Steffan
Hallo,
ich bin neue hier bei Euch.
Ich hätte da ein Anliegen-Wer kann mir genau sagen wie ich in Deutschland eine Dominikanerin heiraten kann?
Muss ich als erstes die Verpflichtungserklärung auf meinem Landratsamt ausfüllrn (25€) und diese mit einer Kopie meines Aussweises zu meine Traumfrau schicken?
Und sie geht auf die Botschaft mit den Formularen und dann...
Wie lange Dauert das und was kostet das?
Im Vorraus schon mal DANKE
Planner
Oha, nimm dir viel Zeit und Geduld.
Wenn du sie hierhin holen willst, brauchst Du erst die Verpflichtugserklärung, mit der Deine Freundin in Santo Domingo das Visum beantragen muss. Es ist aber noch lange nicht gesagt, ob sie auch tatsächlich eins bekommt. Zweifel sind erst recht angebracht, wenn sie auch noch als Reiseabsicht "Heirat" angibt. Da ist die Verweigerung fast schon vorprogrammiert. Diese Absicht sollte also auf gar keinen Fall angegeben werden.
Es ist kein Zufall, das so gut wie alle Paare, die hier mitwirken, in der Dominikanischen Republik geheiratet haben bzw. dies noch beabsichtigen. Dann kann deine Frau eine Familienzusammenführung beantragen und darauf hat sie ein einklagbares Recht.
Wenn sie allerdings hier ist, steht einer Heirat allerdings nichts im Weg (Sollte jemand andere Erfahrungen haben, möchte rer mich bitte korrigieren). In den USA kann dies - wenn man mit Touristenvisum einreist und dann dort einen US-Bürger heiratet - sogar zur Ausweisung führen. Ist auch schon Deutschen passiert. Hier in Deutschland gibt es vergleichbare Regelungen meines Wissens nicht.
Aber das Problem wird sein, für sie zunächst ein Visum zu bekommen. Das geht nicht automatisch, und die Verweigerungsquote ist hoch. Stell dich schonmal auf einen langwierigen Prozess ein.
Steffan
Danke für den Rat!!
Was sollte sie dann als Grund angeben wenn sie nach Deutschland möchte?
Ich bin dabei die Verpflichtungserklärung morgen zu beantragen und diese ihr dann schicken!
Wie ist das mit einer Krankenversicherung für sie wenn sie in Deutschland ist.
Ich hab nur die Möglichkeit ein genaues Datum einzutragen, den genauen Ankunftstag kann ich noch nicht bestimmen.
Weil diese muss ich mitschicken mit der Verpflichtungserklärung.
Oder vergess ich die Sache und flieg runter und wir heiraten da?!
Planner
Grund für die Einreise müsste dann wohl Verwandschafts-/Freundschaftsbesuch sein (oder kann jemand was anderes empfehlen?) Arbeit geht ja auch nicht.
Krankenversicherung: Such mal hier über Stichwort; es gibt im Forum eine Reihe von Empfehlungen, die ich jetzt nicht finde. Man kann eine Versicherung sowohl hier als auch in der DR bekommen. Ist für ein paar Monate wohl auch nicht allzu teuer.
Heirat dort: Ist in jedem Fall viel einfacher, wenn es offenbar auch nicht mehr so ganz billig wird, nachdem dort die Gebühren erhöht wurden. Ich würde aber in jedem Fall zuerst versuchen, sie nach hier zu holen, auch damit sie sich einen Eindruck vom Land verschaffen kann. Wenn das Visum verweigert wird, kann man immer nich den "harten" Weg gehen.
Steffan
Nochmals Danke.
Ja aufjeden Fall sollte sie erst herkommen.
Dann erst die 3 Monate hier gemeinsam verbringen dann eventuell Heirat.
Was ich hoffe, das es ihr nicht zu kalt ist bei uns.
Gruss
Steffen
yonosé
Dann kann deine Frau eine Familienzusammenführung beantragen und darauf hat sie ein einklagbares Recht.
Das kann natürlich nur der hier ansässige Deutsche!
Hier vor einem Deutschen Gericht aufgrund Artikel 6 GG, (Grundgesetz) klagen um seine Ehefrau nach Deutschland zu holen.
In der DomRep? Wo wolltest du da klagen?
Vor einem dominikanischem Gericht?
Eine Versicherung für 3 monatigen Besuch kann man z.B. bei der Allianz abschließen. Oder bei der Provisit.
