Heirat in der Domrep oder in Deutschland ? (Eherecht)

RichardT
Ich möchte gerne meine dominikanische Freundin Anfang nächsten Jahres heiraten. Sie war schon 3 Monate in Deutschland und hat sich in dieser Zeit sehr gut eingelebt. Nun haben wir den Entschluss gefasst zu heiraten und zukünftig in Deutschland zu wohnen, um mich jedoch gegen eine grosse Bruchlandung abzusichern möchte ich wissen ob es im Trennungsfall hinsichtlich Unterhaltszahlungen und Versorgungsausgleich es eine Rolle spielt eher in der Domrep oder in Deutschland zu heiraten?
Wir möchten soweit es geht die Heirat ausschliesslich auf Liebe gründen und Zahlungen im Trennungsfall soweit es geht heraushalten ? Hat hiermit jemand schon Erfahrungen gesammelt ? Kennt jemand das Eherecht der DomRep genau ? Kann ich bei einer Heirat in der DomRep einen Ehevertrag aufsetzen oder erst nach Einreise in Deutschland?
Peter
Hallo RichardT,

die Beziehung ausschließlich auf Liebe aufbauen und schon anTrennung, Unterhaltszahlungen und Ehevertrag denken...nun ja, jeder so, wie er will und meint.
Wenn ihr hier in der BRD lebt, musst Du bei einer eventuellen Trennung natürlich für sie aufkommen. Wovon sollte sie hier leben? Der Staat zahlt für sie ganz bestimmt nicht. Ehevertrag hin oder her, bei einer Scheidung wird automatisch ein Versorgungsausgleich durchgeführt, und zwar von Amtswegen. Da ist es völlig uninteressant, ob ihr Euch einig seid oder nicht. Lediglich der Richter kann auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichten wenn sicher gestellt ist, dass beide nach Eintritt in den Ruhestand ausreichend versorgt sind. Der ihr zustehende Anteil Deiner Rente oder Pension ist jedenfalls futsch. Ich bin geschieden, habe das alles hinter mir...allerdings mit einer deutschen Frau. Da unsere Ehe kinderlos war, beide von Anfang an gearbeitet hatten und im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, dazu noch in etwa beide den gleichen Verdienst hatten, wurde auf den Ausgleich verzichtet.

Saludos, Peter
RichardT
Hallo Peter,
danke für das Feedback,
vielleicht zähle ich zu denen die nicht unbedingt blind aus Liebe eine
Heirat eingehen möchten und dann erst erwachen wenn es "kracht".
ich verstehe das so, das dann ein Ehevertrag hinsichtlich Versorgungs-/Unterhaltungsleistungen meisstens nichtig ist und das letzte Wort des Richters zählt ?
Nun ja ich möchte natürlich nicht das mein Wohneigentum eventuell unter den Hammer kommt, ist hier die Gütertrennung wirklich sicher?
Peter
Hi,

Wenn Du einen Ehevertrag machst, ist Dein bisheriges Eigentum geschützt...es sei denn, Du würdest eventuellen Unterhaltszahlungen dann nicht nachkommen. Sollte die Ehe wieder geschieden werden, bist Du unterhaltspflichtig, sofern sie nicht arbeitet oder aber sehr wenig verdient. Das hätte nichts mit dem Richter zu tun, es sei denn, sie verklagt Dich auf Unterhalt.
Der Versorgungsausgleich ist seit gut 10 Jahren alleinige Sache des Richters, der aber auch nicht willkürlich entscheidet, sondern nach bestehender Rechtvorschrift. Dieser Versorgungsausgleich wird automatisch gefordert bei Einreichung der Scheidung. Ein Urteil ergeht auch erst nach Klärung dieser Sache.
Davon ausgehend, dass Deine Allerliebste nicht aus der High Society der RD kommt, kannst Du Dich also schon jetzt von einem Teil Deiner späteren Rente oder Pension verabschieden....

