wutti
Nur Interessehalber:
Kann mir bitte jemand erklären, was eine internationale Geburtsurkunde bzw. ne internationale Heiratsurkunde ist.
Karsten
Wie schon gesagt eine internationale Heiratsurkunde gibt es nicht. In der DR gibt es auch keine Internationale Geburtsurkunde.
Eine Internationale Geburtsurkunde unterscheidet sich nur von der nationalen Geburtsurkunde das diese in verschiedenen Sprachen verfasst ist, genauso wie bei einem internationalen Führerschein.
G. Karsten
wutti
ah ok; so was in der art dachte ich mir schon;
Dank Dir Karsten,
lg
soosi
Karsten,hat alles gesagt,wir können hier den schlüssel umdrehn, :lol: :lol: :lol:
luislui
| Zitat: |
Original von Karsten
Wie schon gesagt eine internationale Heiratsurkunde gibt es nicht. In der DR gibt es auch keine Internationale Geburtsurkunde.
Eine Internationale Geburtsurkunde unterscheidet sich nur von der nationalen Geburtsurkunde das diese in verschiedenen Sprachen verfasst ist, genauso wie bei einem internationalen Führerschein.
G. Karsten |
Da hat Karsten vollkommen recht, das lustige an der Internationalen Geburtsurkunde ist dann dass man die im Falle einer Heirat in der RD. zuvor auf der Dominikanischen Botschaft hier in D. legalisieren lassen muss

dann könnte man doch gleich eine normale Geburtsurkunde nehmen

oder sehe ich das wieder einmal falsch.
Adios
Luis
Lenorfrau
die Dame der Dominikanischen Botschaft in Berlin ja schon fast duze, so oft wie ich mit der telefoniere, ist der Unterschied der: Eine internationale Geburtsurkunde musst du nicht übersetzen lassen, eine deutsche schon, legalisieren lassen musst du alles. Die Geburtsurkunde sowie die übersetzte Aufenthaltsbescheinigung. Eine internationale Geburtsurkunde erspart dir somit die Kosten für die Übersetzung.
Karsten
Und die zusätzlich Beglaubigung der Übersetzung. G. Karsten
Lenorfrau
Ich muss die internationale Geburtsurkunde nicht bei der Botschaft legalisieren lassen? Bzw. muss ich die Meldebescheinigung zur Legalisation auch noch irgendwo beglauibigen lassen? Machmich nicht schwach. Da blickt doch keiner mehr durch.
Karsten
Die Internationale Geburtsurkunde wie auch die Meldebescheinigung (wodrin ja steht das man ledig ist) bei der Botschaft beglaubigen lassen. Die Übersetzung der Meldebescheinigung kann man hier übersetzen lassen oder auch in der DR. Sollte man hier die Übersetzung machen, so muß die übersetzung auch von der Botschaft beglaubigt werden. Muß ein vereidigter Übersetzer sein. Dann müßen in der DR die Beglaubigten Dokumente vom Aussenministerium (Secretaria de Estado de Relaciones Exteriores)überbeglaubigt werden. Hiermit wird dann nochmals bestätigt das die Unterschrift von der Botschaft richtig ist. Solltest du deine Übersetzung in der DR machen, ebenfalls von einem beglaubigten Übersetzer, dann muß diese Übersetzung von dem Amt Procuraduria General de La Republica beglaubigt werden, damit wird eigentlich nur gesagt das der Übersetzer vereidigt ist und übersetzen durfte. Das muß aber dann vieleicht wieder vom Dominikanischen Aussenministerium beglaubigt werden (nur wenn es vom Standesamt verlangt wird). Erkundige Dich. Ich mußte dieses damals nicht. Und nicht zu vergessen deinen Reißepaß. Den mußt du aber nicht beglaubigen lassen lol. Das wäre eigentlich alles. 1 Tag Santo Domingo. G. Karsten
Lenorfrau
Also, die von der Botschaft hat gesagt, die würden die internationale Geburtsurkunde beglaubigen und die Übersetzung auf Spanisch, aber nicht die deutsche UND die spanische Meldebescheinigung. Das wären dann ja 300 Euro,w enn dem so wäre statt 200. Und von Überbeglauibigen vor Ort hat auch keiner was gesagt. Auch nicht die von der Botschaft udn auchnicht der juez de paz.
Karsten
Im Nomalfall kannst du dir die Beglaubigung der Meldebescheinigung ersparen. Wenn du die spanische Übersetzung beglaubigen läßt. Alle Dokumente aus dem Ausland müßen in der DR vom Außenministerium Überbeglaubigt werden. Erst dann sind es in der DR gültige Dokumente.