Grund des Besuches? Möchte ihr die Errungenschaften der deutschen Sozialgesetzgebung, Hartz IV, vorführen
Nein, natürlich nicht. Du brauchst keinen Grund anzugeben, sondern sie wird in der D.-Botschaft befragt.
Das ist die größte Hürde. Kein Wort von Heirat sagen.
Interesse an der deutschen Kultur o.ä. Bei der Botschaft sind sie auch nicht dumm- sie wissen sowieso warum ein Mann eine süße mulata einläd!
:lol:
Palmbeach
Guck mal bei Mawista.com, dort gibt es Versicherungen für 37,- € mtl.. Du gibst bei dem Antrag das voraussichtliche Einreisedatum an. Wenn sie später kommt, kannst Du das unproblematisch mit der Versicherung klären. Ich würde es erst einmal mit einem normalen Touristenvisum probieren. Wenn das nicht erteilt wird, kann sie immer noch bspw. ein Sprachvisum o.ä. beantragen oder Du heiratest tatsächlich dort.
Viel Glück!
Leni-P
Beim ADAC gibts diese Versicherungen auch für um die 35 €...Du gibst einfach ein "ungefähres" Datum an...ändert sich an dem Datum was, kannst Du wenn Deine Freundin da ist ohne Weiteres dort hingehen und den Zeitraum entsprechend abändern lassen!
saludos Leni
Steffan
Danke Euch für die Hilfe!
Also auf keinen Fall auf der Botschaft etwas von Heirat quatschen.
Wir versuchen unser Glück und ich schick morgen die Verpflichtungserklärung zu meinem Schatz.
Melody888
Hey,
also versteh ich das richtig, Ihr möchtet nicht gleich ein Heiratsvisum beantragen?
Aber mit einem normalen Besuchervisum könnt Ihr nicht in Deutschland heiraten.
LG;
Melody
luislui
| Zitat: |
Original von Planner
Zweifel sind erst recht angebracht, wenn sie auch noch als Reiseabsicht "Heirat" angibt. Da ist die Verweigerung fast schon vorprogrammiert. Diese Absicht sollte also auf gar keinen Fall angegeben werden.
|
Oha,
ich dachte immer einem Heiratsvisum muss die Deutsche Botschaft zustimmen

hab ich mich da geirrt ?
Ein Bekannter von mir hat eine Ukrainerin geheiratet und die bekam das Visum nur weil sie als Grund " Heirat " angaben, ich wollte mal eine Kubanerin einladen und da wurde das Visum abgelehnt und auf der Botschaft wurde ihr gesagt sie solle doch als Grund " Heirat " angeben dann würde sie das Visum ohne Probleme erhalten.
Ist es möglich dass dies von Land zu Land verschieden gehandhabt wird ?
Adios
Luis
Melody888
Ja, Heiratsvisum wird immer zugestimmt. Außer es liegen schwerwiegende Gründe für die Ablehnung vor, z.B. Partner ist vorbestraft etc.
Ich denke, Planner meinte, bei Besuchervisum als Grund "Heirat" angeben. Dann bekommt Sie das Visum nicht.
luislui
Na Das beruhigt mich jetzt doch etwas

.Danke Melody888
Adios
Luis
Planner
| Zitat: |
| Ich denke, Planner meinte, bei Besuchervisum als Grund "Heirat" angeben. Dann bekommt Sie das Visum nicht. |
Nein, ich meinte eigentlich "Gar nichts von Heirat sagen". Dass es für Deutshland ein Heiratsvisum gibt, war mir nicht bekannt; muss neu sein. Als ich in 2000 meine Frau geheiratet habe, gab es das nicht, und die Einreise wurde ihr verweigert.
Scheint, ich bin nicht mehr auf dem neuesten Stand
Hierzu noch eine Ergänzung:
| Zitat: |
Ein Heiratsvisum/Visum zur Eheschließung ist ein nationales Visum und enthält i. d. Regel den Vermerk "zur Eheschließung mit Herrn/Frau...".