Saludos, Peter
la-loca-1978
Es spielt keine Rolle, ob ihr in Deutschland oder der Dominikanischen Republik heiratet. Wenn ihr dann in Deutschland leben werdet, wird ja auch in Deutschland die Scheidung stattfinden - sprich, nach deutschem Recht... Der Ehevertrag muß nicht am Tag der Hochzeit abgeschlossen werden. Hauptsache, ihr macht einen. Das hat also "Zeit"!

Ich finde es richtig, dass man beim Eingehen der Ehe auch an Absicherung in Form eines Ehevertrages denkt. Auch, wenn die Liebe heute groß ist und alles so aussieht, dass es für immer und ewig und... Manchmal kommt es anders und nicht immer trennt man sich im Guten. Dann sorgt ein Ehevertrag für alles Weitere.

Ich kenne drei Beispiele von deutsch- dominikanischen Ehen, die einen Ehevertrag hatten. Sprich, in denen war geregelt, dass beide im Falle einer Trennung/ Scheidung auf Unterhalt verzichten und auch kein Rentenausgleich durchgeführt werden soll. In allen drei Fällen haben die Richter auf die Durchführung des Rentenausgleichs verzichtet und auf Unterhalt sowieso.

Eine vierte deutsch- dominikanische Ehe hatte keinen Ehevertrag. Bei der Trennung unterschrieb der dominikanische Ehepartner dem deutschen Ehepartner, dass er auf jegliche Unterhaltsansprüche verzichtet und verzichten wird - auch in Zeiten der Not. Beim Einreichen der Scheidung muß automatisch ein Rentenausgleich gemacht werden. Beide Partner bekommen 5-6 Blätter zugeschickt, auf denen sie alles angeben müssen, was sie besitzen. Bausparer, Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, einfach alles, was man so hat (Und in der Regel besitzt der deutsche Ehepartner mehr an solchen Dingen). Man bekommt dann zugeschickt, was beim Ausgleich rausgekommen ist und was man an Rente vom anderen bekommen bzw. an ihn zahlen müßte. Am Tag der Ehescheidung fragt der Richter dann, ob der Rentenausgleich durchgeführt werden soll oder nicht. In diesem Fall verzichtete der dominikanische Ehepartner auf Rente und der Richter stimmte dem zu, obwohl der Dominikaner wesentlich weniger Rente hat wie der deutsche Ehepartner. Der Richter hätte aber auch auf den Ausgleich bestehen können.... Und wenn der dominikanische Ehepartner den deutschen Ehepartner auf Unterhalt verklagt hätte....

Darum Ehevertrag abschließen! Den bekommt man zwar auch nicht kostenlos, aber im Endeffekt sorgt er für Klarheit und sorgt im Fall einer Scheidung dafür, dass keiner für den anderen aufkommen muß. Zumindest war es in den mir bekannten Fällen so.
Geh doch zu einem Fachanwalt für Familienrecht und laß dich beraten. Dann weißt du, was der Ehevertrag dich kosten würde und vorallem, vor was alles er dich schützt und was er alles regelt.
Peter
Hola La Loca,

das mit dem Versorgungsausgleich ist nicht richtig. Sofern die betreffende Partnerin oder der Partner in Deutschland bleibt, wird der Versorgungsausgleich von Rechtswegen durchgeführt. Damit sichert sich der Staat ab, dass er gegebenenfalls nicht später für die betreffende Person aufkommen muss. Die sgilt auch für den Unterhalt. Ist die geschiedene Person mittellos, kommst Du dafür auf..garantiert nicht der Staat.
Meine Ex-Frau und ich wollten ebenfalls auf den Versorgungsausgleich verzichten, da wir beide in etwas den selben Verdienst hatten und immer gearbeitet hatten. Trotzdem wurde dieser durchgeführt, und erst der Richter stellte Kraft seines Amtes fest, dass dies unnötig sei.

Sorry, aber so ist die Rechtslage. Der Staat tritt in diesem Fall nicht für die Bürger ein. Oder glaubst Du wirklich, eine Dominikanerin würde nach der Scheidung Sozialhilfe bekommen, wenn ihr Ehemann arbeitet?

