenzen frei von Angst, Terror und Gewalt leben können. "

"

gut ist auch diese frage:

34. Von wem geht in der Bundesrepublik Deutschland alle Staatsgewalt aus? Welche Vorteile ergeben sich daraus für die Bürgerinnen und Bürger?

da soll man dann antworten: vom volke.

dabei weiss doch jeder, dass das volk keine macht hat , sondern 2 parteien die exekutive bestimmen.


oder.
8. Nennen Sie drei Gründe, warum Sie deutscher Staatsbürger werden wollen!

musterantwort:
Ich habe alle meine Verwandten und Freunde in Deutschland. Ich genieße Grundrechte wie Religionsfreiheit. Deutschland ist ein wirtschaftlich starkes Land.