Das Heiratsvisum kann von der Ausländerbehörde auf 30 Tage verlängert werden und zwar insgesamt drei Mal. Zuständig für die Erteilung des Heiratsvisums ist die Konsularabteilung der jeweiligen deutschen Botschaft. Diese ist auch zuständig für die Anerkennung von Dokumenten, die zur Erteilung des Heiratsvisums führen. Gehört das Land aus welchem der Partner stammt nicht dem Haager Abkommen an, lässt die Konsularabteilung im jeweiligen Ort die Dokumente inhaltlich und auf Echtheit überprüfen, also legalisieren, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Sind alle Papiere beim Konsulat eingegangen beträgt die Zeit zur Weiterbearbeitung i. d. R. drei bis fünf Wochen. Die Dokumente des Partners werden dann mit Diplomatenpost zum zuständigen Standesamt und zur Ausländerbehörde übersandt. Die Ausländerbehörde muss dann der Deutschen Botschaft die Einwilligung erteilen. Daraufhin wird dem Partner dann von der Deutschen Botschaft das Visum zur Eheschließung erteilt. Nur mit diesem Heiratsvisum kann problemlos vor einem deutschen Standesamt die Ehe geschlossen werden. |
Das stammt von der website Anwaltshotline
Franko
Hallo alle
Beim Thema Heirat und Visum, wird meisstens vieles durcheinandergeworfen.
Heiraten und Visum sind rechtlich zwei völlig verschiedene Angelegenheiten
.
Heiraten kann ich als deutscher immer und überall. Das ist eine reine zivilrechtliche Sache. Ich muss dem Standesamt alle erforderlichen Papiere vorlegen. Einschränkungen gibt es nur wenn zum Beispiel der Verdacht einer Scheinehe vorliegt, dann kann das Standesamt eine Überprüfung der Sache in gange setzen.Und den Nachweis, das beide ledig sind ist verständlicher Weise auch nötig.
Ich kann hier auch mit einem ganz normalen Schengenvisum heiraten, nur wenn das Visum ausläuft und wenn die Ausländerbehörde nicht mitspielt, muss der Ehepartner das Land verlassen und ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.
Beantragt man ein Visum zur Eheschließung sind sowohl das Standesamt und die Ausländerbehörde an dem Vorgang beteiligt.
Die Botschaft entscheidet nicht selber ob das Visum erteilt wird, sondern holt sich das OK von der zuständigen Ausländerbehörde. Die Botschaft kann nur ein Veto einlegen, wenn ausländerrechtliche Dinge vorliegen, welche in jedem Fall ein Visum in Frage stellen.
Nach Beantragung des Visum zur Eheschließung wendet sich die Botschaft an die zuständige Ausländerbehörde und fragt nach der Zustimmung.
Die Ausländerbehörde fragt wiederum beim Standesamt nach ob die Papiere zur Eheschließung vorliegen.
Gibt das Standesamt grünes Licht, gibt auch die Ausländerbehörde der Botschaft grünes Licht.
Und das Visum wird erteilt.
Vorteil eines Visums zur Eheschließung ist, dass es über die "normalen" drei Monate verlängert werden kann, wenn die Behörden nicht in die Gänge kommen.
Gruß Franko
Karina24
| Zitat: |
| Heiraten kann ich als deutscher immer und überall. Das ist eine reine zivilrechtliche Sache. Ich muss dem Standesamt alle erforderlichen Papiere vorlegen. |
Was braucht man denn genau für Papiere? Ich meine wenn man als Deutsche einen Dominikaner hier in Deutschland standesamtlich heiraten will?
Und was davon muss man wo und wie beglaubigen lassen?
Liebe Grüsse eure Karina!
Franko
Wie beantragt man ein Besuchsvisum, ein Sprachvisum oder ein Visum zur Eheschließung?
(Achtung der Zweck eines Visums kann nicht im nachhinein geändert werden)
Das Besuchsvisum (Schengenvisum)
Jeder Antragsteller muss persönlich in der Botschaft vorsprechen.
(Mo. - Fr. 8:00 - 11:30 Uhr)
Aufgrund des hohen Besucheraufkommens in der Visumabteilung werden bis auf weiteres Termine zur Antragstellung telefonisch oder bei erstmaliger persönlicher Vorsprache vergeben. Termine können unter folgender Telefonnummer vereinbart werden: 809 542 8950, Ext. 130
Es können nur vollständige Anträge mit allen erforderlichen Unterlagen entgegen genommen werden. Soweit Unterlagen aus Deutschland erforderlich sind, sind diese in jedem Fall direkt an die Antragsteller zu schicken.
Bitte keine Unterlagen an die Botschaft schicken!
1. Ein Antrag (gibt es bei der Botschaft) mit neuem Passbild.
2. Reservationsbestätigung für Hin- und Rückflug bei Antragstellung und Vorlage des Tickets bei Abholung des Visums nach Zustimmung der Botschaft.