Saludos, Peter
la-loca-1978
Die von mir genannten drei Beispiele mit Ehevertrag, da lief es so, wie von mir geschildert. Ob da nun zur Scheidung Versorgungsausgleich und Rentenanpassung gemacht wurden, dass weiß ich nicht. Mag ja sein, aber in allen drei Fällen lief es so, wie es die sechs vorher in den Eheverträgen geregelt hatten. Kein Unterhalt und keine Rentenanpassung!

Im Fall ohne Ehevertrag war es so, dass beide Parteien auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches verzichteten und diesen Verzicht gegenseitig annahmen. Das steht im Scheidungsurteil drin und wurde auch so von der Richterin genehmigt. Das war 2005, also noch nicht so lange her.

Sollte er irgendwann mittellos werden, dann könnte es passieren, dass der Ex-Ehepartner zahlen müßte, bevor der Staat da zahlt. Aber so genau kenne ich mich da nicht aus.

Ich weiß nur, dass man auf Unterhalt klagen oder halt verzichten kann. Beim Rentenausgleich liegt es im Gutdünken der Richter, ob der Ausgleich durchgeführt wird oder nicht.

Für mich spricht alles für das Abschließen eines Ehevertrages! Und wie schon oben geschrieben, man sollte sich in so einem Fall von einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen!
Peter
Beim Versorgungsausgleich werden die zu erwartenden Rentenzahlungen nach heutigen Stand berücksichtigt, und kein Gutdünken des Richters angesetzt.
Vertraglich kann man nichts vereinbaren, was gegen deutsches Recht verstößt. Hier würde eine klare Schlechterstellung der Dominikanerin, z.B., zum Tragen kommen.
Wer kommt denn im Bedarfsfall für die Latina auf? Nehme meine Fall. ich heirate eine Dominikanerin, schließe einen solchen Vertrag. Nach 6 Jahren geht die Ehe zu Bruch, die Lady hat Bleiberecht. Sie rennt dann zum Sozialamt und ich lebe ungeschoren mit Besoldungsgruppe A 12. Wäre dies so, könnte man jedem nur noch raten eine Frau von dort zu heiraten. Dann behält man wenigstens sein Geld.
Wie gesagt, ich habe es hinter mir. Kein Hören und Sagen. Sogar die Sonderzahlungen aufgrund des Dienstes zu ungünstigen Zeiten, sprich Nachtdienst, Feiertagdienst, etc, wurden mit berücksichtigt.
Aber gut, streiten wir nicht.
Für Richard hätte ich den Rat sich einer Rechtsberatung zu unterziehen. Dort erfährt er die Modalitäten im "Ernstfall" von einem Juristen.

Saludos, Peter
la-loca-1978
Zitat:
Original von Peter
Beim Versorgungsausgleich werden die zu erwartenden Rentenzahlungen nach heutigen Stand berücksichtigt, und kein Gutdünken des Richters angesetzt.


In meinem geschilderten Fall ohne Ehevertrag mußten beide Parteien natürlich den Rentenausgleich machen. Beide bekamen dann auch zugeschickt, wieviel das nun ausmachen würde - sprich, wieviel der deutsche Ehepartner aus seinem Rententopf monatlich in den Rententopf des dominikanischen Ehepartners fließen lassen müßte bzw. was automatisch fließen würde.
Und am Tag der Scheidung war es so, dass beide Parteien auf die Rentenanpassung verzichten wollten und da lag es im Gutdünken des Richters, dem zu zustimmen oder nicht. Und er hat in diesem Fall zugestimmt! Das meinte ich mit Gutdünken des Richters...

Zitat:
Original von Peter
Vertraglich kann man nichts vereinbaren, was gegen deutsches Recht verstößt. Hier würde eine klare Schlechterstellung der Dominikanerin, z.B., zum Tragen kommen.
Wer kommt denn im Bedarfsfall für die Latina auf? Nehme meine Fall. ich heirate eine Dominikanerin, schließe einen solchen Vertrag. Nach 6 Jahren geht die Ehe zu Bruch, die Lady hat Bleiberecht. Sie rennt dann zum Sozialamt und ich lebe ungeschoren mit Besoldungsgruppe A 12. Wäre dies so, könnte man jedem nur noch raten eine Frau von dort zu heiraten. Dann behält man wenigstens sein Geld.


