***Bandita***
Hola!
Mich wuerde mal interessieren wie Termine bei der Botschaft fuer Dominikaner so ablaufen.
Ich habe gehoehrt, dass diese Termine zwei Stunden dauern.
Was wird da alles gefragt und wird dann die Person in Deutschland auch noch zur Auslaenderbehoerde bestellt?
LG
Susanne
Melody888
Hey,
um welchen Termin geht es denn? Um einen Antrag für ein Besuchervisum?
Gruß
Micha
***Bandita***
Hola!
Es handelt sich um Familienzusammenführung.
LG
Melody888
Hola,
achso, sorry, dann kann ich dir nicht weiterhelfen, hab meinen Mann hier in Deutschland geheiratet.
Grüße
Micha
volker
Hallo Bandita!
Kann evtl. etwas länger dauern,aber zwei STD. glaube ich nicht.
Bei meiner Frau war es ca. eine halbe STD.,aber sie haben zum Teil
blöde Fragen gestellt,und versucht meine Frau zu verunsichern.
Z.B. mit der Frage,ob sie denn wüßte daß es in Deutschland keine
Playa geben würde!!!??
Auf jeden Fall muß er oder sie sich in BRD sofort beim Ausländeramt
melden.
Gruß Volker
Planner
"Sofort beim Ausländeramt melden" ist etwas übertrieben.
Das Einreisevisum gilt im allgemeinen einen Monat. Innerhalb dieses Zeitraumes sollte man sich das Aufenthaltsvisum holen. Man kann sich also schon ein paar Tage Zeit lassen, sollte aber natürlich nicht auf die letzte Minute kommen.
Bei meiner Frau ging das ganze Procedere im Ausländeramt sehr schnell und problemlos. Wir hatten allerdings auch alle Papiere incl. Kopien der Übersetzungen der Heiratspapiere, Mietvertrag etc. dabei. Mehr als wir letztendlich brauchten, glaube ich. Aber gerade in den Ausländerämtern hängt es sehr stark von der jeweiligen Stadt und auch vom Bearbeiter/in und seiner/ihrer Tagesform ab.
***Bandita***
Hola!
Ja, ich habe auch schon von einigen gehört, dass da auch manchmal sehr komische Fragen, die schon sehr intim sind, dabei waren. Nur ich denke die Fragen sind nicht immer gleich.
Gestern war ich am Standesamt und wollte die Ehe in Deutschland anerkennen lassen und das muss ja dann auch alles ins Familienbuch eingetragen werden. Die Mitarbeiterin meinte jedoch, dass sie den Überprüfungsbericht bräuchte bevor sie das alles macht und hat mich zum Ausländeramt geschickt. Dort erfuhr ich von einem Sachbearbeiter, dass diese Überprüfung nur gemacht wird, wenn die Botschaft Zweifel hat. Ausserdem meinte er, dass ich jetzt garnichts erledigen muss. Mein Mann muss nur zu der Botschaft und die zwei Formulare ausfüllen mit den Passfotos.
Desweiteren hat er noch:
- seine Geburtsurkunde übersetzt und legalisiert von der JCE und der Cancilleria.
- Heiratsurkunde übersetzt und legalisiert von JCE und Cancilleria.
- 2 Kopien von meinem Pass
- seinen Reisepass
- 2 Kopien von seinem Pass
Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Welche Papiere wurden noch verlangt?
In dem Formular, dass er ausfüllen muss ist die Frage, wie man den Lebensunterhalt in Deutschland bestreiten möchte....Reicht es da einfach sein Vermögen anzugeben?
Und den Nachweis muss man auch mitbringen.
Im Konsulat meinte eine Sachbearbeiterin zu meinem Mann, dass es am besten ist, wenn er 2 Wochen zuvor vorbeikommt und die Papiere alle vorlegt, damit sie ihm wenn sagen können, wenn etwas fehlt. Das finde ich gut so, weil ihr wisst ja, wielange man auf einen Termin dort wartet und angenommen er würde dann was vergessen :-(.....das wäre schlimm!
@ PLANNER:
Welche Papiere verlangt das Ausländeramt für das Aufenthaltsvisum?