Also vorerst nur eine Reservierung, d.h. noch kein Ticket kaufen, da eine Erteilung des Visums nicht garantiert wird! Erst nach Visumszusage das Ticket bestellen!
3. Original und eine Kopie des Reisepasses(des Dominikaners), der mindestens noch 6 Monate über das Rückkehrdatum in die D.R. hinaus gültig sein muss
.
4. Vorlage von Nachweisen (im Original) zur wirtschaftlichen Verwurzelung: Bankbescheinigung, Kontoauszüge, Arbeitsbescheinigung mit Angabe zum Gehalt und zum bewilligten Urlaubszeitraum, Eigentumsnachweise.
5. Bankbestätigung bzw. Kontoauszüge mit Angabe des aktuellen sowie durchschnittlichen Kontostands der letzten 6 Monate
.
6. Original und Kopie Deines Personalausweises
7. Einladung mit Kostenübernahmeerklärung (Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz) im Original mit einer Kopie. Unterschrift des Einladenden beglaubigt durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland
Diese Erklärung bekommt Ihr bei Eurem Ausländeramt oder Eurer Meldestelle. In der Regel wird von Euch eine Lohnbescheinigung verlangt oder andere Auskünfte über Eure Besitzverhältnisse, Mietvertrag...usw.
Die Verpflichtungserklärung bedeutet, das Ihr für alle anfallenden Kosten des Eingeladenen aufkommt! Das kann bis zur Lohnpfändung gehen. Daher Vorsicht wen Ihr einladet, seid sicher das die Person nicht in der BRD untertaucht. Ihr müsst evt. Abschiebekosten usw. bezahlen
8. Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung für den Antragsteller bei Abholung des Visums und nach Zustimmung der Botschaft.
Es gibt beim ADAC eine Krankenversicherung für Ausländer bis zu 3 Monate gültig und sehr günstig ist. Auskünfte und Order bei jeder ADAC Geschäftsstelle. Kauft die Krankenversicherung aber erst nach positiver Zusage der Botschaft. Natürlich gibt es auch andere Versicherer.
Die Wartezeit überhaupt einen Termin bei der Deutschen Botschaft zu bekommen betrug im Dezember etwa einen Monat. Wenn Deine Novia alle Unterlagen zusammen hat und der Termin zur Abgabe des Visumsantrag feststeht, schickst Du Ihr Deine Unterlagen erst mal als Kopie per Fax zu.( Reservierung des Fluges, Passkopie und Verpflichtungserklärung) Ich bin mir nicht ganz sicher ob die Kopie der Verpflichtungserklärung bei der Antragsstellung erst mal reicht.
Wenn dann feststeht, dass sie ein Visum bekommt schickst Du per Federal Express oder DHL Express die Originale (Flugticket, Verpflichtungserklärung und Krankenversicherung)
Nach Vorlage der originalen Papiere wird dann das Visum ausgehändigt.
Mach Dir sicherheitshalber Kopien bevor Ihr die Originale abschickt! Erinnere Deine Novia unbedingt daran, das Original der Krankenversicherung mit nach Deutschland zu bringen, das sie diese im Krankheitsfall unbedingt im Original benötigt.
Die Deutsche Botschaft sagt:
Bitte keine Unterlagen – weder als Fax noch per Kurierdienst oder Post – an die Botschaft schicken.
Die Gebühr beträgt 60,- Euro und ist in Landeswährung zu zahlen.
Die Bearbeitung des Visumsantrages dauert 3 Arbeitstage.
Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Visums.
Solltet Ihr ein Visum für einen Deutsch Intensivsprachkurs beantragen, dann braucht ihr folgende Unterlagen:
zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare mit zwei Passfotos
Original und zwei Kopien des gültigen Reisepasses Deiner Novia
Original und zwei Kopien der Geburtsurkunde Deiner Novia mit deutscher Übersetzung. Die Urkunde muss der Obersten dominikanischen Wahlbehörde (JCE) und dem dominikanischen Außenministerium (Cancilleria) vorbeglaubigt sein.
Minderjährig ist Sie ja nicht mehr, also keine Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters.
Original und zwei Kopien des Nachweises der Einschreibung bei einem Sprachinstitut für einen Deutsch-Intensivkurs mit mindestens 20 Wochenstunden.