Wie gesagt, ich kenne drei Fälle mit Ehevertrag, wo alles vertraglich gereglt und es bei der Scheidung dann kein Thema war. Alle drei Fälle bzw. die Menschen dahinter sind Freunde von mir, sprich ich "war/bin dabei". Die deutschen Exehepartner sind berufstätig, die dominikanischen nur zeitweise und nicht alle und bis zum heutigen Tage kamen keine Vorderungen von Vater Staat, dass sie für ihre Exehepartner aufkommen müßten.

Zitat:
Original von Peter
Wie gesagt, ich habe es hinter mir. Kein Hören und Sagen. Sogar die Sonderzahlungen aufgrund des Dienstes zu ungünstigen Zeiten, sprich Nachtdienst, Feiertagdienst, etc, wurden mit berücksichtigt.
Aber gut, streiten wir nicht


Auch bei mir ist es kein Hörensagen. Ich schreibe nichts, wovon ich nichts weiß bzw. es nicht selbst erlebt habe. Und streiten tue ich nicht. Warum sollte ich auch.
Peter
Hola La Loca 1978,

gut, bürgerliches Recht war während meiner Berufsausbildung auf der VHS nur Nebensache, es ging mehr um Strafrecht und OWIG.
Wie Du sicher weißt, werden hier in unserem Lande Menschen, die gegen die Unterhaltsverpflichtungen verstoßen, eingesperrt.
Es ist möglich, auf Unterhalt zu verzichten...da hast Du recht.

Allerdings sieht es so aus, dass, falls ein Bedarfsfall eintritt, die gemachten Verträge keine Rechtsgütlitigkeit haben. Der Staat behält sich vor denjenigen zur Verantwortung, sprich Zahlung, zu ziehen, der für diese Ursache verantwortlich ist. Dies ist der ehemalige Partner, der den Menschen in dieses Land geholt hat.

Aber wie schon einmal geschrieben, es gibt die Möglichkeit der Rechtsberatung. Oder aber man kämpft sich selber durch BGB, Scheidungs- und Familienrecht sowie Sozialhilfegesetz durch.

Beste Grüße, Peter
RichardT
Wie mir bekannt ist bekommt meine Anvertraute jedoch erst ein auf 3 Jahre beschränkte Aufenthaltsgenehmigung.
Wie wirkt sich dann das ganze aus wenn man sich nach 2 Jahren wieder trennt (will ich nicht hoffen) ?
Heisst das sie muss zurück in die Domrep und ich bin verpflichtet die Zahlungen zu leisten?
la-loca-1978
Zitat:
Original von RichardT
Wie mir bekannt ist bekommt meine Anvertraute jedoch erst ein auf 3 Jahre beschränkte Aufenthaltsgenehmigung.
Wie wirkt sich dann das ganze aus wenn man sich nach 2 Jahren wieder trennt (will ich nicht hoffen) ?
Heisst das sie muss zurück in die Domrep und ich bin verpflichtet die Zahlungen zu leisten?


In nur einem der mir bekannten Fälle mußte der Auserwählte zurück, nachdem sie hier geschieden wurden und seine Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen war. Die Trennung erfolgte aber auch schon nach knapp einem Jahr. Sie muß für ihn dort keinen Unterhalt zahlen. Und mußte auch nicht für seinen Rückflug aufkommen.

In allen anderen Fällen durften die Dominikaner trotz Scheidung hierbleiben. Wenn sie einen festen Wohnsitz vorweisen konnten und Arbeit hatten, bekamen sie bis jetzt immer ein Jahr Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung.

Und wie schon gesagt. Geh doch zu einem Fachanwalt für Familienrecht und laß dich beraten.
Jean Luc
Man sichert sich ab, damit die dominikanische Frau nichts vom Vermögen bekommt.

