Arbeiten in Deutschland

el barco
Hallo, ich habe im urlaub eine dominikanerin kennengelernt und war auch schon 5 mal dort. Nun ich bin leider kein kapitalist und muss für meinen „wohlstand“ viel arbeiten.
Habe eine Frage, die vielleicht für manch einen etwas vermessen klingt. Ich möchte, falls es zur eheschließung kommt, dass meine frau ebenfalls arbeiten geht zumindest für ein paar jahre ( ich bin mir sicher, dass sie viel geld nachhause schicken wird ). Darum meine Frage: Darf eine dominikanerin sofort nach eheschliessung eine Erwerbstätigkeit in deutschland aufnehmen oder gibt es da irgendwelche klauseln?

saludos
la-loca-1978
Zitat:
Original von el barco
Darf eine dominikanerin sofort nach eheschliessung eine Erwerbstätigkeit in deutschland aufnehmen oder gibt es da irgendwelche klauseln?


Sobald ihr verheiratet seid und sie in Deutschland ist, geht ihr zur Ausländerbehörde und sie bekommt in ihren Paß die erste befristete Aufenthaltsgenehmigung. Mit der Aufenthaltsgenehmigung bekommt sie automatisch auch die Arbeitsgenehmigung (ausgeschlossen sind davon selbständige Erwerbstätigkeiten) für den gleichen Zeitraum wie die Aufenthaltsgenehmigung. Und dann kann sie arbeiten.

Ach, und deine Frage klingt keinesfalls vermessen!!! Ist doch klar, dass sie arbeiten soll. Was auch sonst?