Nachweis zur Finanzierung des Sprachaufenthalts in Form einer Einladungs- und Verpflichtungserklärung gem. §§ 66-68 AufenthG einer in Deutschland lebenden Person oder der Nachweis über ausreichende Eigenmittel (z.B. in Form einer Bankbestätigung)
Nachweis zu vorhandenen Deutschkenntnissen (z.B. bisher belegte Sprachkurse)
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente verlangt werden.
Die Botschaft leitet den Antrag dann über das Bundesverwaltungsamt an die zuständige Ausländerbehörde weiter. Wenn die Ausländerbehörde zustimmt, erteilt die Botschaft ein auf drei Monate befristetes Visum. Dieses kann die Ausländerbehörde in Deutschland bis zu einem Jahr verlängern.
Das Visum kostet 30 Euro (in Landeswährung zu bezahlen)
Visum zur Eheschließung
Für ein Visum zur Eheschließung in Deutschland braucht man:
Zwei vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformulare mit zwei Passfotos
Original und zwei Kopien des gültigen Reisepasses des Antragsstellers
Original und zwei Kopien der Geburtsurkunde des Antragstellers mit deutscher Übersetzung. Die Urkunde muss von der Obersten dominikanischen Wahlbehörde (JCE) und dem dominikanischen Außenministerium (Cancilleria) vorbeglaubigt sein.
Original und zwei Kopien der Ledigkeitserklärung des Antragstellers mit deutscher Übersetzung. Die Ledigkeitserklärung muss mit zwei Zeugen entweder bei einem Friedensrichter oder vor einem Notar als „Acto autentico“ abgegeben und dann von der Staatsanwaltschaft (Procuradoria) und dem dominikanischen Außenministerium vorbeglaubigt sein.
Zwei Kopien des Reisepasses des deutschen Vorlobten
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich werden.
(Die Dominikanische Republik gehört zu den Staaten mit unsicheren Urkundswesen, das heißt die Botschaft muss nicht unbedingt den vorbeglaubigten Dokumenten glauben schenken. Mit anderen Worten die Botschaft hat die Legalisierung dominikanischer Urkunden eingestellt und wenn der Ausländerbehörde oder dem Standesamt in Deutschland Zweifel an der Echtheit eines Dokumentes kommen, dann wird eine gesonderte Urkundenprüfung in der Dominikanischen Republik, eventuell über einen Vertrauensanwalt der Botschaft fällig. Der muss extra bezahlt werden und logischer Weise verzögert sich die Visumserteilung dadurch.
In der Vergangenheit waren zuviel gekaufte Dokumente unterwegs, also werft das nicht den deutschen Behörden vor.)
Anträge werden montags – freitags von 8:00 bis 11:30 entgegengenommen und 30 Euro in Dom. Pesos sind zu bezahlen.
So einfach ist das!!!
Franko
magnus
Bei Visum zur Eheschließung gibt es meiner Erfahrung nach große Unterschiede in der Behandlung durch die jeweiliger Ausländerbehörde.
bei mir ( 2004 ) war es so, dass es zu der Zeit noch keine Integrationskurse gab, die Intensivsprachkurse waren bei mir zu weit weg( Nachteil wenn man auf dem Land bzw. Kleinstadt lebt ). Habe im Internet in verschiedenen Foren Erkundigungen eingeholt und wollte dementsprechend im Standesamt aktiv werden, die hat das hier gar nicht interessiert, ALB hat gesagt bei Visum zur Eheschließung sind von Ihrer Seite durchaus Verlängerungen möglich.
meine Frau kam dann Anfang Mai mit Visum zur Eheschließung, wir hatten dann vor Ablauf der ersten 90 Tage einen Termin zur Information auf dem Standesamt ( wäre nach Aussage der ALB noch nicht mal nötig gewesen ) und haben dann bei der ALB eine Verlängerung um 90 Tage bekommen. in dieser Zeit sind wir sogar wieder in die Dom. Republik geflogen.
Nach einer nochmaligen Verlängerung ( hier hatten wir dann die Papiere auf dem Standesamt wegen Gültigkeit aber das war auch nicht so problematisch hier ) haben wir dann Ende 2004 geheiratet.
Das Verhalten der ALB hier ist in dieser Beziehung recht unproblematisch allerdings wird für jede Einladung eine Hinterlegung von Sicherheitsleistungen gefordert.
also auf jeden Fall mal bei der ALB erkundigen damit hab ich gute
Erfahrungen gemacht, aber wie gesagt bei mir eher Kleinstadt mit geringem Ausländeranteil.
magnus