Aber die dominikanische Frau gibt ihre Heimat, ihre Familie auf! Wenn die diese Last auf sich nimmt, und dann geht die Ehe in dem fremden, kalten Deutschland in die Brüche, dann hat die sowieso die Loser-Karte gezogen! Die dominikanische Frau trägt das ganze Risiko. Scheitern im Leben auf hohem Niveau.
la-loca-1978
Zitat:
Original von Jean Luc
Man sichert sich ab, damit die dominikanische Frau nichts vom Vermögen bekommt.

Aber die dominikanische Frau gibt ihre Heimat, ihre Familie auf! Wenn die diese Last auf sich nimmt, und dann geht die Ehe in dem fremden, kalten Deutschland in die Brüche, dann hat die sowieso die Loser-Karte gezogen! Die dominikanische Frau trägt das ganze Risiko. Scheitern im Leben auf hohem Niveau.


Das sehe ich nicht so. Ich würde jetzt mal behaupten, dass die Mehrheit der nach Europa zugezogenen Dominikaner durch die Heirat profitieren.

Klar lassen sie Familie, Freunde und Heimatland hinter sich, aber dazu zwingt sie ja niemand (ausser die Liebe natürlich...) Und wenn es schief geht, sprich die Ehe wird geschieden, dann können sie doch in ihr Land zurück.

Und die mir bekannten gescheiterten dominikanischen Ehen hier in Deutschland oder der Schweiz - da war es nach der Scheidung so, dass keiner der Dominikaner in sein Land zurück wollte.

Sehr oft ist es doch so, dass der deutsche Ehepartner erst einmal die Einladung, Flug und die komplette Heirat finanziert. Der ganze Papier- und Behördenkram, das kostet auch. Kommt der Angetraute im Winter wird er erst einmal eingekleidet und und und... Und nicht jeder Dominikaner findet sofort eine Arbeit. Evtl. Sprachschule, die kostet auch.... Den Beginn dieser Ehe finanziert also zum grossen Teil erst einmal der deutsche Ehepartner.

Geht die Ehe dann in die Brüche, hilft ein Ehevertrag. Denn warum auch sollte der dominikanische Exehepartner etwas vom Vermögen abbekommen, für das der deutsche Ehepartner jahrelang gespart oder vielleicht von den Eltern geerbt hat?

Ich sehe nicht, wo das Risiko für den dominikanischen Ehepartner liegt. Denn die Chance, dass er für den deutschen Exehepartner zahlen muß, ist ja wohl eher gering.

Einen Ehevertrag abzuschließen halte ich für sehr vernünftig. Und wenn jemand darüber nachdenkt und die Risiken abwägt, heißt das ja nicht, dass er den dominikanischen Zukünftigen nicht liebt oder übervorteilen will.
Jean Luc
Mir gehts nicht ums Geld und natürlich machen die das freiwillig.

Der/die Dominikaner/in gibt sein Umfeld, seine Heimat, seine Freunde und Familie auf.
Der/die Dominikaner/in muß sich in einer fremden Kultur, mit fremden Wetter und völlig fremder Sprache neu einleben.
Der/die Dominikaner/in ist am Anfang völlig vom Ehepartner abhängig.

Der/die Deutsche bleibt wo er/sie ist und trägt die Überführungs- und Heirats- und Unterhaltskosten.

Richtig? - Alternativ könnte der/die Deutsche auch da runter ziehen für die Liebe.
Für mich persönlich ist das eine enorm höhere Verantwortung, jemanden nach kurzer Kennlernphase über den Ozean herzuholen, als wenn man hier jemanden heiratet. - Andererseits finde ich ein Bleiberecht einen guten Heiratsgrund, wo ich mal drüber nachdenken würde, anders kommt man ja gar nicht mehr ins Land.

Was für wen wieviel Glück bedeutet, kann ich ja nicht einschätzen. Das fühlt ja zum Glück jeder anders. :-)
mariposita
Zitat:
Der/die Dominikaner/in gibt sein Umfeld, seine Heimat, seine Freunde und Familie auf.


Zitat:
Der/die Dominikaner/in muß sich in einer fremden Kultur, mit fremden Wetter und völlig fremder Sprache neu einleben.