Das Visum, dass man am Anfang bekommt...ist es möglich mit diesem dann z.B nach Italien oder Frankreich zu fahren?
LG
Planner
Hi Bandita,
was die Papiere für die Botschaft angeht, dürfte alles so ok sein, wenn sie nicht etwas neues verlangen. Mehr brauchten wir damals auch nicht.
Das war damals Anfang Oktober und dann hat es gedauert. Dann kam nämlich eine Anfrage von der Botschaft zu unserem Ausländeramt, die haben sich bei mir gemeldet und ich musste ähnlich wie bei einer Einladung alle Belege betreffs die Sicherung meines Lebensunterhaltes vorlegen. Da ich selbständig bin, also: letzte drei Steuererklärugen, Umsatz- und Gewinnabschätzung vom Steuerberater etc.; bei Angestellten die Lohnbescheinigungen. Damit soll wohl dokumentiert werden, dass ich mir eine Frau leisten kann und mir nicht jemanden hole, die dann für mich aufkommen soll oder so. Hat dein Partner eigenes Vermögen, kann es vorteilhaft sein, das anzugeben. Evtl. verlangen sie aber Belege, Kopie des Sparbuches, aktueller Kontoauszug o. dgl.
Dann kam noch eine Anfrage beim Zentralen Ausländerregister (ich wusste bis dahin gar nicht, dass es sowas gibt) ob über meine Frau etwas bekannt ist (zB ob sie schonmal in Deutschland war und ggf. ausgewiesen wurde). Diese Anwort ging an die zuständige Ausländerbehörde udn die gab dann grünes Licht an die Botschaft. Gedauert hat das alles von Anfang Oktober (Termin meiner Frau bei der Botschaft) bis Anfang Januar. Der ganze Zeitaufwand ging aber nur hier in Deutschland drauf. In Santo Domingo hat die Botschaft dann im Januar sehr schnell reagiert, und binnen einer Woche hatte sie das Visum. Ich konnte sie dann im Februar holen.
Sie hatte dann nur ein Einreisvisum für einen Monat; mit dem kann man meines Wissens auch innerhalb der Schengen-Staaten reisen, also auch Italien und Frankreich. Es kontrolliert ja eh keiner mehr. Schweiz könnte Probleme geben, also Durchreise per Zug nach Italien.... schwer zu sagen.
Im Ausländeramt für die Aufenthaltsberechtigung (erst nur ein Jahr, dann zwei Jahre, dann unbefristet, aber das weisst du wahrscheinlich) hatten wir ,wenn ich micht noch richtig entsinne, dabei:
- ihren Pass
- meinen Ausweis,
- Kopie der Heiratsurkunde
- Kopie des Mietvertrages (dies, um ggf. zeigen zu können, dass man nicht in einem kleinen Zimmerchen haust; Verdacht auf Scheinehe)
Man muss dann noch eine Erklärung unterzeichnen, dass man in einer Lebensgemeinschaft lebt, und mehr brauchten wir nach meiner Erinnerung nicht. Das Ausländeramt hat ja eh schon Informationen von der Botschaft. Aber das war 2001, und wenn sich in der Zwischenzeit etwas geändert hat, weiss ich das nicht. Deshalb meine Empfehlung, nicht bis zum letzten Tag zu warten, fehlt dann ein Papier, was evtl. nicht sofort beschafft werden kann, ergibt sich schnell ein illegaler Aufenthalt, und je nach Bearbeiter heisst es dann: erst mal wieder
auf Start zurück.
(Zur Frage nach der Lebensgemeinschaft noch eine amüsante Anekdote; bei der ersten Verlängerung (wird nur ihr Pass gebraucht) hat sich die Bearbeiterin bei der Ausländerbehörde versprochen und fragte nicht, ob wir in einer Lebensgemeinschaft leben, sondern in einer Leidensgemeinschaft. Frage von meiner Frau, natürlich nicht ernstgemeint: "Woher wissen die dass?")
Fazit eines langen Textes. Vom Termin bei der Botschaft bis zum Einreisevisum kann es dauern. Ist er erstmal hier, geht es relativ problemlos.
***Bandita***
Hi Planner!
Ich hab Dir eine PN geschickt!
LG