Ist nur mal leider so. Der Dominikanische Saat will doch auch was verdienen. Ich sagte wenn du die Meldebescheinigung in der DR übersetzen läßt, dann muß die Meldebescheinigung von der Botschaft beglaubigt werden. G. Karsten
Lenorfrau
Die Meldebescheinigung wurde von einem vereidigten Übersetzer mit Zulassung beim OLG gestempelt. Dieses Teil nebst der deutschen Ausgabe sowie die internationale Geburtsurkunde möchte die Dame in Berlin, um diese beiden "Zettel" zu legalisieren. Sie hat nix davon gesagt, dass die dort noch einmal beglaubigt werden müssen. Wie bitte soll denn das kurz vor Weihnachten und nach Weihnachten gehen? Die sagte, mit ihrem Stempel ist es gut und so steht es auch auf allen Zetteln, die von dem juez de paz ausgegeben werden.
Karsten
Beim Außenministerium wird die Unterschrift des Botschafter bzw Botschaftsangestellten begaubigt. Dort sind alle Botschafter und Mitarbeiter der Botschaften/Konsulate gelistet und die Unterschriften hinterlegt. Wie soll den sonst der einfache Standesbeamte in der DR wissen ob es sich hier um ein Orginal oder um eine Fälschung handelt.
Die Beglaubigung beim Außenminesterium (am Malecon, ehemalige Trujilio Residenz)) dauert ca 1 Stunde bis 4 Stunden. Wer sofort bei Öffnung des Amtes da ist, wartet vieleicht nur 1/2 Stunde. Bei mir hat das damals 2 Stunden gedauert. G. Karsten
Ps. Dieses wissen viele Leute, die schon mit Dominikanischen Botschaften/Konsulate zu tun haten. Die wissen auch nicht alles und geben tielweise falsche Antworten. Frage mal dort nach was du für eine Residencia brauchst. Eine Katastrophe. Der Merkzettel in Santo Domingo sagt vieles anders aus.
Lenorfrau
Glückwunsch. Ich habe das große Los der Stempeljagd gewonnen. Vielen Dank, was kosten mich deine Auskünfte ;-)??
Lenorfrau
-Ledigkeits- bzw. Ehefähigkeitsbescheinigung oder eine gültige Anmeldebescheinigung
In Puerto Plata wollen sie andere Papiere als in Santo Domingo und wiederum in Bavaro.
Zumindest liegt meine Aufenthaltsbescheinigung vor, aus der mein Familienstand hervorgeht. Dieses Papier soll jetzt aber nicht das richtige sein, sondern ein Papel de Solteria soll her. Aber SO etwas gibt es hier nicht und für das Ehefähigkeitszeugnis brauche ich wiederum die Unterschrift des Partners. Ausserdem sollen die Papiere nun mind. 3 Wochen vor einem Eheschliessungstermin beim juez de paz vorliegen.
Wollen die mich hier alle um den Verstand bringen??
Dafür ist angeblich ein Scheidungsurteil nebst Übersetzung laut Botschaft in Berlin sowie dem juez de paz in Bavaro nicht erforderlich, dafür aber in Santo Domingo und Puerto Plata.
Peter
Hola Lenorfrau,
nicht böse sein, aber ich bin wirklich froh, den anderen Weg gewählt zu haben. Hatte auch so viele nette unterschiedliche Aussagen, allerdings alle nur aus La Capital bzw. Boca Chica.
Glaub mir, der jetzige Weg ist irgendwie übersichtlicher!!!!!!!
Bin aber mal gespannt, wie Deine Odyssee weitergeht.
Wenn Du das alles hinter Dir hast, dann schreibe mal bitte alles genau hier ins Netz.
Beste Grüße, Peter
Lenorfrau
Ja nun, was soll ich sagen: Jetzt sind es plötzlich doch die richtigen Papiere und Scheidunspapiere nicht nötig.
Lenorfrau
Abschluss: Ich brauchte kein Scheidungsurteil -weder auf Deutsch noch übersetzt- und keine Überbeglaubigungen und der juez de paz hat sich, ohne Geld zu nehmen/zu bekommen sonntags mit uns getroffen, um uns das zuzusichern und so war es dann auch. In Puerto Plata :-).
Alexi
@ Lenorfrau
wärst du so nett und würdest nochmal kurz auflisten, welche Papiere du nun mitgenommen hast und auch gebraucht und welche nicht ?
Hab beim Lesen , die Übersicht verloren.
Danke
rheinkraft1981
@ Alexi
Ob man die Papiere oder die eine oder andere Beglaubigung gebracht hätte oder nicht kann man ja gar nicht sagen. Bei der Botschaft hatte man zu meinen Papieren gesagt das diese ja überkorrekt sind und sie mir wenn ich unbedingt will noch nen Stempel haben kann, der aber unnötig wäre, den Gang zur Cancelleria vor der Heirat hat man mir empfohlen, meinte aber das es viele Standesämter gibt die das gar nicht verlangen...