Ja, stimmt - aber die meisten wollen das ausdrücklich und sie sind zum größten Teil nicht traurig darüber.

Zitat:
Der/die Dominikaner/in ist am Anfang völlig vom Ehepartner abhängig.


Dieser Punkt ist schon kritischer! denn genau das haben sich die meisten nicht so genau klargemacht oder wahrhaben wollen...

Zitat:
Richtig? - Alternativ könnte der/die Deutsche auch da runter ziehen für die Liebe.


Gute Idee... ich persönlich wäre dazu bereit, trotz momentan wiedermal katastrophaler Situation in Haiti, und ich glaube, daß hier so manch ein anderer auch bereit wäre in die Dominikanische Republik zu ziehen. Aber fürs Auswandern muß man erst die Grundvoraussetzung schaffen, d.h. ein Auskommen finden, von dem man in der neuen Heimat auch leben kann.... und genau DAS ist in Deutschland zwar auch nicht mehr einfach, aber immer noch nicht so schwierig wie in jedem Land Lateinamerikas.

Und ich unterstelle mal ganz mutig, daß die meisten nach Deutschland verheirateten Lateinamerikaner (nicht alle!) selber lieber in Europa leben wollen als in ihrer Heimat.... Augenzwinkern
Leni-P
Hm...ich habe mir auch schon sehr oft dieselben Gedanken wie Jean Luc gemacht...

Natürlich verlassen die Dominikaner ihr Land freiwillig und wollen hier sein, aber wissen sie wirklich was da auf sie zukommt?
Zum größten Teil waren sie ja noch nie ausserhalb ihres Landes!
Man kann dann leicht sagen, dass es einem nichts ausmacht in einem anderen Land ohne Familie, Freunde, Arbeit und Sprachkenntnis zu leben, weil es ja das Wichtigste ist mit dem Menschen zusammen zu sein, den man liebt...aber sehnt man sich nicht irgendwann mal wieder nach dem Gewohnten? Na dem was viele Jahre das eigene Leben ausgemacht hat...stört es einen stolzen Dominikaner nicht vielleicht irgendwann, dass er von seiner "Frau" abhängig ist, weil sie für einen gewissen Zeitraum nunmal die einzige Bezugsperson ist? Leidet irgendwann die Liebe darunter?
Ich weiß es nicht, aber diejenigen die hier Erfahrunswerte haben, könnten ja mal ein bisschen erzählen...

saludos Leni
la-loca-1978
In diesem Thema sollte es ja ursprünglich um das Eherecht gehen. Ehevertrag - ja oder nein? Unterschied, ob man in der Dominikanischen Republik oder in Deutschland heiratet?

Vielleicht könnte man die Gedanken von Leni-P und Jean Luc im schon vorhandenen Thema

Deutsch- Dominikanische Beziehungen fortsetzen?

Wird bestimmt interessant!!!
Jean Luc
Das denke ich ja auch, jenseits von Liebe oder Geld gibt es einen seelischen Faktor für die persönliche Zufriedenheit. Und da ist erstmal eine Belastung da. Was im Stolz und Selbstschutz vielleicht schwer zu bemerken ist. Schwäche einzugestehen heißt Niederlage, das kommt ja bei so Aktion nicht in Frage.

Man kennt außerhalb der Wohnung niemanden, man versteht diese Sprache null, man kann nicht arbeiten gehen, man ist auf die gute Beziehung zum Partner und dessen Gelderwerb angewiesen. Alternative: Abschiebung.

Ich möchte nur sagen, daß es eine sehr große Belastung für einen Menschen ist und kein Spaziergang. Als Ausländer in Deutschland ist manchmal auch Spießrutenlaufen!

Wer würde das umgedreht von Euch locker wegstecken?

Davon abgesehen, daß wir als Europäer nie im Ausland als lästige Menschen abgeschoben werden würden!
Jean Luc
Sorry, hab den Kommentar Link nicht vorher gesehen.
Mit verschieben kenne ich mich nicht aus, Löschen weiß ich auch nicht Bescheid.